Szczepanski 2. Teil „Ku Klux Klan“
1970Carsten Szczepanski wurde 1970 in Berlin Neukölln geboren. Von wegen die Ossis sind die schlimmen. Das ist ein Wessi
1989Nach der Wende ist er in Königs Wusterhausen gemeldet
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Verurteilung wegen Tragen eines Keltenkreuzes. Das aus Irland stammende konventionelles christliches Kreuz, [Links nur für registrierte Nutzer]
ist in Deutschland verboten, weil es Symbol der VSBD/PdA war.
1991 Oktober
Im Oktober 1991 berichtete der Fernsehsender RTL in der Sendung Explosiv über ein im Vormonat stattgefundenes Treffen von Ku-Klux-Klan-Anhängern unter Beteiligung eines US-amerikanischen Klanangehörigen in Halbe/Landkreis Königs Wusterhausen, bei dem ein Kreuz verbrennungsritual durchgeführt worden war. In dem Fernsehbeitrag wurden die rassistischen Gewalttaten in Hoyerswerda durch den interviewten
US-amerikanischen Klanangehörigen gutgeheißen. Szczepanski hatte bei einer Vernehmung eingeräumt, nach Kontaktaufnahme mit dem US-amerikanischen Klanangehörigen gemeinsam mit anderen die Kreuzverbrennungszeremonie organisiert zu haben.
PUA-Bericht S. 286
Dezember
In einer zuvor von Szczepanski bewohnten Wohnung, die dieser jedoch zwischenzeitlich verlassen hatte, wurden im Dezember 1991 Rohrbombenkörper aufgefunden.
Im Zwischenbericht des BKA vom 28. April 1992 heißt es hierzu: „Durch Zeugenhinweis erhielt die Polizei Kenntnis von einer Wohnung in O-1058 Berlin, Prenzlauer Berg 17, in der Szczepanski gelebt, diese zwischenzeitlich jedoch verlassen hatte. Die Wohnung wurde am 8.12.91 durchsucht. Es konnten zahlreiche schriftliche Unterlagen sowie Schriftverkehr sichergestellt werden, die den Verdacht belegten, Szczepanski betätige sich für den ,Ku-Klux-Klan – White Knights in Berlin‘.
Aufgefunden wurden vier Rohrbombenkörper (Metallhülsen, ca. 5 cm Durchmesser mit aufgeschweißtem Rohr) sowie chemische Substanzen die nach erstem Gutachten der polizeilichen Untersuchungsstelle Berlin für die Herstellung von explosivfähigen Selbstlaboraten geeignet sind.
PUABericht S. 286
Er ist zwar in Königs Wusterhausen gemeldet, hatte dann aber noch eine Wohnung in Berlin. Und diese hatte er dann zwischenzeitlich verlassen. Sicherlich, wenn man eine Wohnung verlässt, lässt man dann auch Ku-Klux-Klan Unterlagen, Schriftverkehr und auch Rohrbombenkörper und Substanzen für Sprengstoff zurück. Vielleicht braucht das ja der Nachmieter.
Das kommt mir vor, als wenn das bewusst inszeniert wurde.
1992
Im Jahr 1992 war gegen Szczepanski durch den Generalbundesanwalt wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) ermittelt worden. Szczepanski (und 33 weitere Beschuldigte) standen in Verdacht, versucht zu haben, in der Bundesrepublik Deutschland eine Teilorganisation des amerikanischen Ku-Klux-Klan (KKK) zu gründen.
PUA-Bericht S. 286
28. April 1992
Erstellung des BKA-Zwischenberichts wegen den Funden in der Verlassenen Wohnung im Dezember 1991
08. Mai 1992
Die schwerwiegendste Tat von Carsten Szczepanski liegt im Mordversuch in Wendisch Rietz, für den er zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt wurde.
