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Umfrageergebnis anzeigen: Sitzt Beate Z. unschuldig im deutschen Gefängnis?

Teilnehmer
42. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, denn sie ist aller Wahrscheinlichkeit unschuldig!

    33 78,57%
  • Nein. Die rechte Nazi-Braut kann gar nicht unschuldig sein!

    4 9,52%
  • Ich weiß es nicht. Mir ist es auch egal.

    5 11,90%
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Thema: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

  1. #19801
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von nachdenkerin Beitrag anzeigen
    Ich finde Beides ist wichtig. Das Resultat und eben das Spiel dazu.
    Das Resultat steht gar nicht fest. Es liesse sich aber mit einer einzigen Frage an den Bundespolizisten feststellen.
    Die Frage lautet wie folgt:

    Wann erhielten sie wessen Handy, wieviele Handys erhielten Sie, und welche Zeiträume an Anruf-History und SMS-History fehlte auf welchem Handy?

    Was der dann wohin schickte, löschte oder in der Nase popelte ist völlig uninteressant und nur Medienhype zur Ablenkung, die bei Dir ja bestens verfangen hat... leider.

  2. #19802
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Was wurde Klemke abgewatscht wegen Rassismus...

    RA Klemke kommt nun auf die Schwester von S. zu sprechen. Diese habe einen Sohn, “dessen Vater nicht gerade rein deutschen Blutes ist”. S. antwortet, der komme aus Ghana. RA Klemke fragt, ob “die Kameraden” das damals gewusst hätten, was S. bestätigt. RA Klemke will wissen, ob es dazu Bemerkungen gegeben habe. S. sagt, es habe eine Situation gegeben, wo sie Fußball gespielt hätten. Wohlleben und André K. seien dabei gewesen. An anzügliche Bemerkungen habe er keine Erinnerung, es sei alles ganz normal gewesen, so S.
    da war gar nichts. Nicht einmal NSU-Watch regt sich auf...

  3. #19803
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Galeria Kaufhaus, eröffnet 18.10.2001, also 4 Morde zu spät:

    RA Klemke bohrt jetzt zum erwähnten Kaufhaus bzw. Restaurant (vgl. [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer]) nach: „Wissen Sie noch, wohin Sie da gegangen sind, konkret, in welche Richtung“, „wissen Sie noch, wie lange sie gelaufen sind“ und „können Sie die Entfernung schätzen von diesem Kaufhaus zum Bahnhof?“. S. spricht von einer „Schätzung“: „vom Gefühl her nicht mehr als zehn, fünfzehn Minuten“. Er habe nur noch ein Bild vor Augen, „wie wir da sitzen. Das Gefühl war kaufhausmäßig“. Weder sei eine Bedienung gekommen, noch hätten sie sich etwas geholt: „Daher kommt das Gefühl, ich reime mir das zusammen, Selbstbedienung“. Gegenüber Prof Dr. Leygraf (psychiatrischer Sachverständiger), so zitiert RA Klemke aus dessen Gutachten, sei S. konkreter geworden: “im Restaurant bei Galeria Kaufhof oder Karstadt”. S. erklärt, dies seien die beiden einzigen Kaufhausketten, die er kenne, die über so einen Bereich verfügten.
    NSU Watch traue ich bei diesem neuralgischen Punkt nicht weiter, als ich meine Waschmaschine schmeissen kann.

    Carsten Schultze hat klar und deutlich mehrfach "Galeria Kaufhof" gesagt, was ein K.O.-Kriterium ist und entlarvt, dass seine Waffe nie und nimmer die Ceska der Dönermorde gewesen sein kann. "Ceska" nannte er sie ebenfalls nie, auch das verfälschte NSU-Watch am laufenden Band.

  4. #19804
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Ist Schultze ein Drogenkonsument, oder was ist mit dem los???

    Wie weit sie zum Abbruchhaus, zur eigentlichen Übergabe gegangen seien? Nicht mehr als zehn Minuten, keine großen Strecken, schildert S.. Den Weg habe er ja auch wieder zurück gemusst zum Bahnhof. RA Klemke setzt nach: „Haben Sie ohne Probleme vom Abbruchhaus zum Bahnhof gefunden?“ S. antwortet, „die müssen mir das gezeigt haben“, das schlussfolgere er jetzt aber.

