Zitat von
Houseworker
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
In Deutschland dürfen türkische Staatsbürger keine Mehrstaatigkeit besitzen.
Diese Regelung wird nur den türkischen Staatsangehörigen angewandt.
Wir möchten genau wie andere Bürger doppelte Staatsbürgschaft, sowohl die Deutsche als auch die Türkische.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Einbürgerung in der Türkei / bei wiki:
"Für die Einbürgerung in der Türkei wird verlangt, dass die ausländische Person nach den eigenen nationalen Gesetzen volljährig ist, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den rechtmäßigen Wohnsitz in der Türkei hat, sich nachweislich in der Türkei dauerhaft niederlassen will, sittlich einwandfrei lebt, keine ansteckenden Krankheiten hat, ausreichende türkische Sprachkenntnisse besitzt und den Lebensunterhalt gesichert hat (Art. 6, 9 türk. StAG)."
Warum werden bei den Türken in Deutschland nicht die gleichen Maßstäbe
angelegt?
Wie denkt Ihr darüber? :rolleyes:
Die Kommentare in dieser Petition sind interessant!