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Thema: Das Ende der Meinungsfreiheit in der BRD ist da - §130 STGB erneut verschärft

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Das Ende der Meinungsfreiheit in der BRD ist da - §130 STGB erneut verschärft

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    § 130 wurde gerade wieder mal verschärft, er ist jetzt gegen jede Meinungsäusserung einsetzbar.
    Auch gegen einen EINZELNEN Verhetzten.


    Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871

    Besonderer Teil
    Siebenter Abschnitt. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
    Paragraf 130. Volksverhetzung
    [22. März 2011]
    1§ 130. Volksverhetzung.

    2(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. 3Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
    a) verbreitet,
    b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
    d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
    2. 4eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
    5(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
    6(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
    7(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
    8(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

    Jede Kritik an Michel Friedman "der befördert den antisemitismus" oder so kann jetzt als Volksverhetzung geahndet werden.
    Bis zu 5 Jahre.

    Ach wie war das doch schön damals im Kaiserreich:

    [1. Januar 1872-20. März 1876]
    30§ 130. Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.

    Man hat ein Monstrum geschaffen, um gegen JEDEN und zwar JEDERZEIT vorgehen zu können.


    Wer noch einen Blog oder gar ein Forumin der BRD hostet, dem ist nicht mehr zu helfen.
    Aber über China sich mokieren...

    Bis 1994 war der 130er ok:

    [1. Januar 1975-1. Dezember 1994]
    21§ 130. 22Volksverhetzung. 23[1] Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er

    1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt,
    2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


    Dann kam im souveränen wiedervereinigten Deutschland
    die Lex Auschwitz:

    3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

    2002 kam dann das mit dem Völkerstrafbuch § 6 hinzu:

    3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise,...

    Und 2004 fiel auf, dass man die Verbreitung im Internet vergessen hatte.
    Ja soooo schnell sind die Bürokratten

    16eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

    2005 musste noch weiter erweitert werden:
    Nicht nur Verbrechen der Nazis zu billigen etc ist verboten, sondern auch die Naziherrschaft an sich darf man nicht mehr rechtfertigen...

    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

    2011 dann ist schon die Meinungsäusserung gegen einen Einzelnen auch als Volksverhetzung wertbar.

    Alles butterweich umfassend gefasst, um die richtigen (???) bestrafen zu können.

    Man könnte es auch als die ins Strafgesetz eingearbeitete "Schere im Kopf" der PC bezeichnen.

    Dieser Staat hat einen Riesenschiss vor seinen Bürgern.

    Wenigstens das ist ein gutes Zeichen.

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Das Ende der Meinungsfreiheit in der BRD ist da - §130 STGB erneut verschärft

    Sorry dass ich selbst als erster antworte...

    Wo sind eigentlich die Aufschreie der Medien, der Sturmgeschütze der Demokratie, der Liberalen?

    Ach so, die ham ja dazu genickt.
    Doofe Frage von Fatalist, gebt ihm ROT dafür...

  3. #3
    MAN-TC Benutzerbild von Nonkonform
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    Standard AW: Das Ende der Meinungsfreiheit in der BRD ist da - §130 STGB erneut verschärft

    DAS seh ich aber anders.

    Es ist doch recht eindeutig formuliert, statt "Teile der Bevölkerung" sollen zukünftig eben auch Einzelpersonen geschützt werden vor den beschriebenen Tathandlungen. Also immer, dann, wenn bisher das Tatbestands-Merkmal "Teile der Bevölkerung" verneint wurde, wird es in Zukunft eher zu bejahen sein.
    Da wurde lediglich eine Lücke geschlossen.

  4. #4
    MAN-TC Benutzerbild von Nonkonform
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    Standard AW: Das Ende der Meinungsfreiheit in der BRD ist da - §130 STGB erneut verschärft

    Und hier noch das Protokoll,auf dem die Änderung beruht.
    Find ich in Ordnung so.
    Wäre der Handlungsbedarf nicht vorhanden gewesen,wär das Gesetz nicht geändert worden.
    Bedenk,es liegt doch oft an den Menschen selbst.


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  5. #5
    MAN-TC Benutzerbild von Nonkonform
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    Standard AW: Das Ende der Meinungsfreiheit in der BRD ist da - §130 STGB erneut verschärft

    @fatalist...war nicht bös gemeint.
    ;-)

  6. #6
    Ima explode! Benutzerbild von asdfasdf
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    Standard AW: Das Ende der Meinungsfreiheit in der BRD ist da - §130 STGB erneut verschärft

    Da hab ich was zum Thema:

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    Zitat daraus:

    "Nur durch eine Ausweitung der Volksverhetzung könne sichergestellt werden, daß Bücher, wie Sarrazins „Deutschland schafft sich ab“, die Gesellschaft künftig nicht mehr belasten. Dennoch, schränkte Diaby ein, setzte man sich auch weiterhin „für die Meinungsfreiheit in Deutschland ein“. "

    Zitat Ende


    Gute Nacht Meinungsfreiheit!

    Bald können wir das Forum zusperren, denn dann wird jeder eingesperrt, der nicht auf Multi-Kulti Linie ist ...
    Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf.

    Horch, die alten Eichen rauschen ...

  7. #7
    der mit den Pillen tanzt! Benutzerbild von pw75
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    Standard AW: Das Ende der Meinungsfreiheit in der BRD ist da - §130 STGB erneut verschärft

    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    das mit den Haftstrafen finde ich hart..aber ansonsten?! was ist daran so empörend?

    für mich gehört es zu guter Erziehung und Grundsatz....
    Bomben für Frieden ist wie Ficken für Jungfräulichkeit!

  8. #8
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Das Ende der Meinungsfreiheit in der BRD ist da - §130 STGB erneut verschärft

    Zitat Zitat von pw75 Beitrag anzeigen
    das mit den Haftstrafen finde ich hart..aber ansonsten?! was ist daran so empörend?

    für mich gehört es zu guter Erziehung und Grundsatz....
    Demnach könnte ich jeden verklagen, der mich "Du alter Friese" nennt. Herzlichen Glückwunsch.

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Das Ende der Meinungsfreiheit in der BRD ist da - §130 STGB erneut verschärft

    Du alter Friese!

  10. #10
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Das Ende der Meinungsfreiheit in der BRD ist da - §130 STGB erneut verschärft

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Du alter Friese!
    Ich reiche die Klage ein. Öhm, moment mal. ich bin ja ein alter Friese. Muß ich mich jetzt selbst verklagen?

    Ernsthaft: dann wäre die "Kartoffel" ja auch Volksverhetzung. Da brauchen wir aber noch viele große Knäste

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