    Auf RA Klemkes Frage, warum er eigentlich nicht das Auto seiner Mutter benutzt habe, um nach Chemnitz zu fahren, antwortet S: „ich geh’ davon aus, dass mir das vorgegeben wurde, ich sollte mit dem Zug nach Chemnitz fahren“. RA Klemke verweist auf die „scharfe Knarre“, ob ihm deswegen nicht die Idee gekommen sei, mit dem PKW zu fahren? „Nee. Weil mir gesagt wurde, ich soll mit dem Zug bis da und da hin fahren und dann hab ich das gemacht.“ Ob er nie nachgedacht habe, wenn ihm jemand was gesagt hat? S. bestätigt: „Wenn jemand gesagt hat, fahr mit dem Zug, dann hab ich das gemacht“.

    RA Klemke fragt dann nach dem Mann im Abbruchhaus, durch den sie gestört worden seien: „Haben Sie Anhaltspunkte, in welcher Beziehung der zu diesem Objekt stehen könnte?“ S. verneint.

    Welche Reaktion er gezeigt habe, als einer der Uwes den Schalldämpfer auf die Waffe geschraubt habe, wisse er auch nicht mehr.
    RA Klemke bezieht sich dann auf den 8. Verhandlungstag und die damaligen Aussagen von S. zur Abholung der Waffe bei Andreas Sch.: „Sie sagten, wenn ich die Waffe mit dem Auto geholt habe, muss ich einen Führerschein gehabt haben. Das klang nicht so, als hätten Sie ‘ne sichere Erinnerung daran“. Die Erinnerung, so S., sei ihm gekommen, nachdem er die Aussage des Sch. gelesen habe, er habe die Waffe unter den Sitz geschoben. RA Klemke hakt nach: „Sie sagten hier, da habe es bei ihnen geklingelt und sie hätten das wieder hervorgeholt (…) aber Sie hätten ja da was verwechseln können“. S. erklärt: „das Bild kam da überein, als ich das gelesen habe. Der Sch. saß da mit im Auto“. RA Klemke greift diese Antwort auf: „das haben Sie so bisher nicht geäußert, dass sie ein Bild davon im Kopf haben, wie Sch. mit Ihnen im Auto saß“. Doch, sagt S., bei der zweiten oder dritten Aussage habe er das bereits so ausgesagt. Wann er denn zum ersten Mal Gelegenheit gehabt habe, Akteneinsicht zu nehmen, will RA Klemke daraufhin wissen. Antwort S.: „Ich meine vor dieser Aussage, die ich gerade angesprochen habe.“ Davor habe er nur gewusst, „dass das nicht im Laden war (…) und als ich das dann gelesen habe, kam das wieder“. Ob er bei seiner ersten Aussage zum „Fahrzeug als Ort der Übergabe“ tendiert hätte oder nicht, fragt RA Klemke. S. antwortet „Wie ich eben sagte, nein“. Nachdem er diese Aussage gelesen habe, sei das Bild dann klar gewesen. RA Klemke zitiert aus den Akten “ich kann imich jetzt doch erinnern, dass es sein kann, dass ich mit dem roten Clio dort gewesen sein kann” und fragt, wie oft er die Aussage von Sch. gelesen habe? S.’ Antwort „zwei mal mindestens“ kommentiert RA Klemke mit „dachte ich mir“.

    RA Klemke bezieht sich dann auf S.’ Schilderung in der Hauptverhandlung, dass er noch ein Bild vor Augen habe, wonach einer der beiden Uwes in Chemnitz einen Schalldämpfer auf die Waffe geschraubt hätte. Ob er das vorher schon berichtet habe, kann S. nicht sagen.

    RA Klemke zitiert aus der ersten Vernehmung von S. beim Ermittlungsrichter, da habe es nur geheißen, “Mundlos und Bönhardt schauten sich die Waffe an”, weitere „Verrichtungen“ seien damals nicht berichtet worden.

    S. erklärt das mit den Stichworten „Thema Erinnerung“, dem „Hochholen“ und der Situation damals nach dem GSG-9-Einsatz: „der Kenntnisstand war ein anderer als heute, wo ich mich massiv damit beschäftige“.

    RA Klemke fragt erneut nach und gibt schließlich selbst eine Antwort:„Am fünften Verhandlungstag sagten Sie das hier, dass einer der beiden Uwes einen Schalldämpfer aufgeschraubt habe“. S. rechtfertigt sich: „dann wird die Erinnerung zwischendurch gekommen sein“.
    Der Mann ist nicht für 5 Pfennig glaubwürdig.

