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Thema: Das Talmudjudentum

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    Standard Der Talmud

    Wenn man vom Antijudaismus der bösen Nazis spricht sollte man auch entsprechendes Schrifttum studieren.

    Dr. Johann Pohl - Die Religion Des Talmud (von 1942)
    DIE RELIGION DES TALMUD - Theodor Fritsch Verlag Berlin

    VORWORT

    Hiermit wird ein Vortrag, der im Laufe des Jahres 1942 in den verschiedensten Großstädten Europas gehalten wurde, der breiteren Öffentlichkeit übergeben.
    Der im Jahre 1939 von den Juden und ihren Helfershelfern entfachte Krieg hat inzwischen die Fronten immer klarer erkennen lassen für alle an diesem Kampf Beteiligten. Und wie diese die ganze Welt umfassende Auseinandersetzung der Waffen aufs Ganze geht, so führt uns auch gerade jetzt während des Krieges die geistige Abrechnung mit unseren Gegnern auf das Letzte, auf die grundsätzliche und abgrundtiefe Kluft, die Juden und Nichtjuden scheidet.
    Es bleibt der weiteren Forschung vorbehalten, die einzelnen Schachzüge des Weltjudentums, die zu diesem Kriege führten, nach und nach, vor allem auf Grund des während unseres Kampfes gefundenen und das Judentum schwer belastenden Akten- und Büchermaterials für alle Zeiten festzulegen. Auf diesen Blättern soll der Versuch gemacht werden, an Hand des umfangreichen hebräisch-talmudischen Schrifttums in allgemeinverständlicher Form eine grundsätzliche Klarheit zu schaffen über unsere Stellung dem Judentum gegenüber, das sich mit eigenen Worten als der Feind dieses Weltalls erweist.
    In der Einleitung des hier vorliegenden Vortrages ist in kurzen Zügen einiges zur Geschichte des talmudischen Schrifttums gesagt, soweit dies zum besseren Verständnis der angeführten Talmudzitate notwendig war. Es sei hier nur noch auf die Art der Zitierung der einzelnen Talmudtraktate hingewiesen. Wenn im Text von diesem oder jenem Talmudtraktat gesprochen wird, so handelt es sich immer - wie auch bereits aus der Einleitung des Vortrages hervorgeht - um den babylonischen Talmud, der nahezu ausnahmslos mit gleicher Blattzahl gedruckt wird. Man zitiert daher folgendermaßen: man nennt den Namen des Traktats, die Blattzahl und deren Vorder- bzw. Rückseite, z. B. Baba mezia 114 b (= babylonischer Talmudtraktat „Baba mezia", Blatt 114, Rückseite).

    Noch ein Wort zur Verbindlichkeit des Talmud und des gesamten talmudischen Schrifttums der Juden! Es lassen sich zahlreiche jüdische Selbstzeugnisse anführen, die immer wieder bis in unsere Tage hinein darauf hinweisen, daß der Talmud die Lebensseele sei, die das Judentum gestalte und erhält, daß der Talmud den Lebensnerv, die Heimat, das Panier und die Schule des Judentums darstelle usw. Wir wissen um die Verbindlichkeit des Talmud, Auch der Weltjude von heute ist ein Talmudjude, der sich in seinem ganzen Sinnen und Trachten an ein Religionsbuch hält, in dem die geistige Auslese des Judentums zu Wort kommt und eine gebieterische Stimme erhebt. Jeder denkende Leser der hier aufgezeigten „Religion" des Talmud wird zutiefst erkennen, daß der in aller Welt immer stärker werdende Antisemitismus oder besser gesagt „Antijudaismus" nur allzu berechtigt ist.

    Berlin, im September 1942.
    Dr. Johann Pohl.


    DIE RELIGION DES TALMUD

    Bei der Religion des Talmud handelt es sich um die jüdische Religion, wie sie im Laufe der Jahrhunderte s o und nicht a n d e r s geworden ist und die man mit einem Wort Rabbinismus bezeichnen könnte. Das Wesen dieser jüdischen rabbinischen Religion besteht darin, daß der ganze Handel und Wandel des Juden „religiös" erfaßt wird: sein Essen und Trinken, Schlafengehen und Aufstehen - der Tag des, Juden beginnt nach alttestamentlicher Anschauung am Abend -, sein Reden und Schweigen, Heirat und Ehescheidung, sein Verhalten dem Nichtjuden ,' gegenüber, kurz: der Jude steht zu jeder Zeit und ' in allen Dingen des täglichen Lebens im Dienst seines Gottes Jahweh,

    Entstanden ist dieser Rabbinismus des Judentums aus dem in der biblischen Tora begründeten Mosaismus durch Ausgestaltung und Fortbildung der in den fünf Büchern M o s i s enthaltenen Gesetze. Seinen literarischen Niederschlag fand der jüdische Rabbinismus in den systematischen Gesetzessammlungen der M i s c h n a und T o s e f t a, in den M i d r a s c h i m, im palästinensischen und, babylonischen T a l m u d und in den T a r g u m i m; auf dieser älteren hebräischen Literatur bauen auf die Kommentare zum Alten Testament und zum Talmud, Responsen und endlich die sog. Talmudkodices; mit einem Wort: die jüdische Religion, wie sie heute geworden ist, liegt verankert vor uns im Talmud und im gesamten talmudischen Schrifttum; alle soeben genannten Gruppen der hebräischen Literatur sind eben schließlich nichts anderes als Werke, die sich mit den im Talmud selbst dargelegten Gedanken zur jüdischen Religion befassen, daher also zum Talmud im weiteren Sinne des Wortes gerechnet werden müssen und kurz als talmudisches Schrifttum bezeichnet werden.
    Zum besseren Verständnis des Folgenden ist es notwendig, daß eine kurze historische Erklärung der eben genannten Worte „T o r a", „ Mischna", „Responsen" usw. gegeben wird.

    Die Grundlage des Talmud bilden die in der T o r a des Alten Testamentes niedergelegten mosaischen Gesetze. Töra, ein hebräisches Wort mit der Bedeutung „Lehre", „Gesetz", stellt im engeren Sinne des Wortes den Komplex der fünf Bücher Mosis dar, d. h. der ersten fünf Bücher des Alten Testamentes, die nach dem Glauben der Juden auf Moses selbst zurückgehen, der sie nach einem übernatürlichen Diktat Jahwes im 12. Jahrhundert vor der Zeitwende verfaßt haben soll. - In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, daß man in der Fachliteratur bereits seit etwa 30 Jahren nicht mehr von J e h o v a, sondern von Jahwe redet. Es ist bekannt, daß die hebräische Sprache ursprünglich nur über eine Konsonantenschrift verfügte und es hat sich herausgestellt, daß die hier im Hebräischen stehenden Konsonanten nicht Jehova, sondern Jahwe gelesen werden müssen.

    Die alttestamentliche Tora, die fünf Bücher Mosis sind die erste und heiligste Grundlage der jüdischen Religion, vor allem die im zweiten bis vierten Buch Mosis enthaltenen mosaischen Gesetze, die die verschiedensten Vorschriften rechtlicher, sittlicher und kultischer Art enthalten. Nicht minder sind aber auch die in der Tora mitgeteilten geschichtlichen Dinge für die weitere Entwicklung der jüdischen Religion und für das Verhalten des einzelnen Juden maßgebend geworden. Die übrigen Teile des Alten Testaments wurden als zweitrangige Zusätze an die eigentliche Offenbarung des Tora angeschlossen und erhielten dementsprechend für die Folgezeit eine weniger hoch stehende Bedeutung.

    Zur Vervollständigung des Bildes sei noch erwähnt, daß mit dem Wort „T o r a" im weiteren Sinne des Wortes die gesamte jüdische Gesetzeslehre gemeint ist, und zwar die schriftliche Gesetzeslehre des Alten Testamentes und die mündliche Gesetzeslehre, die später wiederum schriftlich niedergelegt wurde im Talmud und dessen religionsgesetzlichen Vorläufern und Fortführungen, d.h. also die gesamte religionsgesetzliche Literatur der Juden bis zum heutigen Tage.
    Die historische Entwicklung zeigt, daß die altisraelitischen mosaischen Gesetze und Erzählungen zum größten Teil zeitgebunden waren und in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung eine zeitgemäße Erklärung, Ergänzung und Abwandlung durch die damaligen jüdischen Gesetzeslehrer in der Mischna und Gemara, die beide zusammen den Talmud ausmachen, erhielten.

    Das Wort „M i s c h n ä" bedeutet: das Wiederholen, das Lernen, eine Sammlung von Lehrsätzen. Zunächst war es im Judentum verboten, die die Tora erläuternden Lehren der Gesetzeslehrer schriftlich festzulegen. Deshalb wurde diese mündliche Lehre zuerst von Mund zu Mund, von Generation zu Generation weitergegeben; man lernte das Gesetz einfach wörtlich auswendig, und zwar die Lehrsätze selbst und ihre Zurückführung auf das Wort des Alten Testamentes. Bald aber stellte sich bei der Fülle der von den Gesetzeslehrern vertretenen Lehrmeinungen die Forderung heraus, schriftliche Sammlungen dieser Lehrsätze anzulegen. Verschiedene solcher Sammlungen sind im nachbiblischen Judentum bald entstanden. Um eine Lehrverschiedenheit zu verhindern, verfaßte der jüdische Gesetzeslehrer Juda han-nasi (Juda, der Fürst) unter Benutzung aller vorhandenen Sammlungen seine M i s c h n a (im 2.Jahrhundert unserer Zeitrechnung).

    Inhaltlich besteht diese Mischna aus sechs „Ordnungen", die wiederum in eine Anzahl von Traktaten zerfallen; die Gesamtzahl der Mischnatraktate beträgt 63.

    Aber auch die Mischna genügte den in ihrer Art eifrigen jüdischen Gesetzeslehrern nicht. Es bildeten sich jüdische Gesetzesschulen in Palästina selbst (Jerusalem, Jamnia, Tiberias, Caesarea, Sepphoris) und in noch ausgeprägterer Form in Babylonien (Nehardea, Sura, Pumbedita). Die Mischna erfuhr in diesen Schulen eine weitere schriftlich festgelegte Ergänzung, die sog. G e m a r a d.h. Vollendung. Entsprechend den beiden Zentren jüdischer Gesetzeslehre (Palästina und Babylonien) wurden die Meinungen der einzelnen jüdischen Gesetzeskundigen zu den Sätzen der Mischna in einer zweifachen Gemara zusammengetragen: wir kennen so den palästinensischen oder jerusalemischen T a l m u d (d.h. Mischna plus palästinensische Gemara, deren Schlußredaktion im, 5. Jahrhundert unserer Zeitrechnung liegt) und den babylonischen Talmud (d. h. Mischna plus babylonische Gemara, deren Schlußredaktion im 6. Jahrhundert unserer Zeitrechnung festliegt). Wegen seiner vielen rechtlichen Bestimmungen erang der babylonische Talmud im Gegensatz zum palästinensischen oder jerusalemischen Talmud, der mehr erzählende Dinge berichtet, innerhalb des Judentums allgemeine Anerkennung; und dieser babylonische Talmud ist immer gemeint, wenn man schlechthin vom Talmud redet.

    Mit dem Abschluß des Talmud hat jedoch die Erklärung der jüdischen Gesetzeslehre keineswegs ihr Ende erreicht. Zahllose T a l m u d k o m m e n t a r e entstanden und entstehen auch heute immer noch, um auseinanderzusetzen, wie der Talmud im einzelnen zu erklären ist. Zwei dieser Talmudkommentare haben im Judentum ein sehr hohes Ansehen erlangt und werden den Talmudausgaben ständig beigefügt; es handelt sich um die Kommentare des R a s c h i, eines im 11. und 12. Jahrhundert lebenden Rabbi Schelomo Jizchaqi, und um den Talmudkommentar der sog. Tosafisten, die im 12. und 13. Jahr hundert als jüdische Gesetzesautoritäten in Nordfrankreich und Westdeutschland lebten. Neben diesen Talmudkommentaren entwickelten sich ferner die sog. Talmudkodices, in denen die einzelnen Talmudsprüche nach Sachgebieten mehr oder weniger geordnet den Juden als Hand*habe für das tägliche Leben geboten werden sollten. So unternahm der Jude A l f a s s i im 11. Jahrhundert einen derartigen Versuch mit seinen „H a l a c h o t" („Gesetze") und M a i m o n i d e s im 12. Jahrhundert mit seinem „Mischne tora" („Wiederholung des Gesetzes"); weit größeren Erfolg jedoch hatte in dieser Hinsicht der Jude J o s e f K a r o im 16. Jahrhundert mit seinem S c h u l c h a n a r u c h ("Gedeckter Tisch"), der zuerst in Venedig im Jahre 1564/65 erschien und der heute bereits in Ausgaben herausgebracht wird, in denen bis zu vierzig Kommentare zum Schulchan aruch beigedruckt werden. Wiederum einen Auszug aus dem Schulchan aruch gab gegen Ende des vergangenen Jahrhunderts der Jude Salomo Ganzfried heraus mit seinem Kizzur Schulchan aruch, der bis zum heutigen Tage in immer weiteren Auflagen erscheint.

