User in diesem Thread gebannt : MANFREDM


Umfrageergebnis anzeigen: Welche Art von Entschädigung haltet ihr für angemessen?

Teilnehmer
38. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • nichts

    13 34,21%
  • den symbolischen Betrag von 1 Euro

    7 18,42%
  • irgendeinen Betrag zwischen 2 Euro und 2999 Euro

    1 2,63%
  • genau 3000 Euro - wie im Urteil

    2 5,26%
  • mehr als 3000 Euro

    5 13,16%
  • etwas ganz anderes - mehr darüber im Thread

    10 26,32%
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Thema: Über 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

  1. #121
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Über 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    ahaha, ja sicher. Ich bin ab 2012 Student und bin grad n Jahr im Ausland. . . Wahrscheinlich haste das Finanzamt oder sonstwen um 5 Euro beschissen und es ist aufgefallen. Ich verwette meinen Arsch darauf, dass du von Sozialleistungen lebst. à propos Wetten. Ich bin immernoch hier du Spacken. Hattest du diesbezüglich keine Wette am laufen?
    Du bist echt lustig, alter Mann
    Dachte ich mir doch. Keine Ahnung, aber mitreden wollen.
    Mach Dich erst mal schlau, das ist nicht meine Aufgabe.

  2. #122
    Hintergrund-Beleuchter Benutzerbild von Zeitgeist1
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    Standard AW: Über 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Stellst Du dich absichtlich blöd oder ist das deine Art von Humor? Schalt mal den Kopp ein. . .
    Mir scheint eher, daß DU mit zweierlei Maß messen willst...
    “First they ignore you. Then they laugh at you. Then they fight you. Then you win.”
    Mahatma Gandhi



  3. #123
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Über 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

    Zitat Zitat von Paul Felz Beitrag anzeigen
    Dachte ich mir doch. Keine Ahnung, aber mitreden wollen.
    Mach Dich erst mal schlau, das ist nicht meine Aufgabe.
    Werd mal konkreter alter Mann. . .

  4. #124
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Über 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

    Zitat Zitat von Der Gelehrte Beitrag anzeigen
    a, da kann er sich jetzt ja eine Menge Zigaretten im Knast leisten...



    Gericht spricht Kindermörder Gäfgen Schmerzensgeld zu

    Magnus Gäfgen entführte und ermordete einen Bankierssohn, jetzt bekommt er Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht hat dem 36-Jährigen 3000 Euro zugesprochen, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte.


    Frankfurt/Main - Das Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf die Probe: Das Land Hessen muss den verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen mit mehr als 3.000 Euro entschädigen. Das geht aus dem Urteil hervor, das das Landgericht Frankfurt heute fällte. (...)


    [Links nur für registrierte Nutzer]



    Und wieder einmal frage ich mich, was bei unserer Juristenausbildung eigentlich schiefläuft.
    Zitat Zitat von marcus1011 Beitrag anzeigen
    Ich bin einfach nur noch sprachlos. Wir sind das einzige Land der Welt in dem ein Kindermörder "belohnt" wird. Einfach nur unglaublich.
    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Die Mehrheit des Volkes will es so, das beweisen alle paar Jahre die Wahlergebnisse.
    Zitat Zitat von Pegasus Beitrag anzeigen
    Saustall BRD.
    Ich nehme mal eure Beiträge als Beispiel, für euren Unmut habe ich vollstes Verständnis, nur macht ihr einen Fehler, wenn ihr der Justiz den schwarzen Peter zu schiebt. Die Justiz kann nicht anders entscheiden, nur weil Gäfgen ein Kindermörder ist, sonst würde es gegen seine eigenen Rechtsgrundsätze verstoßen.

    Recht ist immer fallorientiert, nicht personenorientiert und wie haben es mit Zivilrecht zu tun.

    Ich sage dies ohne einen Vorwurf gegenüber euch, aber ihr betrachtet die Sache nicht in der Weise, wie das Recht die Sache betrachten muss.

    Das Gericht darf in diesem Fall gar nicht beachten ob der Kläger Kindermörder ist oder nicht, das Gericht kann und muss betrachten ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde und ob sich daraus ein Schmerzensgeldanspruch ergibt oder nicht und wenn ja in welcher Höhe.