  5. #19805
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Woher kam das Geld für die Waffe?

    RA Klemke befragt den Angeklagten Carsten S. nun zum Geld, mit dem die Waffe bezahlt worden sei. Am [Links nur für registrierte Nutzer], so RA Klemke, habe S. gesagt, er habe das Geld für den Kaufpreis „von dem Herrn Wohlleben bekommen müssen“. Am [Links nur für registrierte Nutzer] Tag habe er dagegen ausgesagt, er wisse nicht, wie er das Geld bekommen hätte, woher er den wisse, dass er es von Wohlleben bekommen habe. S. antwortet:. „Weil es nicht von mir war und er war mein Ansprechpartner. Er hat gesagt: geh’ zu Sch.“. RA Klemkes Vorwurf, ob er schlussfolgern würde, dass kein anderer in Frage komme, weist S. zurück: „Ich weiß, dass ich das Geld von ihm habe (…) Er hat es mir gegeben. Er hat mich dahin geschickt und ich hab auch das Geld bekommen .“ Auf RA Klemkes erneute Frage, wie er das wissen könne, reagiert S. mit „ich weiß es einfach“ und RA Klemke wiederum mit dem Kommentar „Ah, Sie wissen es einfach. So viel dazu“.
    Ist das geil??? NIX weiss der Trollo.

    Auf dem Blog [Links nur für registrierte Nutzer] der Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann und Dr. Björn Elberling heißt es zum Verhandlungstag:
    „S. belastet Wohlleben massiv [...] S.’ Aussagen sind besonders glaubhaft, nachdem er durch seine Aussage im Prozess bereits einen weiteren Sprengstoffanschlag aufgedeckt hat. Dementsprechend erwarteten viele eine intensive Befragung durch die Verteidigung Wohlleben. Diese wurde der spannenden Situation aber nicht gerecht: Stundenlange Fragen, die S. zwar an den Rand seines Erinnerungsvermögens, zu keinem Zeitpunkt aber in Erklärungsnot brachten. Rechtsanwalt Klemke offenbarte aber, wessen Geistes Kind er ist. Mit der Frage „Sie sagten, der Mann Ihrer Schwester sei nicht rein deutschen Blutes?“ offenbarte der Verteidiger seine ideologische Nähe zu den Angeklagten.
    Das muss Satire sein, oder Ebeling war bei einer anderen Verhandlung.

  6. #19806
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Ralf Wohlleben, bestätigt S. nun erneut, habe den Schalldämpfer aufgeschraubt, auf ihn gerichtet und gelacht: „Es war schon komisch, als Scherz gemeint, (…) zwischen lustig und unangenehm.“ RA Klemke weist auf einen vermeintlichen Widerspruch hin: „Sie sagten vorher, dass der Herr Wohlleben der Annahme war, dass seine Wohnung abgehört würde, sie sind aber tatsächlich mit der Knarre in die Wohnung marschiert“. S. kann das aufklären: „Ich hab von der Göschwitzer Wohnung gesprochen, nicht von der Winzerler Wohnung (…) Das mit dem Abhören war die Göschwitzer Wohnung“. RA Klemke fragt nach, wie oft und wie lange er die Waffe jeweils gesehen habe. Das sei bei allen drei Malen „kurz“ gewesen, „wenige Minuten, also nur kurz. Ich hab da auch keine direkten Erinnerungen“, so S.

    Zuhause hätten ja seine Eltern jederzeit reinkommen können. Wie er die Waffe nach Chemnitz transportiert habe, will RA Klemke nun wissen. „Im Rucksack, vielleicht auch in einer Umhängetasche“, sagt S.. Die Waffe sei dabei in dem weißen Tuch eingeschlagen geblieben,, zusammen mit der Dose Munition und dem Schalldämpfer.

    Die hätten die Waffe dann aus dem Tuch genommen, einer der beiden habe den Schalldämpfer aufgeschraubt und dann sei schon der ältere Mann gekommen. RA Klemke hat noch zwei Fragen: „Haben Sie nur auf die Waffe gestarrt oder haben Sie auch die beiden Uwes angeschaut?“, was S. verneint, und „Haben Sie sich dabei unterhalten?“ S. weiß das heute nicht mehr.

    Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbricht an dieser Stelle für die Mittagspause.
    Irre zu glauben, dass jemand nur teilweise abgehört wird, aber Schultze ist nix zu blöd...

    Vor allem aber steht im Gerichtsprotokoll, dass die Uwes vom Schalldämpfer überrascht gewesen seien, obwohl sie den doch angeblich so bestellt haben sollen, telefonisch, und Carsten Schultze auch ausdrücklich eine Waffe mit Schalldämpfer bei Andreas Schulz bestellt haben will. Steht so in der Anklage.

    Da passt rein gar nichts zusammen, wie es bei implantierten Erinnerungen ja öfter vorkommen soll.


    Kurz nach 13.30 Uhr setzt Rechtsanwalt Olaf Klemke die Befragung fort: Wie lange S. die Waffe zuhause angesehen hätte? S. sagt, er wisse nicht mehr, „ob das unter ‘ner Minute war oder mehr“. Nur das Tuch aufgeschlagen und kurz reingekuckt. Sonst habe er zuhause mit der Waffe nichts gemacht.

    RA Klemke fragt erneut zur Situation bei Wohlleben zuhause: „In der Wohnung, auf dem Fußboden, so hab ich Sie verstanden, wie ging die Besichtigung der Waffe da vonstatten“. S. kommentiert, das habe er alles schon gesagt. Seines Erachtens nach habe er die Waffe nicht in die Hand genommen. Die Munition, „etwas Päckchenmäßiges“, blieb auf dem Tuch liegen. Ob er diese Munition überhaupt gesehen habe? S.: „da war irgendwas dabei, ‘ne Dose oder in Pappe, es war klar, dass das die Munition ist. Ich weiß nur, dass Munition dabei war“. RA Klemke verweist auf den 6. Verhandlungstag, da habe S. konkrete Angaben gemacht “20-50 Stück Munition“ (siehe Protokoll des
    [Links nur für registrierte Nutzer]). S. sagt, er würde das so eingrenzen, vom Gefühl her, was RA Klemke kommentiert: „Wiedermal ein Gefühl, o.k. Aber außerhalb von Gefühlen, gibt es Beobachtungen, woran sie anknüpfen könnten?“ Entweder müsse er das gesehen haben, erklärt S., oder Sch. habe ihm das gesagt, deswegen wisse er, dass es nicht mehr als 50 waren und mehr als fünf.

    RA Klemke fragt dann, ob Andreas Sch., wie von S. behauptet, tatsächlich schon beim zweiten Treffen davon gesprochen habe, dass die Waffe einen Schalldämpfer habe, was S. bestätigt. Am Anfang sei er sich da nicht ganz sicher gewesen, dann aber immer sicherer geworden, da er mehr darüber nachgedacht habe. Wie er das hervorgerufen habe, will RA Klemke wissen. Er sei spazieren gegangen, habe „immer versucht, mir das vor Augen zu holen (…) Schon in Karlsruhe oder noch früher, da hatte irgendwas nicht gestimmt, ich hatte ‘deutsche Waffe’ abgespeichert und da kam mir irgendwann, dass es gar keine deutsche Waffe war“.

    Das mit dem Schalldämpfer sei dann „eine Erklärung“ gewesen.
    Als er in einer Vernehmung zum ersten Mal die Waffe sah, sei er “überrascht” gewesen, was sich mehr auf die Größe der Waffe als auf den Schalldämpfer bezogen habe. RA Klemke will noch wissen, wo das „zweite Gespräch mit Sch.“ stattgefunden habe, in dem es um den Schalldämpfer gegangen sei. Draußen vor dem Laden habe er „abgespeichert“, sagt S., „oder gegenüber so ‘ne Treppe hoch“.
    Überrascht war er, weil er diese Waffe nur aus dem Fernsehen kannte, aber eben nicht aus seiner Erinnerung.

    Und zur Munitionsmenge hält RA Klemke S. vor, am 8. Verhandlungstag habe S. ausgesagt, „dass die beiden Uwes über 50 Schuss wollten“ Das wüsste er nicht, korrigiert S., er habe nur „möglichst viel“ und „irgendeine Eingrenzung“ abgespeichert, die mit dem „deutschen Fabrikat“ zu tun habe, „dass es da bessere Munition für gibt“.

