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Umfrageergebnis anzeigen: Sitzt Beate Z. unschuldig im deutschen Gefängnis?

Teilnehmer
42. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, denn sie ist aller Wahrscheinlichkeit unschuldig!

    33 78,57%
  • Nein. Die rechte Nazi-Braut kann gar nicht unschuldig sein!

    4 9,52%
  • Ich weiß es nicht. Mir ist es auch egal.

    5 11,90%
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Thema: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

  1. #13111
    Freigeist Benutzerbild von Nereus
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Journalist Förster hat einen Fehler gemacht. In einem seiner letzten Zeitungsbeiträge über den Zschäpe-Prozeß hat er in einer Fotoshow ein erkennbares Klarfoto von Carsten Schulze gebracht. Daher wird er jetzt wohl nicht mehr mit Informationen von den Ermittlungsbehörden versorgt?

  2. #13112
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Der furchtbare Jurist Götzl.
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    Na dann wird es ja bald losgehen mit den Märchen.
    Die Journaille erklärt Carsten Schultze schon jetzt zum heiligen Samariter weil er brav das sagt was man hören will, ganz gleich wie unlogisch und widersprüchlich es ist.

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  3. #13113
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Ich wette wenn Carsten Schulze seine auswendig gelernten Lügenmärchen aufsagt wird der Prozess wieder Nachricht Nr. 1 in allen Medien sein.

  4. #13114
    GESPERRT
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Nereus Beitrag anzeigen
    Journalist Förster hat einen Fehler gemacht. In einem seiner letzten Zeitungsbeiträge über den Zschäpe-Prozeß hat er in einer Fotoshow ein erkennbares Klarfoto von Carsten Schulze gebracht. Daher wird er jetzt wohl nicht mehr mit Informationen von den Ermittlungsbehörden versorgt?
    Ja wo isses denn, das Foto

  5. #13115
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

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    auch wieder so ein nettes berichtchen, in dem anklingt, daß alles bewiesen wurde und schon in stein gehauen ist.

    was für eine farce

    grüßle s.
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

  6. #13116
    GESPERRT
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Carsten Schultze gerät in den Blick der Bundesanwaltschaft nach der Razzia mit 110 Polizisten am 25.1.2012.
    Generalbundesanwalt:

    25.01.2012 - 2/2012
    Durchsuchungen bei vier mutmaßlichen Unterstützern der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)"


    Die Bundesanwaltschaft durchsucht seit heute Morgen auf Grundlage von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt in Sachsen die Wohnungen von vier mutmaßlichen Unterstützern der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“. Zudem werden zwei Geschäftslokale eines der Beschuldigten in Sachsen sowie drei weitere Wohnungen in Thüringen und Baden-Württemberg durchsucht.
    ...
    Die von der heutigen Durchsuchung betroffenen Beschuldigten sind verdächtig, die terroristische Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 StGB). Zwei der Beschuldigten sollen Uwe B., Uwe M. und der Beschuldigten Beate Z. bereits 1998 Sprengstoff und eine Schusswaffe zur Verfügung gestellt haben. Es besteht der Anfangsverdacht, dass sie dem „NSU“ auch in der Folgezeit logistische Unterstützung zukommen ließen. Die beiden weiteren Beschuldigten sollen den Mitgliedern des „NSU“ in den Jahren 2002 und 2003 in Kenntnis der terroristischen Ziele der Gruppierung mehrere Schusswaffen verschafft haben, darunter mindestens eine sogenannte Pumpgun.

    An den Durchsuchungen sind neben Vertretern der Bundesanwaltschaft etwa 110 Polizeibeamte aus den Reihen des Bundeskriminalamts sowie aus Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg beteiligt. Ziel der Maßnahmen ist es, weitere Erkenntnisse über das Unterstützerumfeld der terroristischen Vereinigung und die Herkunft der Waffen des „NSU“ zu gewinnen.
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    2 dieser Razzierten sind die Madley-Laden Leute in Jena, Andreas Schulz und Frank Liebau.

    Einer von ihnen ist Frank Liebau, seineszeichens ehemaliger Besitzer des Naziladens “Madley” in Jena.
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    Niemand wird verhaftet, aber es geht um eine Waffe 1998 und weitere Waffen 2002/2003.

