Wahnsinn geht weiter !Ein Hartz-IV-Empfänger bekommt regelmäßige Reisen zu seinem Kind in den USA vom Staat bezahlt.
Wenn gemeinsame Kinder mit dem anderen Elternteil in die USA gezogen sind, müssten die Kosten für das Umgangsrecht erstatten werden, entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz laut einer Mitteilung vom Mittwoch. Im konkreten Fall verpflichtete es den Träger der Grundsicherung, für einen Vater die Kosten für Flug und Unterkunft von rund 900 Euro pro Quartal vorläufig zu übernehmen.
Der Mann hatte die Übernahme seiner Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts mit seinem sechsjährigen Kind in den USA beantragt, nachdem die Mutter mit diesem aus Deutschland weggezogen war. Das Gericht befand, im Hinblick auf die hohe Bedeutung des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts müssten die Kosten in dem Umfang übernommen werden, den auch ein Erwerbstätiger üblicherweise maximal aufwenden würde.
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