    Da höhere Gerichte festgestellt haben, das bei seinem Verhör Art 3. EMRK verletzt wurde, konnte der Richter die Frage ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde nicht mit nein beantworten.
    Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz muss Gäfgen, auch wenn er Kindesmörder ist, wie jeder andere Kläger in einem solchen Zivilrechtsverfahren behandeln.
    Das heißt, die Rechtsgutverletzung muss vollkommen unabhängig davon betrachtet werden, was der Kläger ist.

    Das mag im Fall Gäfgen widerlich und kaum zu akzeptieren zu sein, jedoch dürft ihr nicht nur den Fall Gäfgen sehen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #125
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    30.05.2008
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    51.379

    Standard AW: Über 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

    Zitat Zitat von Zeitgeist1 Beitrag anzeigen
    Dein Schlagwort "Rache" kannst Du vergessen. Hierbei geht es darum, die Gesamtbevölkerung zu schützen vor weiteren Verbrechen eines bestimmten Individuums. In früheren Zeiten wurden solche aus der Gemeinschaft ausgeschlossen und irgendwo ausgesetzt, wo sie keinen Schaden mehr anrichten konnten. Heutzutage ist die Welt leider überbevölkert, so daß es keine solchen Plätze mehr gibt.
    Doch, die Gefängnisse. Aber die sind überfüllt und eben keine Dauerlösung. Nach wie vor gilt: wer tot ist, bringt garantiert keinen mehr um und vergewaltigt auch nicht mehr. Kinder kann er auch nicht mehr schänden. Garantiert.

    Alternativ: echtes lebenslänglich. In Sibirien ist noch viel Platz.

  6. #126
    zur Mahnung und Gedenken Benutzerbild von Sterntaler
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    Standard AW: Über 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ich nehme mal eure Beiträge als Beispiel, für euren Unmut habe ich vollstes Verständnis, nur macht ihr einen Fehler, wenn ihr der Justiz den schwarzen Peter zu schiebt. Die Justiz kann nicht anders entscheiden, nur weil Gäfgen ein Kindermörder ist, sonst würde es gegen seine eigenen Rechtsgrundsätze verstoßen.

    Recht ist immer fallorientiert, nicht personenorientiert und wie haben es mit Zivilrecht zu tun.

    Ich sage dies ohne einen Vorwurf gegenüber euch, aber ihr betrachtet die Sache nicht in der Weise, wie das Recht die Sache betrachten muss.

    Das Gericht darf in diesem Fall gar nicht beachten ob der Kläger Kindermörder ist oder nicht, das Gericht kann und muss betrachten ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde und ob sich daraus ein Schmerzensgeldanspruch ergibt oder nicht und wenn ja in welcher Höhe.

    Da höhere Gerichte festgestellt haben, das bei seinem Verhör Art 3. EMRK verletzt wurde, konnte der Richter die Frage ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde nicht mit nein beantworten.
    Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz muss Gäfgen, auch wenn er Kindesmörder ist, wie jeder andere Kläger in einem solchen Zivilrechtsverfahren behandeln.
    Das heißt, die Rechtsgutverletzung muss vollkommen unabhängig davon betrachtet werden, was der Kläger ist.

    Das mag im Fall Gäfgen widerlich und kaum zu akzeptieren zu sein, jedoch dürft ihr nicht nur den Fall Gäfgen sehen.
    ja wir wissen , das du deine antideutsche BRD Täterschutzjustiz verteidigst und schönredest , der das Urteil gefältt hat, sollte man wegen Rechtsbeugung und Strafbegünstigung hinter Gittern bringen.
    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987

  7. #127
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Über 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ich nehme mal eure Beiträge als Beispiel, für euren Unmut habe ich vollstes Verständnis, nur macht ihr einen Fehler, wenn ihr der Justiz den schwarzen Peter zu schiebt. Die Justiz kann nicht anders entscheiden, nur weil Gäfgen ein Kindermörder ist, sonst würde es gegen seine eigenen Rechtsgrundsätze verstoßen.

    Recht ist immer fallorientiert, nicht personenorientiert und wie haben es mit Zivilrecht zu tun.