Am 8. Mai 1992 kam es in Wendisch Rietz am Südende des Scharmützelsees (Brandenburg) dazu, dass eine Gruppe von ca. 15 Personen, zu der auch Szczepanski gehörte, einen nigerianischen Asylbewerber, der in Wendisch Rietz untergebracht war und dort die Diskothek „Olli’s Disco“ besuchte, zunächst durch Zeigen des Hitlergrußes bedrängte, dann mit Gewalt aus der Diskothek zog, ihn draußen zunächst mit einer Gaspistole bedrohte, dann durch Schläge und Tritte so lange auf ihn eintrat, bis dieser bewusstlos wurde, und ihn dann in das Hafenbecken stieß, wo er 30 bis 40 Sekunden lang unter Wasser lag. Der Geschädigte konnte durch andere Gäste der Diskothek gerettet werden, wurde schwer verletzt und musste intensivmedizinisch behandelt werden.
PUA-Bericht S. 287
Details:
Wenige Minuten später wurde der Nigerianer auf Rauszerren anhand seiner Äußerungen und seines der
Discothekentanzfläche erneut umdrängt …
PUA-Bericht S. 287
Im Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder vom 13. Februar 1995, in dem Szczepanski als Angeklagter bezeichnet wird..
PUA-Bericht S. 287
Der Angeklagte befand sich zu diesem Zeitpunkt unmittelbar bei M. Er war, sobald er den Beginn der Aktivitäten M.s. wahrgenommen hatte, augenblicklich aufgestanden, hatte ein Gespräch mit der Zeugin D.,
der er gerade ein Liebeserklärung machte, abgebrochen und sich zu M. begeben, um das Geschehen aus nächster Nähe zu verfolgen und mitzuerleben.
PUA-Bericht S. 287
Der Angeklagte hatte ……erkannt, dass der wuchtig einschlagende M. tatsächlich den Tod des Opfers herbeiführen wollte. …..Der Angeklagte Carsten Szczepanski beschloß spätestens jetzt, sich die Gewaltbereitschaft Kai M.s und die angeheizte, im Kern von Rassenhaß getragene Stimmung der Gruppe, aus der vereinzelt bereits lautere und hemmungslosere ausländerfeindliche Anfeuerungen erfolgten, zunutze zu machen und diese Situation zur Tötung des dunkelhäutigen E. voranzutreiben.
PUA-Bericht S. 287
Zusammenfassung:
- Die gravierenden Ereignisse begannen, als das spätere Opfer Steve Erenhi auf der Diskothekentanzfläche war. Vielleicht hatte ihn eine Frau zum Tanz aufgefordert, die vielleicht schon wo anders liiert war, was er aber nicht wissen konnte.
- Carsten Szczepanski saß zu der Zeit mit einer Frau zusammen, der er gerade eine Liebeserklärung machte.
- Als Kai M. das Opfer Steve Erenhi drangsalierte und brutal schlug, stellte sich Carsten Szczepanski dazu und heizte angeblich mit Ku-Klux-Klan Rufen das Geschehen so dermaßen auf, dass Steve Erenhi unter den Ku Klux-Klan-Rufen tot geprügelt werden sollte.
- In der Berichterstattung drangsalierte und schlug hauptsächlich nur ein Kai M. auf das Opfer Steve Erenhi ein. Alle anderen sollen meistens nur rum gestanden haben oder „klopften“ Sprüche. Ein Carsten Szczepanski ist bei der praktischen Ausführung der Gewalttaten nicht ein einziges Mal erwähnt.
Unabhängig davon gibt es ein Gräfenthal-Verfahren. In diesem ist der V-Mann Tino Brandt involviert. Er selber, nicht betrunken, besuchte mit einer Horde betrunkener Jugendlichen eine Disco. Da diese kurz vor Feierband stand, gab es kein Bier mehr. Dennoch wollten die Betrunkenen die Getränke
.
Nun:
….schrie der Angeklagte Tino Brandt bewusst der Wahrheit zuwider in die Menge, dass der Zeuge B. geäußert hätte, dass die Republikaner-Schweine kein Bier kriegen, wobei der Angeklagte Brandt dies in der Absicht tat, die Aggressivität der rechtsgerichteten Gruppe weiter zu steigern bzw. diese Personen noch mehr aufzuheizen.
