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Umfrageergebnis anzeigen: Sitzt Beate Z. unschuldig im deutschen Gefängnis?

Teilnehmer
42. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, denn sie ist aller Wahrscheinlichkeit unschuldig!

    33 78,57%
  • Nein. Die rechte Nazi-Braut kann gar nicht unschuldig sein!

    4 9,52%
  • Ich weiß es nicht. Mir ist es auch egal.

    5 11,90%
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Thema: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

  1. #16911
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    ..... ABER, jetzt (mein) aber.

    Der durchschnittliche Bundesrepublikaner hat von Waffen und dem Drumherum keine Ahnung!

    WIESO greift der "Regisseur" also AUSGERECHNET zu einer H&K 2000?
    ........
    Alte DDR Propagandamasche. Das war kein Regiefehler.

    Die Polizeipistole Heckler & Koch 2000 wurde schon im mdr-Video „Brauner Terror aus Thüringen - hat der Staat versagt?” am 15.11.2011” ab 0:27 min. mit der letzten Bildsequenz des „NSU-Bekenner”-Videos gezeigt und groß herausgestellt!
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Wie aber kam nun der mdr an das „Bekennervideo” mit dieser Bildsequenz?

    4.11.11 Frei. -Triohaus fliegt durch Sprengung in die Luft. Nach Zschäpe wird später wegen Brandstiftung gesucht.
    5.11. Sam. - Zschäpe soll angeblich „Bekennervideos” aus mehreren besuchten Städten verschickt haben, obwohl Briefkasten am Haus in der Zwickauer Frühlingsstraße vorhanden war. „Zwölf Sendungen konnten später bei den vorgesehenen Empfängern sichergestellt werden”. (BGH)
    6.11. Sonn. -”sechs der versandten (90 Sek.) DVDs im Briefzentrum 4 in Leipzig abgefertigt” (BGH)
    7.11. Mo.
    8.11. Di. - Zschäpe stellt sich der Polizei.
    9.11. Mit. - JAHRESTAG WTC New York Apabiz bietet das 15 Min. Video Journalisten zum Kauf an.
    10.11.Don.
    11.11. Frei. – BGH-Pressekonferenz: „Fund” der Ceska und des „NSU-Video” wird bekannt gegeben.
    12.11. Sam. - TAZ A. Speit: ”Bekenntnis per Paulchen-Panther-Clip” [Links nur für registrierte Nutzer]
    13.11. Sonn. - FOKUS „Massloser rassistischer Hass” [Links nur für registrierte Nutzer]
    14.11. Mo. - SPIEGEL Exklusivbericht „15 Min Sadismus” (Sperrfrist bis Dienstag ldt apabiz) [Links nur für registrierte Nutzer]
    15.11. Di. - Ausstrahlung der mdr-Sendung „Fakt ist...” mit Video-Bildsequenz „Heilbronn-Colage und H&K-Pistole” ”Wann wurde der Clip gedreht und ab wann hatte mdr das 15. Min. Vido von apabiz?”
    16.11. Mi. – NDR ”Nazi-DVD - Mediengeschäft mit rechtem Terror” [Links nur für registrierte Nutzer]

    Hat apabiz die kostenlose Verschickung an 12 „Empfänger” veranlaßt?

    • PDS-Geschäftsstelle in Halle/Saale
    • Türkisches Generalkonsulat in München
    • Axel Springer Verlag in Halle/Saale
    • Television Zwickau GmbH in Zwickau
    • Westdeutsche Allgemeine Zeitung in Berlin
    • Ali-Pasa-Moschee, Türkischer-Islamsicher Kulturverein e. V. in Hamburg
    • Nürnberger Nachrichten in Nürnberg
    • PDS-Kreisverband in Großenhain
    • Kommunistische Arbeiterzeitung in Nürnberg
    • Patria Versand in Kirchberg
    • Deutsch-Türkischer Kulturverein in Köln
    • Islamische Union Verein für Einrichtung und Unterstützung der Selimiye-Moschee in Völklingen

  2. #16912
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Ich hoffe das diese Meldung noch nicht eingestellt worden ist...

    Stuttgarter Zeitung: NSU-Morde: Überlebender Polizist muss aussagen
    29.08.2013 | 16:35 Uhr, Stuttgarter Zeitung
    Stuttgart (ots) - Der Überlebende des Mordanschlags auf zwei Polizisten 2007 in Heilbronn muss vor dem Münchner Oberlandesgericht als Zeuge im NSU-Prozess aussagen. Wie die Stuttgarter Zeitung (Freitagausgabe) berichtet, erfolgt die Vorladung des Beamten durch das Gericht gegen die Bedenken des Innenministeriums von Baden-Württemberg. Der NSU-Ausschuss in Berlin hatte im Hinblick auf den Gesundheitszustand des 31-Jährigen, der wieder im Polizeidienst arbeitet, auf eine Zeugenladung verzichtet.

