Das BVerfG wird, wenn die EU ihre Verfassung entsprechend ändert zB für die EU-Wirtschaftsregierung auch da seine Zuständigkeit verneinen.richtig: "Wenn"
Das Verfassungsgericht hat vielmehr
1. weitere Rettungsschirme von der Zustimmung des Bundestages abhängig gemacht
2. sich für den Bruch der EU-Verfassung nicht für zuständig erklärt