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Umfrageergebnis anzeigen: Sitzt Beate Z. unschuldig im deutschen Gefängnis?

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Thema: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

  1. #18871
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Sieht so aus. Diese Vielzahl von "geistigen Totalausfällen der Verteidigung" kann kein Zufall sein.
    wieso geistige Totalausfälle der Verteidigung? Die 3 Anwälte der Zschäpe reißen sich doch die Haxn aus. Warst du mal im OLG. Die bemühen sich sehr um einen Freispruch!

  2. #18872
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    die 3 opfern doch fast ihr eigenes Leben um die Haut der Beate Zschäpe zu retten! Das zeugt von wahrem Engagement oder nicht?

  3. #18873
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Für heute hat das Gericht zwei Zeugen aus der Schweiz geladen; es wird jedoch damit gerechnet, dass nur einer von ihnen tatsächlich in München erscheint. Ein für Donnerstag geladener Schweizer, der die «Ceska» möglicherweise nach Deutschland weiterverkauft hat, hat bereits angekündigt, dass er nicht vor Gericht erscheinen wird. Daraufhin hat der Vorsitzende Richter die für Donnerstag geplante Verhandlung abgesagt. Das Gericht hat keine Möglichkeit, in der Schweiz lebende Zeugen zum Erscheinen zu zwingen.
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    Das dürfte sich auf Hans-Ulrich M. beziehen, der nicht mehr auf der Zeugenliste steht. Vorher stand er drauf...

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  4. #18874
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Für heute hat das Gericht zwei Zeugen aus der Schweiz geladen; es wird jedoch damit gerechnet, dass nur einer von ihnen tatsächlich in München erscheint. Ein für Donnerstag geladener Schweizer, der die «Ceska» möglicherweise nach Deutschland weiterverkauft hat, hat bereits angekündigt, dass er nicht vor Gericht erscheinen wird. Daraufhin hat der Vorsitzende Richter die für Donnerstag geplante Verhandlung abgesagt. Das Gericht hat keine Möglichkeit, in der Schweiz lebende Zeugen zum Erscheinen zu zwingen.
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    Das dürfte sich auf Hans-Ulrich M. beziehen, der nicht mehr auf der Zeugenliste steht. Vorher stand er drauf...

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    Warum der Schweizer Kriminelle M., konspirativer Käufer von zwei Killer-Ceskas mit Schalldämpfer, Waffenschieber, Drogenhändler, Erpresser, Boß des Thüringer Autoschieberrings "Sidonia", vermutlich nicht nach München zum Gericht kommt.

    April 2013 Tagesanzeiger.ch/Newsnet Schweiz
    Bislang unbekannte Dokumente zeigen: Eine Schweizer Fährte blieb bei der Suche nach den rechtsextremen Mördern des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) jahrelang unentdeckt. Eine Berner Kantonspolizistin verfolgte sie – mit einem Teilerfolg.
    Am Freitag, den 20. Januar 2012, um 18.20 Uhr schlug die Kantonspolizei Bern zu: Sie verhaftete den Ex-Lehrer Anton G. zu Hause in einer Berner Oberländer Kleinstadt. Gegen den IV-Rentner, der 60 Lebensjahre unbescholten hinter sich gebracht hatte, hegte sie den «dringenden Tatverdacht», «eine kriminelle Organisation unterstützt zu haben, welche in Deutschland mehrfach Morde beging». Später weiteten die Ermittler den Vorwurf sogar noch aus: auf Gehilfenschaft zum Mord, bei einer Tötungsserie, die das nördliche Nachbarland in Atem hielt und bis heute hält.
    In Ostdeutschland war zweieinhalb Monate vor der Verhaftung im Berner Oberland die rechtsextreme Gruppierung aufgeflogen, die sich selber Nationalsozialistischer Untergrund, NSU, nannte. Untergetauchte Neonazis hatten zwischen 2000 und 2006 zehn Menschen umgebracht, neun davon mit einer Ceska 83, einer Pistole, entwickelt für das Militär der Tschechoslowakei.
    Heute in einer Woche beginnt in München der Prozess gegen die einzige Überlebende der Bande: Beate Zschäpe wird neben mehrfachem Mord auch vorgeworfen, das letzte Versteck des NSU-Trios, ein Wohnhaus in Zwickau, in Brand gesteckt zu haben. In den Trümmern fand sich eine Ceska 83. Nach ihr hatten zuvor schon einige Polizisten gesucht – insbesondere in der Schweiz. Nur 27 Stück des Typs waren in den Handel gelangt, allesamt über hiesige Waffengeschäfte. Das seltene Fabrikat war jahrelang die einzige Spur zu den Mördern von acht türkisch- und einem griechischstämmigen Opfer gewesen.

