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Umfrageergebnis anzeigen: Sitzt Beate Z. unschuldig im deutschen Gefängnis?

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  • Nein. Die rechte Nazi-Braut kann gar nicht unschuldig sein!

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  • Ich weiß es nicht. Mir ist es auch egal.

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Thema: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

  1. #17151
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Hellangel Beitrag anzeigen
    Wenn man sich mit dem Fall Peggy Knobloch näher befasst, so bekommt man vom Geier ein Bild, welches in die NSU-Geschichte wunderbar rein passt: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Ja, der Mann geht über Leichen. Hab dazu heute Morgen einen 2 Jahre alten Strang über Peggy wieder belebt.

    V-Mann angeworben, den zu falschem Geständnis verleitet, worauf ein behinderter mit 15 Alibizeugen zu lebenslänglich verurteilt wurde. Da wird einem ganz anders. Jeden kann es treffen.

  2. #17152
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    weiter Thüringer Allgemeine.

    Zeuge meldet verdächtigen Anhalter

    In der Nacht zu Samstag gelingt es der Rechtsmedizin in Jena,
    Uwe Mundlos mit Fingerabdrücken zu identifizieren. Sein Vater hatte ihn 2005 als vermisst gemeldet, so dass sich die Fingerabdrücke noch in einer Polizeidatei befinden.

    Damit ist klar, dass einer der Toten zu jenem rechtsextremen Trio gehört, welches 1998 in Jena untergetaucht war, als die Polizei Sprengstoff und eine fertige Rohrbombe in einer Garage entdeckt hatte.

    Zu Uwe Böhnhardt finden sich in den Polizeidateien keine Fingerabdrücke und keine Angaben zur DNA. Die Identifizierung gelingt erst mit DNA-Material, welches die Polizei von der Familie des Toten bekommt.
    Das glaube ich nicht. Böhnhardt war wegen der nichtangetretenen HAftstrafe aus 1997 bis 2007 in der Fahndung, und ganz sicher auch im Polizeicomputer mitsamt Foto und Fingerabdrücken.

    Am Samstagvormittag informiert der Vater von
    Uwe Mundlos die Ermittler, dass Beate Zschäpe angerufen habe, um die Eltern über den Tot ihres Sohnes zu informieren. Sie soll auch mit den Eltern von Böhnhardt telefoniert haben.

    Die Ermittler gehen davon aus, dass Böhnhardt versucht haben soll, mit einer Maschinenpistole auf die Beamten zu schießen. Doch die Waffe hatte nach dem ersten Schuss eine Ladehemmung. Sie wird auf einer Sitzbank mit eingeklemmter Patrone entdeckt.

    Weil nur Schüsse aus der Pumpgun bei
    Uwe Mundlos abgegeben wurden, vermutet die Polizei, dass dieser erst Uwe Böhnhardt und dann sich selber getötet haben könnte. Im Dach des Wohnmobils werden zwei Ausschusslöcher entdeckt und zwei passende Patronenhülsen im Wohnmobil. Die zur Maschinenpistole gehörende Hülse finden die Ermittler erst am 18. November.
    ... und die 6 "Bekennervideos" im unverbrannten Rucksack erst am 1. Dezember...

    Unglaublich, was uns da zugemutet wird. Halten die uns alle für total verblödet?


    Spekulationen über einen dritten Tatbeteiligten im Wohnmobil trat die Polizei stets entgegen. Am 4.""November gegen 13.45 Uhr hatte sich jedoch ein Zeuge per Telefon gemeldet. Er hatte an der Autobahnauffahrt Eisenach Ost eine verdächtige Person gesehen, die versucht haben soll, Autos zu stoppen.

    Die sofortige Suche nach dem Mann blieb erfolglos. Das Ablaufen der Strecke vom Tatort in Eisenach-Stregda zur genannten Stelle an der Autobahn zeigte aber, dass es möglich gewesen wäre, die knapp neun Kilometer in der zur Verfügung stehenden Zeit zu schaffen.
    keine Ahnung, ob das 9 KM sind.


