Unterdessen wurde bekannt, daß der bayerische Freistaat den auf seinem Territorium liegenden Stadtwald von Eger an die Tschechen abtreten muß. Das berichtet die Preußische Allgemeine Zeitung. Das umstrittene Waldgebiet in Franken gehörte seit 1554 zu Eger. Doch aus Eger, zwischen Chemnitz und Regensburg gelegen, wurden nach 1945 die Deutschen vertrieben. Seitdem heißt die Stadt Cheb. Seit Kriegsende erheben die neuen, tschechischen Machthaber der Stadt Cheb Anspruch auf diesen 634 Hektar großen Wald. Zunächst vergeblich wegen des Eisernen Vorhangs.
Bayern muß Waldgebiet an Tschechei abgeben
Während Deutsche, die 1945 brutal vertrieben worden sind, ihre Rechtsansprüche in der Tschechei nicht mehr durchsetzen können, hat die nun tschechische Stadt vor deutschen Gerichten einen Prozeß angestrengt, um die Rückübertragung zu erwirken. Schon 1965 hatte ein bayerisches Gericht geurteilt, daß der Kommune Cheb als Rechtsnachfolger von Eger der Wald zuzusprechen sei. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat nun abschließend geurteilt, daß die Tschechen Recht und damit den Wald übereignet bekommen. (rg)
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Damit werden die Benes-Dekrete de facto auch von BRD-Gerichten anerkannt.