    Ein Ministeriumssprecher wies auf die "Traumatisierung" des 2007 schwer verletzten Martin A. hin. "Immerhin ist er der einzige Überlebende dieser ganzen Mordserie. Man wird darum bitten, alles zu tun was möglich ist, um den Zeugen im Hinblick auf sein Persönlichkeitsrecht zu schonen." Das Oberlandesgericht solle davon überzeugt werden, eine Vernehmung per Videokonferenz oder mit Hilfe eines Sichtschutzes im Gerichtssaal zu akzeptieren.

    Der Beamte hatte sich 2008 in einer Hypnosesitzung an Details vom Tattag erinnert. Anhand dieser Angaben wurde das Phantombild eines Mannes angefertigt - es passt jedoch nicht zum Aussehen der NSU-Terroristen Böhnhardt und Mundlos. Nach Angaben baden-württembergischer Ermittler führte die Aussage des verletzten Polizisten nicht weiter. Die Kollegin von Martin A., Michèle Kiesewetter, war am 25. April 2007 auf der Theresienwiese in Heilbronn getötet worden.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Demokratie ist, wenn Idioten, die ich nicht gewählt habe und nie wählen würde, idiotische Dinge beschließen und behaupten, sie hätten das in meinem Namen und zu meinem Besten getan. Merkeldeutsche Demokratie heißt es, wenn diese Leute uns anschließend für ihre Idiotien zur Kasse bitten und sich selbst die Diäten erhöhen.
    ++***************++***************++***************++

  3. #16913
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Der Beamte hatte sich 2008 in einer Hypnosesitzung an Details vom Tattag erinnert. Anhand dieser Angaben wurde das Phantombild eines Mannes angefertigt - es passt jedoch nicht zum Aussehen der NSU-Terroristen Böhnhardt und Mundlos.
    Es gibt sogar 2 Phantombilder nach Arnolds Beschreibung, und das 2. stammt von Ende 2010. Ohne Hypnose.

    Wichtig ist, dass KEINES der Phantombilder zur Fahndung veröffentlicht wurde.
    Dafür gibt es keinen glaubwürdigen Grund.

    Die Frage ist also, warum wurden die 14 Phantombilder (eigentlich 15 mit "doppeltem Arnold") nie veröffentlicht?

  4. #16914
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von spezialeinheit Beitrag anzeigen
    Ich hoffe das diese Meldung noch nicht eingestellt worden ist...

    Ein Ministeriumssprecher wies auf die "Traumatisierung" des 2007 schwer verletzten Martin A. hin. "Immerhin ist er der einzige Überlebende dieser ganzen Mordserie. Man wird darum bitten, alles zu tun was möglich ist, um den Zeugen im Hinblick auf sein Persönlichkeitsrecht zu schonen." Das Oberlandesgericht solle davon überzeugt werden, eine Vernehmung per Videokonferenz oder mit Hilfe eines Sichtschutzes im Gerichtssaal zu akzeptieren.
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    Dieser Zirkus macht nur dann Sinn, wenn die wirklichen Täter noch frei herumlaufen ... Aber selbst dann bleibt es im Grunde Theater. Wer wirklich gewollt hätte, für den wäre es nicht schwierig gewesen, den Zeugen in der Vergangenheit zu beseitigen. Kaltblütig genug gingen die Mörder ja vor. Entweder sitzen die Täter ein oder sie sind außer Landes.


    Was wird A. hinter abgedunkelter Scheibe vom Teleprompter ablesen, um den Prozeß nicht platzen zu lassen?

  5. #16915
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Im Sommer 1995 trafen sich neben Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt 20 bis 30 Personen in einem Waldstück in Oßmaritz bei Jena. Bei diesem Treffen wurde eine Kreuzverbrennung, ein typische Ritual des „KKK“ durchgeführt sowie der Hitler- und der sogenannte Kühnengruß gezeigt.

    Der Einleitung des Verfahren lag der Zufallsfund von durch Beate Zschäpe erstellten Fotos zugrunde. Die Fotos wurden bei ihr anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung am 10. September 1995 gefunden. Diese Durchsuchung stand im Zusammenhang mit dem Verdacht gegen Beate Zschäpe wegen Verwendens von NS-Kennzeichen gem. § 86a StGB während eines Treffens von Rechtsextremisten am 10. September 1995 am Platz der Opfer des Faschismus in Rudolstadt. Auf den sichergestellten Fotos waren Personen, die den Hitler- und den sogenannten Kühnengruß entboten, sowie ein brennendes Kreuz zu erkennen. Zu den gefundenen Fotos gab sie am Tag der Sicherstellung an:
    „Die angesprochenen Bilder habe ich selbst aufgenommen. Der Zeitpunkt der Aufnahmen lag nicht sehr lange vor der Filmentwicklung zurück. Eigentlich wollte ich nur das brennende Kreuz auf nehmen; dass die Personen beim Entbieten des Hitlergrußes aufgenommen wurden, war reiner Zufall.
    Die ganze Sache fand oberhalb von Winzerla im Waldgebiet statt. Dort waren ca. 15 Fahrzeuge mit Personen der rechten Szene angereist, wobei es sich etwa zur Hälfte um Personen, welche sich in der Gaststätte Weinberg in Saalfeld treffen, handelte.“