    Jahrelange Lügengeschichten

    Die Seriennummer 034 678 führte die Ermittler Anfang 2012 erneut dorthin, wo sie in den Vorjahren mehrfach gewesen waren. Und wo sie angelogen worden waren, zu G. Nun stand fest: Der Waffenschein, mit dem die Ceska erworben worden war, lautete auf ihn.
    Zu seiner dritten Befragung innerhalb von drei Jahren waren 2009 gleich drei Kriminalhauptkommissare aus Deutschland angereist. G. beschwerte sich über das «Kräfteverhältnis 5:1», das «erdrückend und nicht sehr freundlich sei» und aus der «Einladung» nicht hervorgegangen sei. Er bestritt, etwas mit der Ceska zu tun zu haben. Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung bei ihm, so sagt er rückblickend, hätten ihn die «deutschen Schroter aufgeregt, welche in der Unterwäsche meiner Frau herumgewühlt haben». Einer der Beamten habe fast Tränen in den Augen gehabt, als man keine Waffe fand.
    Die Geschichten, die G. über all die Jahre aufgetischt hatte, wirkten auf die Ermittler immer schon wenig glaubhaft. Die Waffenscheine hatte er nie als gestohlen gemeldet und ebenso wenig hatte er den Verlust eines Personalausweises angezeigt, der bei einem Pistolenkauf vorgezeigt werden musste. Die Lügen des Anton G. hätten schon früher auffliegen können – ganz so, wie sie aufgeflogen sind, als eine engagierte Berner Kantonspolizistin sich an die Arbeit machte.
    Für einen entscheidenden Ermittlungsschritt musste sie nicht weit gehen: nur intern zur Fachstelle Waffen, Sprengstoff und Gewerbe. Dort lagern die Bücher des aufgelösten Waffengeschäfts Schäfli & Zbinden, in dem die Ceska ursprünglich verkauft wurde. Die handschriftlichen Verzeichnisse waren zuvor bereits mehrmals von schweizerischen und deutschen Ermittlern angeschaut worden – allerdings einseitig oder zu wenig genau: Früh, 2004, suchte man dort nach türkischen Käufern. Zu diesem Zeitpunkt waren fünf der zehn NSU-Opfer noch am Leben. Die Blickverengung auf eine innertürkische Abrechnung war, wie man heute weiss, fatal. Sie liess Rechtsextreme ausser Betracht.

    «Nicht Briefmarkensammler»

