Zitat von
Stammtischler
Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
ich finde, dass das Wort Rasse immer negativer aufgefasst wird, als es ist. Es wurde leider dazu mißbraucht um Unterschiede der Menschen festzulegen, die schlicht gesagt nur "oben" und "unten" kannten, sprich Herrenrasse und Untermensch. Das ist sicherlich echter Quatsch und Mist, trotzdem finde ich das Wort Rasse als Einteilungskategorie nicht ganz verkehrt.