    Linke-Fraktion im Landtag zur Ausschussarbeit in Thüringen

    Die Thüringer Linke-Fraktion will Suchaktionen des Verfassungsschutzes während der frühen Polizeifahndung nach dem abgetauchten NSU-Trio noch intensiver beleuchten. Es sei ein einmaliger Vorgang, wie der Nachrichtendienst quasi eine Fahndung betrieben habe, die eigentlich Polizeisache sei, sagt Fraktionsvize Martina Renner .

    Der Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss müsse klären, ob der intensive Einsatz mit Observationsteams und spezieller Technik ab 1998 eine eigenständige Operation des Nachrichtendienstes war. Renner sprach zudem von "nicht mehr zu bestreitender Behinderung bis Konfrontation" beim Umgang mit der Polizei. Der Ausschuss setzt übermorgen seine Arbeit nach der Sommerpause fort.

    Nach dem Abschluss des Bundestagsausschusses zum NSU müsse das Thüringer Gremium zahlreiche offengebliebene Fragen angehen, betont Renner. Dazu gehöre außer dem Mord an der Polizeibeamtin Michèle Kiese-wetter in Heilbronn und den Selbstmorden von
    Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Eisenach auch die Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Denn auch das Kölner Amt habe sich ausgiebig mit dem Trio beschäftigt.

    Ausschussmitglied Katharina König (Linke) kündigt ei-nen Antrag an, um die nach Auffliegen des NSU in Köln geschredderten und teilweise wiederhergestellten Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz einsehen zu können.

    Der Ausschuss werde bei Bedarf auch die V-Mann-Führer der in den Akten genannten Quellen aus der so-genannten "Operation Rennsteig" vernehmen, erklärt die Linke-Abgeordnete.
    die haben ja noch viel vor.

  3. #17153
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zur Entfernung von Stregda bis BAB A 4 neu (Eröffnung 2010) AS Einsenach Ost:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    gut 8 KM.

  4. #17154
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz



    Das war wohl die 1. Pressekonferenz zum Thema "NSU", noch bevor der zum NSU wurde.

  5. #17155
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Der STERN schrieb bereits am 7.11.2011 von beiden Dienstwaffen H&K P 2000, die man im Wohnmobil gefunden habe.
    Warum die TA jetzt von zunächst 1 Waffe schreibt?

    Im Anschluss an einen Banküberfall in Thüringen tauchten nach Informationen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg die Dienstwaffen der 22-Jährigen und ihres seinerzeit schwer verletzten Kollegen auf. Die in Heilbronn ermordete Polizistin stammte aus Thüringen.Die beiden mutmaßlichen Bankräuber wurden kurz nach der Tat am Freitag tot in einem brennenden Wohnmobil gefunden. Die Waffen, die im April 2007 den beiden Heilbronner Polizisten geraubt worden waren, lagen in dem ausgebrannten Fahrzeug. Das LKA bestätigte am Montag entsprechende Informationen des Südwestrundfunks (SWR).
    Die Polizei in Gotha habe die beiden Dienstpistolen sichergestellt und umgehend mit der Sonderkommission Parkplatz des Landeskriminalamts Kontakt aufgenommen. Ob es einen Zusammenhang gibt zwischen der Herkunft der getöteten Beamtin und dem Fundort der Waffen, ist offen. Das Landeskriminalamt gibt aufgrund der laufenden Ermittlungen keine weitergehenden Auskünfte zu den möglichen Hintergründen.
    Bei den beiden Toten in dem Wohnmobil in Eisenach handelt es sich nach Polizeiangaben um zwei Männer im Alter von 34 und 38 Jahren. Die beiden sollen zusammen mit einer Frau in einer Wohnung gelebt haben, die wenige Stunden nach dem Banküberfall vom Freitag explodiert war. Nach der bislang noch nicht identifizierten Frau wird gefahndet.
    web.archive.org/web/20111110211042/http://www.stern.de/panorama/phantom-fall-von-heilbronn-ermittler-folgen-heisser-spur-im-polizistenmord-1748425.html

  6. #17156
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Der STERN schrieb bereits am 7.11.2011 von beiden Dienstwaffen H&K P 2000, die man im Wohnmobil gefunden habe.
    Warum die TA jetzt von zunächst 1 Waffe schreibt?

    web.archive.org/web/20111110211042/http://www.stern.de/panorama/phantom-fall-von-heilbronn-ermittler-folgen-heisser-spur-im-polizistenmord-1748425.html
    Eine Tageszeitungsmeldung ist eine journalistische Information und kein amtliches Dokument.

