Hallo!

Ich kenne mich ja nicht aus und so und ich weiß auch nichts. Aber wenn ich was falsches sage, kann mir ja jemand wiedersprechen, ich wollte nur eine Diskussion zu dem Thema anfangen, weil ich das irgendwie für wichtig halte...

Ich frage mich teilweise wirklich, wo die Grundrecht hin sind (falls sie jemals wirklich existiert haben)... Denn vieles kommt im Fernsehn, wovon ich nicht finde, dass es wirklich den Grundrechten entspricht (ist nur meine Meinung und ich kenn mich ja nicht aus), ohne das das daran kritisiert wird.

Natürlich gibt es auch einige Dinge, die z. B. von den Datenschutzbeauftagten direkt in Hinblick auf die Grundrecht kritisiert werden.

z.B.:

Videoüberwachung:
Ich weiß nicht, welche Absichten die Politiker damit haben, aber einige Plätze in Deutschland (z. B. in Regensburg) werden ja schon videoüberwacht. Dabei werden natürlich nicht nur mögliche Verbrecher, sondern alle Leute gefilmt. Der Staat sagt natürlich, dass die Videobänder nach einer Zeit wieder gelöscht werden, aber ich wäre mir nicht so sicher, ob er das wirklich tut (außer, wenn die Archive zu voll werden) - denn vielleicht kann man ja später mal noch was gegen jemanden verwenden...

Videoüberwachung des Verkehrs:
In Österreich werden schon manche Straßen videoüberwacht, damit die Leute nicht zu schnell fahren. Ein zentraler Computer überprüft dabei die Geschwindigkeit der Autos und wenn sie zu hoch ist, werden die Bilder an die Polizei weitergesand. Ansonsten werden sie gelöscht, wird zumindest gesagt. Wenn aber Videos jetzt schon zur Überwachung der Höchstgeschwindigkeit verwedet werden, dann lassen sich sicher auch Argumente finden, die entstandenen Bilder nicht zu löschen sondern zu archivieren. (Denn es könnten ja auch normale Autofahrer irgendwas verbotenes getan haben und mit den Videos könnte man feststellen, wohin sie gefahren sind etc.)

Videoüberwachung im Grenzbereich:
Die CSU hat mal einen Vorschlag gemacht, dass die Autos, die sich im Grenzbereich aufhalten grundsätzlich gefilmt und deren Autokennzeichen gescannt werden sollte. Damit könnte, gerade bei Leuten, die im Grenzbereich wohnen, festgestellt werden, wann sie sich wo hin bewegt haben. Und vielleicht bewegt sich dann jemand nicht so, wie es dem Staat gefällt, einzlene Leute sind auffällig, werden öfter kontrolliert oder können u. U. nicht so leicht im öffentlichen Dienst arbeiten etc. Die CSU hat den Vorschlag aber wieder zurückgenommen.

biometrische Daten:
Ich glaube, am Nürnberger Flughafen gibt es das schon, dass die biometischen Daten der Fluggäste automatisch gefilmt und mit einem Polizeicomputer verglichen werden. Das ist erstmal natürlich nicht besonders dramatisch, weil ja nicht alle Leute im Polizeicomputer drinnenstehen aber die Polizei kann so Daten sammeln. Außerdem "sammelt" die Polizei ja auch bei Großverantstalltungen (z. B. Demos) biometrische Daten (in dem sie filmt) und damit könnte dann (theoretisch) jemandem der bei einer bestimmten Demo war ein Flug ins Ausland zumindest erschwert werden.
Die zweite Sache mit den biometrischen Daten ist, dass ja von einigen Stellen auch gefordert wird, dass die biometrischen Daten eines Menschen zum Schutz vor Terroristen in dessen Personalausweis aufgenommen werden. Aber was genau soll das bringen? Denn wenn die Terroristen aus dem Ausland kommen, kann ihnen sowieso niemand vorschreiben einen solchen Pass zu besitzen, weil ja nicht alle Regierungen diese Pässe einführen müssen. Wenn der Terrorist aus dem eigenen Land kommt, dann besitzt er ja auch den Pass und hat damit eigentlich kein Problem, denke ich...

Telefonüberwachung:
Natürlich dürfen Telefone nur überwacht werden, wenn ein Richter das beschlossen hat. Wenn ein Richter das aber täglich in sehr vielen Fällen absegnen muss (wie das laut einem Bericht vom ZDF ist), dann kann er ja nicht mehr wirklich kontrollieren. Außerdem wird denjenigen, denen das Telefon (auf Grund von einem falschen Verdacht) abgehört wurde, nicht darüber informiert.

IMSI-Catcher:
Mit den IMSI-Catchern können Handys überwacht werden. Dabei wird aber immer nicht nur ein Handy überwacht, sondern auch die in der Umgebung. Im Gesetz zu den IMSI-Catchern steht nicht drinnen, dass damit ein Grundrecht eingeschränkt wird, während die Datenschützer (verschiedener Bundesländer) sagen, dass die Grundrechte damit klar eingeschränkt werden, und es damit im Gesetz zitiert werden müsste.

Und seit dem Otto-Katalog dürfen solche Daten (Telefon-/Handy-/Videoüberwachung 10 Jahre lang gespeichert und an andere Behörden (auch ins Ausland) weitergegeben werden, ohne das der Überwachte davon etwas erfährt!