    Andreas Schulz sagt schliesslich aus, dass er einem Carsten Schulze 2001/2002 eine "osteuropäische Dienstwaffe" verkauft habe, für 2500 DM. Schalldämpfer??? Zu spät für die ersten Dönermorde.
    Andreas Schulz liess diese Waffe für 2000 DM von Frank Liebau besorgen.


    Dann schlägt die GSG 9 in Düsseldorf zu: Carsten Schultze ist fällig:

    01.02.2012 - 3/2012
    Festnahme eines mutmaßlichen Gehilfen der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)"Die Bundesanwaltschaft hat heute Morgen (1. Februar 2012) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 2012

    den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Carsten S.

    in Düsseldorf durch Beamte der GSG 9 festnehmen lassen. Zudem wird die Wohnung des Beschuldigten durch Beamte des Bundeskriminalamts und der Düsseldorfer Polizei durchsucht.


    Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, Beihilfe zu sechs vollendeten Morden und einem versuchten Mord der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ geleistet zu haben (§ 211, § 27 StGB).
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Worum geht es genau?

    Nach den bisherigen Erkenntnissen war der Beschuldigte in den Jahren 1999 und 2000 im rechtsextremistischen „Thüringer Heimatschutz“ aktiv. Bis 2003 unterhielt er Kontakte in rechtsradikale Kreise. Er stand in enger Verbindung zu den drei im Jahr 1998 abgetauchten Mitgliedern des „NSU“ und soll diese finanziell unterstützt haben. Zeitweilig soll er der Einzige aus dem rechtsextremistischen Umfeld des „NSU“ gewesen sein, der unmittelbaren Kontakt zur sogenannten Zwickauer Zelle hatte.

    Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, gemeinsam mit dem gesondert verfolgten Ralf W. (vgl. Pressemitteilung Nr. 41 vom 29. November 2011) dem „NSU“ 2001 oder 2002 eine Schusswaffe nebst Munition verschafft zu haben. Er soll Waffe und Munition in Jena gekauft und anschließend an Ralf W. weitergegeben haben, der einen Kurier mit dem Transport zu den „NSU“-Mitgliedern nach Zwickau betraut haben soll. Angesichts seiner engen persönlichen und ideologischen Verbindung zu den „NSU“-Mitgliedern soll der Beschuldigte billigend in Kauf genommen haben, dass die Schusswaffe für rechtsextremistische Morde verwendet werden könnte. Bislang ist es allerdings ungeklärt, ob sie tatsächlich für terroristische Straftaten des „NSU“ eingesetzt worden ist.
    Der Kurier war Gerlach, NICHT Schultze!

    Aus diesem Waffenkauf 2001/2002 mit Übergabe durch Holger Gerlach wurde in der U-Haft dann 1999/2000 und "Waffe mit Schalldämpfer", die Carsten Schultze KAUFT und ÜBERBRINGT.


    (1) Anlässlich eines Telefonats mit Sch. in der zweiten Jahreshälfte 1999 äußerte Böhnhardt oder Mundlos den Wunsch nach einer Pistole nebst Schalldämpfer und Munition. Davon in Kenntnis gesetzt beauftragte der Beschuldigte Sch. , sich an den Zeugen Sc. zu wenden und bei diesem die gewünschte Waffe zu bestellen. Sc. besorgte über einen Mittelsmann eine Pistole Ceska 83, Kaliber 7,65 mm, einen passenden Schalldämpfer und 50 Schuss Munition. Anschließend verkaufte er Waffe und Zubehör für 2.500 DM an Sch. , der den verlangten Kaufpreis zuvor vom Beschuldigten in bar erhalten hatte. Nach Prüfung der Pistole und fernmündlicher Rücksprache mit Böhnhardt oder Mundlos wies der Beschuldigte Sch. an, die Pistole nebst Schalldämpfer und Munition nach Ch. zu bringen und sie den Genannten dort auszuhändigen. Dem kam Sch. bei einem Treffen mit Böhnhardt und Mundlos in einem Abbruchhaus in Ch. nach. Mit der ihnen auf diese Weise verschafften Pistole Ceska 83 verübten Mitglieder des "Nationalsozialistischen Un-14 tergrunds" in der Folge die neun Mordanschläge gegen Gewerbetreibende ausländischer Herkunft [oben 2. b) aa)].
    BGH Juni 2012 in Sachen Wohlleben. [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die "andere" Waffe 2002 gibt es aber immer noch, die irgendwo herkommt, und die Gerlach dann überbringt:

    (2) Zwischen dem 1. Mai 2001 und einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt im Jahre 2002 übergab der Beschuldigte in seiner Wohnung in J. dem anderweitig verfolgten G. einen Stoffbeutel mit dem Auftrag, ihn in einer Sporttasche verstaut zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach Z. zu verbringen. Wie der Beschuldigte - zunächst aber nicht G. - wusste, befanden sich in dem Beutel eine Schusswaffe sowie Munition. Am Hauptbahnhof in Z. wurde G. von Zschäpe abgeholt und in die von ihr sowie Böhnhardt und Mundlos seit dem 1. Mai 2001 genutzte Wohnung P. straße 2 geführt. Dort händigte G. die Waffe und die Munition auftragsgemäß an Böhnhardt und Mundlos aus.
    Aus einer gekauften Waffe wurden 2 übergebene Waffen, eine davon die Wunderceska von Zwickau, übergeben jetzt 1999/2000.

    Das hat sich die Bundesanwaltschaft mit dem BKA aber sehr clever überlegt... ob sie damit durchkommen?

  7. #13117
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von Sprecher Beitrag anzeigen
    Ich wette wenn Carsten Schulze seine auswendig gelernten Lügenmärchen aufsagt wird der Prozess wieder Nachricht Nr. 1 in allen Medien sein.
    isser schon:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Kommentare von heute zu den Anträgen der Verteidigung wegen Vorverurteilung durch STA,Politik und sonstige:

    Vorverurteiler...

    Korrektur: Die Anwälte Zschäpes argumentieren gar nicht mit der Vorverurteilung der Medien, wie sie behaupten, die sehen sie als gegeben, aber hier ausdrücklich nicht antragsrelevant an.

    Grundlage des Antrages ist die Vorverurteilung durch Staatsanwaltschaft und Staatsvertreter, durch Politiker, in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. So sei Zschäpe dort als "Mitglied einer Mörderbande" bezeichnet worden - "ohne dass in den Äußerungen überhaupt zum Ausdruck kam, dass es sich um einen Tatverdacht handelt", sagte die Anwältin Sturm. Diese Vorverurteilung sei in die Arbeit der Ermittler eingeflossen.

    Im Übrigen waren die Anwälte selber schon Opfer von Diffamierungen aus der politischen Ecke. Sie wurden von führenden SPD Politkern gegen die Tatsachen in den Medien als rechte Szeneanawälte diffamiert. Soviel zur theoretischen Unabhängigkeit der Gerichte und dem Zustand der Gewaltenteilung.
    Verhalten und Sachverhalte...

    Zum Fall in Berlin: Der Schöffe hatte einen Zeugen angegangen und zur Courage aufgefordert, da auch er wie andere plötzlich auffällige Gedächtnislücken aufwies und auch er Aussagen, die er bei der Polizei gemacht hatte, nicht wiederholen wollte . Daraufhin hatte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gestellt, unabhängig von der späteren Äußerung in den Lokal-Medien.

    Im Fall Zschäpe ist jedoch eine geschlossene Front von politisch-medialer Vorverurteilung entstanden, in die selbst staatliche Organe verwickelt sind, die auch die Verteidigung zitiert. Man stelle sich nur einen Freispruch an Mangel an Beweisen vor, der Sturm der Empörungsfront wäre national und international kaum zu überbieten. Und das gilt ganz unabhängig von der Sach- und Motivlage.
    V-Mann Carsten S.

    Kann man der Aussage eines V-Manns (bei plötzlich geläuterten Ex-Neonazis muss man angesichts der Bemühungen des Verfassungsschutzes, die Anzahl der V-Männer in der Szene zu begrenzen, sehr skeptisch sein; Und siehe da: Carsten S. war laut Tagesspiegel von 1996-2000 als V-Mann für den brandenburgischen Verfassungsschutz aktiv) im Prozess über Verbrechen, in denen einzelne Verfassungsschutzbehörden eine derart undurchsichtige Rolle spielen, wirklich Glauben schenken?

