Zitat von
fatalist
Also DU bist definitiv NICHT durchgestiegen, sorry nachdenkerin.
Und solange Du konsequent nicht nachdenkst wird das auch so bleiben.
Die werteten dort am 7. 12.2011 nicht ein Handy aus, sondern 2. Eminger und Wohlleben.
Das erklärt auch, warum es 2 DVD gab, die zum BKA gingen und deren Inhalt dann bei der Bundespolizei im Trash-Ordner landete.
Die Medien und der PUA unterschlagen konsequent dieses 2. Handy von Wohlleben, und trotz mehrmaligem Hinweis darauf berücksichtigst Du das nicht. So gehst Du den "Irrungen und Wirrungen" selbst auf den Leim. Immer wieder, erstaunlich...
Ich bleibe trotzdem dabei, dass nach meiner Überzeugung nur eine DVD zum BKA ging.
7. Dezember
Am 7. Dezember 2011 wurde ein bei dem Beschuldigten André Eminger sichergestelltes Handy, Marke Sony Ericsson, von einer Mitarbeiterin des BKA zur Dienststelle der Bundespolizei in Swisttal-Heimerzheim mit der Bitte gebracht, den Inhalt dieses Handys lesbar zu machen (physikalische Auswertung).
PUA-Bericht S. 803
Es handelte sich aber um zwei Handys. Das andere Handy soll von Ralf Wohlleben gewesen sein.
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Bei der Löschaktion gehe es um Daten von
zwei Handys, die vom BKA bei den Ermittlungen sichergestellt worden waren
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Die gewonnenen Daten wurden [am 7. Dezember 2011 in Heimerzheim] auf zwei DVDs […] gebrannt.
Zusammenfassung
- Das BKA brachte zwei Handys zur Bundespolizei um die Daten auszulesen
- Der Bundespolizist speicherte die Daten zwei DVD’s.
8. Dezember
Wer lügt?
Abteilungsleiter von Jens B. |
Mitarbeiter Jens B. |
Der Abteilungsleiter des Mitarbeiters der Bundespolizei sagte……
„Am Folgetag (8. Dezember 2011) erhielt ich die Rückmeldung, dass der Auftrag erfüllt war, die Daten jedoch gelöscht seien und entgegen dem Üblichen nicht archiviert waren. Am Nachmittag dieses Tages erhielt ich eine schriftliche Erklärung des Mitarbeiters in Heimerzheim, dass die Daten gelöscht und nicht mehr vorhanden seien. […] Da dieses Prozedere nicht der üblichen Vorgehens weise entsprach, erteilte ich den Auftrag, die Festplatte des Arbeits-PCs des Mitarbeiters in Heimerzheim zu sichern. […]PUA-Bericht S. 803
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Dazu stelle ich fest: Ich habe keine Beweismittel manipuliert oder zerstört. Die Daten sind bei der Bundespolizei und beim BKA vorhanden. Ich kann über meine Tätigkeit Zeugnis legen.
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Dazu stelle ich fest: Ich bin der "betreffende Bundespolizist". Ich habe keinen Speicher "wiederhergestellt". Ich habe den Speicher nur ausgelesen, Daten mussten nicht rekonstruiert werden. Ich habe auch keine Handydaten gelöscht. Ich habe nach Aushändigung der ausgelesenen Daten an das BKA die bei mir verbliebenen Datenkopien in den Trash-Ordner verschoben, wo sie verblieben. Schließlich entsprach mein Vorgehen dem Standardverfahren. Ich hatte kein Recht, diese Datenkopien bei mir zu verwahren.
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Detailliert schilderte der Polizei-Direktor in der Vernehmung, warum die Datenlöschung in seiner Behörde so ungewöhnlich war: „Wenn Handys ausgewertet werden, sieht das Standardverfahren vor, dass die Daten archiviert werden, um sie in Gerichtsverfahren für Sachverständige, Zeugenschaft zu verwenden“, sagte Meier aus. Gleichzeitig sei die Daten-Archivierung eine zusätzliche Sicherung „für den Fall, dass die Daten bei der anderen Dienststelle verloren gehen“.