PUA-Bericht S. 107
Es kam zu einer Schlägerei. Ebenfalls wie Szczepanski hatte er sich auch nicht rum geprügelt, sondern neonazistische Parolen geschrien.
Ich komme dadurch zu der Vermutung, dass diese gewissen V-Leute gezielt Diskotheken aufsuchten, vielleicht auch zweit oder zu dritt. Wenn es zu Prügeleien wegen Alkohol oder Frauen kam, wurde das dann bewusst zu einem ausschließlich Neonazistischen Geschehen gesteuert. Das Verbrechen an Steve Erenhi ist auf das Äußerste zu verurteilen und darf auf keinen Fall verharmlost werden. Aber stand es wirklich unter dem Zeichen des Ku-Klux-Klan? Viele Indizien könnten dagegen sprechen.
Carsten Szczepanski war der Anführer, als am 9. Mai 1992 eine Gruppe von einem Dutzend Naziskins den nigerianischen Lehrer und Asylbewerber Steve E. in einer Diskothek in Wendisch Rietz (Brandenburg) unter „
Ku Klux Klan“-Rufen lebensgefährlich misshandelte.
PUA-Bericht S. 191
Bei der am 8. Mai 1992 verübten Tat, an der sieben weitere Personen beteiligt waren und einige dem Tatgeschehen folgten wurden „
Ku Klux Klan“-Rufe im Chor getätigt. Diese Rufe sollten als Tötungsaufforderung gelten und die Gruppe anstacheln.
PUA-Bericht S. 191
Hierzu begann er repetitiv und rhythmisch zu rufen: ‚
Ku-Klux-Klan‘ und wiederholte diesen Ruf lauter und solange bis nach und nach große Teile der den M. umringenden Gruppe einstimmten; so dann steigerte er Lautstärke und Tempo des Mannschaftschores, der zuletzt stakkatoartig und hemmungslos brüllend den M. mit diesem Ruf anfeuerte.
PUA-Bericht S. 288
Auf einen, ein Tötungsritual des
Ku-Klux-Klan aufgreifen den, zuruf aus der Gruppe: ‚Warum hat denn niemand einen Strick? Aufhängen, das Schwein!
PUA-Bericht S. 288
Also unter dem laut schreienden Chor mit dem Wort „Ku-Klux-Klan“ gerät dieser Kai M. so dermaßen in Ektase, dass er sein Opfer Steve Erenhi unter allen Umständen töten will.
Wenn es die Ku Klux Klan-Rufe bei Szczepanski gegeben hat und diese, wie hier interpretiert, einem rassistischen Mordaufruf gleich zusetzen waren, so müsste das nun auch die Staatsanwaltschaft oder Polizei feststellen.
Aus einem Bericht des Generalbundesanwalts an das Bundesjustizministerium vom 29. Mai 1992 geht hervor, dass aus Sicht des Generalbundesanwalts kein Verdacht dafür bestünde, dass die Tat vom 8. Mai 1992 „wegen der Zugehörigkeit der Täter zum Ku-Klux- Klan und in Erfüllung des Vereinszwecks begangen worden sei.
PUA-Bericht S. 289
Hier wird bescheinigt, dass kein Zusammenhang mit dem Kux-Klux-Klan bestand.
Auch heißt es in dem Urteil zu der Einstellung von Carsten Szczepanski:
„In der erhofften Tötung des Steve E. erblickte der Angeklagte überdies die Verwirklichung der von ihm tief verinnerlichten Ziele des ‚Ku-Klux-Klans’ und die Gelegenheit, diese Methoden exemplarisch zu vollziehen.“
PUA-Bericht S. 191
Aber rund 2 3/4 Jahre später, in dem im Februar 1995 erstellten Gerichtsurteil gegen Carsten Szczapinski , ist die Tat dann doch wegen den Zielen des Ku-Klux-Klans entstanden, also genau entgegengesetzt wie es die Jahre zuvor festgestellt wurde. Und genau deshalb muss er auch zuerst zwei Jahre nach der Tat ins Gefängnis. Ungalublich!