    Beate Zschäpe war im Verfahren, das im Zusammenhang mit der Kreuzverbrennung geführt wurde, Zeugin, vermutlich weil sie selbst auf den Fotos nicht beim Zeigen des Hitler- bzw. Kühnengrußes zu erkennen war.
    Als Zeugin gab sie am 28. Juni und insbesondere am 5. August 1996 Auskunft über die auf den Fotos abgebildeten Personen. Allerdings strich sie die Angabe „mit Kühnengruß“ im Protokoll bei den von ihr benannten Personen durch.
    PUA-Bericht S. 185


    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Inwieweit der Gebrauch des Kühnengrußes in Deutschland als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 2 Satz 2 [Links nur für registrierte Nutzer] strafbar ist, gilt in der Rechtswissenschaft weithin als umstritten.......
    In Österreich[Links nur für registrierte Nutzer] ist der Kühnengruß nicht strafbar, da er nicht als Symbol des Nationalsozialismus angesehen wird.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Gem. Wikipedia ist die Bedeutung dieses Handzeichen auch heutzutage umstritten ist. Noch paradoxer ist es, dass im benachbarten Österreich das Symbol nicht als Nationalsozialismus angesehen wird. Und das in dem Land, wo doch eigentlich Hitler herstammt.

    Es steht fest, dass auf den Fotos das Handzeichen zu sehen war. Wenn Beate Zschäpe die Angabe „mit Kühnengruß“ im Jahr 1996 im Protokoll strich, so hatte sie damit erklärt, dass für sie ganz persönlich das Handzeichen eine andere Bedeutung hatte und kein Kühnengruß war.
    Nachdem Polizeibeamte im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei Zschäpe 1996 Fotos von einer Kreuzverbrennung im Stil des Ku-Klux-Klans im Jahr 1995 festgestellt hatten, identifizierte Zschäpe als Zeugin auf den Fotos bereitwillig befreundete Neonaziskins aus Thüringen, Chemnitz und Rostock, die den Kühnen bzw. Hitlergruß zeigten.
    PUA-Bericht S. 847

    Gem. den Medieninformationen wurde der Begriff „Kühnengruß“ und der Streit um die Bedeutung des Handzeichens überhaupt zuerst im Jahr 2008 populär, also 12 Jahre danach. Ich kannte den Kühnengruss bis vorgestern noch nicht einmal.
    Die Untersuchungsausschuss-Mitglieder legen aber ohne wenn und aber auf den letzte Seiten fest, dass Beate Zschäpe befreundete Neonazis mit Kühnen bzw. Hitlergruß identifizierte, trotzdem sie dieses im Protokoll strich. Ich kann zudem auch nirgendwo finden, dass Beate Zschäpe ihre Freunde als Neonazis bezeichnete.

    Die Eröffnung des Verfahrens wurde am 25. Januar 2000, also zweieinhalb Jahre nach Erhebung der Anklage, vom Amtsgericht Jena mit der Begründung abgelehnt, dass die Kreuzverbrennung selbst keine strafbare Handlung darstelle und der Hitler- bzw. Kühnengruß unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt worden und somit ebenfalls nicht strafbar sei. So heißt es in der Begründung des Nichteröffnungsbeschlusses des Amtsgerichts Jena:

    „Das Merkmal des öffentlichen Verwendens wird von der Rechtsprechung nicht bejaht, wenn das Kennzeichen lediglich von durch persönliche Beziehung verbundene Personen bzw. Personenkreise wahrgenommen werden kann und nicht nach außen dringt. So lag es hier.“
    PUA-Bericht S. 186

    Dieses steht nun aber total im Widerspruch zum nachfolgenden Sachverhalt

    512 Js 56060/93
    Polizeidienststelle unbekannt
    Staatsanwaltschaft Gera
    Amtsgericht Jena

    Böhnhardt forderte ab Juli 1992 in mehreren Fällen unter Androhung von Schlägen Geldzahlungen von einem 16 Jahre alten Jugendlichen. Insgesamt erlangte er so über 200 DM sowie einen Kassettenrecorder im Wert von ca. 200 DM. Am 4. August 1993, nur einen Tag nach der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Gera, schlug Böhnhardt den Geschädigten mit der Faust in den Magen und trat ihn mit seinen mit Stahlkappen versehenen Schuhen so in den Augenbereich, dass dieser eine Gehirnerschütterung erlitt und fünf Tage im Krankenhaus behandelt werden musste.