    Niemand machte, was die Kantonspolizistin ab dem 9. Dezember 2011 tat: Sie durchforstete die Eintragungen des aufgelösten Waffengeschäfts akribisch und sie stiess auf eine Zeile, welche die Ermittlungen entscheidend voranbrachten: Anton G. war nochmals verzeichnet, als Käufer einer Pistole der Marke Ruger, versandt per Post, kurz nach der Ceska. «Die Glaubwürdigkeit» von G., so heisst es in einem 19-seitigen Ermittlungsrapport der Polizistin, der eben erst an die deutschen NSU-Ermittler gesandt wurde, «musste aufgrund dieser Feststellung definitiv infrage gestellt werden».
    G. wurde verhaftet. Nach vier, fünf Stunden, in einer nächtlichen Befragung, legte er ein Teilgeständnis ab. Nach zwei Tagen in Haft rückte er dann ganz heraus mit der Sprache: Er habe damals ein eingeschriebenes Paket bekommen und sofort weitergegeben: an Hans M., einen Motorradkollegen. 400 Franken habe er bekommen, damals «ein toller Batzen», er habe Geld gebraucht für Zahnstellungskorrekturen seiner Kinder. «Ich fragte M., was er mit der Waffe tun wolle», heisst es im Einvernahmeprotokoll. «M. meinte dann, er verkaufe sie nicht hier in der Schweiz, er verkaufe sie nach Deutschland. Ich fragte dann, ob es für die Deutschen schwierig sei, zu Waffen zu kommen. M. sagte dann, für bestimmte Kreise sehr. Weiter erwähnte er noch, dass es nun besser sei, wenn ich jetzt nicht mehr weiter Fragen stellen würde.» Daraufhin habe er angenommen, so sagte G. aus, dass es sich bei diesen Kreisen «nicht um Briefmarkensammler» handle.
    Haben die Ermittler Fehler gemacht? «Wir haben jeden Schritt angeschaut, um mögliche Lehren zu ziehen», sagt Michael Sichter, Sprecher der Berner Kantonspolizei. «Es wäre zu einfach und würde der Situation nicht gerecht, die damals getätigten Massnahmen einzig vor dem heute bekannten Hintergrund anzuschauen. Man muss auch sehen, was zum jeweiligen Zeitpunkt über die Taten und die Waffe bekannt war.» Vor diesem Hintergrund sehen man «rückblickend keine Versäumnisse und auch keine Fehler», so Sichter. «Wir haben in den meisten Phasen noch mehr gemacht, als verlangt worden ist – oder – und das ist fast noch wichtiger – wir haben das gemacht, was rechtlich möglich gewesen ist.» Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden, das das Vorgehen koordinierte, nahm keine Stellung.

    «Kugel direkt in den Kopf»

    Nach seinem Geständnis wurde Anton G. sofort aus der Haft entlassen. Interessant war jetzt Hans M., der nach der Wende einige Jahre in Ostdeutschland gelebt hatte. Er war, so zeigte sich schnell, kein unbeschriebenes Blatt. 1997 hatte sich ein anonymer Anrufer – mit schweizerischem Einschlag – bei einer Naturstein-Firma in Thüringen gemeldet mit den Worten: «Er hat ja gesehen, was mit seinem Beschützer geschehen ist. Wenn er seine Probleme nicht löst, trifft ihn die nächste Kugel direkt in den Kopf.» Ein Unbekannter hatte an Silvester 1996 in Jena den Leiter eines privaten Sicherheitsdienstes niedergeschossen, der als Leibwächter den Naturstein-Unternehmer hätte schützen sollen, welcher erpresst wurde. Drohanrufe kamen aus Telefonkabinen in Zweisimmen. Zufälligerweise hatte sich ganz in der Nähe Rückkehrer Hans M. niedergelassen.
    M. wurde fortan überwacht und zehn Tage später in Thüringen verhaftet. In seinem VW wurden bei einer Kontrolle eine Ruger gefunden und, versteckt, 50 Patronen. M. behauptete, er habe «vergessen», die Pistole «aus dem Kofferraum zu nehmen». Das Amtsgericht Jena sah es als erwiesen an, dass M. hinter der Drohung steckte, und verurteilte ihn deswegen und wegen Verstössen gegen das Waffengesetz zu acht Monaten Haft auf Bewährung.
    Auf die Unterlagen aus dem damaligen Verfahren stiess die Berner Polizei, als sie Ende Januar 2012 das Haus von M. durchsuchte. Der Mieter weilte weit weg, in Thailand, beim Trampen. Bei seiner Rückkehr wartete die Polizei auf dem Flughafen und verhaftete M.
    Die Generalbundesanwaltschaft sieht es laut ihrer Münchner Anklage heute als erwiesen an, dass die Ceska über M. nach Thüringen und ins erweiterte NSU-Umfeld kam. Gemäss Berner Ermittlern gibt es aber dafür «keine Beweise». M. behauptet bis heute, er habe nichts mit dem Ganzen zu tun.
    Erstellt: 09.04.2013, 18:46 Uhr
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    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  5. #18875
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Text aus SPON