    RA Klemke beharrt darauf, er habe „definitiv gesagt, dass die Uwes über 50 Schuss wollten“, was S. zurückweist: „Das wär’ ja ein Ausschlusskriterium gewesen, wenn’s weniger gewesen wäre.“ Diese Eingrenzung der Munitionsmenge „müssen die mir am Telefon gesagt haben“.
    Immer wieder Telefonate über Waffen und Munition, das glaube ich nicht.


    Rechtsanwalt RA Klemke fragt erneut: „Wussten die beiden Uwes, als Sie nach Chemnitz fuhren, bereits, dass bei der Waffe ein Schalldämpfer war?“ S. kann das nicht mehr mit Sicherheit sagen, er schlussfolgere nur, dass er das, „als wir telefoniert haben“ gesagt habe.
    Angeblich war die Waffe mit Schalldämpfer bestellt, da musste nichts mehr geklärt werden.

    Anklage, findet sich so auch beim BGH, Entscheidung zu U-Haft Wohlleben:

    Anlässlich eines Telefonats mit Sch. in der zweiten Jahreshälfte 1999 äußerte Böhnhardt oder Mundlos den Wunsch nach einer Pistole nebst Schalldämpfer und Munition. Davon in Kenntnis gesetzt beauftragte der Beschuldigte Sch. , sich an den Zeugen Sc. zu wenden und bei diesem die gewünschte Waffe zu bestellen. Sc. besorgte über einen Mittelsmann eine Pistole Ceska 83, Kaliber 7,65 mm, einen passenden Schalldämpfer und 50 Schuss Munition. Anschließend verkaufte er Waffe und Zubehör für 2.500 DM an Sch. , der den verlangten Kaufpreis zuvor vom Beschuldigten in bar erhalten hatte. Nach Prüfung der Pistole und fernmündlicher Rücksprache mit Böhnhardt oder Mundlos wies der Beschuldigte Sch. an, die Pistole nebst Schalldämpfer und Munition nach Ch. zu bringen und sie den Genannten dort auszuhändigen. Dem kam Sch. bei einem Treffen mit Böhnhardt und Mundlos in einem Abbruchhaus in Ch. nach. Mit der ihnen auf diese Weise verschafften Pistole Ceska 83 verübten Mitglieder des "Nationalsozialistischen Un-14 tergrunds" in der Folge die neun Mordanschläge gegen Gewerbetreibende ausländischer Herkunft
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Beschuldigter ist hier Wohlleben, Sch. ist Schultze, Sc. ist Andreas Schulz.

    Fazit: Die Aussagen von Carsten Schultze sind herbeiphantasierter Mist.

  7. #19807
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    In Wahrheit war die Vernehmung Schultzes das Waterloo für dessen Glaubwürdigkeit.

    RA Klemke springt zurück zur Besichtigung der Waffe bei Wohlleben: „Sie haben ein Bild im Kopf, dass Wohlleben den Schalldämpfer aufgeschraubt hat mit Lederhandschuhen, richtig zitiert?“ S. bejaht.

    Bei der zweiten oder dritten Vernehmung habe er das geschildert, aber noch nicht in Karlsruhe. RA Klemke will wissen, ob er das von sich aus berichtet habe und S. sagt: „Ich hab versucht, das wieder herzuholen. Und der Herr [OSTA bei BGH] Weingarten hat auch gefragt: hat jemand Handschuhe getragen?“.

    Bis zur nächsten Vernehmung sei ihm „das auf jeden Fall bewusst geworden, dass da auch die Handschuhe dabei waren. Jetzt sei er sich sicher, dass Wohlleben Handschuhe getragen habe. Während oder nach der damaligen Vernehmung sei ihm das bewusst geworden, „da kam das. Das war so ne Idee“.

    RA Klemke legt nach: „Ist diese Idee bei ihnen selbst gereift oder hat da jemand nachgeholfen?“ Als S. sagt „die kam bei mir wieder hoch“ spottet RA Klemke „ganz alleine aus tiefsten Tiefen bei Ihnen hoch gekrochen“?

    Nach der zweiten Vernehmung sei das gewesen, sagt S.,
    „ich habe gerade gesagt, dass der Herr Weingarten mir Stichworte gegeben hat. Und dann hab’ ich nachgedacht und dann wurde mir das klarer“. RA Klemke fragt nach diesen „Stichworten“, ob er auch „Handschuhe“ vorgegeben habe? „Da müssten wir im Protokoll kucken“ schlägt S. vor, worauf RA Klemke zitiert “auf Frage, es kann möglich sein, dass Wohlleben dabei Handschuhe trug”.

