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Thema: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

  1. #19151
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    V-Mann Führer "Öttinger" hat den PUA nicht angelogen, als er aussagte, dass Krokus (Petra Senghaas) auf DIE LINKE angesetzt war, und nicht auf die NPD. Das stimmte alles.

    Nach seiner V-Frau Sigrun Häfner wurde er ja gar nicht befragt... Chapeau, sehr sehr geschickt eingefädelt... wie verarsche ich den PUA, ohne ihn zu belügen???

    Senghaas tauchte dann nach Irland ab, weil man ihr mit 5 Jahren Knast drohte. Geheimnisverrat... die drohen ihr aber nicht wirklich, denn sie hat ja Sigrun H. nicht als V-Frau verraten.

    @bio, nur vorsichtshalber: Quelle is nich
    Ich weiß, dass sie auf die Linke angesetzt war. Und auf die Engel. Sie hat sich für Nazis, Zecken und Rocker freiwillig als Spitzel angeboten und hat dann so Dinge mitgeteilt wie "Die Linken haben Flyer verteilt." oder "Die Rocker tanken an Tankstelle XY." Alles gaaaaaanz wichtige Sachen. Das mit Sigrun H. kann ich nicht beurteilen bzw. es liegt mir schwer im Magen, das zu glauben.

  2. #19152
    Mitglied Benutzerbild von nachdenkerin
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Ja, das ist eine grossartige Idee. Danach wirst Du erleuchtet sein.
    Ich leuchte jetzt schon. Aber o. k. Spaß beiseite, habe mir inzwischen überlegt, dass eine Zusammenfassung doch nicht schlecht sein könnte. Werde damit aber zuerst in ein paar Tagen beginnen.
    Die Mehrheit d. Menschen denkt: 'egal, es wird schon so weiter gehen'. Fußball, Shopping, Flirts.... sind wichtiger, als über die Konsequenzen des Handelns im betriebl. u. polit. Alltag nachzudenken oder diese zu analysieren. Der übrig gebliebenen Minderheit waren damit die Hände gebunden. So konnte über viele Jahrzehnte Stück für Stück ein System aufgebaut werden, wo es kein zurück mehr gibt. Die Umverteilung ist bereits vollendet.

  3. #19153
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von nachdenkerin Beitrag anzeigen
    Ich leuchte jetzt schon. Aber o. k. Spaß beiseite, habe mir inzwischen überlegt, dass eine Zusammenfassung doch nicht schlecht sein könnte. Werde damit aber zuerst in ein paar Tagen beginnen.
    Mach Dir da nicht zuviel Arbeit, was war wirklich NEU und WICHTIG?

    Oder, falls Du es anspruchsvoller willst: Was fehlte denn, wo Du mehr erwartet hättest?

    Will mal 2 Beispiele geben, zum Neuen und Wichtigen gehört zweifellos diese NSU-Mail mit Todesdrohung aus 1999.
    Zum Fehlenden würde ich die Klärung der Stasi-Ceskas zählen.

    Falls Du noch eine 3. Kategorie für sinnvoll hältst: Was ist eindeutig falsch bzw. widerspricht bekannten Fakten?

    Und bitte keine Rechtschreibfehler und sonstigen Lappalien

  4. #19154
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Protokoll 47. Verhandlungstag – 16. Oktober 2013


    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Der Waffenverkäufer Schläfli bestätigt, was bereits bekannt war: Anton Peter Ge. kaufte 2 dieser Sammlerwaffen 1996, Schläfli verkaufte damals rund 20 Stück davon, alle im Set mit Schalldämpfer, so wie er sie von Luxik geliefert bekam, und so wie sie beworben worden waren.

    Die Sitzung beginnt um 9.49 Uhr. Nach der Präsenzfeststellung teilt Richter Götzl mit, dass der für 9.30 Uhr geladen Zeuge Ge. nicht anwesend ist und daher zunächst der Zeuge Schl. gehört werde.

    Götzl fragt Schl., wie der Waffenhandel funktioniert, wie der Kauf dokumentiert und welche Bedingung es für einen Kauf gibt. Schl. sagt, er könne lediglich sagen, wie es damals funktioniert habe, er sei seit 2005 nicht mehr in der Branche tätig. Bei der “besagten Waffe” gehe es um eine Faustfeuerwaffe. In der [Links nur für registrierte Nutzer] habe man dafür einen Waffenerwerbsschein gebraucht, der von der Behörde an berechtigte Personen ausgestellt worden sei. Die Faustfeuerwaffen seien in einem Register eingetragen worden. Dort seien der Lieferant, die Seriennummer und der Käufer aufgeführt worden.