    Zschäpe verfolgte die Ausführungen mal interessiert, mal gelangweilt. Gelegentlich tuschelte sie mit Anwalt Heer. Und als der BKA-Beamte ausführlich über den Mord an Theodoros Boulgarides berichtete, sah sie so aus, als würde sie jeden Moment einnicken
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  6. #18876
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
    Warum der Schweizer Kriminelle M., konspirativer Käufer von zwei Killer-Ceskas mit Schalldämpfer, Waffenschieber, Drogenhändler, Erpresser, Boß des Thüringer Autoschieberrings "Sidonia", vermutlich nicht nach München zum Gericht kommt.

    April 2013 Tagesanzeiger.ch/Newsnet Schweiz

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    Auftraggeber für Mehmet (Spiegelbericht) und die anderen Vollstrecker?
    Sehr gewagte Thesen

    Punkt ist, dass Peter Anton G. zwei Waffenerwerbskarten hatte, und dass mit diesen Berechtigungen 2 Ceskas gekauft wurden.
    ABER: Im Überweisungsbuch seines Postscheckkontos hat weder das BKA noch die Schweizer Ermittler die Überweisung für diese beiden Ceskas gefunden.

    Das sagte ja KHK Jung vom BKA laut PUA-Bericht aus.
    Die Geschichte ist und bleibt suspekt, sowohl was die Schweizer angeht als auch was die Rolle des BKA angeht. Denn unfähig (laut Berichten, PUA etc) war ja das BKA eindeutig, schon 2004.

    Wir werden da alle veräppelt.


    NSU-Prozess: Wie gelangte die Mordwaffe in die Hände des NSU?



    • Zwei Zeugen die unmittelbar bei der Waffenbeschaffung für den NSU beteiligt gewesen sein sollen, sind am Mittwoch vor das OLG geladen. Da einer der Zeugen ein Schweizer Staatsbürger ist, kann es sein, dass er womöglich nicht erscheinen wird. Foto: Sascha Fromm


    München. Zwei Zeugen sollten am 47. Verhandlungstag des NSU-Prozesses in München über den Weg der Mordwaffe zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) aussagen.

    Geladen ist für Mittwoch Franz S., ein lizensierter Waffenhändler aus Bern in der Schweiz. Dieser hatte die Pistole der Marke "Ceska 83" 1996 aus Tschechien importiert. Der Waffenhändler ist gleich zu Beginn des Verhandlungstages geplant.Ebenfalls geladen hat das Oberlandesgericht Peter Anton G. aus Steffisburg in der Schweiz. An diesen Mann soll die mutmaßliche Tatwaffe mit der Nummer "034678" am 06 April 1996 von dem Berner Waffenhändler verkauft worden sein.

    Richter Manfred Götzl machte die Prozessbeteiligten am Dienstag allerdings darauf aufmerksam, dass dieser zweite Schweizer Zeuge womöglich nicht kommen wird. Da er kein deutscher Staatsbürger ist, kann das Gericht seine Aussage nicht direkt erzwingen, sondern müsste Schweizer Behörden um Rechtshilfe bitten.

    Herr G. soll nach Erkenntnissen der Polizei im April 1996 zwei baugleiche Waffen der Marke "Ceska 83" erworben haben. Beide Pistolen seien mit einem verlängerten Lauf und mit Schalldämpfer geliefert worden. Die Waffen sollen an Peter Anton G. von Bern aus mit der Post versandt worden sein.

    Die Herkunft der Ceska-Pistole ist für den NSU-Terrorprozess in München mit entscheidend. Es geht um die Frage, wer den Tätern geholfen hat, an ihre Waffe zu kommen. Die Ermittler konnten bei allen neun fremdenfeindlichen Morden, die dem NSU zugeschrieben werden, immer auch ein und dieselbe "Ceska 83" als Tatwaffen identifizieren. Die Bundesanwaltschaft hat
    Ralf Wohlleben und Carsten S. wegen Beihilfe zum Mord in jeweils neun Fällen angeklagt, weil diese die Waffe für
    Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt besorgt haben sollen.