    Zwei Dienstwaffen:
    Nach Löschen des Brandes wurden im Innern des Wohnmobils zwei männliche Leichen mit Schussverletzungen am Kopf aufgefunden. Die Bekleidung der Toten entsprach den Zeugenaussagen zu den Bankräubern. Durch Abgleich von Fingerabdrücken wurde noch am selben Tag eine Leiche als Uwe Mundlos identifiziert. Dass es sich bei der zweiten Leiche um Uwe Böhnhardt handeln könnte, ergab sich erst am folgenden Tag.
    In dem Wohnmobil wurden mehrere Schusswaffen gefunden. Es stellte sich heraus, dass zwei der aufgefundenen Schusswaffen die damals entwendeten Dienstwaffen der am 25. April 2007 in Heilbronn ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter und ihres schwer verletzten Kollegen waren.1) Dieses Verbrechen war bislang nicht aufgeklärt.
    1) Schreiben des Bundeskriminalamts an das Bundesministerium des Innern vom 8. November 2011, MAT A BMI-4/30, Bd. 4, Bl. 144.
    PUA S. 1
    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  7. #17157
    GESPERRT
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
    Eine Tageszeitungsmeldung ist eine journalistische Information und kein amtliches Dokument.
    Amen

    Zwei Dienstwaffen:

    PUA S. 1
    Es geht um das WANN, nicht um das OB. Die Schwaben kamen am Freitag Abend.

  8. #17158
    GESPERRT
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Was meinen die?

    Exakt 70 Hülsen konnten die Spezialisten den Waffen zurechnen, die bei den zehn Morden und einer versuchten Tötung zum Einsatz kamen. Unter diesen Waffen natürlich auch die Ceska 83, von der 34 gefundene Hülsen dafür sprechen, dass die Pistole "zumindest in einem nennenswerten Umfang, vermutlich zu Übungszwecken, abgefeuert wurde".
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Wird da an neuen Gutachten gestrickt? Die Ceska kann nicht beschossen werden, aber man fand "alte Hülsen" in Zwickau, die mit den Tatorthülsen übereinstimmen?

    Bei den Klamotten scheint es ja auch so zu sein, dass Bankraub-Klamotten von 1999 2 Mal mit dem Trio umzogen, und niemals entsorgt wurden.

  9. #17159
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Szczepanski 2. Teil „Ku Klux Klan“

    1970
    Carsten Szczepanski wurde 1970 in Berlin Neukölln geboren. Von wegen die Ossis sind die schlimmen. Das ist ein Wessi

    1989
    Nach der Wende ist er in Königs Wusterhausen gemeldet
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Verurteilung wegen Tragen eines Keltenkreuzes. Das aus Irland stammende konventionelles christliches Kreuz, [Links nur für registrierte Nutzer]
    ist in Deutschland verboten, weil es Symbol der VSBD/PdA war.

    1991
    Oktober

    Im Oktober 1991 berichtete der Fernsehsender RTL in der Sendung Explosiv über ein im Vormonat stattgefundenes Treffen von Ku-Klux-Klan-Anhängern unter Beteiligung eines US-amerikanischen Klanangehörigen in Halbe/Landkreis Königs Wusterhausen, bei dem ein Kreuz verbrennungsritual durchgeführt worden war. In dem Fernsehbeitrag wurden die rassistischen Gewalttaten in Hoyerswerda durch den interviewten US-amerikanischen Klanangehörigen gutgeheißen. Szczepanski hatte bei einer Vernehmung eingeräumt, nach Kontaktaufnahme mit dem US-amerikanischen Klanangehörigen gemeinsam mit anderen die Kreuzverbrennungszeremonie organisiert zu haben.
    PUA-Bericht S. 286
    Dezember

    In einer zuvor von Szczepanski bewohnten Wohnung, die dieser jedoch zwischenzeitlich verlassen hatte, wurden im Dezember 1991 Rohrbombenkörper aufgefunden.

