1. Bundestag
a) Die Sitzanzahl bleibt, jedoch werden die Mitglieder des Bundestages nur noch per Mehrheitswahlsystem in den einzelnen Wahlkreisen bestimmt.

b) Das passive Wahlrecht wird geändert. Wer juristisch als vorbestraft gilt, verliert für die Dauer der Vorstrafentilgungsfristen das passive Wahlrecht.
Dies gilt für aber nur für folgende Straftaten:
- Körperverletzung
- Steuerhinterziehung
- versuchte und vollendete Tötungsdelikte
- Verstöße gegen das Waffenrecht
unabhängig von der Vorstrafenregelung verliert sein passives Wahlrecht, wer wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole verurteilt wurde.

c) Nur für den Bundeskanzler und MdB, die während einer Legislaturperiode das Rentenalter erreichen und mindestens drei Legislaturperioden untunterbrochen MdB waren gibt es eine Pension, für alle andere gilt eine ähnliche Regelung wie für Zeitsoldaten. Das freihalten des Postens für gewählte Beamte wird abgeschafft.

d) Über Diätenerhöhungen entscheidet das Volk bei den Bundestagswahlen.

2. Bundesrat
Jedes Bundesland entsendet entsprechend seiner Größe eine durch 2 teilbare Anzahl von abgeordneten. Jeder Abgeordnete hat Stimmrecht.
Die Abgeordneten werden zur einen Hälfte von den jeweiligen Landesregierungen bestimmt, zur anderen Hälfte von den Bürgern des jeweiligen Landes gewählt.

3. Der Bundespräsident
Der Bundespräsident wird direkt vom Volk gewählt.


4. Bundesverfassungsrichter
Das bisherige Wahlsystem bleibt bestehen, jedoch muss jeder Richter durch den Bürger per Stimmabgabe mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Wird ein Richter nicht bestätigt, müssen die entsprechenden Gremien einen neuen Kandidaten wählen, der vom Bürger bestätigt werden muss.

5. Volksabstimmungen auf Bundesebene
Volksabstimmungen sind zwingend vorgeschrieben

- bei für Staat und Bürger grundlegenden Entscheidungen
- bei Entscheidungen über die Abgabe von Hoheitsrechten
- bei Änderungen des Grundgesetzes (hier gilt eine qualifizierte Mehrheit und Teilnahmezwang der Wahlberechtigten)

als weiteres sind Volksabstimmungen möglich

-als Folge eine Volksinitiative über die Einbringung eines Gesetzesvorschlages von Bürgerseite her.

- zur Einbringung eine Misstrauesvotums gegenüber dem Kanzler