    Der Waffenerwerbsschein habe den Käufer legitimiert, so einen Artikel zu besitzen. Der Käufer habe dann mit einem Ausweispapier belegen müssen, dass er der Eigentümer des Scheins ist. Waffen habe man bei ihm direkt im Geschäft kaufen oder über Versand bestellen können. Beim Versandfall habe der Waffenerwerbsschein mit einer Ausweiskopie an ihn geschickt werden müssen. Die Bezahlung sei per Vorkasse oder Nachnahme möglich gewesen. Die Ware sei dann per Post verschickt worden.

    Schl. bestätigt auf Nachfrage, dass das Original des Waffenerwerbsscheins vorgelegt werden musste. Mit der “besagten Waffe” meine Schl. jene, zu der er schon mehrfach befragt worden sei von den Schweizer Behörden. Ob er die Ceska meine, will Götzl von Schl. wissen. Dieser bejaht das. Dann wird eine handschriftliche Liste in Augenschein genommen, auf der zwei Einträge mit Textmarker markiert sind. Auf der linken Seite sei der Wareneingang dokumentiert, so Schl. Dann seien Art der Waffe, Hersteller, Modell, Kaliber und Seriennummer vermerkt. Auf der rechten Seite sei der Warenausgang dokumentiert. Götzl fragt, ob es Eintragungen über eine Ceska gebe, was Schl. bejaht. Schl. nennt die Seriennummer und sagt, die Waffe sei ausgetragen worden auf den Kunden Anton Ge. aus Steffisburg. Es handele sich um einen Versandauftrag. Weil der Kunde beim Versand nicht da gewesen sei, sei ein Eintrag gemacht worden, dass der Waffenerwerbsschein vom Kunden eigenhändig unterschrieben worden sei. Gekauft worden sei die Waffe von ihm, Schl., selbst am 10. April 1996, Lieferant sei die Firma Luxik.

    Es habe eine weitere Bestellung von Anton Ge. gegeben. bestätigt Schl. Die beiden Bestellungen seien innerhalb von zwei Wochen eingegangen. Dann wird ein offenbar behördliches Schreiben in Augenschein genommen. Schl. sagt, das sei kein Waffenerwerbsschein, sondern ein Gesuch für einen solchen Schein. Da stehe “Art der Waffe: Zwei Faustfeuerwaffen.” Bei einem weiteren Schreiben handele es sich um ein Gesuch über eine Faustfeuerwaffe. Die Eintragungen ins Register habe wohl ein Kollege gemacht, so Schl. Gegen Rechnung habe er Waffen nur an Händlerkollegen verkauft, Ge. habe wohl per Vorkasse oder Nachnahme bezahlt. Probleme beim Versand oder Reklamationen habe es keine gegeben. Die Waffe sei natürlich per Einschreiben versendet worden, so Schl. auf Frage von Götzl. Geliefert worden sei an die Adresse in Steffisburg, die im Register stehe. Götzl sagt, Schl. habe die Firma nicht alleine betrieben, was dieser bestätigt. Er und sein Partner hätten die Firma bis 2003 14 bis 15 Jahre gemeinsam geführt, dann habe er noch alleine bis August 2005 weiter gemacht.

    Es sei nicht vermerkt worden, wenn ein Schalldämpfer verkauft wurde. Damals sei im Kanton Bern der Verkauf von Schalldämpfern frei gewesen, deshalb habe das auch nicht im Register verzeichnet werden müssen. Bei der Ceska müsse es sich um eine Waffe handeln, die sie als Set verkauft hätten. Ob Munition dabei gewesen sei, könne er so nicht sagen, das müsse man im Munitionsregister nachschauen. Richter Kramer fragt, ob der Waffenerwerbsschein bei Schl.s Firma einbehalten wurde. Der Kunde habe einen Schein beantragt, ihn dann von der Behörde bekommen und den Schein im Original beim Händler abgegeben. Wenn der Kunde die Waffe besaß, habe er keine Legitimation der Behörde mehr benötigt, die Kaufquittung habe als Beleg genügt, dass man die Waffe rechtmäßig erworben hat, führt Schl. aus.

    Nebenklagevertreter RA Kolloge möchte wissen, ob es theoretisch möglich sei, die Waffe an eine andere Adresse zu bestellen als an die auf dem Schein angegeben. Das verneint Schl., die Adresse müsse übereinstimmen. RA Ulucay fragt, ob es einen Preisunterschied zwischen Ceska mit Schalldämpfer und ohne gebe. Das bestätigt Schl. Er sagt, das sei im speziellen Fall schwer zu sagen, weil die Waffe ab Werk mit einem Dämpfer geliefert worden sei, das sei als Paket an sie geliefert worden. Auf Nachfrage von Götzl sagt Schl., diese Pistole habe man nicht ohne Schalldämpfer kaufen können, man habe nicht nur einen Artikel aus dem Paket kaufen können. Es habe einfach einen Preis für das ganze Paket gegeben, der habe vermutlich im Bereich von 1.000 Franken gelegen.

