User in diesem Thread gebannt : MANFREDM |
nichts
den symbolischen Betrag von 1 Euro
irgendeinen Betrag zwischen 2 Euro und 2999 Euro
genau 3000 Euro - wie im Urteil
mehr als 3000 Euro
etwas ganz anderes - mehr darüber im Thread
Bauingenieur des Todes! http://www.heimatkundlicher-arbeitsk...dfriesland.jpg
Ich nehme mal eure Beiträge als Beispiel, für euren Unmut habe ich vollstes Verständnis, nur macht ihr einen Fehler, wenn ihr der Justiz den schwarzen Peter zu schiebt. Die Justiz kann nicht anders entscheiden, nur weil Gäfgen ein Kindermörder ist, sonst würde es gegen seine eigenen Rechtsgrundsätze verstoßen.
Recht ist immer fallorientiert, nicht personenorientiert und wie haben es mit Zivilrecht zu tun.
Ich sage dies ohne einen Vorwurf gegenüber euch, aber ihr betrachtet die Sache nicht in der Weise, wie das Recht die Sache betrachten muss.
Das Gericht darf in diesem Fall gar nicht beachten ob der Kläger Kindermörder ist oder nicht, das Gericht kann und muss betrachten ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde und ob sich daraus ein Schmerzensgeldanspruch ergibt oder nicht und wenn ja in welcher Höhe.
Da höhere Gerichte festgestellt haben, das bei seinem Verhör Art 3. EMRK verletzt wurde, konnte der Richter die Frage ob ein Rechtsgut des Klägers verletzt wurde nicht mit nein beantworten.
Gemäß dem Gleichheitsgrundsatz muss Gäfgen, auch wenn er Kindesmörder ist, wie jeder andere Kläger in einem solchen Zivilrechtsverfahren behandeln.
Das heißt, die Rechtsgutverletzung muss vollkommen unabhängig davon betrachtet werden, was der Kläger ist.
Das mag im Fall Gäfgen widerlich und kaum zu akzeptieren zu sein, jedoch dürft ihr nicht nur den Fall Gäfgen sehen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Doch, die Gefängnisse. Aber die sind überfüllt und eben keine Dauerlösung. Nach wie vor gilt: wer tot ist, bringt garantiert keinen mehr um und vergewaltigt auch nicht mehr. Kinder kann er auch nicht mehr schänden. Garantiert.
Alternativ: echtes lebenslänglich. In Sibirien ist noch viel Platz.
Bauingenieur des Todes! http://www.heimatkundlicher-arbeitsk...dfriesland.jpg
Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt - Dr. Otto Uhlitz (SPD), in Aspekte der Souveränität, 1987
Das ist schon klar. Mir geht es darum, daß eine reine Drohung als Verletzung der Menschenwürde aufgefaßt wird. Er hat ja nicht tatsächlich einen Schaden erlitten. Wenn überhaupt, ja angeblich durch die Tötung selbst (sagt ein Psychologe.....).
Andererseits kennen wir jetzt auch den materiellen Wert der Menschenwürde: 3000 €. Ist das eigentlich inkl Umsatzsteuer?
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