Artikel 146 GG
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Es ist an der Zeit, dass wir Deutschen endlich aus der

Fremdbestimmung herauskommen,

ein autonomer Staat werden,


alle Besatzungstruppen abziehen,


und das Deutsche Volk sich 20 Jahre nach der Vollendung der Einheit in freier Entscheidung eine Verfassung gibt.