Auffällig viele fragwürdige Spuren: Haben sich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tatsächlich umgebracht? Warum stellt sich Beate Zschäpe nach dem Tod ihrer Neonazikumpanen den Behörden statt sich abzusetzen?
Von Wolf Wetzel
Wenn Hunderte von Akten im Zusammenhang mit dem NSU verschwinden, d.h. vernichtet werden, wenn »heißen Spuren«, die es über dreizehn Jahre gab, in keinem einzigen Fall nachgegangen wurde, wenn Behörden die Existenz von V-Leuten verschweigen, die Kontakt zu den abgetauchten Mitgliedern des »Thüringer Heimatschutzes« hatten, wenn bei allen neun Morden an Menschen mit türkischer und griechischer Abstammung ein rassistischer Hintergrund ausgeschlossen wurde, wenn all dies auf allen behördlichen Ebenen, in allen darin verwickelten Verfolgungsbehörden geschieht, dann darf man hinter diesen Unzulänglichkeiten, hinter dem »menschlichen Versagen« einzelner, ein System vermuten – zumindest sollte man dies – wie in jedem anderen Fall – nicht ausschließen.
Wenn dies aufgrund evidenter, erdrückender Fakten nicht auszuschließen ist, dann muß man auch den schlimmsten Fall für möglich halten bzw. darf ihn nicht von vornherein ausblenden. Dann stellt sich die Frage, ob die zwei Mitglieder des NSU, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, am 4. November 2011, in ihrem Campingwagen tatsächlich Selbstmord begangen haben? Dann muß man auch die offizielle Version, Beate Zschäpe habe sich nach vier Tagen Flucht »freiwillig gestellt«, in Zweifel ziehen.
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