    Auf erneute Nachfrage sagt S., dass er die konkrete Frage von Herrn Weingarten nicht mehr wisse.
    Das ist zu schön.
    Der Kronzeuge bekommt nicht nur am Tag seiner Verhaftung das Zeugenschutzprogramm versprochen, sondern der Bundesanwalt souffliert ihm die Aussagen...


    Wie oft er die Waffe vor seiner Festnahme in den Medien gesehen habe, will RA Klemke nun wissen. „Bestimmt über 20 Mal“, sagt S., wobei er nicht gezielt nach den Bildern gesucht habe. Zuerst habe er noch die Assoziation gehabt, „das muss eine deutsche gewesen sein“.
    Schultze wusste also nichts von "Ceska", er glaubte eine deutsche Waffe überbracht zu haben. Noch 2011 glaubte er das.


    Nach einer zehnminütigen „Beratungspause“, die Rechtsanwalt Klemke beantragt hat, setzt er kurz vor 14.30 Uhr die Befragung fort: Wie es im damaligen Freundeskreis bewertet worden sei, dass es sich um Bombenattrappen und um nicht zündfähiges Material gehandelt habe. S. sagt dazu, er wisse noch vom Christian Ka., der habe „das so runtergespielt“. Es sei so gewesen, als wenn denen was angehängt werden solle, dass es nicht so schlimm sei, wie was „der Staat draus machen würde“.
    Christian Kapke ist der Bruder von Andre Kapke, und es sieht so aus, als habe die rechte Szene die Bombenattrappen für staatsinszeniert gehalten??? Das impliziert doch dann die Frage, ob die Szene das Trio für Spitzel gehalten hat, oder nicht?


    Rechtsanwältin Nicole Schneiders insistiert dann nochmal auf der Herkunft des Geldes für die Waffe: S. müsse ja aus den Akten inzwischen die Angaben von Ka. und Brandt über Geldsammlungen kennen, wieso er dann ausschließen könne, dass er das Geld nicht von Ka., Brandt oder gar G. bekommen habe. „Bei diesem Weg war der Herr Ka. oder der Herr Brandt nicht dabei“, sagt S., „es wurde mir nur gesagt, der Wohlleben soll sich um das und das kümmern“.

    Schneiders will wissen, warum S. heute Holger G. nicht erwähnt habe, als er gefragt worden sei, mit wem er über die drei gesprochen habe. Er habe, sagt S., das wohl vergessen, „die eine Situation, beim Lagerfeuer, wo er zu Besuch war aus Hannover, da bin ich mit dem Herrn G. in die Büsche gegangen“. Es sei dabei nichts übergeben worden und um „nix konkretes“ gegangen, da sei er „auch vom Gefühl her“ sicher. Ob ihn sein Gefühl schon mal betrogen habe? Ja, das sei ja normal, aber hier sei er sich relativ sicher.
    Holger Gerlach hatte 30.000 Euro im Bankschliessfach, als er verhaftet wurde. Auch Holger G. ist im Zeugenschutzprogramm. Ist sicher nur Zufall.


    Schneiders fragt, ob er und Herr Sch. als sie aus dem „Madley“ herausgegangen seien, auch eine Überwachung befürchtet hätten. S. sagt, er gehe davon aus, eher als „mögliche Überwachung“. Die Frage von Schneiders, ob sie in der Jenaer Szene „gewisse Sicherheitsstandards“ eingehalten hätten, beantwortet S. wie folgt: „Ich hab’ mit dem Herrn Wohlleben über die Drei nicht am Telefon gesprochen.“
    Aber mit dem Trio wegen Waffen telefoniert. Ha ha ha.

  8. #19808
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Ist Schultze ein Drogenkonsument, oder was ist mit dem los???

    Der Mann ist nicht für 5 Pfennig glaubwürdig.
    Masochistische Schwuchtel...
    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  9. #19809
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Wann war denn Carsten Schultze in Chemnitz, beim Trio?