    Am 6. Dezember 1993 verurteilte das Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Jena Böhnhardt unter Einbeziehung der Gesamtstrafe aus dem Urteil des Kreisgerichts Jena vom 5. Mai 1993 (512 Js 50876/93) wegen Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Auf Grund dieses Verfahrens befand sich Böhnhardt in der Zeit vom 1. September bis 6. Dezember 1993 in Untersuchungshaft.
    PUA-Bericht S. 79

    Nach der Untersuchungshaft, wurde er am 6. Dezember 1993 wegen Erpressung und Körperverletzung zu zwei Jahren Bewährung verurteilt. Diese wäre dann am 6. Dezember 1995 abgelaufen.
    In dem folgenden Zusammenhang verstehe ich auch, warum das Buch „die Zelle“ lügt. In dem Werk steht geschrieben, dass er Glück hatte und nicht ins Gefängnis musste, also auch nicht in Untersuchungshaft. Das sollte nach meiner Überzeugung bewusst vertuscht werden.

    Am 21. April 1997 verurteilte das AG – Jugendschöffengericht – Jena Böhnhardt in Sachen Puppentorso, CDs und einer früheren Tat (Erpressung/gefährliche Körperverletzung, 512 Js 56060/93, Gesamtstrafen) zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten…….
    PUA-Bericht S. 79

    Wieso wird er hier nochmals wegen Erpressung/Körperverletzung (gleiches Aktenzeichen) verurteilt. Selbst die Bewährung müsste doch schon seit rund einem Jahr und viereinhalb Monaten abgelaufen sein.

    Böhnhardt gerät in Verdacht, im April 1996…..Puppentorso aufgehängt zu haben…..Zudem wird im Juni 1996 festgestellt, dass Böhnhardt in seiner Wohnung Tonträger mit rechtsextremistischen Inhalt aufbewahrt.
    Abschlussbericht Kommission Rechtsterrorismus vom Bundesinnenministerium S. 124


    Böhnhardt legte Berufung ein und wurde vom LG Gera mit Urteil vom 16. Oktober 1997 in Bezug auf den „Puppentorso“ freigesprochen. Wegen des Besitzes der CDs sowie der einbezogenen früheren Straftat wurde Böhnhardt zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren 3 Monaten verurteilt.
    PUA-Bericht S. 81

    Zusammenfassung Verurteilungen

    • Puppentorso -> Freispruch
    • Erpressung/Körperverletzung -> bereits vor Jahren erledigt
    • Aufbewahrung Rechtsrock CD’s -> ja


    Bei dem Kühnengruß entschied das Gericht, weil nichts nach außen drang, die Handlung deshalb nicht strafbar ist. Ganz im Gegensatz hierzu. Die Rechtsrock-CDs hatte Böhnhardt lediglich nur zu Hause aufbewahrt. Davon bekam noch nicht einmal eine Gruppe etwas mit, sondern nur er allein. Hierfür wird dieser junge Mensch zu zwei Jahren und drei Monaten bestraft. Das muss man sich echt einmal vorstellen. Aber warum das Ganze.

    Trotzdem die Verurteilung lediglich bei den Rechtsrock-CDs erfolgte, hieß das Verfahren aber „Puppentorso“ und insbesondere auch nach dem Prozess und bis heute noch. So steht in den Medien, dass er rechtskräftig wegen dem Puppentorso mit dem Judenstern zu zwei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde, was überhaupt nicht stimmt.
    Und auch so gingen die Initiatoren in dem Kühnengrußverfahren vor.
    Der Kühnengruß entstand durch eine Widerstandsbewegung der 70er Jahre, die sich gegen die Ostverträge der SPD und Willy Brandt mobilisiert haben sollen (gem. Spiegel-Ausgabe vom 21.12.92). Anführer war ein Michael Kühnen, daher auch der Name. Die gespreizten Finger sollten den Buchstaben „W“ für Widerstand darstellen.
    Seit 1993 entspricht der Kühnengruß in Deutschland einem abgewandelten Hitlergruß und wird einem Hitlergruß gleich gesetzt.

    Das „Kind“ bekam den Namen „Kühnengruss-Verfahren“ und nun wurde alles Mögliche rein geschoben, was überhaupt nichts damit zu tun hat.

    Basis:
    Uwe Böhnhardt: „Kreuzverbrennung“, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sommer 1995
    Im Sommer 1995 zeigten mehrere Personen bei einer Veranstaltung in einem Waldgebiet bei Jena den „Hitlergruß“/„Kühnengruß“.
    PUABericht Seite 80

    Der Einleitung des Verfahrens lag der Zufallsfund von durch Beate Zschäpe erstellten Fotos zugrunde. Die Fotos wurden bei ihr anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung am 10. September 1995 gefunden.
    PUA-Bericht Seite 185

    Mit Verfügung vom 7. Mai 1996 leitete die Staatsanwaltschaft Gera ein Verfahren – zunächst gegen unbekannt – wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a StGB) ein. Weitere Verfahren wurden zu diesem Verfahren verbunden, wodurch Mundlos Beschuldigter wurde, der nicht an der Kreuzverbrennung, aber mutmaßlich an anderen Straftaten teilgenommen hatte. Beate Zschäpe war in diesem Verfahren Zeugin.
    PUA-Bericht Seite 80

    Beate Zschäpe war im Verfahren, das im Zusammenhang mit der Kreuzverbrennung geführt wurde, Zeugin, vermutlich weil sie selbst auf den Fotos nicht beim Zeigen des Hitler- bzw. Kühnengrußes zu erkennen war.