    Peter Anton G. hatte bis 2012 in mehreren Vernehmungen gegenüber der Polizei angegeben, die genannten Pistolen nie bestellt und auch nie erhalten zu haben. Allerdings erhielt er nur wenige Tage vor dieser Bestellung laut Ermittlungen der Polizei von den schweizerischen Behörden zwei Waffenerwerbsscheine.

    Anfang 2012 räumte er bei einer erneuten Vernehmung ein, damals für einen Bekannten aus der Militärzeit die Waffenerwerbsscheine bestellt zu haben. Er erinnere sich auch, mindestens ein Päckchen erhalten und an den Bekannten weiter gegeben zu haben.

    Dieser Bekannte ist Hans-Peter M. Er wurde für Donnerstag als Zeuge geladen. Denn nach Angaben von
    Peter Anton G. soll dieser ihm damals erzählt haben, dass die Pistolen für Kreise in Deutschland seien, die nur schwer an Waffen gelangen könnten. Hans-Peter M. wird am Donnerstag aber nicht als Zeuge erscheinen.
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    Anton G. erhielt imo nie die Waffen, sondern lediglich die Waffenerwerbskarten.

  7. #18877
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Aussagen Franz Schläfli, der Waffenverkäufer.

    Es gab die [Links nur für registrierte Nutzer] im Set mit Schalldämpfer. „Es würde mich nicht überraschen, wenn auch Munition dabei gewesen wäre“, so Franz S. [Links nur für registrierte Nutzer]

    Rund 1000 Franken (= 809 Euro) wird die [Links nur für registrierte Nutzer] mit Schalldämpfer gekostet haben, schätzt der ehemalige Waffenhändler. [Links nur für registrierte Nutzer]
    1250 Franken laut zahlreicher Medienberichte.
    Sowohl aus der Schweiz als auch aus Deutschland.


    Das mit dem Schalldämpfer weiß er aber nicht so genau, weil Schalldämpfer damals in Bern nicht registrierungspflichtig gewesen seien. [Links nur für registrierte Nutzer]
    Das hat ja das BKA schon 2004 überprüfen lassen: SD-Verkauf, da wurde kein Buch geführt. Dürfte aber bei einem "Killer-Einsteiger-Set" (Sammlerwaffe Kalter Krieg) keine Rolle gespielt haben.


    Alles ganz normal. Es sei nicht so, dass die Waffen „unter dem Tisch oder im Dunkeln in der Tiefgarage“ den Besitzern wechselten. [Links nur für registrierte Nutzer]

    Was will ein Kunde mit einer Waffe mit Schalldämpfer? Eine berechtigte Frage eines Nebenklagevertreters. [Links nur für registrierte Nutzer]
    Sammlerwaffen, mann o mann ist das wieder schwierig...


    „Ich sag mal so, wie es ist: Wenn er eine illegale Absicht damit vorhatte, dann hat er uns das sicher nicht gesagt“, so Franz S. [Links nur für registrierte Nutzer]
    Vor Allem hätte er dann einen besseren SD verwendet, den nicht Jeder hört, ob beim Mord Turgut oder beim Mord Yasar...


    Die [Links nur für registrierte Nutzer] wurde mit der Post verschickt. Entweder gegen Vorkasse oder per Nachnahme. [Links nur für registrierte Nutzer]

    „Wer Angst hatte, dass die Frau von der Sendung erfährt, hat das lieber per Vorkasse gemacht.“ [Links nur für registrierte Nutzer]

    Waffen mit Schalldämpfer hätten sich gut verkauft, sie seien „gerne gekauft“ worden, so Franz S. [Links nur für registrierte Nutzer]

    2005 hat Franz S. den Waffenhandel aufgegeben. Auch, weil „der Gesetzgeber Ihnen die Sache verhagelt hat“, wie es Anwalt Klemke nennt. [Links nur für registrierte Nutzer]
    [Links nur für registrierte Nutzer]

  8. #18878
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
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    April 2013 Tagesanzeiger.ch/Newsnet Schweiz

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    Auftraggeber für Mehmet (Spiegelbericht) und die anderen Vollstrecker?
    hast du mir bitte den link für den Spiegelbericht? auftraggeber für mehmet und die anderen vollstrecker?