    RA Daimagüler fragt, ob Schl. Informationen habe von Kunden, warum sie Waffen mit Schalldämpfer kaufen. Schl. sagt, in der Regel nicht, manche würden sammeln. Wenn ein Kunde illegale Absichten gehabt habe, habe er ihnen das sicherlich nicht mitgeteilt. Daimagüler: “Man kann sich seinen Teil denken. Danke.” Schl. sagt, er hab das letzte nicht verstanden. Richter Götzl winkt ab und sagt: “Der Kollege hat sich bei Ihnen bedankt.” Auf Frage von RA Erdal sagt Schl. im Set mit Waffe und Schalldämpfer sei keine Munition dabei gewesen. Ein Nebenklagevertreter sagt, aus dem Register gehe hervor, dass Schl. die Waffe am 10. April bestellt habe und sie am nächsten Tag schon verschickt wurde. Schl. erwidert, es könne sein, dass parallel ein Inserat in einer Zeitung erfolgt sei und, wenn die Ware da gewesen sei, der Kunde benachrichtigt und die Ware verschickt wurde. Unterlagen über das Datum des Wareneingangs und der Bestellung durch den Kunden habe er nicht mehr.

    Wohllebens Verteidiger RA Klemke will wissen, ob Schl. schon früher Geschäftskontakte zur Firma Luxik gehabt habe, was dieser bejaht. Waffen mit Schalldämpfer seien gut gegangen, so Schl. auf Frage Klemkes. Den Anteil an den Verkäufen könne er nicht mehr nennen, weil über Schalldämpfer kein Register geführt worden sei, er könne aber sagen, dass das “so wie es da war, das war” relativ selten sei. Ob die Initiative zur Lieferung von Schalldämpfer-Waffen von ihm oder von der Firma Luxik ausgegangen sei, wisse er nicht mehr, er wolle aber darauf hinweisen, dass das ein ganz normaler Warenhandel gewesen sei. Das hier behandelte Modell sei “sehr, sehr selten”, so Schl., da seien mehrere Waffen in einer Sendung gekommen, es sei aber eine kleine Anzahl gewesen. In den meisten Fällen seien Lieferungen an seine Firma mit der Post geschickt worden, das sei wohl bei der Lieferung der Ceskas auch so gewesen, so Schl. Er schätze, dass bei der Lieferungen acht bis zehn Stück gekommen seien. Klemke will wissen, ob die Lieferung bei Eingang kontrolliert wurde. Schl. sagt, der Kollege habe den Eingang gemacht. Nach erneuter Inaugenscheinnahme des Registers sagt Schl., er nehme an, dass es sich um die Handschrift des Kollegen Marcel Tsch. handele. Beim Wareneingang sei das Paket jeweils ausgepackt worden, die Nummern und der Lieferumfang sei kontrolliert worden und die Waffen seien außerdem auf Funktion geprüft worden. Tsch. lebe im Moment in Schönbühl, so Schl. auf Frage Klemkes. Dann müsse man aber auch Tsch. fragen, ob er seine Handschrift wieder erkennt. Klemke sagt, das hätte er getan. Schl.: “Ja, das glaube ich auch.” Er wisse nicht, ob er jede einzelne Waffe der Lieferung mit Nummer gesehen habe, denke es aber nicht. An der Verkaufsabwicklung sei er selbst nicht beteiligt gewesen. Wieder geht Schl. nach vorn und schaut sich das Register an. Er sagt, das sei nach der Handschrift sein Geschäftspartner Andreas Sp. gewesen. Der lebe in Ecuador, wo genau wisse er nicht. Sp. sei ausgewandert, weil er eine Frau aus Ecuador geheiratet habe, außerdem sei das Waffengeschäft seit der neuen Waffengesetzgebung in der Schweiz ab 1999 schlechter gelaufen. Klemke will wissen, ob Schl. vor 1996 geschäftliche Beziehungen mit Anton Ge. gehabt habe. Er denke nicht, so Schl., er sei auch schon gebeten worden, das nachzuschauen. Das Ergebnis sei vermutlich gewesen, dass Ge. zumindest nichts gekauft habe, was eintragungspflichtig war. Ob beim Kauf der Waffe durch Ge. per Vorkasse oder Nachnahme bezahlt worden sei, wisse er nicht mehr, dass eine der beiden Zahlungsweisen bei Privatkunden häufiger gewesen sei, könne man nicht sagen.

    RA Stahl, Verteidiger von Zschäpe, fragt, ob Schl. noch eine konkrete Erinnerung an eine Waffe mit Schalldämpfer habe. Schl. antwortet, dass es ein seltenes Modell sei, daher sei er sicher, dass sie das Set nicht auseinandergerissen hätten, sondern alles zusammen in einem Paket verschickt worden sei. Stahl fasst noch einmal zusammen: “Sie haben vom Zwischenhändler ein Set eingekauft und das auch als Set weiter verschickt und wenn Sie das auseinandergerissen hätten, wäre Ihnen das erinnerlich?” Schl. bestätigt das.