    Als Zeugin gab sie am 28. Juni und insbesondere am 5. August 1996 Auskunft über die auf den Fotos abgebildeten Personen. Allerdings strich sie die Angabe „mit Kühnengruß“ im Protokoll bei den von ihr benannten Personen durch.
    PUA-Bericht Seite 80

    Die Überschrift heißt Uwe Böhnhardt. Abgesehen davon, was mit dem Handzeichen gemeint war, steht aber nicht ein einziges Mal überhaupt aufgeführt, dass Uwe Böhnhardt so ein Handzeichen tätigte.

    1.)
    Am 4. Januar 1997 gegen 2.39 Uhr begaben sich Mundlos und Böhnhardt widerrechtlich auf das Gelände der Polizeidirektion Jena. Als sie aufgefordert wurden, sich aus zuweisen und dazu in ein Gebäude der Polizeidirektion Jena zu kommen, schlug Mundlos mit beiden Armen um sich und traf dabei einen Polizisten in Bauchhöhe. Als die Polizeibeamten danach die Umgebung absuchten, fiel ihnen Kapke auf, der mit seinem Fahrzeug neben der Eingangstür der Polizeidirektion parkte. Bei einer Kontrolle seines Pkw konnten eine CO -Paint-Ball Waffe aufgefunden werden, für die Kapke keine Erlaubnis hatte.

    Am 17. Juli 1997 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Böhnhardt (Hausfriedensbruch), Mundlos (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) und Kapke (Verstoß gegen das Waffengesetz). Auch dieses Verfahren wurde zu dem „Kühnen-Gruß“-Verfahren (114 Js 20864/96) verbunden.

    2.)
    Am 9. November 1996 wurden Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe vorläufig festgenommen, um Straftaten zu verhindern. In Böhnhardts Auto, in dem zudem auch Gerlach saß, wurden dabei unter anderem folgende Gegenstände gefunden, die teilweise dem Waffengesetz unterfallen: Sturmhaube, Handbeil, Schlagstock, Faustkampfmesser, Gaspistole, Messer, Luftdruckpistole, zwei Magazine mit 15 Gaspatronen, Poster mit Wehrmachtsmotiv. Bei der Durchsuchung leistete Böhnhardt Widerstand.

    Da es nicht möglich war die einzelnen Gegenstände einzelnen Tatenverdächtigen zuzuordnen, wurde das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz am 12. August 1997 eingestellt. Wegen des geleisteten Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte wurde gegen Böhnhardt am gleichen Tage Anklage erhoben. Das Verfahren wurde später zu dem Kühnen“-Gruß- Verfahren (114 Js 20864/96) verbunden.

    3.)
    Am 19. April 1997 gegen 1.00 Uhr wollte das spätere Opfer einen Bekannten des Kapke wegen Trunkenheit aus dem Jugendclub Modul (vormals Winzerclub) verweisen. Daraufhin mischte sich Kapke ein und versetzte dem Opfer einen Faustschlag auf den Mund. Nunmehr schlugen auch Böhnhardt und weitere Bekannte auf das Opfer ein. Dem schon am Boden Liegenden wurden noch mehrere Tritte versetzt. Am 29.09.1997 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Körperverletzung. Das Verfahren wurde zu dem Kühnen-Gruß“-Verfahren (14 Js 20864/96) verbunden.

    In der Basis mit der Kreuzverbrennung steht aufgeführt:

    Im Sommer 1995 zeigten mehrere Personen bei einer Veranstaltung in einem Waldgebiet bei Jena den „Hitlergruß“/“Kühnengruß“. …….Weitere Verfahren wurden zu diesen Verfahren verbunden, wodurch Mundlos Beschuldigter wurde, der nicht an der Kreuzverbrennung, aber mutmaßlich an anderen Straftaten teilgenommen hatte.
    In den Verfahren, die mit dem Kühnengrußverfahren verbunden wurden, war Uwe Mundlos nur einmal Beschuldigter.

    Am 4. Januar 1997 gegen 2.39 Uhr begaben sich Mundlos und Böhnhardt widerrechtlich auf das Gelände der Polizeidirektion Jena. Als sie aufgefordert wurden, sich aus zuweisen und dazu in ein Gebäude der Polizeidirektion Jena zu kommen, schlug Mundlos mit beiden Armen um sich und traf dabei einen Polizisten in Bauchhöhe…… Mundlos (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)
    Das hat absolut nichts mit einem Hitlergruß oder ähnlichem zu tun, trotzdem wurde Mundlos unter „Kühnengruss“ geführt. Der Vorgang ist genauso abartig wie die RechtsrockCD’s von Uwe Böhnhardt, die unter der „Puppentorso“ liefen.

