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Thema: GG Artikel 139

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  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von Apollyon
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    Standard AW: GG Artikel 139

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Das hat mit Verträgen nichts zu tun, sondern das war Besatzerrecht, nämlich die Entnazifizierungsgesetze (hast du mal darüber nachgedacht, welchen Sinn die Anführungszeichen im Text des Grundgesetzes haben?). Obwohl diese Vorschriften teilweise dem Grundgesetz widersprachen, blieben sie bis zum Abschluss der Entnazifizierung in Kraft. Das war in den frühen 50er Jahren. Seitdem ist dieser Artikel nur noch zur geistigen Erregung von Leuten da, die weder von Geschichte noch vom Recht für einen Sechser was verstehen.
    Es ist ein aktiver Gesetzestext und des gibt Verträge wie den 2 + 4 Vertrag, außerdem ging es um das Hervorgehobene nicht um den Satz der sich mit Nationalsozialismus oder dem Militarismus befasst.

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Ach so, da veröffentlicht ein deutscher Autor ein Buch in einem deutschen Verlag, aber das darf kein Deutscher lesen - Geheimwissen. Wer das glaubt, der verdient nichts Besseres. Die Wirklichkeit ist doch schlicht so, dass sich Herrn Komossas intellektuelles Niveau trefflich mit der Wirksamkeit des gesamten MAD deckt.
    Wikileaks ist auch für jeden zugänglich, und es gibt Zahlreiche andere Personen die aus Vergangenheit dinge ans Licht bringen/veröffentlichen.


    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Und diese Weisheit entnimmst du woher?
    Aus den Grundgesetzen. Artikel 65, 127, 133 des GG. Es ist immer die Rede von Geschäftsleitern und Verwaltern, nirgentwo findet man eine Passage die ausagt das sie Repräsentaten des Volks sind, es sei den es handelt sich um Volksvertreter der einzelnen Bundesländer, den diese werden durchaus erwähnt ( Artikel 54 des GG).


    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Na, wenn du doch so klug bist, dann nimm dir diese Chancen doch! Mach was aus dem glücklichen Umstand, dass du offenbar als Einziger weit und breit der allgegenwärtigen Indoktrination nicht erlegen bist! (Oder bist du vielleicht einfach einer anderen Indoktrination erlegen? Oder hätte so was bei dir gar keinen Zweck?)
    Ich habe nie geschrieben ich sei besonders Klug, das habe ich nie von mir behauptet. Ich bin nicht der Einzige die meisten resignieren oder sitzen es aus, und das es eine Indoktrination gibt ist leicht zu erkennen, wenn man sich die Medien anguckt sieht man diese Stereotypen die man im Alltag nicht finden kann, oder eine seltenheit sind. Oder in den Schule was man da nicht alles vorgesetzt bekommt, eine Ausbildung bedeutet mehr gehalt, sag das den niedrig Löhnern oder Leiharbeitern die trotz Ausbildung knapp 5 € die Stunde bekommen, oder das Personen wie Helmut Kohl große Menschen waren und Deutschland wiedervereinigt haben, was man nicht hört ist das dann der Osten von gierigen Menschen geplündert wurde, oder diese Wiederveinigung nur umgangsprachlich ist da es im Grundegommen ein "Beitritt" war, und zwischen wiederveinigung und Beitritt zum Wirkungsbereich der Grundgesetze ist eine ganze andere Sache.

    Ein Staat der sich so für Menschenrechte eintreten soll, aber dennoch diese Menschenrechte nicht umsetzt. Ich als ALG-II-Empfänger muss mir diese Frechheiten andauert bieten lassen, aber eine vernünftige Arbeit können sie mir nicht organisieren wo ich nach den Tarif bezahl werde der mir zusteht. Werde gekürzt weil ich nicht zu einer Maßnahme gehe wo Junkies und Gewaltäter rumhängen.

    Dann werden Kinderficker einfach auf freien Fuß gesetzt werden mit der geheuchelten Antwort das die Menschenrechte damit umgesetzt werden, aber das Menschenrecht der Menschen die einer Gefahr ausgesetzt werden und damit das Recht auf Sicherheit verlieren gelten dann nichtmehr.