    Außer dieser mehr oder weniger kanonisierten talmudischen Literatur der Juden bildete sich eine zweite große Gruppe talmudischer Schriften heraus, die nicht in demselben Ansehen wie die bisher genannten Werke stand und steht, die aber für die Erschließung der Religion des Talmud nicht unberücksichtigt bleiben kann.
    Hierzu gehört z. B. die B a r e i t a (d. h. „die Draußenstehende"), jene Lehren, die zur Zeit der Mischna entstanden, aber keine Aufnahme in die allgemein anerkannte Mischna fanden, ferner die T o s e f t a, eine der Mischna sehr nahe verwandte Sammlung von Lehrsätzen und Überlieferungen der jüdischen Gesetzeslehrer der beiden ersten Jahrhunderte unserer Zeitrechnung. Obwohl die Lehren der Tosefta von den Juden nicht als verpflichtend angesehen werden, berufen sich die jüdischen Gesetzeslehrer aller Zeiten doch immer wieder auf diese sehr umfangreiche Gesetzessammlung früherer Zeiten. In diesem Zusammenhang sind weiterhin zu nennen die M i d r a s c h i m, d. h. Auslegungsschriften zu den alttestamentlichen Büchern (entstanden in den ersten sechs Jahrhunderten unserer Zeitrechnung), ferner die T a r g u m i m, d, h. erklärende aramäische Übersetzungen der hebräischen Bibelbücher, endlich die Responsenliteratur, d. h. Antwort-Literatur, in der die talmudischen Lehrer ihrer Zeit zu den an sie gerichteten Anfragen Rechtsgutachten über Zweifelsfragen aller Art erteilten.

    Diese wenigen aber notwendigen historischen Feststellungen mögen genügen. Sie vermitteln uns ein Bild des uns zur Verfügung stehenden jüdisch-talmudischen Literaturmaterials als Quelle zur Erkenntnis der Religion des Talmud.
    Die nationalsozialistische Erziehung hat das deutsche Volk mit den mannigfachsten Zitaten aus dem Talmud und aus der sonstigen talmudischen Literatur bekanntgemacht. Wir haben diese Talmudsprüche hingenommen als Haßausbrüche des jüdischen Denkens gegenüber dem Nichtjudentum oder als Kennzeichnung des jüdischen Wesens im allgemeinen. Wir kennen heute alle - um nur einige Beispiele zu nennen ; den talmudischen Ausspruch: „Liebet alle (Juden) und hasset die Nichtjuden, die Verführer und Verräter!" (Kizzur 29,13); oder: „Verflucht seien alle Nichtjuden! Gesegnet alle Juden!" (Schulchan aruch, Orach chajjim 690,16); oder: „Die Beraubung der Nichtjuden ist erlaubt" (Talmudtraktat, Baba mezia 48b Tosafot, 61a Tosafot, 83b, l l l b, Bekorot 13b, 13b Raschi, 13b Tosafot); oder: „Wie widerlich ist die Unbeschnittenheit! Nur die Frevler wurden damit beschämt, wie es heißt: alle Nichtjuden sind unbeschnitten" (Talmudtraktat Nedarim 31b); oder: „Der Nichtjude und die Nichtjüdin wirken verunreinigend" (Talmudtraktat Schabbat 83a), oder endlich: „Die Nichtjuden heißen nicht Menschen, sondern Vieh" (Talmudtraktat Baba mezia 114b).

    Oft schon sind uns diese Zitate vorgesetzt worden; wir hören sie in Vorträgen, wir lesen sie in Zeitungen und Broschüren, so daß vielfach der Verdacht aufgekommen ist, darin erschöpfe sich unsere ganze wissenschaftliche Kenntnis des Judentums, seiner Sprache, seiner Schrift und seiner Gesetze. Da es auch heute in Großdeutschland immer noch eine Anzahl Volksgenossen gibt, die glauben, der nationalsozialistische Kampf gegen das Judentum habe keine wissenschaftliche Basis, den „armen Juden" geschehe Unrecht über Unrecht, sei hier grundsätzlich festgestellt:
    Im Talmud steht unendlich mehr an aufklärendem Material über den Juden und sein Wesen, als uns Deutschen bisher in deutscher Übersetzung aus dem Talmud oder dem talmudischen Schrifttum durch Presse und Literatur gegeben wurde. Ein 20jähriges Studium des hebräischen Schrifttums, ja schon die ersten Arbeiten an dem Urtext der 12 Foliobände des babylonischen Talmud brachten die große. Erkenntnis: wenn alle Nichtjuden wüßten, was im Talmud steht, dann wäre eine Diskussion der Völker über die Judenfrage längst abgeschlossen; es würde niemand mehr von einer Juden f r a g e reden, sondern von einem Juden e n d e, das so oder so zwangsläufig herbeigeführt werden muß. Die Kenntnis des jüdischen Schrifttums gibt uns die beste und vom Judentum am meisten gefürchtete Waffe in die Hand. Mit ihr werden wir den größten Feind unseres Volkes schlagen, den Völkern Europas die Augen öffnen und sie zur Besinnung führen. Wir wissen also, daß im Talmud weit mehr Dinge gesagt sind, als man schlechthin ahnt.

    Die oben angeführten Talmudzitate gehören in ein groß angelegtes System, in das System der Religion des Talmud, in ein System, das uns einen weit tieferen Sinn der einzelnen Talmudaussprüche verrät, als- diese jüdischen Behauptungen auf den ersten Blick zu haben scheinen. Man darf nie übersehen, daß hinter dem Talmud und seinem gesamten Schrifttum mehr als der Haß gegen die Nichtjuden steht. Im Rahmen dieser Schrift soll versucht werden, ein System der R e l i g i o n des T a l m u d zu geben und zu zeigen, wie die Talmudaussprüche im Zuge dieses jüdisch-talmudischen Denkens verstanden sein wollen. Es wird sich herausstellen, daß der Gegensatz zwischen Juden- und Nichtjudentum viel einschneidender ist, als ihn unser Kampf gegen das Judentum bisher erscheinen ließ. Und es wird sich erweisen, daß der Talmud die letzte Rechtfertigung - wenn es einer solchen noch bedurfte - unserer Stellung den Juden gegenüber bedeutet. Das im Talmud niedergelegte System der jüdischen Religion muß auch jeden Nichtjuden von , der Notwendigkeit des bedingungslosen Kampfes aller nichtjüdischen Völker gegen das Judentum überzeugen, der auf anderem Weg nicht zu dieser Erkenntnis kommen konnte.

    Religion des Talmud! Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß es ein Wesensmerkmal der jüdischen Religion darstellt, wenn der Jude in seinem ganzen Sinnen und Trachten vom Morgen bis zum Abend „r e 1 i g i ö s" erfaßt wird, und zwar durch eine zum Gesetz erstarrte Religion, die nur den Buchstaben kennt und beachtet. Der Jude Jakob Klatzkin hat einmal in der jüdischen Zeitschrift „Der Jude".(1916/17, S. 614) erklärt: „Das Gesetz ist die Verkörperung des Judentums.... Außerhalb des Gesetzes bleibt das Judentum ohne Gestaltung; es bleibt, in der Sprache der Kabbala zu reden, eine nackte Seele".

    Die Erziehung zum Gesetz ist das Ziel aller Talmudliteratur. So heißt es im Talmud und seinem Schrifttum: ;,Bedeutend ist die Gesetzeslehre; denn wenn sie nicht wäre, könnten Himmel und Erde nicht bestehen" (Talmudtraktat Nedarim 32a). „Dieses Gesetz (des Moses) allein ist es, das das Gesetz Gottes genannt werden darf Maimonides, More nebuchim 2,39). ;,Als Jahwe die Gesetzeslehre (am Berg Sinai) verkündete, da schwamm kein Fisch, da flog kein Vogel, kein Ochse brüllte, die göttlichen Räder standen still, die Seraphim verhielten sich ruhig, das Meer bewegte sich nicht, die Geschöpfe ließen keinen Laut vernehmen. Die ganze Welt war stumm und verharrte im Schweigen, und eine Stimme erscholl: Ich bin dein Gott" (Schemot rabba, par. 29 zu ' Kap. 20,2).
    Immer wieder wird der Jude im talmudischen Schrifttum daran erinnert, daß er streng verpflichtet ist, das Gesetz zu erlernen.
    "Das Lernen der Gesetzeslehre ist wichtiger als die Darbringung der immerwährenden Opfer" (Talmudtraktat Erubin 63b, Sanhedrin 44b) „... ist wichtiger als die Ehrung von Vater und Mutter" (Talmudtraktat Megilla 16b; Kizzur 143,12). Im Kizzur (27,2) heißt es: „Jeder Jude ist verpflichtet, die Gesetzeslehre zu lernen, ob arm oder reich, gesund oder krank, jung oder alt ... denn es heißt: Lerne die Gesetzeslehre bei Tage und bei Nacht ... Jedenfalls strenge er sich an, wenigstens etwas an jedem Tage und in jeder Nacht zu erlernen".

    Und weiterhin: „Für das Lernen der Gesetzeslehre gibt es kein Maß" (Talmudtraktat Pea 1,1, Chagiga 7 a). Dementsprechend heißt es dann auch: „Wenn jemand die Gesetzeslehre lernt und wieder vergißt, dann gleicht er einer Frau, die gebiert und (sofort wieder) begräbt" (Talmudtraktat Sanhedrin ' 99a); „Wer auch nur eine Sache aus der Gesetzeslehre vergißt, der verursacht die Verbannung seiner Kinder" (Talmudtraktat Joma 38 b) ; und „Wer sich von den Worten der Gesetzeslehre trennt, stürzt in die Hölle" (Talmudtraktat Baba batra 79 a, Rosch haschschana 17 a Raschi) „wird vom Feuer gefressen werden" (Talmudtraktat Baba batra 79 a). Nicht zu übersehen ist, daß der Talmud bei allen seinen Lobeshymnen auf die jüdische Gesetzeslehre in erster Linie an sich selbst denkt. Er - der Talmud - beansprucht für seine Gesetze alle und höchste Autorität, weil er nach seiner Ansicht allein den Sinn der im Alten Testament enthaltenen biblischen Gesetze richtig auseinandersetzen kann.
    Wie Jahwe die kleinste Vorschrift der biblischen Tora dem Moses übergeben hat, so ist nun auch der Jude wie an die biblische Tora so auch an die talmudischen Gesetze von religionswegen gebunden. Nicht ohne starke Betonung heißt es daher auch im Talmud: „Befaßt man sich mit der Schrift (des Alten Testaments), so ist dies etwas, aber nichts Besonderes; wenn mit der Mischna, so ist dies schon etwas; und man erhält dafür eine Belohnung; wenn aber mit dem Talmud, so gibt es nichts Bedeutenderes als dieses" (Talmudtraktat Baba mezia 33 a); „Schwerwiegender sind die Worte der (Talmud-)Weisen als die Worte des Alten Testaments" (Talmudtraktat Sanhedrin 88 b); „Die (Talmud-)Weisen haben für ihre Worte eine stärkere Befestigung geschaffen als die Worte des Alten Testamentes" (Talmudtraktat Jebamot 36 b, Ketubot 56 a). A u t o r i t ä t verlangt der Talmud für seine Gesetze, aber auch nicht minder für die Talmudweisen selbst, die über alles erhaben sind:' "Wenn jemand von einer Mahlzeit genießt, bei der ein (Talmud-)Weiser anwesend ist, so ist es ebenso, als hätte er von dem Glanz der Gottheit genossen" (Talmudtraktat Berakot 64 a); „Wer seine Tochter an einen (Talmud-)Weisen verheiratet, wer für den (Talmud-)Weisen die Geschäfte besorgt, wer die (Talmud-)Weisen von seinem Vermögen genießen läßt, dem rechnet es die Schrift (des Alten Testaments) so an, als ob er sich der Gottheit anschließt" (Talmudtraktat Ketubot 111 b). Und die Kehrseite dieser Talmudweisheit: „Wer die Worte der (Talmud-)Weisen übertritt, verdient den Tod" (Talmudtraktat Berakot 4 b, Erubin 21 b, 21 b Raschi, Aboda zara 27 b Raschi, 27 b Tosafot). Die Autorität des Talmudweisen geht sogar so weit, daß es im Talmudtraktat Berakot 19 a heißt: „Hast du gesehen, wie ein (Talmud-)Weiser nachts eine Sünde beging, dann denke darüber tags nicht nach! Er hat vielleicht Buße getan. Vielleicht? Wie kannst du daran zweifeln? Er hat bestimmt Buße getan". Oder: „Weshalb werden die (Talmud-)Weisen mit einer Nuß verglichen? Um dir zu sagen: wie bei einer Nuß, auch wenn sie mit Kot und Schmutz beschmiert ist, der Kern nicht widerlich wird, so wirkt auch der (Talmud-)Weise in seinem Innern nicht stinkend, selbst wenn er gesündigt hat" (Talmudtraktat Chagiga 15 b), und „Wenn ein (Talmud-)Weiser vor lauter Sünde stinkt, dann darfst du ihm in der Öffentlichkeit dennoch keine Schmach antun" (Talmudtraktat Menachot 99b). Es steht eben für das System der talmudischen Religion fest: „Die Sprache der (Talmud)Weisen bringt Heilung (Talmudtraktat Ketubot 130a, Nedarim 22a), ,Reichtum und Segen" (Talmudtraktat Ketubot 103a); ja es heißt sogar; Die (Talmud-)Weisen vermehren den Frieden in der Welt ' (Talmudtraktat Jebamot 122b, Nasir 66b, Keritot 28b, Tamid 32b).