    Zusammenfassung aller Ermittlungsverfahren, die unter „Kühengruss“ liefen

    Basis: Kühnengruss“, wobei Beate Zschäpe keinen Kühnengruss machte; Böhnhardt nicht aufgeführt steht, dass er diese Zeichen machte und Mundlos ausschied, weil er nicht dabei war.

    1.) Betreten Polizeigelände: Böhnhardt (Hausfriedensbruch), Mundlos (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)

    2.) Dursuchung Auto, wo auch Gerlach drin saß. Gegenstände (leichte Waffen) konnten nicht zugeordnet, Böhnhardt (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)

    3.) Ein betrunkener im Jugendklub wurde von Kapke verprügelt. Danach sollen auch Böhnhardt und weitere Bekannte auf das Opfer eingeschlagen haben


    Da ist nicht eine einzige Sache enthalten, wo Mitglieder von dem Trio irgend etwas anstellten, was mit Kühnengruß, Hitler, Nazis oder sonst was in der Richtung zu tun hat.

    Wenn unsere Statistiken so aufgebaut sein sollten, dann werden wahrscheinlich ganz viele Nazi-Straftaten in unserem Staat geführt, die überhaupt keine sind.
    Geändert von nachdenkerin (29.08.2013 um 19:48 Uhr)
    Die Mehrheit d. Menschen denkt: 'egal, es wird schon so weiter gehen'. Fußball, Shopping, Flirts.... sind wichtiger, als über die Konsequenzen des Handelns im betriebl. u. polit. Alltag nachzudenken oder diese zu analysieren. Der übrig gebliebenen Minderheit waren damit die Hände gebunden. So konnte über viele Jahrzehnte Stück für Stück ein System aufgebaut werden, wo es kein zurück mehr gibt. Die Umverteilung ist bereits vollendet.

  6. #16916
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    Zitat Zitat von brain freeze Beitrag anzeigen

    Was wird A. hinter abgedunkelter Scheibe vom Teleprompter ablesen, um den Prozeß nicht platzen zu lassen?
    Wie auch immer...
    Die Geschichte und die Hauptdarsteller stehen bereits seit fast 2 Jahren fest daran wird sich leider nichts ändern. Alles wird so vorbereitet dass das gewünschte Ergebnis erzielt wird.

    An dieser Stelle mal ein großes Lob an alle in diesem Strang. Ihr macht wirklich einen tollen Job!!!
    Macht weiter so...
    Demokratie ist, wenn Idioten, die ich nicht gewählt habe und nie wählen würde, idiotische Dinge beschließen und behaupten, sie hätten das in meinem Namen und zu meinem Besten getan. Merkeldeutsche Demokratie heißt es, wenn diese Leute uns anschließend für ihre Idiotien zur Kasse bitten und sich selbst die Diäten erhöhen.
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  7. #16917
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    Zitat Zitat von nachdenkerin Beitrag anzeigen
    PUA-Bericht S. 185 ....
    Es steht fest, dass auf den Fotos das Handzeichen zu sehen war. Wenn Beate Zschäpe die Angabe „mit Kühnengruß“ im Jahr 1996 im Protokoll strich, so hatte sie damit erklärt, dass für sie ganz persönlich das Handzeichen eine andere Bedeutung hatte und kein Kühnengruß war



    Da ist nicht eine einzige Sache enthalten, wo Mitglieder von dem Trio irgend etwas anstellten, was mit Kühnengruß, Hitler, Nazis oder sonst was in der Richtung zu tun hat.
    Hier der originale Kühnengruß von Kühnen selbst gezeigt. Er soll den verbotenen Hitlergruß laut Kühnens Propaganda imitieren. Darauf wurde diese Grußart und politische Demonstration verboten.



    Zschäpe zeigt auf dem Foto keinen Kühnengruß, sondern der Typ neben ihr (vermutlich Starke?), wofür sie nicht verantwortlich gemacht werden kann. Sie scheint mehr liebeslustig zu sein und ihn an die Hose zu fassen? Auch hielt sie das wohl mehr für ein okkultes Teufelszeichen, wenn das auf einer atheistischen Fete von Kreuzgegnern geschah?

  8. #16918
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
    Alte DDR Propagandamasche. Das war kein Regiefehler.

    Die Polizeipistole Heckler & Koch 2000 wurde schon im mdr-Video „Brauner Terror aus Thüringen - hat der Staat versagt?” am 15.11.2011” ab 0:27 min. mit der letzten Bildsequenz des „NSU-Bekenner”-Videos gezeigt und groß herausgestellt!
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    Wie aber kam nun der mdr an das „Bekennervideo” mit dieser Bildsequenz?

