Och mein lieber fatalist, du solltest dich lieber nicht auf solche Dinge verlassen, du kannst damit sehr schnell auf die Schnauze fliegen. Die Schreiben sind nämlich absoluter Stuß. Das EGOWIG bestimmte nicht den Geltungsbereich des OWIG, sondern diente nur dem Zweck die alte Rechtslage in die neue Rechtslage nach den Bestimmungen des OWIG zu überführen. Ein Einführungsgesetz verliert seinen Zweck, wenn es keine Verfahren mehr gibt, die unter alter Rechtslage begonnen worden sind und kann ab diesem Zeitpunkt aufgehoben werden.
Bußgeldverfahren unterliegen nicht dem reinen Legalitätsprinzip, sondern können nach dem [Links nur für registrierte Nutzer] entschieden werden ([Links nur für registrierte Nutzer]). Übrigens besteht diese Möglichkeit auch im Strafrecht bei Vergehen. Im Unterschied zu einem reinen Bußgeldverfahren musst du in einem Strafverfahren über die Einstellung informiert werden.
Zu deiner GEZ-Geschichte ist zu sagen, freue dich in Zukunft auf einen Besuch. Jede Abmeldung wird unabhängig von ihrem Grund immer als Abmeldung behandelt. Jeder Gebührenpflichtige kann jederzeit seine Rundfunkgeräte abmelden, das ist kein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Wenn du deine Rundfunkgeräte weiter nutzt, dann stellt es einen Verstoß da, jedoch muss die GEZ diesen Verstoß ermitteln, sie kann nicht automatisch bei Abmeldung von einem Verstoß ausgehen.
Du kannst dich darauf einstellen, das du der für deine Region zuständige Denuziant und Berufshalsabschneider, im Amtsdeutschen auch Rundfunkgebührenbeauftragter schon eine Info erhalten hat und dir innerhalb eines Jahres einen Besuch abstatten wird.
@Brutus
Die beliebte James Baker Story. Ich bin so frei dich darüber zu informieren, das es einige Personen gibt, die erfolgreich von James Addison Baker III vor amerikanischen Gerichten verklagt worden sind, da diese falsche Behauptung nach amerikanischen Recht den Vorwurf eines Amtsvergehens beinhaltet. Die Lehrstunde über Libel and Slander und dem United States defamation law war für die betreffenden Personen teuer.