    Im Zwischenbericht des BKA vom 28. April 1992 heißt es hierzu: „Durch Zeugenhinweis erhielt die Polizei Kenntnis von einer Wohnung in O-1058 Berlin, Prenzlauer Berg 17, in der Szczepanski gelebt, diese zwischenzeitlich jedoch verlassen hatte. Die Wohnung wurde am 8.12.91 durchsucht. Es konnten zahlreiche schriftliche Unterlagen sowie Schriftverkehr sichergestellt werden, die den Verdacht belegten, Szczepanski betätige sich für den ,Ku-Klux-Klan – White Knights in Berlin‘.

    Aufgefunden wurden vier Rohrbombenkörper (Metallhülsen, ca. 5 cm Durchmesser mit aufgeschweißtem Rohr) sowie chemische Substanzen die nach erstem Gutachten der polizeilichen Untersuchungsstelle Berlin für die Herstellung von explosivfähigen Selbstlaboraten geeignet sind.
    PUABericht S. 286

    Er ist zwar in Königs Wusterhausen gemeldet, hatte dann aber noch eine Wohnung in Berlin. Und diese hatte er dann zwischenzeitlich verlassen. Sicherlich, wenn man eine Wohnung verlässt, lässt man dann auch Ku-Klux-Klan Unterlagen, Schriftverkehr und auch Rohrbombenkörper und Substanzen für Sprengstoff zurück. Vielleicht braucht das ja der Nachmieter.
    Das kommt mir vor, als wenn das bewusst inszeniert wurde.

    1992
    Im Jahr 1992 war gegen Szczepanski durch den Generalbundesanwalt wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) ermittelt worden. Szczepanski (und 33 weitere Beschuldigte) standen in Verdacht, versucht zu haben, in der Bundesrepublik Deutschland eine Teilorganisation des amerikanischen Ku-Klux-Klan (KKK) zu gründen.
    PUA-Bericht S. 286


    28. April 1992

    Erstellung des BKA-Zwischenberichts wegen den Funden in der Verlassenen Wohnung im Dezember 1991

    08. Mai 1992

    Die schwerwiegendste Tat von Carsten Szczepanski liegt im Mordversuch in Wendisch Rietz, für den er zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt wurde.
    Am 8. Mai 1992 kam es in Wendisch Rietz am Südende des Scharmützelsees (Brandenburg) dazu, dass eine Gruppe von ca. 15 Personen, zu der auch Szczepanski gehörte, einen nigerianischen Asylbewerber, der in Wendisch Rietz untergebracht war und dort die Diskothek „Olli’s Disco“ besuchte, zunächst durch Zeigen des Hitlergrußes bedrängte, dann mit Gewalt aus der Diskothek zog, ihn draußen zunächst mit einer Gaspistole bedrohte, dann durch Schläge und Tritte so lange auf ihn eintrat, bis dieser bewusstlos wurde, und ihn dann in das Hafenbecken stieß, wo er 30 bis 40 Sekunden lang unter Wasser lag. Der Geschädigte konnte durch andere Gäste der Diskothek gerettet werden, wurde schwer verletzt und musste intensivmedizinisch behandelt werden.
    PUA-Bericht S. 287

    Details:

    Wenige Minuten später wurde der Nigerianer auf Rauszerren anhand seiner Äußerungen und seines der Discothekentanzfläche erneut umdrängt …
    PUA-Bericht S. 287

    Im Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder vom 13. Februar 1995, in dem Szczepanski als Angeklagter bezeichnet wird..
    PUA-Bericht S. 287

    Der Angeklagte befand sich zu diesem Zeitpunkt unmittelbar bei M. Er war, sobald er den Beginn der Aktivitäten M.s. wahrgenommen hatte, augenblicklich aufgestanden, hatte ein Gespräch mit der Zeugin D., der er gerade ein Liebeserklärung machte, abgebrochen und sich zu M. begeben, um das Geschehen aus nächster Nähe zu verfolgen und mitzuerleben.
    PUA-Bericht S. 287

    Der Angeklagte hatte ……erkannt, dass der wuchtig einschlagende M. tatsächlich den Tod des Opfers herbeiführen wollte. …..Der Angeklagte Carsten Szczepanski beschloß spätestens jetzt, sich die Gewaltbereitschaft Kai M.s und die angeheizte, im Kern von Rassenhaß getragene Stimmung der Gruppe, aus der vereinzelt bereits lautere und hemmungslosere ausländerfeindliche Anfeuerungen erfolgten, zunutze zu machen und diese Situation zur Tötung des dunkelhäutigen E. voranzutreiben.
    PUA-Bericht S. 287
    Zusammenfassung:

    • Die gravierenden Ereignisse begannen, als das spätere Opfer Steve Erenhi auf der Diskothekentanzfläche war. Vielleicht hatte ihn eine Frau zum Tanz aufgefordert, die vielleicht schon wo anders liiert war, was er aber nicht wissen konnte.