    RA Hösl, Verteidiger von Carsten S. möchte, dass dem Zeugen das “Waffenhandelsbuch” vorgehalten wird. Nach einer Unterbrechung wird diese Liste in Augenschein genommen. Hösl fragt, ob das die angesprochenen Sets seien, was Schl. bestätigt. Götzl sagt, diese Liste sei aus 1993. Das seien zwanzig solche Sets, so Hösl. Auch das bestätigt Schl. Der zweite Verteidiger von Carsten S., RA Pausch, fragt, ob ein Vergleich der Adressen auf dem Waffenerwerbsschein und dem Ausweisdokument vorgenommen worden sei. Schl. sagt, man habe ein amtliches Dokument mit Adresse, etwa einen Führerschein, benötigt, und das sei verglichen worden. Auch die Unterschriften seien kontrolliert worden, es sei aber “kein graphologisches Gutachten” angefertigt worden.

    Auf Frage von Nebenklagevertreter RA Langer sagt Schl., die Nummern seien ganz sicher immer auf der Waffe direkt verglichen worden. Auf Frage von Langer sagt Schl., wenn eine Waffe aus einem Blatt des Register nicht verkauft worden sei, dann habe man einen Übertrag auf das nächste Blatt der Liste gemacht. Langer weist darauf hin, dass Schl. in Bezug auf die in Rede stehende Lieferung von Ceskas mit Schalldämpfern von acht bis zehn Exemplaren gesprochen habe, in der Liste die Lieferung aber offenbar nicht unmittelbar untereinander eingetragen sei. Schl. sagt, er wisse nicht mehr, wie es damals war. Die Bücher und Unterlagen seien aber von der Kantonspolizei Bern kontrolliert worden: “Wir haben nicht den Kasper gemacht mit diesen Unterlagen.” RA Stahl fragt noch einmal zu der vorgehaltenen Liste aus 1993.

    Dann fragt Nebenklagevertreter RA Hoffmann, wie ein Kunde die Waffe weiter verkauft hätte. Schl. sagt, damals habe ein Privater die Waffe einfach weiter verkaufen können. Einen Waffenerwerbsschein vom weiteren Käufer habe der Private nicht haben müssen. Die Logik sei gewesen, dass eine Privatperson keinen Handel mit Waffen treiben dürfe. Im Saal und auf der Besuchertribüne wird gelacht. Es sei akzeptiert worden, wenn ab und zu einem Sammlerkollegen eine Waffe weiter gegeben worden sei, aber nicht, wenn man gewerbsmäßig Waffen verkauft habe, dazu benötige man ein Waffenverkaufspatent. Hoffmann will wissen, ob die selben Regeln auch für Schrotflinten galten. Schl. sagt, Langwaffen seien nicht erwerbsscheinpflichtig gewesen im Kanton Bern. Die Unterscheidung sei gewesen, ob es Kriegsmaterial war oder nicht. Jagd- und Sportwaffen seien frei gewesen, bei Kriegsmaterial habe man einen Eintrag im Register machen, den Ausweis vorlegen und unterschreiben müssen.

    Danach fragt RA Klemke erneut zur Liste aus 1993, da gehe es ja auch um Ceskas mit Schalldämpfer. Klemke sagt, Schl. habe vorhin gesagt, es sei ein ganz seltenes Modell, aber schon 1993 seien es 20 Stück gewesen. Schl. sagt, er erinnere sich nicht an die Lieferung 1993, 20 Stück sei aber immer noch sehr selten. Klemke: “Das macht mir Angst.” Dann will Klemke wissen, ob die Polizei bei Schl. wegen des Waffenerwerbsscheins Nachschau gehalten habe. Schl. sagt, er habe nur noch das Register zur Seite gelegt, damit könne er seiner Auskunftspflicht nachkommen, der Rest sei weg. Die Vernehmung endet um 11.32 Uhr.
    Es fällt auf:

    Beworben wurde ein Kaufpreis von 1250 Franken, es verwundert, dass Schläfli nach all dem Medienhype um die Ceska den exakten Preis nicht weiss.

    Im deutschen TV wurde keine handschriftliche Liste gezeigt, sondern eine Computerliste.
    Oder @Nereus, irre ich mich da???

    Die Waffen wurden mit SD verkauft. Serienmässiger SD. Ab Werk.

    Es gab nur 1 Waffenerwerbsberechtigung für 2 Faustfeuerwaffen, das wurde bisher stets anders berichtet.
    Die 2. Erwerbskarte betraf eine 3. Waffe.