    Ich sage dies ohne einen Vorwurf gegenüber euch, aber ihr betrachtet die Sache nicht in der Weise, wie das Recht die Sache betrachten muss.

    Das Gericht darf in diesem Fall gar nicht beachten ob der Kläger Kindermörder ist oder nicht, das Gericht kann und muss betrachten ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde und ob sich daraus ein Schmerzensgeldanspruch ergibt oder nicht und wenn ja in welcher Höhe.

    Da höhere Gerichte festgestellt haben, das bei seinem Verhör Art 3. EMRK verletzt wurde, konnte der Richter die Frage ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde nicht mit nein beantworten.
    Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz muss Gäfgen, auch wenn er Kindesmörder ist, wie jeder andere Kläger in einem solchen Zivilrechtsverfahren behandeln.
    Das heißt, die Rechtsgutverletzung muss vollkommen unabhängig davon betrachtet werden, was der Kläger ist.

    Das mag im Fall Gäfgen widerlich und kaum zu akzeptieren zu sein, jedoch dürft ihr nicht nur den Fall Gäfgen sehen.
    Das ist schon klar. Mir geht es darum, daß eine reine Drohung als Verletzung der Menschenwürde aufgefaßt wird. Er hat ja nicht tatsächlich einen Schaden erlitten. Wenn überhaupt, ja angeblich durch die Tötung selbst (sagt ein Psychologe.....).

    Andererseits kennen wir jetzt auch den materiellen Wert der Menschenwürde: 3000 €. Ist das eigentlich inkl Umsatzsteuer?

  8. #128
    Aufklärer der Aufklärung Benutzerbild von zoon politikon
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    Standard AW: Über 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Ich nehme mal eure Beiträge als Beispiel, für euren Unmut habe ich vollstes Verständnis, nur macht ihr einen Fehler, wenn ihr der Justiz den schwarzen Peter zu schiebt. Die Justiz kann nicht anders entscheiden, nur weil Gäfgen ein Kindermörder ist, sonst würde es gegen seine eigenen Rechtsgrundsätze verstoßen.

    Recht ist immer fallorientiert, nicht personenorientiert und wie haben es mit Zivilrecht zu tun.

    Ich sage dies ohne einen Vorwurf gegenüber euch, aber ihr betrachtet die Sache nicht in der Weise, wie das Recht die Sache betrachten muss.

    Das Gericht darf in diesem Fall gar nicht beachten ob der Kläger Kindermörder ist oder nicht, das Gericht kann und muss betrachten ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde und ob sich daraus ein Schmerzensgeldanspruch ergibt oder nicht und wenn ja in welcher Höhe.

    Da höhere Gerichte festgestellt haben, das bei seinem Verhör Art 3. EMRK verletzt wurde, konnte der Richter die Frage ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde nicht mit nein beantworten.
    Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz muss Gäfgen, auch wenn er Kindesmörder ist, wie jeder andere Kläger in einem solchen Zivilrechtsverfahren behandeln.
    Das heißt, die Rechtsgutverletzung muss vollkommen unabhängig davon betrachtet werden, was der Kläger ist.

    Das mag im Fall Gäfgen widerlich und kaum zu akzeptieren zu sein, jedoch dürft ihr nicht nur den Fall Gäfgen sehen.
    Wenn ein Notarzt die StVO verletzt, weil es um Leben und Tod geht, wird der auch nicht angeklagt.
    CF

  9. #129
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Über 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

    Zitat Zitat von berty Beitrag anzeigen
    Zu dieser Zwangshandlung hat, ich verweise nochmals darauf, Polemi sehr zutreffend was geschrieben.

    Die Diskussion über die "Pillepalle" währt nun schon zig Threads und dieser hier über 100 Beiträge lang. Offenbar geht es eindeutig mehr als um Fliegenschiss.
    ja klar, um Kohle und den Geltungstrieb eines Soziopathen! Und wie man sieht viel Verständnis für den Täter. Oslo ist nicht weit.....

  10. #130
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    51.379

    Standard AW: Über 3000 € Entschädigung für Kindermörder Gäfgen

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Werd mal konkreter alter Mann. . .
    Nicht meine Aufgabe. Verdien erst mal Geld. Aber selbst dann wirst Du es als angestellter Bückling ohnehin nicht begreifen.

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