Nicole Schneiders, Anwältin des mutmaßlichen NSU-Terrorhelfers Ralf Wohlleben und frühere NPD-Politikerin, hatte zuvor die Aussetzung des Verfahrens »wegen Unvollständigkeit der Akten« beantragt.
Unter anderem fehle der Verteidigung Wohllebens Aktenmaterial über den Aufenthalt von Beate Zschäpe im Jenaer Polizeirevier am 8. November 2011 – in den ersten Stunden, nachdem sich die Hauptangeklagte gestellt habe.
Es werde »gemunkelt«, daß Zschäpe dort von Beamten des Verfassungsschutzes aufgesucht worden sei. Auch hätten Wohllebens Anwälte keine umfassende Einsicht in die Akten über den hessischen Verfassungsschützer Andreas Temme, der 2006 am Tatort des Mordes an Halit Yozgat in Kassel gewesen sei, bemängelte Schneiders.
Direkt im Anschluß verlangte sie die Einstellung des Verfahrens gegen ihren Mandanten.
Wegen geheimdienstlicher Verstrickungen in die Straftaten und der »medialen Vorverurteilung« Wohllebens als »Terrorhelfer« sei ein faires und rechtsstaatliches Verfahren nicht mehr möglich. Als Teil der »Vorverurteilung« sieht Schneiders auch die Tatsache, daß von »rassistischen Verbrechen« die Rede sei und Opferfamilien finanzielle Entschädigung erhalten hätten.