    Eine Demokratie in den die das sagen haben die Geld in der Tasche haben und die Meinung der Politiker mit "Spenden" beeinflußt ist keine richtige Demokratie, oder ein Vertrag von Lissabon angefertigt wird der uns als Volk entscheidungen entzieht die das Volk treffen sollte sind auch nicht demokratiesch.

    Eine Justiz die auch danach geht ob jemand Geld hat oder nicht, ein Migranten ist oder nicht, das hat nichts mit Gerechtigkeit zutun, das ist Willkür, anders lässt es sich nicht erklären.
    Geändert von Apollyon (29.03.2011 um 07:41 Uhr)

  2. #2
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: GG Artikel 139

    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    Aus den Grundgesetzen.
    Sowas gibt es nicht.

    Artikel 65, 127, 133 des GG. Es ist immer die Rede von Geschäftsleitern und Verwaltern
    Artikel 65: Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung.

    Mit "Bundesregierung" ist hier die Bundesregierung gemeint, nicht die Bundesrepublik.
    Drum steht da auch "Bundesregierung".

    Artikel 127: Vorschriften, die im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet der Britischen und der Amerikanischen Besatzungszone erlassen wurden, konnten von der Bundesregierung und den Ländern bis zum Mai 1950(!) als auch für die ehemalige Besatzungszone Frankreichs bindend erklärt werden.

    Artikel 133: Rechte und Pflichten (z.B. Verträge mit Privatunternehmen) des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der britischen und amerikanischen Besatzungszone binden die Bundesrepublik.
    Also nix weiter als eine Rechtsnachfolgeregelung.

    nirgentwo findet man eine Passage die ausagt das sie Repräsentaten des Volks sind
    Artikel 38.I.2 besagt, die Abgeordneten des Bundestages sein Vertreter des ganzen Volkes.

    Und Du findest, das sage nicht aus, sie seien Repräsentanten = Vertreter des ganzen Volkes?
    Aber was soll es sonst aussagen, wenn nicht das?
    Geändert von -jmw- (29.03.2011 um 13:36 Uhr) Grund: "38" statt "39"
    Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)

  3. #3
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    Standard AW: GG Artikel 139

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Sowas gibt es nicht.


    Artikel 65: Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung.

    Mit "Bundesregierung" ist hier die Bundesregierung gemeint, nicht die Bundesrepublik.
    Drum steht da auch "Bundesregierung".

    Artikel 127: Vorschriften, die im gemeinsamen Wirtschaftsgebiet der Britischen und der Amerikanischen Besatzungszone erlassen wurden, konnten von der Bundesregierung und den Ländern bis zum Mai 1950(!) als auch für die ehemalige Besatzungszone Frankreichs bindend erklärt werden.

    Artikel 133: Rechte und Pflichten (z.B. Verträge mit Privatunternehmen) des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der britischen und amerikanischen Besatzungszone binden die Bundesrepublik.
    Also nix weiter als eine Rechtsnachfolgeregelung.


    Artikel 39.I.2 besagt, die Abgeordneten des Bundestages sein Vertreter des ganzen Volkes.

    Und Du findest, das sage nicht aus, sie seien Repräsentanten = Vertreter des ganzen Volkes?
    Aber was soll es sonst aussagen, wenn nicht das?

    Ich glaub ich bin zu dumm diese Passage zufinden.

    Artikel 39

    (1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.

    (2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.

    (3) Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.

  4. #4
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    Standard AW: GG Artikel 139

    Artikel 38 des GG

    (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

    (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

    (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.
    Wo werden der Bundespräsident und die Bundeskanzlerin als Volksvertreter erwähnt ?

    Und die Frage ist wer hat das Gewissen bestochen, den damit handeln sie nicht.
    Geändert von Apollyon (29.03.2011 um 14:59 Uhr)

  5. #5
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    Standard AW: GG Artikel 139

    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    Artikel 65, 127, 133 des GG. Es ist immer die Rede von Geschäftsleitern und Verwaltern, nirgentwo findet man eine Passage die ausagt das sie Repräsentaten des Volks sind ...
    Das ist nun wirklich dummes Gewäsch. Schau dir mal den Amtseid an, den sie ablegen müssen. Außerdem wird das Volk primär durch die Abgeordneten des Bundestages (und der Landtage) repräsentiert.