    • Carsten Szczepanski saß zu der Zeit mit einer Frau zusammen, der er gerade eine Liebeserklärung machte.



    • Als Kai M. das Opfer Steve Erenhi drangsalierte und brutal schlug, stellte sich Carsten Szczepanski dazu und heizte angeblich mit Ku-Klux-Klan Rufen das Geschehen so dermaßen auf, dass Steve Erenhi unter den Ku Klux-Klan-Rufen tot geprügelt werden sollte.



    • In der Berichterstattung drangsalierte und schlug hauptsächlich nur ein Kai M. auf das Opfer Steve Erenhi ein. Alle anderen sollen meistens nur rum gestanden haben oder „klopften“ Sprüche. Ein Carsten Szczepanski ist bei der praktischen Ausführung der Gewalttaten nicht ein einziges Mal erwähnt.


    Unabhängig davon gibt es ein Gräfenthal-Verfahren. In diesem ist der V-Mann Tino Brandt involviert. Er selber, nicht betrunken, besuchte mit einer Horde betrunkener Jugendlichen eine Disco. Da diese kurz vor Feierband stand, gab es kein Bier mehr. Dennoch wollten die Betrunkenen die Getränke
    .
    Nun:

    ….schrie der Angeklagte Tino Brandt bewusst der Wahrheit zuwider in die Menge, dass der Zeuge B. geäußert hätte, dass die Republikaner-Schweine kein Bier kriegen, wobei der Angeklagte Brandt dies in der Absicht tat, die Aggressivität der rechtsgerichteten Gruppe weiter zu steigern bzw. diese Personen noch mehr aufzuheizen.
    PUA-Bericht S. 107

    Es kam zu einer Schlägerei. Ebenfalls wie Szczepanski hatte er sich auch nicht rum geprügelt, sondern neonazistische Parolen geschrien.
    Ich komme dadurch zu der Vermutung, dass diese gewissen V-Leute gezielt Diskotheken aufsuchten, vielleicht auch zweit oder zu dritt. Wenn es zu Prügeleien wegen Alkohol oder Frauen kam, wurde das dann bewusst zu einem ausschließlich Neonazistischen Geschehen gesteuert. Das Verbrechen an Steve Erenhi ist auf das Äußerste zu verurteilen und darf auf keinen Fall verharmlost werden. Aber stand es wirklich unter dem Zeichen des Ku-Klux-Klan? Viele Indizien könnten dagegen sprechen.

    Carsten Szczepanski war der Anführer, als am 9. Mai 1992 eine Gruppe von einem Dutzend Naziskins den nigerianischen Lehrer und Asylbewerber Steve E. in einer Diskothek in Wendisch Rietz (Brandenburg) unter „Ku Klux Klan“-Rufen lebensgefährlich misshandelte.
    PUA-Bericht S. 191

    Bei der am 8. Mai 1992 verübten Tat, an der sieben weitere Personen beteiligt waren und einige dem Tatgeschehen folgten wurden „Ku Klux Klan“-Rufe im Chor getätigt. Diese Rufe sollten als Tötungsaufforderung gelten und die Gruppe anstacheln.
    PUA-Bericht S. 191

    Hierzu begann er repetitiv und rhythmisch zu rufen: ‚Ku-Klux-Klan‘ und wiederholte diesen Ruf lauter und solange bis nach und nach große Teile der den M. umringenden Gruppe einstimmten; so dann steigerte er Lautstärke und Tempo des Mannschaftschores, der zuletzt stakkatoartig und hemmungslos brüllend den M. mit diesem Ruf anfeuerte.
    PUA-Bericht S. 288

    Auf einen, ein Tötungsritual des Ku-Klux-Klan aufgreifen den, zuruf aus der Gruppe: ‚Warum hat denn niemand einen Strick? Aufhängen, das Schwein!
    PUA-Bericht S. 288

    Also unter dem laut schreienden Chor mit dem Wort „Ku-Klux-Klan“ gerät dieser Kai M. so dermaßen in Ektase, dass er sein Opfer Steve Erenhi unter allen Umständen töten will.