    4.11.11 Frei. -Triohaus fliegt durch Sprengung in die Luft. Nach Zschäpe wird später wegen Brandstiftung gesucht.
    5.11. Sam. - Zschäpe soll angeblich „Bekennervideos” aus mehreren besuchten Städten verschickt haben, obwohl Briefkasten am Haus in der Zwickauer Frühlingsstraße vorhanden war. „Zwölf Sendungen konnten später bei den vorgesehenen Empfängern sichergestellt werden”. (BGH)
    6.11. Sonn. -”sechs der versandten (90 Sek.) DVDs im Briefzentrum 4 in Leipzig abgefertigt” (BGH)
    7.11. Mo.
    8.11. Di. - Zschäpe stellt sich der Polizei.
    9.11. Mit. - JAHRESTAG WTC New York Apabiz bietet das 15 Min. Video Journalisten zum Kauf an.
    10.11.Don.
    11.11. Frei. – BGH-Pressekonferenz: „Fund” der Ceska und des „NSU-Video” wird bekannt gegeben.
    12.11. Sam. - TAZ A. Speit: ”Bekenntnis per Paulchen-Panther-Clip” [Links nur für registrierte Nutzer]
    13.11. Sonn. - FOKUS „Massloser rassistischer Hass” [Links nur für registrierte Nutzer]
    14.11. Mo. - SPIEGEL Exklusivbericht „15 Min Sadismus” (Sperrfrist bis Dienstag ldt apabiz) [Links nur für registrierte Nutzer]
    15.11. Di. - Ausstrahlung der mdr-Sendung „Fakt ist...” mit Video-Bildsequenz „Heilbronn-Colage und H&K-Pistole” ”Wann wurde der Clip gedreht und ab wann hatte mdr das 15. Min. Vido von apabiz?”
    16.11. Mi. – NDR ”Nazi-DVD - Mediengeschäft mit rechtem Terror” [Links nur für registrierte Nutzer]

    Hat apabiz die kostenlose Verschickung an 12 „Empfänger” veranlaßt?

    • PDS-Geschäftsstelle in Halle/Saale
    • Türkisches Generalkonsulat in München
    • Axel Springer Verlag in Halle/Saale
    • Television Zwickau GmbH in Zwickau
    • Westdeutsche Allgemeine Zeitung in Berlin
    • Ali-Pasa-Moschee, Türkischer-Islamsicher Kulturverein e. V. in Hamburg
    • Nürnberger Nachrichten in Nürnberg
    • PDS-Kreisverband in Großenhain
    • Kommunistische Arbeiterzeitung in Nürnberg
    • Patria Versand in Kirchberg
    • Deutsch-Türkischer Kulturverein in Köln
    • Islamische Union Verein für Einrichtung und Unterstützung der Selimiye-Moschee in Völklingen
    Heißt ”6.11. Sonn. sechs der versandten (90 Sek.) DVDs im Briefzentrum 4 in Leipzig abgefertigt”, dass 6 der 12 oben genannten Empfänger die DVD am 7. oder 8.11 bekommen haben?
    Ich schrieb eine Reiher der oben genannten Adressen an, aber ich bekam bis jetzt nur von den Nürnberger Nachrichten eine Antwort. Die lautete bekanntlich, dass die DVD nicht per Post kam und erst nach dem 10.11. Die war also schonmal nicht dabei.

    Weiß hier jemand, wer hinter diesen sechs ominösen Empfängern stecken?

  9. #16919
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von bio Beitrag anzeigen
    Heißt ”6.11. Sonn. sechs der versandten (90 Sek.) DVDs im Briefzentrum 4 in Leipzig abgefertigt”, dass 6 der 12 oben genannten Empfänger die DVD am 7. oder 8.11 bekommen haben?
    Ich schrieb eine Reiher der oben genannten Adressen an, aber ich bekam bis jetzt nur von den Nürnberger Nachrichten eine Antwort. Die lautete bekanntlich, dass die DVD nicht per Post kam und erst nach dem 10.11. Die war also schonmal nicht dabei.
    Weiß hier jemand, wer hinter diesen sechs ominösen Empfängern stecken?
    Die sechs über Leipzig verschickten Kurzversionen (je 90 Sec. von 15 Min.) waren Verkaufsangebote an die großen Medien. Obwohl gesagt wurde, daß diese Kurzvideos ohne Anschreiben verschickt wurden, hatten sie natürlich auf der CD eine Information, wo und zu welchem Preis das ganze Video zu kaufen wäre, sonst hätte diese Verschickungsaktion keinen Sinn gehabt.
    Das 15minütige originale VIDEO war dem apabiz „zugeschickt worden”, wo dann Kopien bestellt werden konnten.

    90 sec. Kurzversion

    Der Vertrieb und die Vermarktung der „NSU-DVD” erfolgte dann ausschließlich über den Linksextremisten Ulli Jentsch und das apabiz - antifaschischisches Pressearchiv und Schulungszentrum e.V. , Berlin-Kreuzberg, Lausitzer Straße 10, gefördert vom pinkfarbenen Wowereit-Senat von Berlin.

