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Thema: Schmerzensgeldklage gegen Angehörige von Zug-Selbstmörder erfolgreich

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard Schmerzensgeldklage gegen Angehörige von Zug-Selbstmörder erfolgreich

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    Die Zivilklage war erfolgreich. Ich begrüsse das ausdrücklich.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Schmerzensgeldklage gegen Angehörige von Zug-Selbstmörder erfolgreich

    Recht so!

  3. #3
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    Standard AW: Schmerzensgeldklage gegen Angehörige von Zug-Selbstmörder erfolgreich

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
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    Die Zivilklage war erfolgreich. Ich begrüsse das ausdrücklich.
    Kollektivhaftung jetzt ganz offiziell.

    Wenn Politiker das Volk verraten ist es in Zukunft in Ordnung Polizisten zu schlagen?

  4. #4
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    Standard AW: Schmerzensgeldklage gegen Angehörige von Zug-Selbstmörder erfolgreich

    ...Aus juristischer Sicht könnten Erben aber durchaus für das Verhalten des Verstorbenen verantwortlich gemacht werden.
    ...
    Ich sehe keinen Grund warum sich jemand, ein sich von Politikern betrogen Fühlender, nicht einen Staatsbeamteten zur Verantwortung ziehen sollte. Wir mal wieder einer in seinem Büro erschossen, ich werde mich daran erinnern.:]

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Stadtknecht
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    Standard AW: Schmerzensgeldklage gegen Angehörige von Zug-Selbstmörder erfolgreich

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Ich sehe keinen Grund warum sich jemand, ein sich von Politikern betrogen Fühlender, nicht einen Staatsbeamteten zur Verantwortung ziehen sollte. Wir mal wieder einer in seinem Büro erschossen, ich werde mich daran erinnern.:]
    Ein Satz, drei Rechtschreib- und ein Kommafehler!

    In der Tat, so was wie Dich muß jeder Beamte fürchten!

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von wobbels
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    Standard AW: Schmerzensgeldklage gegen Angehörige von Zug-Selbstmörder erfolgreich

    1) Ein außergerichtlicher Vergleich ist keine erfolgreiche Klage.
    2) Eine Schmerzensgeldforderung gegenüber den Eltern ist und bleibt eine moralische Perversion.
    3) Hätte es zur Klageabweisung kommen müssen - oder kann ich jetzt die sterbenden, verhungernden Kinder in Afrika verklagen, weil mich ihr Elend schlecht schlafen läßt?

    Abstrus!

  7. #7
    Mitglied
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    Standard AW: Schmerzensgeldklage gegen Angehörige von Zug-Selbstmörder erfolgreich

    Zitat Zitat von Stadtknecht Beitrag anzeigen
    Ein Satz, drei Rechtschreib- und ein Kommafehler!

    In der Tat, so was wie Dich muß jeder Beamte fürchten!
    Mich muß kein Beamter fürchten, zumal ich es ja nicht bin der diesen belästigt, sondern eher dieser mich.

  8. #8
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Schmerzensgeldklage gegen Angehörige von Zug-Selbstmörder erfolgreich

    Zitat Zitat von wobbels Beitrag anzeigen
    1) Ein außergerichtlicher Vergleich ist keine erfolgreiche Klage.
    2) Eine Schmerzensgeldforderung gegenüber den Eltern ist und bleibt eine moralische Perversion.
    3) Hätte es zur Klageabweisung kommen müssen - oder kann ich jetzt die sterbenden, verhungernden Kinder in Afrika verklagen, weil mich ihr Elend schlecht schlafen läßt?

    Abstrus!
    Warum ist das moralische Perversion? Der Mann hat durch das Handeln des Sohnes der Beklagten psychische Schäden davongetragen. Es ist nur gerecht, wenn sie als Erben zahlen müssen. Der Lokführer hat nämlich im Gegensatz zu diesen Eltern überhaupt keine Schuld am Geschehen. Warum ist es den Eltern bitte nicht aufgefallen, dass der Junge Selbstmordabsichten hatte?
    Mit Zimt und Zucker

  9. #9
    Mitglied
    Registriert seit
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    Standard AW: Schmerzensgeldklage gegen Angehörige von Zug-Selbstmörder erfolgreich

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Warum ist das moralische Perversion? Der Mann hat durch das Handeln des Sohnes der Beklagten psychische Schäden davongetragen. ......
    Welche Schäden? Sich außerplanmäßig rühren zu müssen und den Notstopknopf zu drücken?

    ....... Es ist nur gerecht, wenn sie als Erben zahlen müssen. ......
    Und wenn sie das Erbe ablehnen?

    .......Der Lokführer hat nämlich im Gegensatz zu diesen Eltern überhaupt keine Schuld am Geschehen. ......
    Klar, wer am öffentlichen Verkehr teilnimmt hat automatisch 10% Mitschuld, alleine durch die Teilnahme.
    Hat der Richter meiner Schwester erklärt als ihr so ein Vollpfosten mit dem Rad vor das Auto fuhr.

    ....... Warum ist es den Eltern bitte nicht aufgefallen, dass der Junge Selbstmordabsichten hatte?
    Weil manche sich sozusagen ganz spontan dafür entscheiden. Und wenn, Reisende soll man ziehen lassen.

  10. #10
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Schmerzensgeldklage gegen Angehörige von Zug-Selbstmörder erfolgreich

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Welche Schäden? Sich außerplanmäßig rühren zu müssen und den Notstopknopf zu drücken?



    Und wenn sie das Erbe ablehnen?



    Klar, wer am öffentlichen Verkehr teilnimmt hat automatisch 10% Mitschuld, alleine durch die Teilnahme.
    Hat der Richter meiner Schwester erklärt als ihr so ein Vollpfosten mit dem Rad vor das Auto fuhr.



    Weil manche sich sozusagen ganz spontan dafür entscheiden. Und wenn, Reisende soll man ziehen lassen.
    Man merkt wieder mal: Du hast keine Ahnung von irgendeiner Materie, willst aber überall deinen total unqualifizierten Senf dazugeben.

    Mit Zimt und Zucker

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