    Ratlos lese ich, was für unwichtiges Zeug die Verteidiger gefragt haben.
    Meine Fragen wären folgende gewesen:

    1. Wie wurde der SD aufgesetzt? Schrauben oder "klicken"?

    2. Zwickauer Ceska vorlegen lassen, Schläfli fragen, ob der SD dieser Waffe ein serienmässiger ist.
    2a) Hilfsweise eine BKA-Waffe gleichen Typs dazu legen.

    3. Schläfli befragen, welche Nachforschungen bei ihm 2004 im Auftrag des BKA (KHK Jung) durchgeführt wurden, warum man damals die "Ceska 83 Ostagent Killer Sets" vergass.
    3a) Warum suchte man damals nach Schalldämpfern und Ceskas und PCM-Munition, fand aber weder die 20 Ceskas noch die Schalldämpfer im Set???

    4) Suchte man damals wirklich nach "vorwiegend türkischen Käufern", wie man uns das heute als Entschuldigung für das "Versagen" erklären will?

  5. #19155
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Was lasen wir über den Rucksack, der aus dem Wohnmobil, unverbrannt auf verkohlter Matratze?

    Dort drin fand man 23.000 Euro aus dem Arnstädter Bankraub September, und 4 Wochen später 6 Bekenner-DVD.
    Das stammte von Andreas Förster aus dem Wachregiment der Stasi, der heute "total investigativ ist".

    Nun zu den Fakten:

    Es folgt die Fortsetzung der Vernehmung der Kriminalbeamtin Q.

    Zunächst geht es um aufgefundenes Geld und Banderolen. Q. berichtet, es seien 390 Euro in der Wohnung Frühlingsstraße aufgefunden worden, die aus einem Raubüberfall von 2004 stammten.

    Im Wohnmobil seien 71.915 Euro gefunden worden, das sei um 5 Euro die Summe aus dem Raubüberfall in Eisenach und dabei sei auch Registriergeld gewesen.

    In einem Rucksack im Wohnmobil seien einmal 1.000 und einmal 2.000 Euro gefunden worden, aus einem Raubüberfall im September 2011. Und es seien zweimal 10.000 Euro gefunden worden aus einem Raubüberfall im Januar 2007. Die Banderolen stammten überwiegend von der Deutschen Post oder der Sparkasse allgemein. Sie meine nicht, dass das Geld auf Spuren untersucht wurde, weil man das bei Geldscheinen in der Regel nicht mache, wenn doch müsse es im Vermerk stehen. Götzl hält vor, es sei ein Bündel Bargeld mit 100 mal 20 Euro gefunden worden, und will wissen, ob das aus dem Rucksack stamme, was Q. bejaht. Außerdem sei ein Bündel mit 1.000 Euro im Rucksack gefunden worden. Sie bestätigt, dass der Rucksack in der oberen mittigen Schlafkabine im Wohnmobil gefunden worden sei.
    3000 Euro aus Arnstadt. Nicht 23.000 Euro aus Arnstadt, sondern 3000 Euro.

    Und 20.000 Euro aus einem Bankraub aus 2007.

    Das ist fast so glaubwürdig wie die 390 Euro mit Banderolen und Bankstempeln aus 2004.



    Was ist mit den 5 Euro, die vom Bankraubgeld Eisenach fehlten, die wurden in der Berichterstattung erwähnt, aber die 20 Mille aus 2007 natürlich ebenso wenig wie die 390 Euro als aus 2004 stammend.

    Was für eine Dreckspresse wir doch haben...


    Klemke fragt, ob Q. den Rucksack aus dem Wohnmobil gesehen habe, was Q. verneint. Klemke sagt, es sei ja eine Menge Geld aus einem Überfall in Arnstadt im Wohnmobil gefunden worden, und fragt, ob sich Q. gefragt habe, warum Bankräuber die Beute aus einer früheren Tat mitnehmen. Die Bundesanwaltschaft beschwert sich über die Frage. Dann sagt die Zeugin, sie habe keine Antwort gefunden. Klemke: “Dachte ich mir, deshalb fragte ich, danke.”
    Jetzt gibt es genau 2 Möglichkeiten:

    Klemke ist ein Idiot, die 20 Mille waren doch aus 2007, nicht aus Arnstadt 2011, oder Klemke ist ein Idiot, weil zwar NSU-Watch Blödsinn protokolliert hat, und die 20 Mille aus Arnstadt stammten, aber Klemke leider leider die 6 "Bekenner.DVD" aufgefunden laut Andreas Förster am 1.12.2011 "vergessen hat".

    Oder aber Klemke ist kein Idiot, und Andreas Förster hat sich das alles nur ausgedacht, es gab diese DVD gar nicht. Einsicht in die Akten hatte Förster dann aber nicht.

    Ich vermute mal, man müsste mehrere Tausend Beiträge dieses Stranges löschen, da sie auf Desinformationen beruhen.