    Der Spiegel schlug zuerst beim Inhaber des Vermarktungsrechtes zu, dem apabiz-archiv in Berlin-Kreuzberg, und ließ sich so, vermutlich gegen einen Aufpreis, eine Sperrfrist gegenüber anderen Medien vertraglich einräumen, bis zu einem Tag nach seiner Erstveröffentlichung am Montag den 14.11.11.
    Andere Medien, die auch bei apabiz gekauft hatten oder beschenkt worden waren, zitierten zwar gleich aus dem „NSU-Video”, durften aber noch keine Bilder, wegen der Sperrfrist, veröffentlichen.

    11.11.11 BGH Presseerklärung mit Bekanntgabe der „Funde” einer Ceska und eines „NSU-Videos” im Brandschutt in Zwickau.

    11.11.11 – Hamburger Abendblatt
    Polizisten- und "Döner-Morde": Alle Spuren führen nach Zwickau
    Entdeckt wurden dort auch mehrere DVDs unter anderem mit einem Propagandafilm, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft auf dapd-Anfrage sagte. Dieser beziehe sich auf eine Gruppierung mit dem Namen "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU). Eine erste Auswertung lasse damit den Schluss zu, dass die Taten rechtsextremistisch motiviert gewesen seien...
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    1) Samstag - 12.11.11 – TAZ
    Bekenntnis per Paulchen-Panther-Clip
    VON WOLF SCHMIDT & ANDREAS SPEIT (Antifa-Speit prägte den Begriff "Bekenner-Video")

    2) Samstag - 12.11.2011 — 16:18 Uhr BILD.de
    Propaganda-Videos in explodierter Wohnung gefunden
    Nazi-Killer hinterließen Geständnis auf DVD

    3) Sonntag - 13.11.2011 - 21:16 , FOKUS
    Bekenner-DVD zu Döner-Morden „Maßloser rassistischer Hass“

    4) Montag - 14.11.2011 – 15:10 Uhr SPIEGEL
    Bekennervideo der Zwickauer Zelle: 15 Minuten Sadismus

    5) Dienstag – 15.11.2011 – mdr "Fakt ist ..."
    Sendung: „Brauner Terror aus Thüringen - hat der Staat versagt?”
    Die gezeigten Clip-Ausschnitte sind vermutlich schon vor dem 11.11. produziert worden, als der Fund einer Ceska im Brandschutt und deren Aussehen noch nicht bekannt war. Daher wurde auch eine Pistole H&K 2000 gezeigt, wie sie am Ende des „NSU-Clips” als vermutliche Mordwaffe präsentiert wurde. (Von den vermutlichen Mordwaffen Radom und Tokarev wußten die Clip-Macher auch noch nichts.)

    6) Mittwoch -16.11.11 – NDR
    Nazi-DVD - Mediengeschäft mit rechtem Terror

    Das Ganze sieht nach einer Geheimdienstoperation einer international vernetzten Genossen-Seilschaft aus, ähnlich der CSSR Operation „Neptun”. Die Soko Bosporus muß da wohl mit ihren undiplomatischen Fragen (siehe PUA-Bericht und BKA) jemanden in Prag stark verärgert haben mit ihren Fragen nach der Produktion von Geheimdienstwaffen (Stasi etc.)?
    Geändert von Nereus (29.08.2013 um 23:33 Uhr)

  10. #16920
    Mitglied
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    Beiträge
    2.169

    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
    Die sechs über Leipzig verschickten Kurzversionen (je 90 Sec. von 15 Min.) waren Verkaufsangebote an die großen Medien. Obwohl gesagt wurde, daß diese Kurzvideos ohne Anschreiben verschickt wurden, hatten sie natürlich auf der CD eine Information, wo und zu welchem Preis das ganze Video zu kaufen wäre, sonst hätte diese Verschickungsaktion keinen Sinn gehabt.
    Das 15minütige originale VIDEO war dem apabiz „zugeschickt worden”, wo dann Kopien bestellt werden konnten.

    90 sec. Kurzversion

    Der Vertrieb und die Vermarktung der „NSU-DVD” erfolgte dann ausschließlich über den Linksextremisten Ulli Jentsch und das apabiz - antifaschischisches Pressearchiv und Schulungszentrum e.V. , Berlin-Kreuzberg, Lausitzer Straße 10, gefördert vom pinkfarbenen Wowereit-Senat von Berlin.

    Der Spiegel schlug zuerst beim Inhaber des Vermarktungsrechtes zu, dem apabiz-archiv in Berlin-Kreuzberg, und ließ sich so, vermutlich gegen einen Aufpreis, eine Sperrfrist gegenüber anderen Medien vertraglich einräumen, bis zu einem Tag nach seiner Erstveröffentlichung am Montag den 14.11.11.
    Andere Medien, die auch bei apabiz gekauft hatten oder beschenkt worden waren, zitierten zwar gleich aus dem „NSU-Video”, durften aber noch keine Bilder, wegen der Sperrfrist, veröffentlichen.

    (...)
    Gibt es dafür eine Quelle? Unglaublich. An wen genau gingen diese "Verkaufsangebote"?

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