    Schneiders will dann das Thema wechseln – und fragt zu S.’ Fahrt mit Ralf Wohlleben zu Dr. Eisenecker [Goldenbow]. Ob ihm bekannt sei, warum nur Anwaltsvollmachten für Zschäpe unterschrieben wurden, jedoch nicht von Mundlos und Böhnhardt? S. kann sich das (in den Akten wohl so Beschriebene) nicht erklären, „denn ich hab’ ja in Chemnitz bereits alle Drei unterschreiben lassen“. An das Gespräch mit Hans Günter Eisenecker habe er keine konkrete Erinnerung mehr.
    Bevor Schultze und Wohlleben bei Eisenecker waren, holte Schultze in Chemnitz beim Trio die Vollmachten ein.
    Das wurde auch abgehört, Operation Drilling.

    Zitat Zitat von Anklageschrift
    Wohlleben und Schultze sind zusammengefasst in einem Anklagepunkt (S. 418 ff) -

    Anfang 1999 besuchten W. und S. Ra. Dr. Eisenecker in Jena, um mit diesem eine anwaltliche Beratung für den Fall zu vereinbaren, dass sich Z. stellen würde (Ergebnis der Telefonüberwachung Wohlleben durch TLfV vom 8. Februar 1999 - Operation "Drilling")
    Warum nur Zschäpe, wenn Schultze doch nach diesem Telefonat Vollmachten für alle 3 unterschreiben liess???

    Von dem Tag wisse er nur noch, dass Eisenecker Wohlleben gefragt habe, ob es in Ordnung sei, dass er mit dabei wäre.
    Jena ist aber nicht Goldenbow. Es muss also mehrere Treffen mit dem Anwalt gegeben haben.

    Woher kam das Geld für diesen Anwalt, wenn der Verfassungsschutz den Anwalt Gerd Thaut aus Gera (Böhnhardt) bezahlte, liegt es dann nahe, dass das Geld für Eisenecker ebenfalls von den Schlapphüten kam? Und was ist mit Mundlos? Zahlte dessen Anwalt gar der MAD ????

    Von Seiten der Nebenklage hat noch Rechtsanwalt Detlef Kolloge Fragen: „Sie haben hier von einem Gespräch berichtet mit Herrn Wohlleben, der erfahren habe, dass die Drei eine Waffe eingesetzt haben“ (vgl. [Links nur für registrierte Nutzer]). Er habe nicht von „Dreien“ gesprochen, sagt S. dazu. Kolloge verweist darauf, dass ein solcher Überfall Gegenstand der Anklage sei, „allerdings zwei Jahre vor Übergabe ihrer Waffe“. S. kann das nicht beantworten. Kolloge sagt, die Reaktion “hoffentlich war das nicht meine Waffe” spräche gegen einen Jahre zurückliegenden Vorfall. S. gibt zu, dass das alles nicht zusammenpasst. Aber neues sei ihm hierzu nicht eingefallen.
    "Die haben jemand angeschossen", oder was meint der? Bekomme ich nicht zusammen... angeschossen hat ja der fickrige Bankräuber in Zwickau erst 2006 jemanden. Bauchschuss. Erst- und Einzeltäter...
    Geändert von fatalist (12.11.2013 um 08:01 Uhr)

  10. #19810
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    Heute Mutter Böhnhardt als Zeugin, das bringen alle Blätter.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    054. Tag: 12. November 2013, 09:30 Uhr, Mario K., Anmietung Fahrzeuge
    054. Tag: 12. November 2013, 10:00 Uhr, Bianca K., Anmietung Fahrzeuge
    054. Tag: 12. November 2013, 10:15 Uhr, Alexander H., Anmietung Fahrzeuge
    054. Tag: 12. November 2013, 10:30 Uhr, Silvia S., Krankenkassenkarte f Zschäpe
    054. Tag: 12. November 2013, 11:00 Uhr, Mandy S.
    054. Tag: 12. November 2013, 13:00 Uhr, Torsten W., NSU-Brief
    054. Tag: 12. November 2013, 13:30 Uhr, KHM R., ”Wasserschaden”
    054. Tag: 12. November 2013, 14:00 Uhr, Brigitte Böhnhardt
    Mandy Struck, Alexander Horn (musste angeblich Womo in Heilbronn abholen) und Ehepaar Knust (letztes Womo) finde ich viel interessanter. Vor allem weil die Zeugin Arnold fehlt, "kleines Mädchen sagte Mama zu Zschäpe bei Womo-Abholung".

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