    Wenn es die Ku Klux Klan-Rufe bei Szczepanski gegeben hat und diese, wie hier interpretiert, einem rassistischen Mordaufruf gleich zusetzen waren, so müsste das nun auch die Staatsanwaltschaft oder Polizei feststellen.

    Aus einem Bericht des Generalbundesanwalts an das Bundesjustizministerium vom 29. Mai 1992 geht hervor, dass aus Sicht des Generalbundesanwalts kein Verdacht dafür bestünde, dass die Tat vom 8. Mai 1992 „wegen der Zugehörigkeit der Täter zum Ku-Klux- Klan und in Erfüllung des Vereinszwecks begangen worden sei.
    PUA-Bericht S. 289

    Hier wird bescheinigt, dass kein Zusammenhang mit dem Kux-Klux-Klan bestand.

    Auch heißt es in dem Urteil zu der Einstellung von Carsten Szczepanski:
    „In der erhofften Tötung des Steve E. erblickte der Angeklagte überdies die Verwirklichung der von ihm tief verinnerlichten Ziele des ‚Ku-Klux-Klans’ und die Gelegenheit, diese Methoden exemplarisch zu vollziehen.“
    PUA-Bericht S. 191

    Aber rund 2 3/4 Jahre später, in dem im Februar 1995 erstellten Gerichtsurteil gegen Carsten Szczapinski , ist die Tat dann doch wegen den Zielen des Ku-Klux-Klans entstanden, also genau entgegengesetzt wie es die Jahre zuvor festgestellt wurde. Und genau deshalb muss er auch zuerst zwei Jahre nach der Tat ins Gefängnis. Ungalublich!

    Ku Klux Klan Zusammenfassung:


    • Oktober 1991 RTL und Explosiv haben die verhüllten Gespenster gefilmt



    • Dezember 1991: in der nicht mehr bewohnten Wohnung wurden zum Ku Klux Klan zahlreiche schriftliche Unterlagen, sowie Schriftverkehr und Bombenbastelmaterial sicher gestellt



    • Mai 1992: Durch die lautstarken Rufe „Ku Klux Klan“ geriet der Schläger Kai M. angeblich so dermaßen in Ekstase, dass er den Nigerianer Steve Erenhi töten wollte.


    Aber das muss ja nun auch einen Grund haben. Offensichtlich sollte der „Ku-Klux-Klan“ inszeniert werden, um ahnungslosen Personen ein makabres rassisches Gedankengut „anzudichten“. Nun veranstaltet man ganz harmlose Sachen ohne jeglichen rassistischen Hintergrund, bringt gewisse Leute damit in Berührung und schon hat man radikale Neonazis produziert.

    Der GBA stellte in seiner Einstellungsbegründung fol gendes fest:

    „Es ist davon auszugehen, dass Mitglieder des KKK auch Katalogstraftaten im Sinne des § 129 a StGB begehen, dies jedoch nicht auf alle Zweige des Klans zutrifft. Es muss deshalb zwischen ihnen unterschieden werden, weil nach dem Ergebnis der Ermittlungen verschiedene Klans in Deutschland Fuß gefasst bzw. zu fassen versucht haben, von denen einige die Anwendung von Gewalt ausdrücklich ablehnen und das Vereinsleben auf harmlose Rituale beschränkt haben, so dass ihre etwaigen Teilorganisationen auf deutschem Boden den Tatbestand des § 129 a StGB nur dann er füllen könnten, wenn sie eigene, weitergehende Ziele verfolgten. Da die deutschen KKK-Gruppen untereinander nicht verbunden sind – es bestehen nur einige persönliche Kontakte zwischen den Mitgliedern – und auch keine gemeinsame Dachorganisation haben, müssen sie jeweils einzeln überprüft werden (AZ.: 2 BJs 12/92-2).
    PUA-Bericht S. 190

    Mitgliedschaft beider Polizeibeamter im „EWK KKK“..…….In den Einlassungen legte der Rechtsvertreter von Timo H. dar, dass es sich um eine vorübergehende Fehlorientierung gehandelt habe. Da die beteiligten Personen bei den Treffen sehr zuvorkommend und nett miteinander umgegangen seien und auch viel über die Bibel und das Christentum gesprochen worden sei, habe er der Organisation primär christliche Ansätze unterstellt.

