Das war der Libanese Jamal Al Mortada ,EinTatverdächtigter, Ayman M, ist Kurde oder Iraker(wenn die sich mal entscheiden könnten)
30.8.2012
„Ich habe diesen Mann nicht getötet“
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Döbeln – Dönermord – verurteilt wegen Beihilfe zum Totschlag – 5 Jahre
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Der Auftragsmord von Döbeln
- Döbeln, Döner-Imbiss “Aladin”
- 01.11.2011
- Ein Maskierter betritt den Döner-Imbiss “Aladin” und schießt 4 mal mit einer Ceska 85 aus nächster Nähe auf den libanesischen Inhaber und Gebrauchtwagenhändler Jamal Al M. (41). Er zielt auf Gesicht, Hals und Brust und lässt den Mann verbluten. Zeugin ist die Freundin des Getöteten, die aber später bei Gericht den Angeklagten nicht identifiziert.
- Angeklagt: ein Iraker (33), dessen DNA man auf der mutmaßlich benutzten Skimaskein fand. Er wiederum soll einen Komplizen gehabt haben, der in den Irak geflohen sein soll und dem man praktischerweise die Tat während der Gerichtsverhandlung unterschieben kann. Der flüchtige Iraker seinerseits ist Mitbetreiber des Gebrauchtwagenhandels gewesen.
- Die Ermittlungen wurden von einer 50-köpfigen Sonderkommission getätigt, 10.000 Euro Belohnung waren ausgesetzt.
- Anklage: Mord
- Prozess: Landgericht Chemnitz, 18 Verhandlungstage, 7 Sachverständige, 60 Zeugen.
- Urteil: 5 Jahre Haft wegen Beihilfe zum Totschlag (Tatwaffe besorgt), 15.03.2013
- Es gab wohl auch die Überlegung, diesen Dönermord auf das Konto des NSU zu verbuchen
Hier richtete der Killer den Döner-Mann hin!
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Dennoch: eine heiße Spur haben die 50 Ermittler der Soko „Aladin“ noch immer nicht. Wie BILD erfuhr, soll es sich jedoch um einen Auftragsmord handeln. Vieles deutet darauf hin, dass die Auto-Mafia dahinter steckt.
Denn Jamal Al M. betrieb nebenbei noch einen Gebrauchtwagenhandel, belieferte Kunden in Osteuropa.
Einmal sollen ihm Rumänen 4000 Euro Falschgeld angedreht haben. „Daraufhin schloss er sie im Autohaus ein und holte die Polizei“, erzählt ein Freund. „Möglich, dass sie sich rächen wollten.“
Auch mit einem anderen ausländischen Autohändler habe es immer wieder Stress gegeben. „Da wurden ihm mal die Scheiben eingeschlagen, mal die Spielautomaten geknackt.“
[Links nur für registrierte Nutzer]merkwürdige Sache!Verteidiger kündigen Berufung an
Der Angeklagte beteuert dagegen weiterhin seine Unschuld. Seine Verteidiger plädierten auf Freispruch und kündigten an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Sie hatten unter anderem darauf verwiesen, dass es keine direkten Zeugen für die Tat gebe und Beschreibungen des flüchtenden Täters nicht zum Angeklagten passten. Zudem sei nicht erwiesen, ob die Waffe des Angeklagten – wenn dieser denn tatsächlich eine gekauft habe – tatsächlich die Tatwaffe gewesen sei. Zudem sei an der damals verwendeten Maske zumindest eine weitere DNA-Spur eines Unbekannten gefunden worden.