richtig.KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat das Publikationsverbot für einen unter anderem wegen Volksverhetzung vorbestraften Mann aus Bayern aufgehoben. Die Meinungsfreiheit schütze grundsätzlich auch die Verbreitung rechtsextremistischer Meinungen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Dem Publikationsverbot fehle es zudem an „bestimmbaren Konturen“.
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