  9. #18879
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Franz Sch. erläuterte anhand eines Registers seines früheren Unternehmens, dass die Ceska 83 am 10. April 1996 bei ihm als Eingang verbucht und einen Tag später an einen privaten Käufer versandt wurde. Der Empfänger, der am Mittwoch vor Franz Sch. aussagen sollte, war am Vormittag nicht im OLG erschienen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    [Links nur für registrierte Nutzer]Die Aussage des Waffenhändlers ist gut für Carsten S. [Links nur für registrierte Nutzer]

    Carsten S. hat stets gesagt, er habe keinen Schalldämpfer bestellt und sei überrascht gewesen, dass bei der [Links nur für registrierte Nutzer] einer dabei war. [Links nur für registrierte Nutzer]

    Bundesanwaltschaft glaubte Carsten S. das nicht. Heute sprach auch der Waffenhändler von einem Set, dass er damals im Angebot hatte. [Links nur für registrierte Nutzer]

    Franz S.: „Diese Pistole hätte man sowieso nicht ohne Schalldämpfer kaufen können. Die hat man im Paket gekauft. Und fertig.“ [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Wahrscheinlichkeit, dass Carsten S. auch in diesem Punkt die Wahrheit gesagt hat, ist also gestiegen. [Links nur für registrierte Nutzer]
    Das ist ja mal ne logische Ableitung... da twittert eine Frau

  10. #18880
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Carsten S. hat stets gesagt, er habe keinen Schalldämpfer bestellt und sei überrascht gewesen, dass bei der [Links nur für registrierte Nutzer]einer dabei war. [Links nur für registrierte Nutzer]
    Dazu der BGH:

    (1) Anlässlich eines Telefonats mit Sch. in der zweiten Jahreshälfte 1999 äußerte Böhnhardt oder Mundlos den Wunsch nach einer Pistole nebst Schalldämpfer und Munition. Davon in Kenntnis gesetzt beauftragte der Beschuldigte Sch. , sich an den Zeugen Sc. zu wenden und bei diesem die gewünschte Waffe zu bestellen. Sc. besorgte über einen Mittelsmann eine Pistole Ceska 83, Kaliber 7,65 mm, einen passenden Schalldämpfer und 50 Schuss Munition. Anschließend verkaufte er Waffe und Zubehör für 2.500 DM an Sch. , der den verlangten Kaufpreis zuvor vom Beschuldigten in bar erhalten hatte.
    Ein SD wurde bei Schultze telefonisch bestellt, und Schultze kaufte von Andreas Schulz (Madley) genau eine solche Waffe. [Links nur für registrierte Nutzer]


    Da kann nur eine Version stimmen, und beide stammen von Schultze.


    b) Sch. hat bei seinen Vernehmungen am 1. und am 6. Februar 2012 den Sachverhalt im Wesentlichen so wie beschrieben eingeräumt. Er habe die Waffe, den Schalldämpfer und die Munition in einem Rucksack mit dem Zug von J. nach Ch. transportiert, wo er von Böhnhardt und Mundlos am Gleis abgeholt worden sei. Nach dem Besuch eines Restaurants sei man gemeinsam zu einem nahegelegenen Abbruchgebäude gegangen, wo er den beiden die Gegenstände übergeben habe. Allerdings sei von einem Schalldämpfer anfangs nicht die Rede gewesen. Dessen Vorhandensein habe man erst festgestellt, als der Beschuldigte die Verpackung geöffnet und die Waffe in Augenschein genommen habe; der Beschuldigte habe den Schalldämpfer dann aufgeschraubt. Böhnhardt und Mundlos seien erstaunt gewesen, dass auch ein Schalldämpfer dabeigewesen sei.
    Bullshit, die hatten doch ne Wumme mit SD bestellt... der Schultze ist ein Erzähler einsoufflierter Märchen

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