Darin wurde seitens der Kripo Nürnberg in Aussicht gestellt,
– die zuständige Staatsanwaltschaft zu kontaktieren,
damit diese dem BKA die Öffentlichkeitsfahndung
verbiete;
– den Redakteur der Aktenzeichen XY-UngelöstSendung anzurufen, um ihn darauf vorzubereiten,
dass der Termin am 10. März 2010 voraussichtlich entfalle;
...
Darauf antwortete die Referatsleiterin, KDn Blockus, dass
die Kripo Nürnberg weder die Kompetenz habe, über die
Staatsanwaltschaft dem BKA die Öffentlichkeitsfahndung
zu verbieten, noch dem Redakteur der Aktenzeichen XY
ungelöst-Sendung abzusagen. Eine Pressekonferenz, wie
angedroht, könne nicht im gemeinsamen Interesse liegen.
Bei Scheitern der Einigung auf der Abteilungsleiterebene
schloss KD‘n Blockus nicht aus, es auf eine
„Eskalation
bis zu den Behördenleitungen“ ankommen zu lassen.
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Daraufhin wiederum brachte der Mitarbeiter der Kriminalpolizei Nürnberg die Erwägung ins Spiel, sich wie
früher Herr Geier, an den
Ministerpräsidenten zu wenden