    Erziehung zum Gesetz ist also das erste, was die Religion des Talmud vom Juden gebieterisch for*dert, und zwar in jener Form, daß nun auch d i e gesetzliche Leistung das Erbarmen Jahwes automatisch auslöst. Während die jüdische alttestamentliche Prophetie noch von göttlichen Gnadentaten das, Heil erwartete und einen starken Glauben als Voraussetzung der Heilsmöglichkeit verlangte, wird für den Talmud und die gesamte talmudische Literatur die Gesetzeserfüllung schlechthin zur Religion Israels. In einem ständigen Geben und Empfangen, Leisten und Gegenleisten vollzieht sich das Gemeinschaftsverhältnis zwischen Jahwe und Juda. Dabei ist das Verhältnis beider Teile zueinander als das gleichstehender Parteien gedacht.

    Bedingung der Heilsmöglichkeit ist einzig und allein die Erfüllung der Gebote; alles Heil wird von Jahwe nur gewährt als Erwiderung der menschlichen Leistung. So sagt auch der Talmud selbst: „Du hast in der Gesetzeslehre auch nicht das leichteste Gebot, für das, es keine Belohnung auf dieser Welt gäbe" (Talmudtraktat Menachot 44a). Der Jude Jehuda Halevi äußert sich in seinem „Kusari" folgendermaßen: „Der Mensch ist zu tadeln, der für die sichtbar gute Handlung nicht den sichtbar guten Lohn erstrebt" (Kusari 5,23). Gesetz und rein äußerliche Erfüllung dieses Gesetzes: das ist der Ausgangspunkt der ganzen talmudischen Religion. Und nun baut sich auf diesem Fundament ein Lehrsystem auf, das uns einen vollen Einblick in das Denken und Handeln der Juden gestattet. Die Gesetzlichkeit, wie sie der Talmud lehrt,*soll die Religiosität im absolutenSinne sein; sie war die einzige Form derselben zu allen Zeiten und soll es ewig bleiben. Das Gesetz ist die ausschließliche Offenbarung Gottes an die Welt. Obwohl Abraham in der talmudischen Literatur als der Stammvater des Judentums gilt, wird nun auch Adam als erster Mensch so dargestellt, als ob der Mensch an sich nur in gesetzlicher Form sein Leben führen könne, ja daß vor allem der Mensch von vornherein nur als Jude zu denken sei. Dieselbe Idee liegt dem talmudischen Gedanken aus Sanhedrin 38a zugrunde, wo es heißt, daß dieser selbe Adam am Abend vor Anbruch des Sabbats erschaf'en worden ist, um sofort in die Heiligung des Sabbats eintreten zu können. Selbstverständlich ist es natürlich für den Talmud, daß Abraham, der Stammvater der Juden, die ganze Tora erfüllt habe (Talmudtraktat Qidduschin 82a); Abraham, der genannt wird „der Größte der Welt" (Sifre, Deuteronomium 11.10), „Fürst und Vater der wirklich gläubigen Menschen'" (Aharon Ben Elihu, Keret tora, zu Deuonomium 33,4) und von dem der Talmudtraktat Baba batra 91 a berichtet: „Als unser Vater Abraham aus der Welt schied, stellten sich alle Großen der Nichtjuden auf und sprachen: Wehe der Welt, die nun ihren Führer verloren hat!"

    Gesetzlichkeit, die einzig mögliche Form der Religion und: nur das Gesetz ist die Quelle alles Lebens. „Die Gesetzeslehre ist ein Lebenssaft (Talmudtraktat Qidduschin 30b); „Die Gesetzeslehre ist eine Freude für die Juden" (Midrasch Schocher tob zu Psalm 117,1); „Wer sich mit der Gesetzeslehre um ihrer selbst willen befaßt, dem wird sie eine Arznei des Lebens" (Talmudtraktat Taanit 7a); „Die Gesetzeslehre ist wahrhaftig die Quelle des Lebens und die Grundlage aller Gebote .... denn durch den Talmud kennen wir alle Gebote, die der Mensch befolgen muß und durch, die er lebt" (Abraham Ben Meir Ibn Esra, Jesod mora, Scha'ar 1); „Alles, was die praktische Philosophie lehrt, ist in der Gesetzeslehre am vollkommensten enthalten; denn von ihr geht die Philosophie aus und zu ihr kommt sie wieder zurück, (Abraham Ibn Daud Halevi, Emuna rama, Ma'amar 3) ; „Wer sich mit der Gesetzeslehre befaßt, der kommt, in die Höhe" (Talmudtraktat Abot 6,2; Schir rabba, par. 1 zu Kap. 1,2). Es würde in' diesem Zusammlenhang zu weit führen, aufzuzeigen, wie die jüdische Gesetzeslehre im Talmud mit allen möglichen Dingen verglichen wird, um ihre Lebenskraft unter Be*weis zu stellen; nur einige wenige Beispiele seien angeführt: „Weshalb werden die Worte der Gesetzeslehre mit einem Feigenbaum verglichen? Wie man am Feigenbaum, so oft man ihn durchsucht, im*mer Feigen findet, so findet man auch an den Wor*ten der Gesetzeslehre, so oft man sie durchsucht, immer wieder Geschmack" (Talmudtraktat Erubin*54b); „Weshalb werden die Worte der Gesetzeslehre mit der Brust verglichen? Wie das Kind in' der Brust, so oft es daran saugt, immer Milch findet, so findet man auch an den Worten der Gesetzeslehre so oft man sie durchsucht, immer wieder Geschmack" (Talmudtraktat Erubin 54b); "Wie der Wein Trost spendet, so auch die Worte der Gesetzeslehre" (Schir hasch-schirim suta 1,2); „Wie der Wein je älter um so vorzüglicher wird, so sind auch ' die Worte der Gesetzeslehre um so wertvoller, je länger sie im Körper (der Juden) lagern" (Schir hasch-schirim suta 1,2); endlich: „Wie die Brüste ; der Schmuck und die Zierde des Weibes sind, so sind es Moses und Aaron für die Juden ... wie die Brust mit Milch gefüllt wird, so sind auch die Juden durch Moses und Aaron voll des Gesetzes" (Schir rabba, par. 2 zu Kap. 4,5). Daher auch die Talmudaufforderung: „Eine Leuchte ist das Gebot und das Gesetz ein Licht. Geh und befasse dich mit dem Lichte der Welt!" (Talmudtraktat Baba batra 3b). Nur das Gesetz ist also als Verbindung zwischen Gott und Mensch möglich. Und da nur die Juden ; diese einzige Offenbarung Gottes im Gesetz angenommen haben, so sind auch nur die Juden durch das Gesetz im Besitz des Heiles. '.Nur die Juden tragen durch Annahme des jahwistischen Gesetzes einen unauslöschlichen Charakterder Heiligkeit in sich.

    Nur die Juden sind fähig heilige Menschen zu werden; nur die Juden können Gutes auf Erden vollbringen. Sie, die Juden, bilden die Gemeinschaft der Heiligen unter den Völkern, während die Heidenwelt, d.h. alle Nichtjuden, zum profanen Gebiet erklärt werden muß. - Unauslöschlich, ist der Charakter der Heiligkeit Judas, dieser „Gemeinde der Heiligen", wie es in Mechilta, (Beschallach, par. 4 zu Kap. 14,15) heißt. „Wie das Lamm, so sind auch die Juden vollkommen heilig", lautet es im Schir hasch-schirim suta 6,6. „Wohltätigkeit erhöht ein Volk; das sind die Juden; denn es heißt: Wer gleicht deinem Volk Israel; es "ist ein einzigartiges Volk auf der Erde" (Talmudtraktat Baba batra 10b). Im Kizzur verlautet, daß die Juden kein Unrecht tun und nicht lügen (62, 16; 163, 1). Ähnlich heißt es im Talmudtraktat Schabbat 104 a: „Sie (die Juden) sind ehrlich und gerecht". An anderer Stelle im Talmud lesen wir: „Es gibt kein Volk wie das (der Juden), das würdig wäre, daß man sich ihm anschließt" (Talmudtraktat Jebamot 79 a). Oder: „wieder Aethiopier durch seine (schwarze) Hautfarbe ausgezeichnet ist, so sind auch die Juden durch ihre (guten) Handlungen ausgezeichnet" (Talmudtraktat Moed qatan 16b): Ganz kurz und bündig stellt der Talmudtraktat Menachot 53a/b fest: „Die Guten: das sind die Juden". Dieses Volk (der Juden) ist, wie es im Talmudtraktat Jebamot 79a heißt, durch drei Eigenschaften gekennzeichnet: barmherzig, schamhaft und mildtätig . . und wer diese drei Eigenschaften besitzt, ist würdig, daß er an dieses Volk angeschlossen wird". Die jüdische Auslegungsschrift Schir hasch-schirim suta spricht also über die Juden: „Siehe, du bist schön ... Er Jahweh) spricht zu den Juden: Heil euch, ihr Juden! Wer ist wie ihr! ... Wer ist wie dein Volk, ihr Juden' . .. Wie lieblich sind deine Füße in Schuhen, du edle Jungfrau! ... Auch die Frevler (die Nichtjuden) werden Helden genannt, wie es heißt (Jesaja 5,22): "Wehe über die Helden im Weintrinken!"... Wer aber: sind die wirklichen Helden? Die Gerechten (die Juden) ... Jüdische Gerechtigkeit erhebt die Juden über alle Völker der Erde" (1, 5); „deine Sprößlinge sind wie ein Lustgarten von Granatapfelbäumen; wie ein Lustgarten von Granatapfelbäumen lieblich ist, so sind die Juden schön und ihre Werke verbreiten sich (4, 13), oder schließlich: „Ich (das Judentum) bin in seinen (Jahwes) Augen wie die Stifterin des Friedens" (8, 10).