Ku Klux Klan Zusammenfassung:
- Oktober 1991 RTL und Explosiv haben die verhüllten Gespenster gefilmt
- Dezember 1991: in der nicht mehr bewohnten Wohnung wurden zum Ku Klux Klan zahlreiche schriftliche Unterlagen, sowie Schriftverkehr und Bombenbastelmaterial sicher gestellt
- Mai 1992: Durch die lautstarken Rufe „Ku Klux Klan“ geriet der Schläger Kai M. angeblich so dermaßen in Ekstase, dass er den Nigerianer Steve Erenhi töten wollte.
Aber das muss ja nun auch einen Grund haben. Offensichtlich sollte der „Ku-Klux-Klan“ inszeniert werden, um ahnungslosen Personen ein makabres rassisches Gedankengut „anzudichten“. Nun veranstaltet man ganz harmlose Sachen ohne jeglichen rassistischen Hintergrund, bringt gewisse Leute damit in Berührung und schon hat man radikale Neonazis produziert.
Der GBA stellte in seiner Einstellungsbegründung fol gendes fest:
„Es ist davon auszugehen, dass Mitglieder des KKK auch Katalogstraftaten im Sinne des § 129 a StGB begehen, dies jedoch nicht auf alle Zweige des Klans zutrifft. Es muss deshalb zwischen ihnen unterschieden werden, weil nach dem Ergebnis der Ermittlungen verschiedene Klans in Deutschland Fuß gefasst bzw. zu fassen versucht haben, von denen einige die
Anwendung von Gewalt ausdrücklich ablehnen und das Vereinsleben auf harmlose Rituale beschränkt haben, so dass ihre etwaigen Teilorganisationen auf deutschem Boden den Tatbestand des § 129 a StGB nur dann er füllen könnten, wenn sie eigene, weitergehende Ziele verfolgten. Da die deutschen KKK-Gruppen untereinander nicht verbunden sind – es bestehen nur einige persönliche Kontakte zwischen den Mitgliedern – und auch keine gemeinsame Dachorganisation haben, müssen sie jeweils einzeln überprüft werden (AZ.: 2 BJs 12/92-2).
PUA-Bericht S. 190
Mitgliedschaft beider Polizeibeamter im „EWK KKK“..…….In den Einlassungen legte der Rechtsvertreter von Timo H. dar, dass es sich um eine vorübergehende Fehlorientierung gehandelt habe. Da die beteiligten Personen bei den Treffen sehr zuvorkommend und nett miteinander umgegangen seien und auch viel über die Bibel und das Christentum gesprochen worden sei, habe er der Organisation primär christliche Ansätze unterstellt.
Auch der Rechtsvertreter des zweiten betroffenen Beamten legte dar, dass der „KKK“ eine Art „Kirchenersatz“ für seinen Mandanten dargestellt habe, er selbst aber nie auf rechts extremem oder rassistischem Boden gestanden habe.
PUA-Bericht, S. 187
Die Bilder von Beate Zschäpe, wo sie an einer Kreuzverbrennung teilnahm, sind von 1995. An ihrem lustigen Lächeln und ihrer Aussage, dass sie nichts strafbares machte und den Kühnengruss im Protokoll strich, war zu erkennen, das si e sich überhaupt nicht bewusst war, dass sich dahinter etwas rassistisches verbergen könnte. Die zwei Polizeibeamten, wovon einer Gruppenführer von Michele Kiesewetter war, traten im Jahr 2002 aus dem EWK KKK aus, als sich der Verein 2002/2003 auflöste. Schon allein die Abkürzung könnte die wahre Bezeichnung verschleiern. Die beiden Polizisten gaben an, dass das für sie ein Kirchenersatz war und überhaupt nichts rechts extreme oder rassistisches beinhaltete.