Sicherheitsverwahrung:
Ein Zitat von [Links nur für registrierte Nutzer] :
"Der polizeiliche Unterbindungsgewahrsam erlaubt es der Polizei Personen ohne den Verdacht einer bereits begangenen Straftat festzuhalten. [...] Die unter dem Begriff „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ laufende neuere Politik der Inneren Sicherheit erlaubt der Polizei Eingriffe gegen Personen, die weder eine konkrete Straftat begangen haben, noch einer verdächtigt werden. Es reicht, sie mit Tatsachen in Verbindung zu bringen, die annehmen lassen, daß die Betroffenen zukünftig eine Straftat begehen könnten." In manchen Bundesländern kann man so, nach einer richterlichen Entscheidung bis zu 4 Wochen festgehalten werden!

Folter:
Die Folter ist zwar nicht erlaubt, und natürlich kann man auch darüber diskutieren, ob sie erlaubt werden sollte, aber mM hat gerade auch die Diskussion darüber gezeigt, wie wenig auf die Grundrechte allgemein Rücksicht genommen wird. Denn eigentlich finde ich, dass Folter für einen Staat der sich "demokratischen Rechtsstaat" nennt nicht möglich ist (zumindest nicht im Zusammenhang mit dieser Bezeichung). Diskussionen darüber sind natürlich trotzdem möglich! Ich denke, dass die Diskussion darüber auch gezeigt hat, wie schnell es für einige Sonderfälle (z. B. Terroristen) besondere Regelungen geben soll, die aber natürlich immer für alle gelten. (Und selbst wenn nicht, wer könnte denn definieren, wer ein Terrorist ist und wer nicht?)

Überwachung von Seiten der Industrie:
Mit TCPA und einem Anmeldeverfahren für Windows XP versucht Microsoft seine Kunden zu überwachen. Natürlich muss jemand die Produkte von Microsoft kaufen, aber trotzdem. Mit TCPA möchte Microsoft kontrollieren können, auf welchen Rechnern (mit welchen Konkurenzprodukten etc.) seine Programme laufen (und könnte damit seine Programme auch nur noch an bestimmt Kunden verkaufen), in dem der PC das Microsoft über das Internet mitteilt. Und mit einer Anmeldung von Windows XP möchte Microsoft erreichen, dass es keine Raupkopien mehr gibt.

EU-Rechtssprechung:
Davon weiß ich natürlich erstrecht nichts, aber es gibt einen Beschluss der Solange-2 heißt und dort steht: "Solange die EG, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Gemeinschaften (also EuGH) einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleistet, der dem vom Grundrecht als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im wesentlichen gleichzuachten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von Gemeinschaftsrecht, das als Grundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte oder Behörden im Hoheinsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben." (Ich frage mich, ob die das absichtlich so kompliziert formuliert haben.) Ich kenne mich ja gar nicht aus und so, aber so wie ich dass verstehe bedeutet das, dass das deutsche Verfassungsgericht nichts gegen Entscheidungen des europäsischen Gerichtshofes tun wird, solage sich der EuGH nicht über die Grundrechte hinwegsetzt. Stimmt das so ungefähr, oder habe ich das falsch verstanden? Denn wenn das tatsächlich so ist, warum gibt es dann diesen Beschluss? Wenn die Grundrechte nicht verletzt werden, muss natürlich niemand was tun. Wenn eine Entscheidung des EuGH natürlich tatsächlich nicht den Grundrechten von Deutschland entspricht, warum sollte Deutschland dieses Recht dann trotzdem umsetzen? Gelten dann die Grundrechte der Verfassung nichts mehr? Denn die EU selber hat ja noch gar keine Verfassung als Grundlage...

Wie gesagt, ich kenne mich nicht aus, aber trotzdem wundert mich etwas: Denn es hat mal jemand vor dem EuGH geklagt, dass Frauen ja nicht zur Bundeswehr müssen und das deshalb unfair ist, weil Männer müssen. Der EuGH hat das auch gefunden, aber der Bundestag hat sich nicht danach gerichtet und die Wehrpflicht für Männer abgeschafft (oder andersrum eingeführt (wobei ich das erstere viel besser fände, aber egal)). Als es um die Arbeitszeiten für Ärzte ging, hat ebenfalls der EuGH entschieden, dass die Ärzte ihren Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit haben sollen dürfen. Das hat der Bundestag ja jetzt auch so umgesetzt (nicht, dass ich das falsch finde). - Aber warum setzt der Bundestag etwas nicht um, wenn es um Grundrecht geht, aber dann schon, wenn es um ein einfaches Gesetz geht?

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Es tut mir Leid, wenn ich etwas falsches gesagt habe. Ich wollte nur mal eine Diskussion zu diesem Thema beginnen, weil ich das Gefühl habe, dass wenig auf die Grundrechte geachtet wird. Ich halte es aber eigentlich für notwendig das ein Staat sich an die Grundrechte hält. Das meine Darstellung einseitig ist, ist mir auch klar. Wie gesagt, ich wollte eine Diskussion anfangen (aber nicht provozieren oder so) (ich hoffe, es fühlt sich niemand angegriffen oder so) und es tut mir Leid, wenn ich was falsches gesagt habe, ich kenne mich halt nicht so aus...