    Äußeres Zeichen dieser Heiligkeit Judas ist die Beschneidung. Im Schemot rabba, par. 23 zu Kap. 15,1 heißt es: „Die Beschneidung zeugt für uns (Juden), daß wir rein sind". „Du (Juda), bist schön in der Beschneidung" sagt Schir rabba, par. 1 zu Kap. 4,1 und par. 2 zu Kap. 7,7. In derselben Schrift heißt es an anderer Stelle: „Alle Freuden dieser Welt haben die Juden der Beschneidung zu verdanken, die zwischen den Hüften vorgenommen wird" (par. 2 zu Kap. 7,2). Der Talmudtraktat Menachot 43 b berichtet über David, den jüdischen König: „Wenn David sich badete und sich nackt dastehen sah, sprach er: Wehe mir, da ich nackt ohne (die Ausübung der) Gebote dastehe! Wenn er sich dann aber der Beschneidung seines Fleisches erinnerte, dann wurde er wieder ruhig". Kurzerhand heißt es an verschiedenen, Stellen des Talmud: „Bedeutend ist die Beschneidung; wenn sie nicht wäre, könnten Himmel und Erde nicht bestehen" (Talmudtraktat Schabbat 137 b, Nedarim 32 a). Bezeichnend heißt es weiter: „Geliebt ist die Beschneidung; denn alle Beschnittenen sind vom Sturz in die Hölle verschont" (Midrasch Tehillim, Kap. 6). Daher muß ein Beschnittener, der trotz dieser Verheißung wegen Götzendienst oder ähnlicher Vergehen in die Hölle wandern muß,. zuerst auf irgendeine Weise wieder mit der Vorhaut behaftet werden; die Hölle kann einfach keinen Beschnittenen bei sich dulden., Daher weiß Bereschit rabba,
    par. 48 zu Kap. 18,1 zu berichten: „Abraham sitzt an der Höllenpforte und läßt keinen Beschnittenen hinein. Was aber macht er mit denjenigen (Juden), die sich schwer vergangen haben (und deshalb in die Hölle gestürzt werden)? Er nimmt die Vorhaut von den vor der Beschneidung verstorbenen Kindern, befestigt sie an den (jüdischen) Sündern und läßt sie dann in die Hölle hinabstürzen"; nach Schemot rabba, par. 19 zu Kap. 12,43 schickt Jahwe zu dem gleichen Zweck „einen Engel, der ihre (der jüdischen Sünder) Vorhaut herunterzieht und sie dann in die Hölle fahren läßt". Ein Beschnittener, ein Jude in der Hölle ist nach talmudischer Anschauung eine Unmöglichkeit, denn der Jude ist der heilige Mensch im absoluten Sinne des Wortes, er ist das „Kind Gottes", wie es im Talmudtraktat Schabbat 31 a heißt.
    Daher ist auch der Schlechteste in Israel voller Verdienste und nicht profan wie der Heide, der Nichtjude. Jeder Jude hat seine Würde, die dem Nichtjuden einfachhin fehlt und fehlen muß. Wenn aber trotzdem der Talmud etwas Negatives aus der Geschichte der Juden berichten will, dann heißt es im Urtext entweder einfach statt „Israel hat dies oder jenes getan": „die Feinde der Juden haben dies oder jenes vollbracht"; oder aber die Schwächen und Sünden der alttestamentlichen Größen werden vom Talmud serienweise durchgesprochen, und immer wird ein Weg gefunden, um aus den Sünden etwas Belangloses, ja selbst eine Tugend und ein . Verdienst zu stempeln. Im Talmudtraktat Schabbat , 55 b bis 56 a lesen wir: „Wer glaubt, die Söhne des Heli hätten gesündigt, der irrt sich ... Wie aber ' halte ich aufrecht (die Worte des Alten Testamentes): „Sie lagen bei den Weibern" (I. Samuel 2,22)? Da sie (die Weiber) für die Darbringung ihrer Opfer lange Zeit brauchten, so daß sie zu ihren Männern ' nicht (rechtzeitig) zurückkehrten, so rechnet es ihnen (den Söhnen des Heli) die Schrift (des Alten Testaments) so an, als hätten sie die Weiber beschlafen". Oder: „Nicht aus Liebe verkehrte Salomo (der jüdische König) mit fremden Weibern, sondern in der Absicht, diese (bei Jahwe) beliebt zu machen und sie zum Judentum zu bekehren" (Schir rabba, par. 1 ' zu Kap. 1,1).
    Den Ehebruch des jüdischen Königs David mit Betsabe, der Frau des Feldherrn Urias, den David auf heimtückische Art im Feld töten ließ, entschuldigt der Talmud mit den Worten, daß die Betsabe dem David als Weib bestimmt gewesen sei : und daß er sie nur als unreife Frucht genossen habe ; (Sanhedrin 107 a), Nach dem allgemein gültigen Talmudsatz „Je größer ein Mensch (ein Jude), desto stärker ist auch sein sinnlicher Trieb" (Talmudtraktat Sukka 52 a) berichtet der Talmud mit einer großen Selbstverständlichkeit derartige Ereignisse aus dem Leben seiner vergangenen Größen; so vom biblischen Josef, der vom Alten Testament als der Keusche'' Josef hingestellt wird - im Talmud heißt es über ihn, daß er zur Frau des Putiphar hinging, um mit ihr zu sündigen, und weiter wird über den Keuschen" Josef berichtet: „Und er stemmte (zur Üeberwindung seiner Leidenschaft) die Hände gegen den Boden, daß ihm der Same aus den Fingernägeln hervorkam" (Talmudtraktat Sota 36 b). Immer wieder lesen wir in der. talmudischen Literatur, daß die Söhne Israels, die Stammväter des heiligen Volkes der Juden nur Gerechte waren. Selbst das goldene Kalb, das Israel am Sinai anbetete, wird diesem heiligen Volk nicht als Sünde ausgelegt; denn Jahwe, der Heilige, untersuchte diese Sünde und konnte nichts Strafbares an den Juden feststellen, da diese Tat nicht von den Juden, sondern von den aus Ägypten mitgelaufenen Proselyten vollbracht wurde Pesikta, Piska 9). Gott vergißt, wie es im Talmudtraktat Berakot 32b und in Pesikta, Piska 17 dargelegt wird, die Sünden der Juden, er vergißt aber nicht, daß er Israel am Sinai als sein Volk erkor.

    Ja noch mehr: „Wenn ein Mensch (ein Jude) heimlich eine Sünde begeht,... so ist er (Jahwe) ihm (dem Juden) dankbar; denn es heißt (im Alten Testament, Hoseas 14,5): Greife zur Güte! (Talmudtraktat Joma 86 b).

    Eine Bloßstellung des jüdischen Volkes, das eine Verkörperung der Heiligkeit darstellt, ist nach dem System des Talmud nicht denkbar und auf jeden Fall zu vermeiden. Daher auch die strengen Bestimmungen des Talmud: jede Gefahr, daß auf das Judentum ein Schatten falle muß ausgeschlossen sein, d. h. in talmudischer Ausdruckweise: kein Jude darf durch eine etwaige Entweihung des göttlichen Namens" das Judentum vor den Nichtjuden bloßstellen, kein Jude darf öffentlich ein Ärgernis geben. Die diesbezügliche Talmudtaktik spiegelt sich am besten in folgenden Talmudaussprüchen wider: „Wenn ein Jude und ein Nichtjude vor Gericht kommen, so sollst du wenn du ihm (dem Juden) nach jüdischem Gesetz recht geben kannst, ihm recht geben und zu diesem dem Nichtjuden) sagen: so ist es nach unserem Gesetz; wenn du ihm (dem Juden) aber nach dem Gesetz der Nichtjuden recht geben kannst, so sollst du ihm (dem Juden) recht geben und zu diesem (dem Nichtjuden) sagen: so ist es nach eurem Gesetz. Wenn aber beides nicht möglich ist, dann komme ihm (dem Nichtjuden) mit einer Hinterlist, so Rabbi Jismael. Rabbi Akiba jedoch sagte: man darf ihm nicht mit einer Hinterlist kommen wegen der Entweihung des (göttlichen) Namens. Aber Rabbi Akiba sagte dies nur für den Fall, daß eine Entweihung des (göttlichen) Namens in Frage kommt; wenn eine Entweihung des (göttlichen) Namens nicht in Frage kommt, so tue man dies (d. h. man komme ihm mit einer Hinterlist)" (Talmudtraktat Baba qamma 113a). Ähnlich heißt es im Raschikommentar zum Talmudtraktat Baba qamma 113 a: „Man soll sich deshalb keine Sorgen machen, wenn man ihn (den Nichtjuden) beraubt; nur darf keine Entweihung des (göttlichen) Namens vorliegen, und der Betrug darf nicht ans Tageslicht kommen". Wenn man weiterhin bedenkt, daß dem Juden die ihm von Jahwe gegebene biblische Tora in ihren kleinsten Bestandteilen unantastbar gilt, erst dann läßt sich ermessen, wie sehr es dem Juden um die Verhütung eines Ärgernisses geht: „Lieber werde ein Buchstabe aus der Tora entwurzelt, als daß der Name des Himmlischen öffentlich entweiht werde" (Talmudtraktat Jebamot 79 a). Es handelt sich aber wohlgemerkt nur um eine öffentliche Entweihung des göttlichen Namens! Denn: „Sieht jemand (ein Jude), daß sein böser Trieb sich seiner bemächtigt, so gehe er an einen Ort, wo man ihn nicht kennt, kleide sich in Schwarz und folge dem Trieb seines Herzens; nur entweihe man den (göttlichen) Namen nicht öffentlich!" (Talmudtraktat Moed qatan 17 a, Chagiga 16 a, Qidduschin 40 a). Keine Bloßstellung des jüdischen Volkes durch öffentliches Ärgernis aber auch keine Bloßstellung durch öffentliche Beschämung eines Juden. „Wer (als Jude) seinen Nächsten (d. h. also den Juden) öffentlich beschämt, handelt so, als ob er Blut vergossen hätte" (Talmudtraktat Baba mezia 58b), „...hat keinen Anteil an der kommenden Welt" (Talmudtraktat Baba mezia 59a, Sanhedrin 107a). Israel, die Gemeinde der Heiligen auf Erden, und zwar nur Israel ist inmitten der Nichtisraeliten die Stätte des Reiches Gottes. Das Verhältnis dieses heiligen Volkes der Juden zu Jahwe ist so exklusiv, daß Gott nur dort zu treffen ist, wo sich ein Hebräer mit dem Gesetz beschäftigt. "Um den "doppelten Lohn" der Juden herauszustreichen. berichtet die talmudische Literatur folgendes: Jahwe hat zuerst seine Tora allen Völkern der Erde angeboten; aber nur Israel nahm diese Tora an (Talmudtraktat Taanit 25 a) und verdient daher als einziges ' Volk der Erde doppelten Lohn vor allen Völkern der Erde (Pesikta, Piska 5). „Es sprach der Heilige, gepriesen sei er, zu den Juden: Ihr' habt mich als das einzig Kostbare auf der Welt anerkannt, so werde ich auch euch als das einzig Kostbare auf der Welt anerkennen" (Talmudtraktat Berakot 6 a).

    Die Juden sind daher nach der Mechilta, Beschallach, par. 2 zu Kap. 14,5 die Perle, der kostbare Schatz, den die Nichtjuden in ihrer Mitte haben, ohne es zu wissen. Und es ist nach der talmudischen Lehre so, daß Jahwe sich auch in aller Zukunft niemals ein ande*res Volk als das der Juden erwählt; denn „Nur euch kenne ich von allen Geschlechtern der Erde" (Jehuda Halevi, Kusari 2,44). Oder: „Ich (Jahwe) mache dich (das Judenvolk) zum Stammvater von Völkern, ich mache dich zum Auserwählten unter den Völkern, ich mache dich zum König über die Völker, ich mache dich zum Besten unter den Völkern, ich mache dich zum Vertrauten unter den Völkern" (Talmudtraktat Schabbat 105 a). In der talmudischen Schrift Mechilta (Haschira, par. 3 zu Kap. 15,2) wird berichtet: „Ein Mensch (ein Jude) ging hin, um sich ein Weib zu nehmen. Manchmal schämte er sich ihretwegen, manchmal schämte er sich ihrer Familie wegen, manchmal schämte er sich ihrer Verwandten wegen; aber ich bin nicht so (meiner braucht sich Jahwe nicht zu schämen): ich bin eine Königin, die Tochter von Königen, geliebt, die Tochter von Ge*liebten, heilig, die Tochter von Heiligen, rein, die Tochter von Reinen".