    Dieser Prozess stinkt zum Himmel.
    Verurteilen und Vorverurteilen...

    In der Tat lässt sich eine lange Liste der staatlichen und medialen Vorverurteilung aufstellen in einem Fall, der bis heute erhebliche Rätsel aufgibt. Die jeweils politisch am besten zu instrumentalisierende Version mit ihren Szenarien wird folgerichtig zu Wahrheit erklärt. Normaler Verteidigeranträge sind den Hinterbliebenen angeblich nicht mehr zumutbar. Andere wollen wohl einen kurzen Schauprozess.

    Vergleicht man das Verfahren gegen Zschäpe mit dem gegen die Mörder von Johnny K. in Berlin, so werden die Unterschiede deutlich. Dort wird das Verfahren neu angesetzt, wegen des Verdachts der Vorverurteilung durch einen Schöffen. Beobachter sprechen von einer Atmosphäre der Einschüchterung durch die Unterstützer der Täter, die sich bis auf plötzliche Gedächtnislücken der Zeugen auswirken, was den Schöffen aufbrachte. Dort haben die Täter Migrationshintergrund. Pech für Johnny K., daß die mediale und politische Ansage in dem Kontext 'Tiefhängen' lautet.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Geändert von solaris (04.06.2013 um 19:12 Uhr)

  8. #13118
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    das Forum hakt wieder enorm!
    Wird denn schon wieder abgehört?

    [Links nur für registrierte Nutzer] S. besorgte die Waffe, er weiß um die aktive Rolle Wohllebens, er stieg rasant in der Neonazi-Szene auf.Doch er will nichts von den mit dieser Waffe verübten Morden gewusst haben? Klingt seltsam, um nicht zu sagen: unglaubwürdig.
    Danach der ebenso rasante Ausstieg, sein "2. Leben" in Düsseldorf, schwul, sozial engagiert.
    In meinen Ohren klingt das so, als wollte er sich vor der schrecklichen Wahrheit verstecken, dass er durch das Organisieren der Mordwaffe tief im Sumpf der NSU drinsteckte. Irgendwie glaube ich diesem 2. Leben, glaube ich, dass er sich wirklich quasi vom Saulus zu einer Art Paulus gewandelt hatte. Allerdings glaube ich nicht, dass er die Morde nie mit der Waffe in Zusammenhang gebracht hatte.
    Und dann kann man ihm den Vorwurf machen, nicht frühzeitig zur Polizei gegangen zu sein. Hätte er es gemacht,säße er nun nicht vor Gericht, hätte es einige Morde vll. nie gegeben. Ich denke, seine Einstellung war: Ignorieren der Verdachtsgründe mit dem Bewusstsein, selbst nichts mehr damit zu tun zu haben. Und warum sollte man sich selbst als Komplize ins Spiel bringen,wenn man augenscheinlich nichts zu befürchten hat?
    Ein Satz macht mich, was seine Aussage angeht, sehr vorsichtig.
    >Der Angeklagte gibt sich Mühe, es dem Gericht recht zu machen.<
    Hoffentlich verstrickt er sich da nicht in ein Netz aus Halbwahrheiten und Lügen, eben weil er es laut Zitat dem Gericht recht machen will. Das wäre der Super-GAU für den Prozess, der Super-GAU für das Ansehen Deutschlands.
    NSU-Prozess: Angeklagter Carsten Schultze sagt aus
    Fünfter Prozesstag beendet