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Der Mitarbeiter bestreitet die Behauptung, er habe auf Anweisung des BKA Handydaten gelöscht. Auch sei er nicht vom Standardverfahren abgewichen. Schließlich seien die Daten von der Festplatte gesichert worden.
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Zusammenfassung:
Gem. Standardverfahren müssen die Daten bei der Bundespolizei archiviert werden, für den Fall, dass sie bei einer anderen Dienststelle verloren gehen. Gem. PUA-Bericht erfolgt eine Archivierung auf einer PC-Festplatte eines einzelnen Angestellten. Gem. weiteren Ausführungen handelt es sich um einen Trash-Ordner, bzw. Abfallordner. Also die Bundespolizei archiviert hoch brisante sensible Beweisdaten bei einem einzelnen Mitarbeiter auf einem von ihm laufend benutzten Arbeits-PC und da in einem Abfallverzeichnis.
Nun nahm Jens B. angeblich keine Archivierung vor und löschte die Daten auf seinem PC.
Danach ist der Mitarbeiter noch blöder als blöd und teilt jetzt seinem Chef mit, dass er entgegen dem Üblichen die Daten löschte und nichts archivierte. Und das auch noch, wo er das Handy oder die Handys besaß, die er jederzeit nochmal hätte auslesen können
……
Mobiltelefone, die jederzeit nochmals ausgelesen werden könnten…
PUA-Bericht S. 804
Auch die zwei DVD’s mit den Daten waren noch in seinem Besitz.
Aber nein, er teilt jetzt seinem Chef mit, dass er gegen die Dienstvorschriften verstieß.
Und nun beauftragt der Chef daraufhin einen Mitarbeiter vom Nachbarreferat die Festplatte von dem Mitarbeiter an sich zu nehmen und die Daten wieder sichtbar zu machen.
Die Mitarbeiter des Sicherungsreferates nahmen sodann die Festplatte an sich und es gelang ihnen, den Inhalt wieder sichtbar zu machen.
PUA-Bericht S. 804
Der Mitarbeiter Jens B. verstieß doch gegen die Regeln, womit ein Sicherheitsrisiko bestände. Deshalb müssten erneut die Daten der Handys ausgelesen werden und es wäre ein Abgleich erforderlich, dass nichts manipuliert wurde. Aber auch das passierte nicht.
Nun hatte der Mitarbeiter aber zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Daten gelöscht. Gem. Bild-Zeitung schlich er sich dann außerhalb Behördendienstzeit in sein Büro, um die Daten zu löschen.
Ein Mitarbeiter des Nachbarreferats, das den Sicherungsauftrag ausführen sollte, traf gegen 17.45 Uhr den Mitarbeiter in seinem Büro an. Dabei sahen sie auf dem Bildschirm des PCs den Löschvorgang laufen. Dies widersparch der Tatsache, dass bereits Stunden zuvor durch denselben Mitarbeiter über den Referatsleiter mitgeteilt worden war, die Daten seien bereits gelöscht.
PUA-Bericht S. 803/804
Sie schreiben: „Polizeihauptkommissar Jens B. ... Heimlich begab sich der Computerexperte ... der Bundespolizei am 8. Dezember vergangenen Jahres nach Dienstschluss an seinen Arbeitsplatz...“
Dazu stelle ich fest: Ich war während der Behördenarbeitszeit tätig, nämlich bis 17.30 Uhr, vor Dienstschluss.
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Einige Zeit zuvor teilt der Mitarbeiter offiziell seinem Chef mit, dass er die Daten auf seinem PC bereits löschte. Das wäre in etwa so, der Täter zeigt seine bereits begangene Straftat selber an, die er zudem aber überhaupt noch nicht beging, sondern erst später ausführt.