    Juden und Nichtjuden: beide haben ihre bestimmte Aufgabe und Bestimmung. Der Jude ist zum Dienst Jahwes bestimmt, die Nichtjuden aber müssen ihren irdischen Beschäftigungen n a c h g e h e n; der Jude gibt sich dem Gesetzesstudium hin und hat für die körperliche Arbeit der Nichtjuden keine Zeit. Sehr anschaulich heißt es im Talmudtraktat Sanhedrin 99 b: „Der Mensch (der Jude) ist für die Arbeit geboren. Denn es heißt (im Alten Testament): „Der Mensch ist für die Arbeit geboren". Ich wußte aber anfangs nicht, ob für die Arbeit mit dem Munde oder für die körperliche Arbeit. Da es aber (im Alten Testament) heißt: „sein Mund trieb ihn dazu an", muß man sagen: er ist für die Arbeit mit dem Munde geschaffen. Ich wußte aber immer noch nicht, ob für die Beschäftigung mit der (jüdischen) Gesetzeslehre oder für die Beschäftigung mit dem Gerede. Da es aber (im Alten Testament) heißt: „es weiche dieses Buch der Gesetzeslehre nicht von deinem Munde", so muß man sagen: er ist für die Beschäftigung mit der Gesetzeslehre geboren worden". „Arbeit ist eine Quälerei", heißt es an einer, und „Besser ein wenig Ruhe am Sabbat als die Mühsal und Sorge an den sechs Arbeitstagen" an einer anderen Stelle dieser hebräischen Literatur (Talmudtraktat Tannit 12b; Midrasch Kohelet rabba, par. 1 zu Kap. 4,6). Es paßt in den Zug des innerlich unschöpferischen und mit fremden Erzeugnissen handelnden Juden hinein, wenn wir weiterhin im Talmud lesen: „Ihr (Juden) habt es nicht nötig, früh aufzustehen und euch erst spät hinzulegen und das Brot der Mühsal zu essen; denn er (Jahwe) gibt es seinen Lieben (den Juden) auch im Schlafe" Talmudtraktat Joma 77a). Oder: „Der Heilige, gepriesen sei er, sprach zu den Juden: Kinder, borgt auf meine Rechnung, feiert die Heiligkeit des Tages (des Festtages), vertraut auf mich, ich werde schon zahlen" (Talmudtraktat Beza 15b).

    Doch damit nicht genug! Die Nichtiuden sind dazu bestimmt, diese Sorgen des Alltages auf sich zu nehmen und sie den Juden, den heiligen Juden, abzunehmen. „Wenn ich morgens aufstehe - so sagt der Jude nach dem Talmudtraktat Berakot 58a -, dann finde ich alles für mich bereitet. Alle Nichtjuden eilen zur Türe meines Hauses; wenn ich mich morgens erhebe, finde ich diese alle vor mir". Wir sehen förmlich vor unseren Augen diesen Juden, der sich von seinem Lager erhebt und nun nach Talmudvorschrift beim Anlegen des Gürtels das Gebet spricht: „Gepriesen sei jener, der die Juden mit Stärke umgürtet" (Talmudtraktat Berakot 60b). Der Midrasch Talpiot (Warschau 1875, Seite 255) stellt zu dieser Frage fest: „Gott schuf die Nichtjuden, obwohl sie den Tieren gleich sind, in Menschengestalt . . Jedoch schuf er sie zu keinem anderen Zweck, als daß sie bei Tag und Nacht den Juden dienen und von diesem Dienst nie ablassen. Es ziemt sich nicht für Juden, daß sie sich von Tieren in Tiergestalt bedienen lassen, wohl aber von Tieren in Menschengestalt". Einen Gipfelpunkt talmudischer Religion bedeutet es, wenn der sich vor den Juden erniedrigende Nichtjude obendrein vom Gott der Juden, vor Jahwe verhöhnt wird; der Talmud berichtet: „Dereinst wird der Heilige, gepriesen sei er, eine Torarolle auf den Schoß nehmen und sprechen: Wer sich mit dieser befaßt hat, der komme und erhalte seinen Lohn! Darauf werden (auch) alle Nichtjuden erscheinen ... Zuerst wird das Römische Reich vortreten.... dieses schuldbeladene Rom, dessen Macht sich über die ganze Welt erstreckt ... Der Heilige, gepriesen sei er, wird zu ihnen sagen: Womit habt ihr euch befaßt? Sie erwidern: Herr der Welt, wir haben viele Straßen gebaut, viele Bäder angelegt und Gold und Silber gesammelt; und dies alles haben wir getan für die Juden, damit diese sich mit der Tora befassen können. Der Heilige, gepriesen sei er, wird ihnen antworten: Ihr Narren der Welt! Was ihr getan habt, habt ihr ja doch nur für euch getan. Ihr habt Straßen gebaut, um Huren hineinsetzen zu können: ihr habt Bäder angelegt um euch selbst einen Genuß zu verschaffen; und das Gold und Silber gehört mir" (Talmudtraktat Aboda zara 2a/b. Nur der Jude steht in Verbindung mit Gott - so meint es der Talmud. Und nie darf der Jude seine Mysterien, sein Gesetz, das ihn mit Gott verbindet, an die Nichtjuden verraten. Die Tora ist nur Israel anvertraut wie das "Weib eines Mannes", (Schemot rabba, par. 33 zu Kap. 25,2), deren Berührung jedem anderen Manne untersagt ist. Preisgabe der jüdischen Gesetzeslehre an die Nichtjuden wird als geistiger Ehebruch betrachtet. Nicht weniger als viermal lesen wir im Talmud den kurzen Satz: „Ein Nichtjude, der sich mit der Gesetzeslehre befaßt, verdient den Tod" (Talmudtraktat Chagiga 13a Tosafot, Sanhedrin 59a, Aboda zara 3 a Tosafot, Chullin 33a Tosafot).

    An einer dieser vier Stellen der Todesandrohung für Talmudforscher und Leser heißt es dann weiter: „Die für die Juden verpflichtenden Gesetze gehen die Nichtjuden nichts an" (Talmudtraktat Chullin 33 a Tosafot). Hier wird er*neut deutlich, wie sehr sich das Judentum davor fürchtet, daß seine Gesetzbücher den Nichtjuden bekannt werden. Die Bedeutung des Kennens origi*nal jüdischer Quellen wird klar.
    An dieser Stelle, wo es sich um die Geheimhaltung der jüdischen Gesetzeslehre von seiten der Juden handelt, seien einige wenige Bemerkungen über die his heute erschienenen deutschen Übersetzungen des Talmud eingeschoben. Es steht fest, daß die deutsche Sprache den größten Anteil an der modernen Übersetzungsarbeit des Talmud hat. Es muß aber auch festgestellt werden, daß vor allem die Juden selbst diese Übersetzungen angefertigt haben und hier schon dafür sorgten, daß die Nichtjuden nicht zu tief hinter die Mysterien des heiligen jüdischen Volkes schauten. Ganz abgesehen davon, daß z.B. die einzige deutsche Gesamtübersetzung des babylonischen Talmud von dem .Juden Lazarus Goldschmidt hergestellt wurde und daß diese Übersetzung verhältnismäßig wenigen Nichtjuden zugänglich ist, kann nachgewiesen werden, daß dieser Jude Goldschmidt seinen Talmud dazu in einer deutschen Form bringt, die uns den Originaltext an entscheidenden Stellen falsch wiedergibt. Ein einziges Beispiel: Talmudtraktat Berakot 7b übersetzt Goldschmidt in seiner Talmudausgabe (Ausgabe mit Urtext 1893-1935 Nachdruck 1925; Ausgabe ohne Urtext 1929-1936): „Es ist erlaubt, auf dieser Welt die Frevler zu reizen" (bzw. „Es ist. hienieden erlaubt, die Frevler zu reizen"). Die richtige Übersetzung lautet: „Es ist erlaubt, auf dieser Welt die Frevler in einen Krieg hineinzuhetzen".Rein sprachlich läßt sich beweisen - sogar an Hand der von Juden herausgegebenen hebräischen Wörterbücher und Grammatiken -, daß das im Originaltext an der betreffenden Stelle stehende hebräische Wort „hitgarot" den Sinn hat: Krieg anfangen, zum Krieg herausfordern, in einen Krieg hineinhetzen. Ferner läßt sich aus Parallelstellen des Talmud beweisen, daß mit den Frevlern die Nichtjuden gemeint sind, was in einer richtigen deutschen Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden müßte. Wenn man solche Fälschungen kennt, braucht kaum noch betont zu werden, wie notwendig eine deutsche nicht-jüdische Gesamtausgabe des Talmud ist.

    Israel, die „Rose unter den Dornen" (Midrasch Schir hasch-schirim suta 2,2) - und auf der anderen Seite - das „Reich des Frevels", die Gesamtheit der Nichtjuden, die in der Sünde leben, die Nichtjuden, die ohne das Leben spendende, beglückende und beseligende Gesetz Jahwes dastehen und daher zu nichts anderem fähig sind als zum Schlechten. Von Gott verlassen ist die Völkerwelt der Nichtjuden schlechthin für Gott verschlossen; am Nichtjuden kann Gott überhaupt nichts mehr wirken; selbst im Gewissen des Nichtjuden regt sich nichts mehr, was nach einer Norm des sittlichen Handelns aussehen könnte. Gott läßt die Nichtjuden alles tun, was sie wollen, um sie so ins eigene Verderben rennen zu lassen. Selbst für den Fall, daß sich ein Nichtjude ernstlich mit dem Gedanken trüge, das jüdische Gesetz auch seinerseits anzuerkennen und auszuüben, so nützt ihm dies gar nichts, wenn er nicht die Beschneidung annimmt. Der Unbeschnittene, der Bevorhautete, ist in den Augen des Juden schlechthin widerlich. Talmudtraktat Nedarim 31 b). „Die Vorhaut ist der schlimmste Schandfleck aller Flecken" (Pirke Rabbi Eliezer, Kap. 29; Ausgabe Venedig 1544, Blatt 23, Rückseite, rechte Spalte; Ausgabe Amsterdam 1703, Blatt 28b: abgeändert in „eure Vorhaut ist der schlimmste Schandfleck aller Flecken"; Ausgabe Lemberg 1863: der ganze Satz fehlt).
    Der Nichtjude ist vollständig dem Weltdienst der Sünde überlassen. Immer wieder heißt es im talmudischen Schrifttum „Reich des Frevels" und dergleichen, wenn von der Gesamtheit der Nichtjuden die Rede ist. Von jedem Nichtjuden wird vorausgesetzt, daß er ein rescha, ein Bösewicht ist; die ganze Welt der Nichtjuden besteht nur aus Frevlern, die dem Dienst des Fleisches verfallen sind. „Die Liebe der (nichtjüdischen) Nationen ist Sünde. Alle Wohltätigkeit und Liebeswerke, die die Nichtjuden ausüben, gereichen, ihnen zur Sünde, denn sie tun dies auch nur deshalb, um dadurch Größe zu erlangen ... damit ihre Regierung von Dauer sei ... um prahlen zu können ... um uns zu beschimpfen. .. Wohltätigkeit und Liebe teilte er (Jahwe) den Juden zu, die Sünde aber den Nichtjuden" (Talmudtraktat Baba batra 10 b).

