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11. Juli 2013
NSU-Morde: Krude Vorwürfe gegen Beckstein
Nürnberg – Über die NSU-Morde wird allerhand geschrieben. Viel Wahres, manchmal auch Absurdes. Jetzt berichtete die türkische Zeitung „Sabah“, dass ausgerechnet Bayerns ehemaliger [Links nur für registrierte Nutzer] [Links nur für registrierte Nutzer] in die rechtsterroristischen Verbrechen verwickelt sein könnte. Der reagierte prompt. Er wehrt sich mit allen Mitteln gegen diese Behauptung.
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Bei allen aufsehenerregenden Verbrechen tauchen irgendwann vermeintliche Experten auf. Diese behaupten, Insider-Informationen zu haben, die die Ermittlungen voranbringen könnten. Ein solcher selbst ernannter Informant,ausgerechnet ein Jurist im Ruhestand, hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft ein 190 Seiten langes Schriftstück eingereicht. Ein „wirres Dokument“, wie es heißt.
Darin versteigt sich der Verfasser zu der Behauptung, Beckstein und Wolfgang Geier, heute Kripochef der Würzburger Polizei und vor etlichen Jahren Chef der erfolglosen Soko „Bosporus“, hätten sich der [Links nur für registrierte Nutzer] einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht. Es hört sich abstrus an, doch die türkische Zeitung [Links nur für registrierte Nutzer] fackelte nicht lange. Sie titelte:
„NSU-Vorwurf gegen Beckstein – dem deutschen Politiker wird vorgeworfen, den NSU gegründet und geleitet zu haben.“
Als Beckstein davon hörte, hielt er das Ganze für einen üblen Scherz. Doch dann las er es schwarz auf weiß. Jetzt geht er mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vor. Er schaltete den prominenten Medienrechtler Gernot Lehr ein, der zuletzt [Links nur für registrierte Nutzer] vertreten hatte. Lehr hat vor dem Kölner [Links nur für registrierte Nutzer] einen dringlichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gestellt. „Außerdem haben wir den Verlag unter Fristsetzung aufgefordert, die Berichterstattung richtigzustellen“, so Lehr.
Auch die Staatsanwaltschaft Nürnberg reagierte auf die Berichterstattung. Sie beeilte sich zu verbreiten, dass gegen Beckstein und Geier „kein Ermittlungsverfahren“ geführt wird. „Für die erhobenen Vorwürfe bestehen keine Anhaltspunkte“, so Oberstaatsanwalt Alfred Huber. Gleichwohl sei, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, ein Aktenzeichen angelegt worden. Reine Routine, sagt er.
Die Staatsanwaltschaft prüft vor allem die Frage, ob der Verfasser der kruden Schrift tatsächlich Hintergrundwissen zu den [Links nur für registrierte Nutzer] hat, wie von diesem behauptet. Es gehört nicht viel Fantasie dazu, sich vorzustellen, dass das sehr wahrscheinlich nicht der Fall sein wird.