    Auch der Rechtsvertreter des zweiten betroffenen Beamten legte dar, dass der „KKK“ eine Art „Kirchenersatz“ für seinen Mandanten dargestellt habe, er selbst aber nie auf rechts extremem oder rassistischem Boden gestanden habe.
    PUA-Bericht, S. 187

    Die Bilder von Beate Zschäpe, wo sie an einer Kreuzverbrennung teilnahm, sind von 1995. An ihrem lustigen Lächeln und ihrer Aussage, dass sie nichts strafbares machte und den Kühnengruss im Protokoll strich, war zu erkennen, das si e sich überhaupt nicht bewusst war, dass sich dahinter etwas rassistisches verbergen könnte. Die zwei Polizeibeamten, wovon einer Gruppenführer von Michele Kiesewetter war, traten im Jahr 2002 aus dem EWK KKK aus, als sich der Verein 2002/2003 auflöste. Schon allein die Abkürzung könnte die wahre Bezeichnung verschleiern. Die beiden Polizisten gaben an, dass das für sie ein Kirchenersatz war und überhaupt nichts rechts extreme oder rassistisches beinhaltete.

    1993
    Uwe Böhnhardt kommt zwei Mal für rund drei Monate ins Gefängnis. Im Mai muss er als 15-jähriger Jugendlicher in Hohenleuben (Thüringen) im Erwachsenengefängnis einsitzen, wo er unteranderem von Mithäftlingen mit brennendem Papier zwischen den Fußzehen gefoltert wurde. [Links nur für registrierte Nutzer]

    1994
    3. Mai 1994

    Gegen den Mittäter M. war bereits zwei Tage nach der Tat, am 10. Mai 1992, Haftbefehl erlassen worden und am 10. Dezember 1992 war die Verurteilung erfolgt, eben falls zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren.
    PUA-Bericht S. 287

    Nachdem weitere Beteiligte aus der Gruppe im Dezember 1993 wegen Beihilfe zum versuchten Mord zu Jugendstrafen zwischen drei und vier Jahren verurteilt worden waren, wurde die Anklage gegen Szczepanski wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Kreisgericht Fürstenwalde im Februar 1994 zurückgenommen.
    Mit Verfügung vom 27. April 1994 beantragte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder Haftbefehl gegen Szczepanski , der am 3. Mai 1994 erlassen wurde.
    PUA-Bericht S. 287

    Die Tat passierte am 8. Mai 1992. Zuerst zwei Jahre später wird gegen ihn Haftbefehl erlassen und das bei der Schwere der Tat, wo er doch alle angestiftet haben soll und nun zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wurde.

    8. Juli 1994

    Carsten Szczepanski wandte sich von sich aus am 8. Juli 1994 aus der Untersuchungshaft, in der er wegen der Geschehnisse in Wendisch Rietz am 8. Mai 1992 zu diesem Zeitpunkt seit ca. zwei Monaten einsaß, in einem Brief an die Verfassungsschutzbehörden des Landes Brandenburg und erbat Informationen, nachdem er sich in einem Bericht des Verfassungsschutzes erwähnt sah.
    PUA-Bericht S. 289

    Wie merkwürdig, offensichtlich bekommt man im Knast dann Verfassungsschutzberichte zu lesen.

    Infolge dessen kam es ab dem 2. August 1994 zu regelmäßigen Treffen von Mitarbeitern der Beschaffungsabteilung der Verfassungsschutzbehörde mit Szczepanski. Auch der Zeuge R. G. suchte ihn im Gefängnis auf.
    PUA-Bericht S. 289

    1997
    August 1997 offener Vollzug

    1999
    Haftentlassung

    Als V-Mann vom Verfassungsschutz erhielt er 50.000 DM, außerdem Auslagenvergütung, gravierende Haftvergünstigungen und etc.., u. a. PUA-Bericht S. 290

    Am 5. August 1999 ging im Innenministerium Brandenburg eine E-Mail ein, in der als Absender eine Gruppierung namens „Nationalsozialistische Untergrundkämpfer Deutschlands“ genannt war.