    Während der Jude immerzu für die Erfüllung der Gebote besorgt ist, beschäftigt sich der Nichtjude allezeit mit Übertretungen. Aus diesem Zusammenhang heraus sind dann auch alle jene (Talmudsprüche zu werten, die nur Negatives über den Nichtjuden zu sagen wissen, über den Nichtjuden, der eben nach dem Glauben der Juden nur zu einem fähig ist, nämlich zum Schlechten, zur Sünde. „Der Nichtjude ist des Blutvergießens verdächtig", heißt es an verschiedenen Stellen des Talmud (Talmudtraktat Erubin, 62 a, Aboda zara 22 a). „Wenn ein Jude sich von einem Nichtjuden die Haare scheren läßt, so schaue er in den Spiegel" (Talmudtraktat Aboda zara 29 a); „Wer erblinden will, lasse sich die Augen von einem Nichtjuden schminken. Wer sterben will, lasse sich die Augen von einem Nichtjuden schminken" (Talmudtraktat Nidda 55 b). „Der Nichtjude ist in der Regel ein Gewalttäter (das hier stehende hebräische Wort bedeutet: Gewalttäter, Räuber, Notzüchter usw.; Talmudtraktat Baba batra 45a, 45a Raschi, 54b Raschi). „Die Nichtjuden sind grausam" (Talmudtraktat Sanhedrin 59 a Raschi). Die Begriffe „Nichtjuden" und „Räuber" werden in der talmudischen Literatur nicht selten auf eine Stufe gestellt (z. B. Talmudtraktat Berakot 18 a, Pea 2, 7, Schabbat 29 b; Schulchan aruch, Eben ha-ezer 13, 54). Der Nichtjude ist in den Augen des Juden der in die Materie versunkene fleischliche Mensch, der nichts mehr vom Göttlichen in sich und an sich trägt. Der Talmudtraktat Jebamot stellt einfachhin den Satz auf: „Der Nichtjude hat keinen Vater. Dies braucht man nicht zu begründen, weil sie (die Nichtjuden) in Unzucht versunken sind" (Talmudtraktat Jebamot 98 a). „Alle Nichtjüdinnen sind Huren" (Schulchan aruch, Eben ha-ezer 6,8). „Die Nichtjuden beschlafen die Weiber ihrer Genossen. Und wenn er zu ihr kommt und sie nicht antrifft, dann beschläft er das Tier, das er findet ... Das Tier eines Juden ist ihnen (den Nichtjuden) lieber als ihre eigene Geliebte ... Rabbi Jehuda berichtete, er habe gesehen, wie ein Nichtjude auf dem Markte eine Gans kaufte, sie dann beschlief, erwürgte, briet und aß" (Talmudtraktat Abodarf zara 22 b). ,,Als Belohnung dafür, daß die Gesetzeslehre bei den Juden so beliebt ist wie die Beischläferinnen bei den Nichtjuden, haben sie (die Juden) sich das Ophirgold verdient" (Talmudtraktat Rosch hasch-schana 4 a). „Es ist verboten, Vieh in ein Wirtshaus der Nichtjuden einzustellen, weil sie (die Nichtjuden) der Bestialität verdächtig sind, keine männlichen Tiere zu Männern, keine weiblichen Tiere zu Weibern, und umso weniger weibliche Tiere zu Männern und männliche Tiere zu Weibern. Ferner darf man keinem ihrer Hirten ein Stück Vieh anvertrauen" (Talmudtraktat Aboda zara 15b).
    Der Nichtjude ist in den Augen des heiligen Juden der Genußsucht verfallen. „Wenn die Juden essen und trinken, dann befassen sie sich mit den Worten der Gesetzeslehre und mit Lobgesängen; wenn aber die Nichtjuden essen und trinken, dann befassen sie sich mit den Worten der Ausgelassenheit" (Talmudtraktat Megilla 12b). Vor der Lesung aus dem Alten Testament am Sabbat muß der Jude folgendes Gebet verrichten: „Gepriesen sei er, der Herr der Welt, dein Volk ist nicht so wie die übrigen Völker der Welt; wenn diese Nichtjuden trinken, berauschen sie sich und begehen törichte Handlungen. Wir aber sind nicht so: wenn wir getrunken haben, beten wir" (Kizzur 76, 14). Die Nichtjuden sind nach Ansicht des Talmudjuden Lügner: „Es ist bekannt, daß Nichtjuden bei einem harmlosen Bericht glaubhaft sind, aber nur in einer Angelegenheit, an der sie selbst nicht beteiligt sind. Bei einer Sache aber, an der sie selbst beteiligt sind, pflegen sie ihre Lügen zu bekräftigen" (Talmudtraktat Gittin 29 a). Daß der Talmud an den Völkern der Nichtjuden, die damals lebten, nichts Gutes läßt und die „Schandtaten" dieser Nichtjuden eigens herausstreicht, versteht sich von selbst. So heißt es über die Araber: „Zehn Kab (ungefähr 20 Liter) Hurerei kam auf die Welt herab; neun Kab erhielt Arabien" (Talmudtraktat Qidduschin 49 b) ; „Die Ismaeliten (das sind die Araber) gleichen den Dämonen des Abortes" (Talmudtraktat Qidduschin 72a).
    Um den ägyptischen Pharao lächerlich zu machen, behauptet der Talmud über ihn: „Der Pharao, der in den Tagen des Moses lebte, war eine Elle groß (d. h, ungefähr einen halben Meter groß), sein Bart war eine Elle lang und sein Zeugungsglied ebenfalls eine Elle und ein Spanne groß. Er war ein Zauberer. Dies bedeutet der Schriftvers (des Alten Testaments, Daniel 4, 14): „Den unbedeutendsten (schofelichsten) aller Menschen setzte er über sie" (Talmudtraktat Moed qatan 18 a). Über die Hamiten, d. h. die Nachkommen Kanaans in Afrika, heißt es - hier muß auf eine Stelle aufmerksam gemacht werden, die nicht selten in der antijüdischen Literatur fälsch gedeutet wird - im Talmudtraktat Pesachim 113b: „Fünf Dinge schrieb Kanaan seinen Nachkommen vor: Liebet einander, liebet den Raub, liebet die Unzucht, hasset eure Herren und redet nie die Wahrheit". Bei den Nachkommen Kanaans, denen Kanaan selbst die-oben erwähnten Devisen erteilt, handelt es sich um die Hamiten, also um ein nichtsemitisches Volk, dem hier vom Talmud das Schlechte zugeteilt wird, da es sich eben nicht um heilige Juden, sondern um die der Sünde verfallenen Nichtjuden handelt. Häufig wird diese Talmudstelle in dem falschen Sinne ausgelegt, als handle es sich hier um Vorschriften, die dem jüdischen Volk selbst erteilt worden seien und die uns das Judenvolk in seiner eigenen Schlechtigkeit zeigen sollen. Es würde in den ganzen Aufbau des Systems eines Talmud nicht hineinpassen, wenn sich in diesem jüdischen Religionsgesetzbuch eine solche das Judentum belastende Stelle fände.

    Der Nichtjude ist für den Juden gleichsam die Sünde selbst, daher auch unrein und verunreinigend Talmudtraktat Schabbat 83 a). Im Schulchan aruch heißt es: „Nicht zu trennen sind Menschenkot und Nichtjuden (beide sind verunreinigend)" (Orach chajjim 55,20). An einer anderen Stelle desselben Schulchan aruch lautet es: „Begegnen sie (die Juden) gleich nach einer Reinigung (durch rituelle Waschungen) einer unreinen Sache oder einem Nichtjuden, so muß die Reinigung wiederholt werden" (Jore dea 198,48); im Kommentar Be'er heteb erfolgt zu dieser Stelle eine Aufzählung der unreinen Dinge: „ein Hund, ein Esel, ein Blödsinniger, ein Nichtjude, ein Kamel, ein Schwein, ein Aussätziger". Zweimal heißt es im Talmud: „Die Wohnungen der Nichtjuden gelten als unrein" (Talmudtraktat Pesachim 9 a, Ohalot 18, 7), oder wiederum an zwei anderen Talmudstellen: „Die Wohnung eines Nichtjuden gilt nicht als Wohnung" (Talmudtraktat Erubin 62a, 75a). „Der Hof eines Nichtjuden gleicht einem Viehstall" (Talmudtraktat Erubin 62a, 62b). Alles, was vom Nichtjuden kommt, ist unrein. Im Traktat Aboda zara 29 b bis 39 b ist eine lange Liste all jener Dinge verzeichnet, die den Juden verboten sind, weil sie aus den Händen der Nichtjuden stammen. Bezeichnend ist in dieser Hinsicht jedoch eine Vorschrift des Kizzur (38, 1): „Die Gesetzeslehrer haben verboten', Brot von Nichtjuden zu essen; es ist indes an einigen Orten erlaubt, .. . Brot von einem nichtjüdischen Bäcker zu kaufen, selbst wenn ein jüdischer Bäcker am Platze ist, dessen Brot aber nicht so gut ist wie das andere (der Nichtjuden)". Bezüglich der Nichtjüdin glaubt der Talmud besonders eindringlich reden zu müssen und stellt viermal fest: „Die Nichtjüdinnen sind von Geburt an unrein" (Talmudtraktat Schabbat 16 b, 1 7 a, Aboda zara 36 b, Nidda 31 b).

    Dieser Nichtjude, unrein, sündig, zu, nichts Gutem fähig, hat in seiner sittlichen und religiösen Haltlosigkeit nach Ansicht des Talmudjuden die ursprüngliche menschliche Natur verscherzt; der Nichtjude ist tierisch, ja ein Tier geworden und verdient den Namen „Mensch" nicht mehr. Viermal heißt es im Talmud: „Die Nichtjuden werden nicht Menschen genannt" (Talmudtraktat Jebamot 61 a, 61 a Tosafot, Keritot 6b, Baba mezia 114b). An einer dieser Talmudstellen, Baba mezia 114 b, heißt es weiter: „Die Nichtjuden werden nicht Menschen genannt, sondern Vieh". Der Zusatz „sondern Vieh" findet sich allerdings nur in der unzensierten Talmudausgabe der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts; in späteren Talmudausgaben ist dieser Zusatz gestrichen, was jedoch nichts über den wirklichen Gedankengang des Juden besagen will; denn es ist erwiesen, daß die Juden jene in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts von der päpstlichen (Talmudzensur gestrichenen Stellen sorgfältig in eigens zu diesem Zweck herausgebrachten Broschüren weiter verbreiteten, um sie nie dem Gedächtnis der Juden entschwinden zu lassen, auch wenn sie heute nicht mehr im offiziellen Talmudtext stehen. Sehr oft ist im Talmud vom Menschen die Rede, womit erwiesenermaßen immer nur der Jude gemeint ist. Der Nichtjude: „sein Fleisch gleicht dem des Esels" Talmudtraktat Berakot 25 b, Schabbat 150 a, Jebamot 98 a, Nidda 45 a). „Ihr (der Nichtjuden) Same ist Pferdesame" (Talmudtraktat Jebamot 22 a Raschi, 22 a Tosafot, 98 a, Ketubot 3 b Tosafot). Oder: „Ihr (der Nichtjuden) Same ist wie der der Tiere" Talmudtraktat Ketubot 3 b Tosafot).
    Daher auch die talmudische Folgerung: „Die Ehe (der Nichtjuden) ist wie der Beischlaf der Tiere" (Talmudtraktat Sanhedrin 74b Tosafot); „Der Beischlaf mit einem Nichtjuden gilt als ein Beischlaf mit einem Tier" Talmudtraktat Ketubot 3 Tosafot, Sanhedrin 74 b Tosafot); „Solche, die in Unzucht leben, wie unsere Esel und Tiere, so sind die Nichtjuden" (Talmudtraktat Sanhedrin- 57 a Raschi).. Noch nicht genug der talmudischen Einstellung zum Tier des Nichtjuden. Im Jalkut Rubeni al hat-tora (Amsterdam 1690, Seite 10b) heißt es: „Die Nichtjuden, deren Seele vom unreinen Geist abstammt, werden Schweine genannt". Oder endlich: „Ein jeder (Jude), der mit einem Unbeschnittenen ißt, tut so, als ob er mit einem Hunde äße; denn wie der Hund unbeschnitten ist, so ist auch der Bevorhautete unbeschnitten. Wer zu einem solchen Bevorhauteten hinzutritt, ist so, als ob er einen Toten an sich reißt. Wer sich mit ihm zusammen badet, ist so, als ob er mit einem Aussätzigen badet. Sie sind in ihrem Leben wie Tote und in ihrem Tod wie Kadaver des Feldes", so zu lesen in Pirke Rabbi Eliezer, Kap. 29, in der Ausgabe Venedig 1544, Seite 24 a, linke Spalte, Zeile 2 bis 7; in der Ausgabe Lemberg 1867 heißt dieser ganze Satz: „Wer mit jenen ißt, die Jahwe widersprechen, ist so, als ob er unreines Brot ißt, und wer mit einem Perser badet, ist wie jemand, der mit einem Aussätzigen badet". Wiederum Zensurstreichungen, aber keine Änderung der talmudischen Lehre! Und wenn heutzutage der Rabbiner „für die leidende Menschheit" d. h. für die bedrängten Juden betet, dann lebt Talmudgeist in diesem Volk, das sich allein als Menschheit dünkt, während die Nichtjuden zum Vieh zu rechnen sind. Wir verstehen in diesem Zusammenhang vielleicht auch besser jenes Wort des Schulchan aruch (Eben ha-ezer 1,6 Hagah), in dem den Juden die strenge Pflicht der Fortpflanzung, die Sorge der Erhaltung der jüdischen Rasse vor Augen geführt wird, und wo es heißt: „Wer ohne Frau lebt, ist nicht im Besitz des Gesetzes und des Segens, ja er verdient nicht einmal, daß er Mensch genannt werde".