Der Mitarbeiter Jens B. meldete zuvor seinem Chef , dass er die PC-Daten löschte, was gegen die Dienstvorschrift verstößt. Der Chef beauftragt einen Mitarbeiter des Nachbarreferats, die Festplatte wieder sichtbar zu machen. Aber erst als sich Jens B. nach der regulären Behördenarbeitszeit heimlich in sein Büro schlich, um die Daten wirklich zu löschen, kommt ausgerechnet der beauftragte Mitarbeiter vom Nachbarreferat hinzu. Und dieser muss dann auch außerhalb der regulären Behördendienstzeit gearbeitet haben.
Und dann vernichtet Jens B. die Daten auf seinem PC, wobei er aber keine Vernichtung der Daten auf den Handys und den DVD’s vornahm. Also er vernichtet offiziell und dann wiederum heimlich Daten, wobei diese aber auf den anderen Medien erhalten bleiben.[/Quote]
09. Dezember 11
Nachdem nun den Tag zuvor der Mitarbeiter Jens B. sich nach Dienstschluss in sein Büro schlich, um die offiziell bekanntgegebene Datenlöschung später heimlich auszuführen und die PC-Daten danach wieder durch einen andere Abteilung restauriert wurden, kommt nun den Tag danach vom BKA die Anweisung, die Daten zu löschen.
Um ganz sicher zu gehen, dass nichts gefunden wird, was nicht gefunden werden soll, wies das BKA die zuständige Bundespolizeidienststelle an, die Sicherungskopie zu löschen. Kein Versehen, sondern eine ausdrückliche Anweisung, gegen die üblichen Dienstvorschriften zu verstoßen:
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Von: XXXXX Alexandra-Maria(BKAKI26)
Gesendet: Freitag, 9. Dezember 2011 09:17 Uhr
An: BXXXXX, Jens (P)
Betreff: Daten Asservat Sony Ericson Xperia - Auftrag vom 07.12.2011
Hallo Jens,
ich habe die Daten auf unserer Seite gesichert und du kannst die bitte löschen.
Mit freundlichen Grüßen
……
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Der Aufforderung gegen die Dienstanweisung zu verstoßen, wird dann auch noch schriftlich fixiert und kurz und zügig formuliert „Daten….Du kannst die bitte löschen“
Der Mitarbeiter Jens B. war krank.
…..8. Dezember 2011…..Am nächsten Tag meldete sich der Mitarbeiter […]
PUA-Bericht S. 804
Dementsprechend muss eine Vertretung die Mail erhalten haben. Die Vertretung bekommt nun in einem Satz vom BKA mitgeteilt, die Daten zu löschen, ohne jegliche Begründung. Der Vertreter fragt auch nicht nach, sondern verstößt sogleich gegen die Dienstvorschrift und löscht die Daten.
Es sollen doch aber von zwei Handys von der Bundespolizei die Daten gelöscht worden sein. Wohllebens-Handy wird hier überhaupt nicht erwähnt. Es geht nur um das Ericson-Handy von Eminger. Auch in der Mail ist nur das Ericson-Handy aufgeführt.
Sowohl die von der Bundespolizei für das BKA ausgelesenen Daten als auch die entsprechenden
Mobiltelefone, die jederzeit nochmals ausgelesen werden könnten, sind beim BKA in unversehrter Form vorhanden
PUA-Bericht S. 804
Interessant ist dabei, dass es sich in der Detailbeschreibung nur um ein Handy handelt. Die Ausführungen beziehen sich lediglich auf das Handy von Eminger. Das Handy von Wohlleben wird unterschlagen. Aber in der Zusammenfassung steht dann wiederum der Plural aufgeführt, so heißt es „die entsprechenden Mobiltelefone“.