  6. #19156
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Dolohov Beitrag anzeigen
    Willst Du („braini”) eine ehrliche Antwort bezüglich der Opfer von mir? Die sind mir sowas von latte, bis auf die Polizistin, die ist Deutsche, aber die Türken jucken mich nicht die Bohne...
    Sagt Dir der Name Gerhard Kaindel etwas? Wenn ja: Ab wann und von wem kennst Du die Geschichte, die mit diesem Namen verbunden ist, und welche Rolle spielt sie in Deinen Kreisen, wurde darüber diskutiert und gewertet?
    Geändert von Nereus (26.10.2013 um 07:31 Uhr)
    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  7. #19157
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Was lasen wir über den Rucksack, der aus dem Wohnmobil, unverbrannt auf verkohlter Matratze?

    Dort drin fand man 23.000 Euro aus dem Arnstädter Bankraub September, und 4 Wochen später 6 Bekenner-DVD.
    Das stammte von Andreas Förster aus dem Wachregiment der Stasi, der heute "total investigativ ist".

    Nun zu den Fakten:

    3000 Euro aus Arnstadt. Nicht 23.000 Euro aus Arnstadt, sondern 3000 Euro.

    Und 20.000 Euro aus einem Bankraub aus 2007.

    Das ist fast so glaubwürdig wie die 390 Euro mit Banderolen und Bankstempeln aus 2004.



    Was ist mit den 5 Euro, die vom Bankraubgeld Eisenach fehlten, die wurden in der Berichterstattung erwähnt, aber die 20 Mille aus 2007 natürlich ebenso wenig wie die 390 Euro als aus 2004 stammend.

    Was für eine Dreckspresse wir doch haben...


    Jetzt gibt es genau 2 Möglichkeiten:

    Klemke ist ein Idiot, die 20 Mille waren doch aus 2007, nicht aus Arnstadt 2011, oder Klemke ist ein Idiot, weil zwar NSU-Watch Blödsinn protokolliert hat, und die 20 Mille aus Arnstadt stammten, aber Klemke leider leider die 6 "Bekenner.DVD" aufgefunden laut Andreas Förster am 1.12.2011 "vergessen hat".

    Oder aber Klemke ist kein Idiot, und Andreas Förster hat sich das alles nur ausgedacht, es gab diese DVD gar nicht. Einsicht in die Akten hatte Förster dann aber nicht.

    Ich vermute mal, man müsste mehrere Tausend Beiträge dieses Stranges löschen, da sie auf Desinformationen beruhen.
    Das ist nicht alles. Völlig Verrücktes vom gleichen Verhandlungstag, 16. Oktober, berichtete Gisela Friedrichsen. Es wären lediglich 390 Euro in der Zwickauer Wohnung gefunden worden.

    “Im Schutt der vermutlich von Zschäpe in Brand gesetzten letzten Wohnung des Trios in der Zwickauer Frühlingsstraße fanden die Ermittler nur 390 Euro. Heißt das, dass die beiden Uwes den Hauptteil ihrer Beute bei sich hatten, ihre Gefährtin aber nur mit einem Handgeld zurückblieb? Oder verbrannte Geld in der Frühlingsstraße, weil Zschäpe es unbeachtet zurückließ?”
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    Wird Geschichte von 2 Jahren umgeschrieben?

  8. #19158
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    Dann wird eine handschriftliche Liste in Augenschein genommen, auf der zwei Einträge mit Textmarker markiert sind. Auf der linken Seite sei der Wareneingang dokumentiert, so Schl. Dann seien Art der Waffe, Hersteller, Modell, Kaliber und Seriennummer vermerkt. Auf der rechten Seite sei der Warenausgang dokumentiert. Götzl fragt, ob es Eintragungen über eine Ceska gebe, was Schl. bejaht. Schl. nennt die Seriennummer und sagt, die Waffe sei ausgetragen worden auf den Kunden Anton Ge. aus Steffisburg. Es handele sich um einen Versandauftrag. Weil der Kunde beim Versand nicht da gewesen sei, sei ein Eintrag gemacht worden, dass der Waffenerwerbsschein vom Kunden eigenhändig unterschrieben worden sei. Gekauft worden sei die Waffe von ihm, Schl., selbst am 10. April 1996, Lieferant sei die Firma Luxik.
    Hier ist die handschriftliche Liste aus dem deutschen TV:

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    An der Liste ist nichts handschriftlich, und es ist eine gefakte Liste.

    Wäre es die Liste von Luxik, dem Importeur, dann stünde dort der Endkunde Anton Peter Ge. aus Steffisburg nicht drauf.

    Wäre es die Liste von Schläfli & Zbinden, dem Verkäufer, so stünde dort links der Importeur Luxik, und rechts der Kunde Anton Peter Ge. aus Steffisburg.