    Der Nichtjude, sündig, unrein, widerlich in seiner Unbeschnittenheit, dem Laster verfallen, kein Mensch mehr, dieser Nichtjude ist - als logische Folge der talmudischen Religion - wertlos vor Jahwe und wertlos für das jüdische Volk. In einem Bibelkommentar des Juden Isaak Abarbanel heißt es: "Nur die Juden bedeuten etwas in 'der Welt; sie sind der Weizen, die Nichtjuden aber sind Stroh" (Kommentar zu den Propheten, zu Isaias 41, Amsterdam 1642, Blatt 63, Rückseite, linke Spalte). Gott zählt nur die Juden, nicht aber die Nichtjuden, die vor ihm gleichsam nicht vorhanden sind. .
    Für Jahwe, aber auch natürlich für die heilige Gemeinde der Juden auf Erden ist das sündige Volk der Nichtjuden ohne Wert. Für das jüdisch religiöse Bewußtsein gibt es kein Gebiet der Berüh*rung zwischen Judentum und Nichtjudentum, verursacht durch die Unreinheit der Nichtjuden in physischer und ethischer Hinsicht. Jede gemeinsame Arbeit des Juden mit dem Nichtjuden ist an sich ein Ding der Unmöglichkeit: „Die Teilhaberschaft mit einem Nichtjuden ist verboten'' (Talmudtraktat Sanhedrin 63b, Bekorot 2b); aber „Man darf zum Jahrmarkt der Nichtjuden hingehen und von ihnen Vieh, Knechte, Mägde, Häuser, Fel*der Lind Weinberge einkaufen, dies schriftlich bescheinigen und das Schriftstück aufs Amt bringen; denn es ist so, als rette man es aus ihrer Hand" Talmudtraktat Erubin 47 a, Moed qatan 11 a, Aboda zara 13 a). Eine ausgedehnte talmudische Kasuistik entscheidet darüber, wie weit die Früchte und Geräte, die aus den Händen der Nichtjuden kommen, benutzt werden dürfen. Ehegemeinschaft mit Nichtjuden ist schlechthin unmöglich. Denn nach talmudischer Anschauung ist der Nichtjude überhaupt nicht fähig, eine Ehe einzugehen (Talmudtraktat Sanhedrin 52 b Tosafot); „Wenn ein Jude eine Nichtjüdin ... heiratet, so ist die Heirat ungültig; denn sie (die Nichtjuden) sind nicht fähig zum Heiraten" Schulchan aruch, Eben ha-ezer 44, 8); „Sie (die Jüdin) wird nicht als Ehefrau betrachtet, wenn sie von einem Nichtjuden beschlafen wird; denn ihr (der Nichtjuden) Beischlaf ist wie der Beischlaf der Tiere" (Talmudtraktat Ketubot 3b Tosafot). Die Ehe der Nichtjuden untereinander ist nur Hurerei Schulchan aruch, Eben ha-ezer 26,1). Die Nichtjüdin ist dem Juden als E h e f r a u grundsätzlich streng verboten. Eine talmudische Entscheidung: „Was ist Krummes, das nicht gerade werden kann? Wenn jemand (ein Jude) zur Scham geht (d. h. wenn er eine ihm verbotene Frau, also z.B. eine Nichtjüdin, beschläft) und einen Bastard zeugt! A l s o n u r, w e n n er zeugt, sonst aber nicht!" (Talmudtraktat Chagiga, 9b).

    Verwerflich ist nach talmudischer Lehre, wenn der Jude durch diesen verbotenen Umgang Nachkommenschaft in die Welt setzt; wenn keine Kinder zur Welt kommen, ist die Sache belanglos. Wenn im Zeitalter der Judenemanzipation immer mehr Juden von diesem strengen Heiratsverbot, das Juden und Nichtjuden nicht zusammenkommen ließ, Abstand nahmen und Mischehen eingingen, so geschah auch dies nach dem talmudischen Satz: wie der an sich mit Nichtjuden verbo*tene Handel dann statthaft wird, wenn man dadurch Hab und Gut aus der Hand des Nichtjuden retten kann - wie sich der Talmud (Talmudtraktat Erubin 47a, Moed qatan 11 a, Aboda zara 13a) ausdrückt, so auch hier: Der Jude versuchte mit allen Mitteln in die Gesellschaft einzudringen und versprach sich durch die Mischehe einen solch hohen Gewinn und für die Welt der Nichtjuden einen solch enormen Schaden, daß er diesen Schritt wagen konnte, ja mußte, um Israel in die Höhe zu bringen. Und nicht nur auf dem Gebiet des Eherechts: auch in allen Kleinigkeiten hatte der Talmudjude seine Weisun*gen bei der Hand. Im allgemeinen heißt es, daß man von den Nichtjuden keine Wohltaten annehmen und ihnen keine Wohltaten erweisen dürfe, es sei denn „des Friedens wegen", wie der talmudische Ausdruck an dieser Stelle nicht selten heißt. „Man ernähre die Armen der Nichtjuden mit den Armen der Juden, man besuche die Kranken der Nichtjuden mit den Kranken der Juden und man begrabe die Toten der Nichtjuden mit den Toten der Juden um des Friedens wegen!" (Talmudtraktat Gittin 61 a; Schulchan aruch, Jore dea 151,12; Kizzur 167,13).
    Oder: „Gut ist es, wenn der (jüdische) Finder dem Nichtjuden die Sache zurückgibt, um den Namen Gottes zu heiligen, so daß man die Juden rühmt, sie seien ehrliche Leute ... Um Frieden zu haben, muß man die Sachen der Nichtjuden wie die der Juden vor Diebstahl 'schützen" (Schulchan aruch, Choschen ham-mischpat 266,1). Oder endlich: „Man darf des Friedens wegen in seinen Worten etwas abändern (d. h. lügen)" (Talmudtraktat Jebamot 65b). Wertlos steht der N i r h t j u d e vor Jahwe und wertlos vor dem geheiligten jüdischen Volk. Wertlos und da*her auch rechtlos bis zum Letzten! Erlaubt ist dem Juden einem Nichtjuden gegenüber der Betrug, das Blutvergießen, der Diebstahl, der Funddiebstahl, die Hehlerei, die Irreführung, die Lohnhinterziehung, der Mord, der Raub, der Wucher usw. In diesen Zusammenhang gehören die uns mehr oder weniger bekannten Talmudzitate wie: „Es ist erlaubt, den Irrtum eines Nichtjuden auszunützen. Es ist erlaubt, ihn beim Rechnen zu betrügen. Es ist erlaubt, ihm die Schulden-nicht zu bezahlen" (5chulchan aruch, Choschen ham-mischpat 348,2). „Den Nichtjuden kann man übervorteilen" (Schulchan aruch, Choschen ham-mischpat 227,26). „Diebstahl, Raub,, Entführung einer schönen 'Frau und Ähnliches ist einem Nichtjuden gegenüber einem Nichtjuden und einem Nichtjuden gegenüber einem Juden verboten, dagegen einem Juden gegenüber einem Nichtjuden erlaubt" (Talmudtraktat Sanhedrin 57a). „Es ist verboten, eine Sache, die ein Nichtjude verloren hat, diesem zurückzugeben" (Schulchan aruch, Choschen ham-mischpat 266,1). „Lohnhinterziehung ist einem Nichtjuden einem anderen Nichtjuden gegenüber und einem Nichtjuden einem Juden gegenüber verboten, dagegen erlaubt für einen Juden einem Nichtjuden gegenüber" Talmudtraktat Sanhedrin 53a). Im Talmudtraktat Baba qamma 87b lesen wir: „Der (jüdische) Herr kann zu seinem Knechte, sagen: arbeite für mich, ohne daß ich dir Unterhalt gebe! Dies gilt natürlich nur von einem nichtjüdischen Knecht; denn zu einem solchen kann er sagen: arbeite den ganzen Tag und abends gehe betteln und iß!" „Es ist erlaubt (gegen die Nichtjuden) hart zu sein'' (Talmudtraktat Baba qamma, 38a Tosafot). „Ein Nichtjude kann kein Zeugnis ablegen" (Schulchan aruch, Choschen hammischpat 34, 18. 19). „Sie (die Nichtjuden) sind nicht erbbesitzfähig" (Talmudtraktat Arakin 14a).
    Der kurze Satz „Die Beraubung des Nichtjuden ist erlaubt" steht nicht weniger als siebenmal im Talmud (Talmudtraktat Baba mezia 48b Tosafot, 61 a Tosafot, 87 b, 111 b, Bekorot 13 b, 13 b Raschi, 13 b Tosafot). „Das Blutvergießen ist für einen Nichtjuden gegenüber einem anderen Nichtjuden und für einen Nichtjuden gegenüber einem Juden strafbar, dagegen straffrei für einen Juden gegenüber einem Nichtjuden" (Talmudtraktat Sanhedrin 53a). Nach dem Satz des Maimonides „Nur wer einen Juden tötet, übertritt das Verbot: „Du sollst nicht töten!" (Hilchot Rozeach 1,1) heißt es im Talmud: ,,Der Tod der Frevler (der Nichtjuden) ist eine Wohltat für die ganze Welt" (Talmudtraktat Sanhedrin 71b) oder in Mechilta (Beschallach, par. 2 zu Kap. 14,7); ,,Den Besten unter den Nichtjuden töte, dem Besten unter den Schlangen zerquetsche das Gehirn!" „Es ist erlaubt, sie (die Nichtjuden) mit der Hand zu ermorden" (Talmudtraktat Aboda zara 4b Tosafot). Oder schließlich „Ein Götzendiener (ein Nichtjude) verdient ohne Erbarmen den Tod!" (Sefer Ikkarim III, 25).

    Rechtlos und wertlos steht das nichtjüdische Element vor dem richtenden Tribunal Jahwes und seines Volkes Juda. Und wenn dieses unreine und wertlose Volk der Nichtjuden überhaupt noch weiter auf Erden bestehen soll oder kann, dann nur deshalb, weil der Hebräer als Vermittler zwischen Gott und der Welt der Nichtjuden diesen Sündern eine Existenzmöglichkeit verschafft und weil Jahwe, der Herr der Welt, diesem Erdengeschehen seinen Lauf läßt, bis am Ende der Sieg der Alleinherrscherin Juda stehen soll und die Nichtjuden von der ihnen gebührenden Strafe ereilt werden. Judas wegen wird dieses Weltall erhalten. „Die ganze Welt ist nur seinetwegen (des Juden wegen) erschaffen worden", heißt es zweimal im Talmud (Talmudtraktat Berakot 6b, Schabbat 30b). An anderer Stelle lesen wir: „Die Welt würde auch wegen eines einzigen Gerechten (wegen eines einzigen Juden) erschaffen worden sein" (Talmudtraktat Joma 38b) oder „Auch wegen eines einzigen Gerechten (wegen eines einzigen Juden) würde die Welt bestehen; denn es heißt (im Alten Testament: Sprüche Salomos 10,25) : Der Gerechte ist die Grundlage der Welt" ("Talmudtraktat Joma 38 b). „Israel ist die Nation, um derentwillen alles Gute in der Welt besteht" (Bereschit rabba, par. 66 zu Kap. 27, 28). „Die Juden sind wie die Rose unter Dornen ... wegen dieser Rose soll der ganze Garten (der Welt) gerettet werden (vor dem sonst sicheren Untergang)" (Wajjiqra, rabba, par. 23 zu Kap. 18,3). Dann weiter: „Alle Nichtjuden der Erde ... werden nur der Juden wegen gesegnet" (Talmudtraktat Jebamot 63 a). Der Jude Josef Samega meint zu dieser Sache in seinem Werk Miqrae qodesch (Venedig 1586, Blatt 109 a): „Der Heilige, gepriesen sei er, hat die Juden deshalb unter die Völker (der Nichtjuden) zerstreut, damit die Völker dadurch gesegnet werden".

    Eigentlich ist die gesamte nichtjüdische Welt nach talmudischer Auffassung dem sofortigen Untergang, dem Tode geweiht. „Das Ende der Nichtjuden ist Wüste, Steppe und Ode" (Kizzur 60,11). Aber Israel steht als Retter der Nichtjuden da, das die strafende Hand Jahwes zurückhält. Einzelne Nichtjuden können sich sogar durch Beschneidung für immer vor diesem sonst sicheren Tode retten; die Gesamtheit der Nichtjuden aber hat für die Zukunft kein anderes Schicksal zu erwarten als das Gericht. Alle Nichtjuden wandern in die Hölle, die ausnahmslos diesen Frevlern bereitet ist (Talmudtraktat Sanhedrin 110 b Raschi, 105 a, Erubin 19 a), während es einen Juden, d. h. einen Beschnittenen in der Hölle gar nicht geben kann. Und noch einen Schritt weiter: Die Nichtjuden büßen in der Hölle für die Sünden Israels, wie es in Schemot rabba, par. 11 zu Kap 8,23 heißt: „Jahwe wird die Nichtjuden herbeibringen und sie an stelle der Juden in die Hölle werfen".

