CDU und FDP sind für Bestechung und Korruption.
CDU und FDP lehnen EU- und UN-Konvention gegen Korruption ab.
Sie sind bestechlich und wollen bestechlich bleiben, also sind sie gegen die Antikorruptionsgesetze, die von der EU und der UN vorgeschlagen und eingefordert werden.
Koalition lehnt schärfere Regelung ab
Die Koalition wird die Regelungen zur Strafbarkeit der Abgeordneten- bestechung keinesfalls verschärfen. Dies wurde in der Debatte am Freitag, 8. April 2011, zu einem entsprechenden Antrag der Linksfraktion (17/1412) deutlich.
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Es sei „peinlich“, dass das Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates bislang von 43 Staaten ratifiziert worden sei, Deutschland aber unter den letzten sieben, die dies nicht getan hätten, „die rote Laterne“ trage. Man sei von der EU aufgefordert worden, die strafrechtlichen Regelungen zur Abgeordnetenbestechung zu verschärfen; in dieser Sache nichts zu tun, sei „nicht akzeptabel“.
"Bestechung juristisch schwer in den Griff zu bekommen"
Die Koalition dagegen lehnt das Vorhaben strikt ab. Abgeordnete und Amtsträger könnten nicht gleich behandelt werden, betonte der Vorsitzende des Rechtsausschusses und CDU-Justizexperte Siegfried Kauder. Amtsträger seien in ihren Entscheidungen an das Gesetz gebunden, während das Abgeordnetenmandat frei sei. Politik sei „ein eigenes Geschäft“, der Sachverhalt der Abgeordnetenbestechung sei „juristisch nicht in den Griff zu bekommen“.
Diese Einschätzung teilt auch die FDP. Der 1. Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Jörg van Essen, stellte fest, die Kontrolle der Abgeordneten erfolge über die Öffentlichkeit – der Verlust des Mandats beim Verdacht auf Verfehlungen gehe mit gesellschaftlicher Ächtung einher – eine höhere Strafe könne auch „ein Strafrichter nicht verhängen“.
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