    Es steht aber links der Händler und rechts der Endkunde. Diese Liste ist nicht das Waffenverkaufsbuch des Berner Händlers und auch nicht das Dokument des Importeurs Luxik, wie man uns immer erzählte, sondern eine computer-generierte Liste vermutlich des BKA.

    REPORT war auch so doof, die falsche Nummer anzugeben: 036471 statt 034678 (angebliche Zwickauer Ceska)

    Der Manipulation sind durch Verwendung nicht-originaler Unterlagen in TV-Sendungen Tür und Tor geöffnet.
    Das kostet dann Milliarden an Kopfsteuern pro Jahr, damit man sich vom Propagandasender der BRD durch den Kakao ziehen lassen darf.

  9. #19159
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    Zitat Zitat von bio Beitrag anzeigen
    Das ist nicht alles. Völlig Verrücktes vom gleichen Verhandlungstag, 16. Oktober, berichtete Gisela Friedrichsen. Es wären lediglich 390 Euro in der Zwickauer Wohnung gefunden worden.

    “Im Schutt der vermutlich von Zschäpe in Brand gesetzten letzten Wohnung des Trios in der Zwickauer Frühlingsstraße fanden die Ermittler nur 390 Euro. Heißt das, dass die beiden Uwes den Hauptteil ihrer Beute bei sich hatten, ihre Gefährtin aber nur mit einem Handgeld zurückblieb? Oder verbrannte Geld in der Frühlingsstraße, weil Zschäpe es unbeachtet zurückließ?”
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    Wird Geschichte von 2 Jahren umgeschrieben?
    Die alte Geschichte stimmte nicht, und die neue Geschichte stimmt ebenfalls nicht. Ein Ozean aus Lügen und Propaganda, bio.

    Alles wie immer. RAF, Oktoberfestbombe, Buback, Barschel, Möllemann, Schmücker-Mord. So geht Rechtsstaat BRD mit Gewaltenverschränkung. Bananenrepublik halt.

    Willkommen in der Realität.

  10. #19160
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    Protokoll 48. Verhandlungstag – 22. Oktober 2013

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    “Roseanne” erinnerte, die Darstellerin der Tochter “Darlene Conner”.
    nur als Stichwort, worum es geht.

    München - Roseanne hat es nicht leicht im Leben: Arbeitslosigkeit, Geldsorgen, die überstürzte Heirat ihrer Kinder – im Fernsehen lösen die Conners aus Fulton County die großen und kleinen Alltagsprobleme ihrer TV-Serie mit ganz eigenem Humor. Schlagfertig spielt die Schauspielerin Roseanne Barr die Rolle der Roseanne so, dass sich ihr rundes Gesicht einprägt. Am 9. Juni 2005 erkennt eine Nürnbergerin Roseanne in einem Supermarkt. Sieben Jahre später ist sich die Frau sicher: Roseanne ist Beate Zschäpe.
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    Das war also falsch, es ist die Tochter. Habe da wohl dieselbe Bildungslücke, kenne die Serie nicht.

    Also weiter bei NSU-Watch:

    Die Männer hätten auf dem Spielplatz auf einer Bank mit Blickrichtung Dönerstand gesessen. Götzl fragt ob Ca. die Männer beschreiben könne. Ca.: “Durch die Presse weiß ich, wie die aussahen, aber nicht aus meiner Erinnerung von vor 8 Jahren.”
    Götzl fragt, woher Sie wisse, dass das die beiden aus der Presse gewesen seien. Ca. sagt, sie nehme das an, wisse es aber nicht sicher. Das sei ihr gesagt worden.
    Megabrüller, was für ne Zeugin! "man sagte ihr, was sie sagen sollte???"


    Götzl möchte wissen, ob Ca. damals ihre Beobachtungen in Zusammenhang mit dem Tod Yaşars gebracht habe. Ca.: “Überhaupt nicht, nein.”
    Zu schön. Einfach nur schön.


    Götzl möchte wissen, wie es zu der Zuschreibung gekommen sei, dass die Frau im Supermarkt Zschäpe gewesen sei. Ca. sagt, als sie vor ein paar Jahren “dieses Fahndungsplakat” gesehen habe, sei ihr klar gewesen, dass sie diese Frau im Edeka gesehen habe. Götzl möchte wissen, wo die Veröffentlichung war, auf der Ca. Zschäpe erkannt haben will. Das sei im Fernsehen gewesen, wenn sie es vor sich hätte, wüsste sie es, so Ca. Sie habe es niemandem erzählt, aber für sich persönlich habe sie sofort diese Verbindung hergestellt. Sie könne nicht mehr beantworten, ob die Frau damals eine Brille getragen hat. Auf dem Bild habe Zschäpe offene Haare getragen, es sei ein Schwarz-Weiß-Bild gewesen und sie habe keine Brille getragen.
    Bild aus der Fahndung 1998, vermutlich eher noch älter.