    Juden und Nichtjuden können mithin nach talmudischer Lehre nebeneinander auf dieser Erde leben, weil Israel der Garant für das Fortbestehen des Weltalls ist und weil die Völker der Nichtjuden durch Israel gesegnet werden; aber daß die Juden aus Prinzip nie daran denken, sich an diese unreinen Scharen der Nichtjuden irgendwie anzuschließen oder zu assimilieren, zeigt ziemlich deutlich jene Stelle aus dem Talmud, in der es heißt: „Der Kaiser sprach zu Rabbi Tanchum: Komm, wir wollen alle zu e i n e m Volke werden! Dieser erwiderte ihm: Gut, aber wir, die wir beschnitten sind, können nicht so werden wie ihr seid. Ihr müßt euch beschneiden lassen und so werden wie wir" Talmudtraktat Sanhedrin 39 a)

    Schwierig, wird innerhalb dieses talmudischen Religionssystems die Frage nur dann, wenn es sich darum handelt: Wie kann Jahwe zulassen, daß sein Volk, das für das Himmelreich bestimmt ist und dem alle Gaben und Gnaden auf dieser Erde gehören, daß dieses Volk der Heiligen nun einer nichtjüdischen „ruchlosen" Regierung unterstehen soll! Hierauf antwortet das talmudische Schrifttum: Das jüdische Volk wird in einem solchen Falle niemals in ein inneres Verhältnis zur nichtjüdischen Obrigkeit treten und niemals ein göttliches Recht dieser ihm wesensfremden Obrigkeit anerkennen. Israel beugt sich lediglich der Gewalt und ist überzeugt, daß Jahwe die nichtjüdische Regierung strafen wird für alles, was Israel angetan wurde. Der Hebräer kennt die Versicherung Jahwes: „Der Heilige, gepriesen sei er, sprach zu Moses: geh und sage den Juden: Ich bin bei euch in dieser (ägyptischen) Knechtschaft und werde bei euch sein in der Knechtschaft der Regierungen" (Talmudtraktat Berakot 9b); und so betet dieser Jude auch zu Jahwe: „Möge es dein Wille sein, daß du sie (die Regierungen) vor und hinter uns zu Boden wirfst" (Talmudtraktat Berakot 17 a). Auf's einzelne gesehen: dieses unter nichtjüdischer Herrschaft stehende jüdische Volk soll seine Rechtshändel vor einem eigenen jüdischen Gerichtshof austragen und es unter seiner Ehre halten, Prozesse vor den nichtjüdischen Richter zu bringen. Im Schulchan aruch heißt es (Choschen ham-mischpat 26,1) :

    „Es ist verboten, Prozesse vor nichtjüdischen Richtern zu führen . . . das (jüdische) Gericht hat die Macht, ihn (wenn er es als Jude dennoch tut) zu verdammen und in den Bann zu tun, bis er die Hand des Nichtjuden von seinem Nächsten fernhält". Es gilt als schwerste Sünde für den Juden, der nichtjüdischen Obrigkeit einen Juden auszuliefern. „Die Verleumder, die das Geld der Juden in die Hände der Nichtjuden verraten...sind Söhne der Hölle" (Talmudtraktat Rosch hasch-schana 17a Raschi).
    „Es ist verboten, einen Juden durch Verrat den Nichtjuden zu übergeben, weder ihn selbst, noch, sein Vermögen, weder durch eine Handlung, noch durch ein Wort, das man über ihn spricht, oder dadurch, daß man seine Geheimnisse preisgibt. Jeder, der solchen Verrat begeht, hat keinen Anteil an der kommenden Welt" (Kizzur 183,4). Der jüdische Verräter muß sterben. Im Schulchan aruch lesen wir (Choschen ham-mischpat 388,10): „Es ist heutzutage an jedem Ort erlaubt, den Verräter zu töten. Es ist erlaubt, bevor er den Verrat ausübt. Man muß ihn erst warnen. Wenn er die Warnung in den Wind schlägt, so muß ihn der Erstbeste töten. Dieser hat dann ein gutes Werk getan. Man kann ihm auch die Zunge aus dem Halse schneiden oder ihn blind machen". Als Gegenstück zu dieser Ausmerzung des
    jüdischen Verräters aus der jüdischen Gemeinschaft läßt sich hinweisen auf verschiedene andere Talmudsprüche, aus denen die Solidarität der Juden untereinander sehr eindeutig zu entnehmen ist: „Wenn sich die Gemeinschaft (der Juden) in Sorge befindet, dann darf niemand hingehen und sagen: ich gehe nach Hause und esse und trinke ... Wenn er es dennoch tut, dann heißt es über ihn: ... diese Missetat soll euch nie vergeben werden bis zu eurem Tode" (Talmudtraktat Taanit 11 a) oder: „Die höchste Stufe der Gerechtigkeit, über die nichts geht, ist die, wenn jemand (ein Jude) einem verarmenden Juden unter die Arme greift, bevor dieser Jude ganz verarmt, indem er ihm eine geeignete Gabe in ehrenvoller Weise übergibt oder ihm Geld leiht, oder mit ihm gemeinsame Geschäfte macht, oder ihm irgendeinen Handel oder eine Beschäftigung verschafft, um ihn wieder stark zu machen" (Kizzur 34, 13).

    Die höchste Stufe der Gerechtigkeit, Religion des Judentums, Religion des Talmud ist und bleibt das Gesetz, das den Hebräern jene Macht bedeutet, die allem Ansturm gewachsen, zum Endsieg Alljudas führen soll. Nicht ohne Betonung lautet es im Talmudtraktat Qidduschin 30a/b: „Du sollst sie. (die Worte der jüdischen Gesetzeslehre) dir einschärfen! Diese Worte (der Gesetzeslehre) müssen in deinem Munde geschärft sein. Wenn dich jemand etwas fragt, so antworte nicht stammelnd, sondern sofort! ... denn es heißt: die Pfeile des Helden sind geschärft .... Deine Pfeile sind geschärft, Völker fallen unter dir ... Heil dem Helden, der seinen Köcher mit ihnen gefüllt hat; er wird nicht zuschanden werden." Das Gesetz ist der einzige Beruf Israels. Aus der einstigen jüdischen Nation unter David und Salomo wurde bald eine internationale Gesellschaft. Der Zusammenbruch des jüdischen Staates nach den Siegen der Babylonier und Römer bedeutete nicht den Zusammenbruch des Judentums. Im Gegenteil: aus den Trümmern Jerusalems erhob sich erst das Judentum in seiner eigensten Gestalt, eine Gemeinde, für die es nur ein Zentrum gibt: das Gesetz! Und wenn sich die modernen Juden irgendwo in der Welt ein neues Reich nach ihren eigenen Ideen aufbauen wollen, dann geschieht es nicht, um dort in einer geschlossenen Nation zusammenzuleben, sondern nur aus dem Grunde, um von dieser neuen Zentrale leichter das Gesetz Jahwes in aller Welt zur Erfüllung zu bringen. Das Wesen der jüdischen Religiosität, so wie sie sich uns aus dem talmudischen Schrifttum bietet, ist heute wie immer die Liebe zum Gesetz, die sich offenbart im Studium des Gesetzes und in der praktischen Erfüllung im alltäglichen Leben. In Talmudschulen werden die Juden von früher Jugend an in den Geist und Text des Talmud und gesamten talmudischen Schrifttums eingeführt. Im Altertum waren es die Talmudschulen in Palästina und Babylonien, nach der Jahrtausendwende die Talmudschulen in Frankreich (Narbonne, Troyes, Paris), Deutschland (Metz, Worms, Speyer, Mainz, Regensburg, Fürth, Altona), Spanien (Cordoba, Barcelona, Toledo), Italien (Mantua, Fer*rara, Padua, Venedig), Österreich (Wien, Wiener Neustadt, Prag, Nikolsburg), Polen (Lemberg, Krakau, Warschau), im Orient die Talmudschulen in Palästina (Safed, Hebron, Jerusalem). In der Neuzeit gingen während des 19. Jahrhunderts die (Talmudschulen Westeuropas nach und nach ein; dafür entstanden neue in Rußland (vor allem: Woloszyn) und Ungarn (Eisenstadt, Preßburg). Durch die Wanderung der Ostjuden nach Westeuropa und Amerika wurden vom Ende des 19. Jahrhunderts an (Talmudschulen errichtet in Frankfurt a. Main, Hamburg, Nürnberg, Montreux (Schweiz), Chicago und New York (USA).

    Zu welchen Gedanken und Handlungen der junge ;und alte Jude in diesen Talmudschulen und in den sog. jüdischen Lehranstalten für die Wissenschaft des Judentums erzogen und verpflichtet wird, zeigt wohl zur Genüge die Reihe der hier gegebenen Talmudzitate, die uns beweisen, wie sich der Jude in seinem eigenen Leben und vor allem im Umgang mit den Nichtmenschen, den Nichtjuden, zu verhalten hat. Wer noch einmal in diesem Augenblick die hier aufgerissene jüdische Religion mit ihrer Verankerung im Talmud an sich vorüberziehen läßt, wer sich erinnert, aus welchem abgrundtiefen System heraus der Jude sich als der Heilige auf Erden fühlt und den Nichtjuden als den Sünder, den Schlechten betrachtet, wer überlegt, was es heißt, daß alle Nichtjuden in den Augen des talmudischen Judentums wertlos und rechtlos dastehen, ja daß in den Nichtjuden nur jene Tiere in Menschengestalt geschaffen wurden, die zur ewigen Bedienung der Juden zur Stelle sein sollen; - wer so den Talmud und seine Religion betrachtet, der muß zu dem Resultat jedes vernünftig denkenden Geschöpfes auf Erden kommen, daß Nichtjude identisch ist mit Antijude, daß antijüdisches Denken gleich ist mit nichtjüdischem Denken. Wer den Talmud auf sieh wirken läßt, muß von einem heiligen Zorn gegen Juda erfüllt werden. Die Juden betrachten uns als unreine, sündige Nicht-Menschen und lehnen daher grundsätzlich jede Berührung mit diesem widerlichen Unbeschnittenen der Nichtjuden ab. Nur aus Gewinnsucht können sie nicht widerstehen, die verschiedensten Wege zu finden, um die an sich verpönte Gemeinschaft mit den bevorhauteten Nichtjuden zu gestatten, ja sie aufzusuchen. Wir haben Juda und seine „Religion" im Talmud erkannt. Mit dieser Gesellschaft der Juden lehnen wir jede Gemeinschaft ab, und zwar radikal. Ob wir wollen oder nicht, wir müssen bedingungslos sein. Wir lehnen auch dann eine gemeinsame Sache mit den Juden ab, wenn sie uns klingenden Gewinn zu versprechen scheint. Wir lehnen auch dann eine geschlechtliche Verbindung zwischen Nichtjuden und Juden ab, wenn dieser Verkehr ohne Zeugung bleibt. Wir müssen Klarheit schaffen bis zum Letzten.

    Und wer irgendwie und irgendwo als Nichtjude sich trotz Aufklärung und Belehrung nicht zu diesem antijüdischen Denken bekennen kann, der zeigt, daß er selbst auf dem Wege ist, Jude zu werden und daher auch wie ein Jude zu bewerten und zu behandeln ist.
    Geändert von Stahlschmied (04.06.2005 um 10:06 Uhr)

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Krabat
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    Du wirst kindisch, hast Du Frust?

  3. #3
    GESPERRT
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    ....
    Geändert von Stahlschmied (08.06.2005 um 23:33 Uhr)

  4. #4
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    Entschuldigung. Ich sah nur KKKK und habe darauf geantwortet.

  5. #5
    nakhon
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    soso, der stahlschmied schmiedet stahl...

    was möchtest du uns jetzt damit sagen, oder ist mit copy & paste alles gesagt für dich?

    nakhon

  6. #6
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    ....
    Geändert von Stahlschmied (08.06.2005 um 23:33 Uhr)

  7. #7
    Wüstensohn Benutzerbild von Manfred_g
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    Ich sage, daß ich mir jetzt und auch in Zukunft meine Literatur selbst auswähle, sofern ich nicht gute Gründe sehe, das zu lesen was andere mir empfehlen. Diese Gründe sehe ich hier nicht.
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  8. #8
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    Die Zusammenfassung des Themas durch den Threadersteller wird Klarheit bringen.

  9. #9
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    Ich weiß nicht, ob man als Deutscher überhaupt das Recht dazu hat, über Juden seine Meinung Preis zu geben.
    Schließlich stehen wir - als Deutsche - noch in 1000 Jahren in der Schuld der Juden. :rolleyes:

  10. #10
    Last Line Of Defense Benutzerbild von sunbeam
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    Zitat Zitat von Schad
    Ich weiß nicht, ob man als Deutscher überhaupt das Recht dazu hat, über Juden seine Meinung Preis zu geben.
    Schließlich stehen wir - als Deutsche - noch in 1000 Jahren in der Schuld der Juden. :rolleyes:
    Ich nicht! Bin Deutscher! Und jetzt?
    When the night is done the sun starts smiling
    The ocean kisses the sky and the horizon

    It‘s a lovelee dae – and the sun is shining
    Everywhere I go – I see children smilin‘

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