1993Uwe Böhnhardt kommt zwei Mal für rund drei Monate ins Gefängnis. Im Mai muss er als 15-jähriger Jugendlicher in Hohenleuben (Thüringen) im Erwachsenengefängnis einsitzen, wo er unteranderem von Mithäftlingen mit brennendem Papier zwischen den Fußzehen gefoltert wurde. [Links nur für registrierte Nutzer]
1994 3. Mai 1994
Gegen den Mittäter M. war bereits zwei Tage nach der Tat, am
10. Mai 1992, Haftbefehl erlassen worden und am 10. Dezember 1992 war die Verurteilung erfolgt, eben falls zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren.
PUA-Bericht S. 287
Nachdem weitere Beteiligte aus der Gruppe im Dezember 1993 wegen Beihilfe zum versuchten Mord zu Jugendstrafen zwischen drei und vier Jahren verurteilt worden waren, wurde die Anklage gegen Szczepanski wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Kreisgericht Fürstenwalde im Februar 1994 zurückgenommen.
Mit Verfügung vom 27. April 1994 beantragte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder Haftbefehl gegen Szczepanski , der am
3. Mai 1994 erlassen wurde.
PUA-Bericht S. 287
Die Tat passierte am 8. Mai 1992. Zuerst zwei Jahre später wird gegen ihn Haftbefehl erlassen und das bei der Schwere der Tat, wo er doch alle angestiftet haben soll und nun zu acht Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
8. Juli 1994
Carsten Szczepanski wandte sich von sich aus am 8. Juli 1994 aus der Untersuchungshaft, in der er wegen der Geschehnisse in Wendisch Rietz am 8. Mai 1992 zu diesem Zeitpunkt seit ca. zwei Monaten einsaß, in einem Brief an die Verfassungsschutzbehörden des Landes Brandenburg und erbat Informationen,
nachdem er sich in einem Bericht des Verfassungsschutzes erwähnt sah.
PUA-Bericht S. 289
Wie merkwürdig, offensichtlich bekommt man im Knast dann Verfassungsschutzberichte zu lesen.
Infolge dessen kam es ab dem 2. August 1994 zu regelmäßigen Treffen von Mitarbeitern der Beschaffungsabteilung der Verfassungsschutzbehörde mit Szczepanski. Auch der Zeuge R. G. suchte ihn im Gefängnis auf.
PUA-Bericht S. 289
1997 August 1997 offener Vollzug
1999 Haftentlassung
Als V-Mann vom Verfassungsschutz erhielt er 50.000 DM, außerdem Auslagenvergütung, gravierende Haftvergünstigungen und etc.., u. a. PUA-Bericht S. 290
Am
5. August 1999 ging im Innenministerium Brandenburg eine E-Mail ein, in der als Absender eine Gruppierung namens „
Nationalsozialistische Untergrundkämpfer Deutschlands“ genannt war.
„………………………
Laßt uns unsere Musik hören, wenn jeder ******
in Deutschland singen darf, werden wir wohl auch
unsere deutschen Lieder genießen dürfen, sei es zu
Hause oder auch auf Konzerten, und zwar auch in Brandenburg ! Laßt uns marschieren und uns das RECHTE WORT sprechen !......
Widerstand, wir nehmen die Waffen zur Hand, und
auf Wiedersehen Herr ZIEL !
……………………………………
National Sozialistische Untergrundkämpfer Deutschlands
“
Durch die Polizei konnte der Telefonanschluss ermittelt werden, von dem aus die E-Mail versandt worden war. Gegen den in Bayern ansässigen Inhaber des Anschlusses wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung eingeleitet, das durch das LKA Bayern geführt wurde. Das Ermittlungsverfahren wurde später durch die Staatsanwaltschaft Potsdam nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da der tatsächliche Versender der E-Mail nicht ermittelt werden konnte – bei dem Provider waren im Rahmen einer Probenutzung rein fiktive Daten eingegeben worden und eine Ermittlung des tatsächlichen Versenders der E- Mail war nicht möglich.
PUA-Bericht S. 298
Die nach meinen Recherchen erfundene Story des NSU war seit Anfang der Neunziger Jahre geplant.