    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Zschäpe-Verteidiger fordern Prozesseinstellung wegen Vorverurteilung
    Kurz nach 11.30 Uhr wurde der Prozess unterbrochen. Nachdem der Vorsitzende Richter Manfred Götzl zu Beginn eine Reihe von Anträgen der Verteidigung, die aus vorangegangenen Verhandlungstagen anstanden, abgelehnt hatte, überraschte die Verteidigung von Beate Zschäpe den Senat mit einem Antrag zur Einstellung des Prozesses.
    Als Grund gab Rechtsanwältin Anja Sturm an, dass ihre Mandantin durch die Ermittlungsbehörden, andere staatliche Stellen sowie verantwortliche Politiker vorverurteilt worden sei. Sie beschuldigte den Generalbundesanwalt und den BKA-Präsidenten, stets von der Existenz einer rechtsextremistischen “NSU-Terrorgruppe” und einer “rechtsextremistischen Mörderbande” ausgegangen zu sein und das auch öffentlich so kommuniziert zu haben.
    Auch die Behauptung, dass Zschäpe an der Gründung des angeblichen NSU beteiligt gewesen ist, müsse erst von durch das Hauptverfahren bewiesen werden. Rechtsstaatliche Grundprinzipien seien missachtet worden. Zugleich kritisierte die Verteidigung, dass kein Verfahrensbeteiligter sich ein Bild über die Vielzahl von Vertrauenspersonen machen kann, die über viele Jahre zum Teil an exponierter Stelle im Umfeld der Angeklagten gewirkt haben.
    Sie verwies auf Tino Brandt (“Otto”), Thomas Richter (“Corelli”), auf die Vertrauensperson des Berliner Landeskriminalamtes Thomas Starke, auf den Brandenburger V-Mann “Piatto” oder die ehemalige V-Frau des Landesamtes in Stuttgart, die den Decknamen “Krokus” getragen hat. Maßgeblicher Grund für die Forderung nach Einstellung des Verfahrens waren auch die Schredderaktionen in verschiedenen Ländern und im Bund.
    (....)

    Antrag der Zschäpe-Verteidigung zurückgewiesen
    Die Bundesanwaltschaft wies ebenso wie Vertreter der Nebenklage den Antrag der Zschäpe-Verteidigung als unbegründet zurück. Ein weiterer Antrag aus den Reihen der Nebenkläger betraf die Prozessbeobachtung durch Vertreter des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Beide Behörden hatten die Entsendung von Mitarbeitern zum Prozess schriftlich angekündigt, um weitere Ermittlungserkenntnisse zu gewinnen und Partner wie beispielsweise die Staatsschutzabteilungen in den Ländern zu informieren. Eine solche Vorgehensweise sei im Interesse einen geordneten Prozessführung nicht tolerierbar. Die Verteidigung von Zschäpe und Wohlleben schlossen sich dem Antrag an. Daraufhin fragte der Vorsitzende in die Runde: „Sind behördliche Beobachter im Saal?“ Nachdem keine Antwort folgte, wurde die Verhandlung erneut unterbrochen.
    (....)
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Nebenklagevertreter verlangten einen Ausschluss von Prozessbeobachtern der
    Verfassungsschutzämter, des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter
    sowie des Militärischen Abschirmdienstes (MAD).
    Kann ich gut verstehen. Eigentlich gehört die Aktenschredder-Fraktion
    mit auf die Anklagebank und nicht auf die Plätze der Prozessbeobachter.
    Geändert von solaris (04.06.2013 um 20:01 Uhr)

  9. #13119
    GESPERRT
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Carsti hats versauhaut

    BGH:
    Anlässlich eines Telefonats mit Sch. in der zweiten Jahreshälfte 1999 äußerte Böhnhardt oder Mundlos den Wunsch nach einer Pistole nebst Schalldämpfer und Munition.
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    Aus seiner Erinnerung sei der Schalldämpfer nicht bestellt gewesen, sondern es habe einfach keine andere Waffe gegeben.
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    Widersprüche, und keine Zeitangabe.
    Wann denn nun, Carsti, wann war das denn nun ?
    1999 oder 2001?

    Der Carsten Schulze ist ein richtig cleveres Kerlchen: Erst lässt er sich alles versprechen, einschl. Jugendstrafrecht, und dann versaut er wie ein kleiner Junge seine Aussage. Bewährung, Zeugenschutzprogramm, Kronzeuge, alles eingesackt, und dann straucheln vor Gericht.

    Chapeau
    Geändert von fatalist (04.06.2013 um 19:55 Uhr)

  10. #13120
    Freigeist Benutzerbild von Nereus
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    Standard AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz

    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Ja wo isses denn, das Foto
    Hier herrscht Ordnung und schon geht die Sucherei los...
    Such, such...
    Da issa ja: bei Förster in der 2. Gallerie versteckt unter 3.

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