    „………………………

    Laßt uns unsere Musik hören, wenn jeder ******
    in Deutschland singen darf, werden wir wohl auch
    unsere deutschen Lieder genießen dürfen, sei es zu
    Hause oder auch auf Konzerten, und zwar auch in Brandenburg ! Laßt uns marschieren und uns das RECHTE WORT sprechen !......

    Widerstand, wir nehmen die Waffen zur Hand, und
    auf Wiedersehen Herr ZIEL !
    ……………………………………

    National Sozialistische Untergrundkämpfer Deutschlands



    Durch die Polizei konnte der Telefonanschluss ermittelt werden, von dem aus die E-Mail versandt worden war. Gegen den in Bayern ansässigen Inhaber des Anschlusses wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung eingeleitet, das durch das LKA Bayern geführt wurde. Das Ermittlungsverfahren wurde später durch die Staatsanwaltschaft Potsdam nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da der tatsächliche Versender der E-Mail nicht ermittelt werden konnte – bei dem Provider waren im Rahmen einer Probenutzung rein fiktive Daten eingegeben worden und eine Ermittlung des tatsächlichen Versenders der E- Mail war nicht möglich.
    PUA-Bericht S. 298

    Die nach meinen Recherchen erfundene Story des NSU war seit Anfang der Neunziger Jahre geplant.
    Geändert von nachdenkerin (04.09.2013 um 17:30 Uhr)
    Die Mehrheit d. Menschen denkt: 'egal, es wird schon so weiter gehen'. Fußball, Shopping, Flirts.... sind wichtiger, als über die Konsequenzen des Handelns im betriebl. u. polit. Alltag nachzudenken oder diese zu analysieren. Der übrig gebliebenen Minderheit waren damit die Hände gebunden. So konnte über viele Jahrzehnte Stück für Stück ein System aufgebaut werden, wo es kein zurück mehr gibt. Die Umverteilung ist bereits vollendet.

  10. #17160
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Holger Gerlach wird morgen aussagen?
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    Holger G. wird im NSU-Prozess erneut befragt



    • Der Angeklagte Holger G. erhält eine neue Chance, sich im NSU-Prozess den Fragen zu stellen. Archiv-Foto: Andreas Gebert


    München. Im ersten NSU-Prozesstag nach der Sommerpause muss sich erneut der Angeklagte Holger G. den Fragen des Gerichts stellen. Er gestand bereits die Tatwaffe, zu Mundlos und Böhnhardt gebracht zu haben.


    Der erste Prozesstag nach der Sommerpause bietet am Donnerstag für den Angeklagten Holger G. eine neue Chance. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat für den 33. Prozesstag als einzigen Zeugen einen Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) geladen. Der Mann war an den Vernehmungen von Holger G. in den ersten Monaten des Vorjahres mit beteiligt.

    G. hatte den Ermittlern damals einiges über seine Beziehungen zum NSU-Trio erzählt. Er räumte ein, über Jahre mehrfach Besuch von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe in Niedersachsen erhalten und dabei auch Tarnpapiere für die Drei mit besorgt zu haben. Und er gestand, wahrscheinlich im Jahr 2000 im Auftrag des Mitangeklagten Ralf Wohllebens eine Pistole zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach Zwickau gebracht zu haben.

    Nach den ersten vier Prozessmonaten wuchsen aber auch die Zweifel, ob Holger G. den Beamten bisher alles erzählt hat. So liegen jetzt von den Ermittlern gefundene Indizien nah, dass die Hauptangeklagte im Münchner Prozess, Beate Zschäpe, noch im Juni 2011 bei Holger G. in Niedersachsen gewesen sein könnte, um einen Reisepass abzuholen. Über diese Begegnung, sollte sie stattgefunden haben, hat Holger G. bisher nichts gesagt.
    Der Mudra ist auf Drogen. Völlig durch den Wind. Verwechselt Gerlach mit Carsten Schultze.

    Bundespersonalausweis, BPA, das ist das Einzig Interessante: Wie konnte Böhnhardt 2007 für Heilbronn und 2011 für Eisenach ein Womo mit dem BPA Gerlachs ausleihen, den er doch gar nicht besass?

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