Der Duden äußert sich hierzu wie folgt:
3.2 Abkürzungen und Kurzwörter, die als solche auch gesprochen werden
Grundsätzlich ist es auch bei diesen Abkürzungen (Pkw, BGB usw.) nicht nötig, die Deklinationsendung im Schriftbild wiederzugeben, vor allem dann nicht, wenn der Kasus durch den Artikel oder den Satzzusammenhang deutlich wird:
des Pkw (seltener: des Pkws), des BGB (seltener: des BGBs).
Im Plural erscheint allerdings häufiger die Endung -s, und zwar auch bei solchen Abkürzungen, deren Vollform im Plural nicht so ausgeht:
die Pkws (neben: die Pkw; nicht: Pkwen), die MGs (neben: die MG; nicht: die MGe), die AGs (nicht: AGen), die THs (nicht: THen). Bei femininen Abkürzungen sollte im Plural immer dann ein -s angefügt werden, wenn eine Verwechslung mit dem Singular möglich ist: die GmbHs (nicht gut, da mit dem Singular übereinstimmend: die GmbH). Abkürzungen, die auf Zischlaute enden, bleiben stets unverändert (50 PS).