Zusammenfassung insgesamt:
7. Dezember
- Der Bundespolizist Jens B. liest die Daten von ein oder zwei Handys aus und speichert sie auf seinem PC
- Jens B. erstellt zwei DVD’s mit den Daten
8. Dezember
- Gem. Dienstvorschrift müssen die Daten bei der Bundespolizei archiviert, werden, für den Fall, dass sie bei einer anderen Dienststelle verloren gehen.
- Die Archivierung erfolgt nicht gesondert, sondern auf einer Festplatte des Arbeitscomputers des Jens B. Die wichtigen und hoch sensiblen Daten werden dort zur Archivierung in einem Trash(Abfall)-Verzeichnis aufbewahrt.
- Jens B. teilt seinem Abteilungsleiter Heinz-Dieter M. mit, dass er entgegen der Dienstvorschrift die Daten auf seinem PC löschte und keine Archivierung vornahm. In Wirklichkeit hatte er aber die Daten nicht gelöscht. Der Chef beauftragt das Nachbarreferat die Daten von der Festplatte wieder sichtbar zu machen.
- Einige Zeit nach dem Jens B. offiziell seinem Chef mitteilte, dass er die PC-Daten löschte, schleicht er sich dann außerhalb der regulären Behördenarbeitszeit in sein Büro zurück und startet dann zuerst den Löschvorgang. Ausgerechnet jetzt kommt der beauftragte Mitarbeiter des Nachbarreferats in das Büro, der offensichtlich dann auch außerhalb der regulären Behördenarbeitszeit arbeitet und trifft Jens B. beim Löschvorgang an.
- Der Mitarbeiter des Nachbarreferats nahm die Festplatte vom PC von Jens B. an sich und restauriert wieder die gelöschten PC-Daten.
9. Dezember
- Jens B. meldet sich krank
- (Eine) DVD wird dem BKA übersandt
- Nachdem Jens B. die Daten auf der Festplatte einmal offiziell und dann wiederum heimlich löschte und die Daten danach wieder sichtbar gemacht wurden, kommt eine Mail vom BKA, dass Daten gelöscht werden können.
- Trotzdem die Datenlöschung gegen die Dienstanweisung verstößt und in der Mail vom BKA noch nicht einmal eine Begründung steht, führt die Vertretung ganz einfach den Auftrag aus.
Auch wenn hier, m. E. bewußt, Wohllebens Handy unterschlagen wird, so bin ich weiterhin von Nachfolgendem überzeugt:
Ein oder beide Handys wurden von Jens B. ausgelesen. Diese Datenspeicherung erfolgte insgesamt auf einer DVD, wobei eine zweite DVD alsSicherungskopie erstellt wurde. Eine DVD ging zum BKA und die andere verblieb bei der Bundespolizei. Das Trash-Verzeichnis ist nur ein Zwischenspeicher. Der Mitarbeiter Jens B. wird wahrscheinlich beide DVD’s seinem Chef übergeben haben. Anders ergibt es keinen Sinn.
Es ist schon mal unmöglich, dass eine Archivierung von hoch sensiblen und wichtigen Daten auf einem Arbeitscomputer eines einzelnen Mitarbeiters in einem Trash. bzw. Abfallverzeichnis erfolgt.
Ich hatte kein Recht, diese Datenkopien bei mir zu verwahren.
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Das glaube ich. Dafür müßte es ein Archiv geben, wo die DVD’s gesammelt abgelegt werden.
Hier wurde m. E. bewußt inszeniert, dass die Daten verschwinden und die Mitarbeiter die Schuld tragen.
Hierbei sind keine Beweismittel verloren gegangen oder gar unwiderbringlich vernichtet worden.
Sowohl die von der Bundespolizei für das BKA ausgelesenen Daten als auch die entsprechenden Mobiltelefone, die jederzeit nochmals ausgelesen werden könnten, sind beim BKA in unversehrter Form vorhanden.
PUA-Bericht S. 804
Warum heißt es dann aber, dass die Daten bei Eminger teilweise gelöscht wurden und bei Wohlleben ganz?