    Eigentlich hätte Götzl die Zeugin längst nach Hause schicken müssen... die weiss nichts.


    Dann verliest Götzl, sie habe angegeben, auf dem Rückweg längeren Blickkontakt mit Yaşar gehabt zu haben und ihn gegrüßt zu haben. Ca.: “Das ist, wie wenn das nicht meine Aussage ist, ich kann mich an den überhaupt gar nicht mehr erinnern.” Dann hält Götzl vor, sie habe angegeben, die Männer auf dem Hin- und auf dem Rückweg gesehen zu haben, auf dem Rückweg seien die Räder unverändert gewesen, die Männer hätten sich normal unterhalten und in Richtung Dönerstand geschaut. Ca. sagt, sie wisse das nur vom Rückweg, nicht vom Hinweg. Götzl hält vor, damals habe sie angegeben, die Männer hätten sich ähnlich gesehen, seien etwa 20 Jahre alt gewesen, normal groß, hätten gar keine oder kurze helle Haare gehabt und sie würde sie als “Russentypen” bezeichnen. Weiter hält Götzl vor, bezüglich der Kleidung habe sie nur einen beschreiben können, der habe ihrer Erinnerung nach ein weißes T-Shirt und eine dunkle Jogginghose getragen. Götzl will wissen, ob da eine Erinnerung kommt, was Ca. verneint. Die Männer hätten keine Tasche mit sich geführt, so Ca. Damals, so Götzl, habe sie angegeben im Edeka eine Bekannte getroffen zu haben. Wieder sagt Ca., das sei als ob Götzl etwas von jemand anderem vorlese. Götzl nennt den Vornamen der Bekannten, Ca. sagt, das sei eine Spielplatzbekanntschaft. Götzl fragt, ob der Zeugin bei der Vernehmung ein Fahndungsplakat gezeigt worden sei. Bei ihrer Aussage beim “Plärrer” [zentraler Platz in Nürnberg] seien ihr Bilder vorgelegt worden. Götzl fragt, was Ca. auf dem Fahndungsplakat gesehen habe. Ca. sagt, garnichts, sie habe dem Kommissar auch gesagt, dass sie die beiden im Fernsehen gesehen habe und das sie das nicht mehr aus eigener Erinnerung wisse.
    es geht noch weiter. Einfach nur schön.


    Dann wird eine Lichtbildvorlage vorgelegt, auf der mit der Nummer 3 Zschäpe zu sehen ist. Ca. sagt, ihr seien keine Bilder von Frauen vorgelegt worden.
    Die machen das immer so manipulativ. Man zeigt den Zeugen nur das, was die bejahen sollen. Polizeiarbeit im Rechtsstaat BRD.


    Sie sei nicht zur Polizei gegangen, als sie Zschäpe erkannt habe, weil die beiden Männer tot waren und Zschäpe im Gefängnis, Sie habe das niemandem erzählt, bis die Polizei sich bei ihr gemeldet habe, so Ca. auf Frage von Götzl.
    Wir basteln uns eine Augenzeugin. Motto der Bundesanwaltschaft. Was die Nebenklage kann, Stichwort DKP-Achenbach aus Dortmund, das können wir schon lange.

    Zustände wie bei den Chinesen, oder schlimmer???

    RA Heer, Verteidiger von Zschäpe, bittet um eine kurze Unterbrechung, um 11.32 Uhr verkündet er dann, keine weiteren Fragen zu haben.

    Dann hat Richter Götzl noch Fragen. Er sagt, bei der ersten Vernehmung im September 2005 habe Ca. gesagt, die beiden Männer seien ihr aufgefallen, weil es sehr ungewöhnlich sei, dass sich auf dem Spielplatz Männer aufhalten: Für sie seien das Jugendliche gewesen, die hätten von der “Cultfactory” sein können. Der Zeitpunkt könne für sie in dem Moment ungewöhnlich gewesen sein. Auf erneute Frage nach der Unterschrift unter dem Protokoll sagt Ca., sie sei sich sicher, dass sie nichts mehr von der Polizei gehört habe. Die Vernehmung sei auch nicht in ihrer Wohnung gewesen, wie Götzl vorhält, sondern an der Tür. Sie habe keine Erklärung dafür, dass ihre Unterschrift auf dem Protokoll ist.

    Nebenklagevertreter RA Erdal beantragt die Vereidigung der Zeugin, was Götzl per Verfügung ablehnt. Daraufhin verlangt Erdal einen Gerichtsbeschluss. Nach Stellungnahme der Bundesanwaltschaft, die sagt, die Grundlagen für eine Vereidigung lägen nicht vor, zieht sich der Senat zurück. Nach der Unterbrechung verkündet Götzl, dass seine Verfügung, die Zeugin nicht zu vereidigen, bestätigt wird. Die Vernehmung endet um 11.47 Uhr.
    Das muss Satire sein

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