    Unter „Geschäft“ versteht man im Deutschen nicht nur ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Räume oder eine damit verbundene gewerbliche Tätigkeit, sondern der Begriff kann sich allgemein auf jede Art von Tätigkeit beziehen, auch auf hoheitliche. Der Begriff „Regierungsgeschäfte“ ist seit langer Zeit üblich. So ist auch die Rede von „Amtsgeschäften“.

    Wenn du dir einbildest, das wäre eine neue Erfindung, dann irrst du dich gewaltig. Sehen wir uns mal die Weimarer Verfassung an.

    Der Reichstag … gibt sich seine Geschäftsordnung. (Art. 26) Zwischen zwei Tagungen oder Wahlperioden führen [Reichstags-] Präsident und Stellvertreter der letzten Tagung ihre Geschäfte fort. (Art. 27) Der [Reichstags-] Präsident … vertritt das Reich in allen Rechtsgeschäften … seiner Verwaltung. (Art. 28) Der Reichskanzler führt den Vorsitz in der Reichsregierung und leitet ihre Geschäfte nach einer Geschäftsordnung, … (Art. 55) … Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Reichsminister den ihm anvertrauten Geschäftszweig selbständig … (Art. 56) … Der Reichsrat regelt seinen Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung. … (Art. 66) Der Reichsrat ist von den Reichsministerien über die Führung der Reichsgeschäfte auf dem Laufenden zu halten. … (Art. 67) … Berührt der Bau neuer oder die Veränderung bestehender Reichseisenbahnanlagen den Geschäftsbereich der Landespolizei, … (Art. 94)
    Also schließen wir messerscharf, dass auch die Weimarer Republik eine Firma war. Wie schrecklich, aber unter dem Kaiser war das sicherlich ganz anders? Mal sehen, hier ein paar Zitate aus der Bismarck-Verfassung.

    Der Vorsitz im Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu … (Art. 15(1))
    Der Reichstag … regelt seinen Geschäftsgang … durch eine Geschäfts-Ordnung … (Art. 27)
    Na sowas, der Eiserne Kanzler auch nur ein Geschäftsführer! Gehen wir einen weiteren Schritt zurück, zur Paulskirchenverfassung von 1849. Über den Reichstag sagte sie:

    §. 116. Jedes Haus hat das Recht, sich seine Geschäftsordnung selbst zu geben. Die geschäftlichen Beziehungen zwischen beiden Häusern werden durch Uebereinkunft beider Häuser geordnet.
    Offenbar wurde zu Frankfurt eine Firmengruppe gegründet.

    Noch ein Wunsch? Dann sehen wir uns die Bundesakte des Deutschen Bundes von 1815 an.

    Art. 7 … Alle nähern die Vertagung und die Besorgung der etwa während derselben vorkommenden dringenden Geschäfte betreffenden Bestimmungen …
    Art. 10. Das erste Geschäft der Bundesversammlung nach ihrer Eröffnung …
    Wir können auch noch den Regensburger Reichstag bemühen, auf dem Frankreich im Jahre 1806 durch einen „Geschäftsträger“ („Chargé d’Affaires“) vertreten wurde. In jeder Botschaft irgendeines Landes in aller Welt gibt es einen Diplomaten, der diesen Titel trägt und der den Betrieb der Botschaft leitet, wenn der Botschafter abwesend ist. Diese Bezeichnung ist seit mindestens 200 Jahren allgemein üblich. Jede ordentliche Behörde und auch jedes Gericht hat einen Geschäftsverteilungsplan, und das schon mindestens seit dem 19. Jahrhundert.

  6. #6
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    Standard AW: GG Artikel 139

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Das ist nun wirklich dummes Gewäsch. Schau dir mal den Amtseid an, den sie ablegen müssen. Außerdem wird das Volk primär durch die Abgeordneten des Bundestages (und der Landtage) repräsentiert.

    Unter „Geschäft“ versteht man im Deutschen nicht nur ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Räume oder eine damit verbundene gewerbliche Tätigkeit, sondern der Begriff kann sich allgemein auf jede Art von Tätigkeit beziehen, auch auf hoheitliche. Der Begriff „Regierungsgeschäfte“ ist seit langer Zeit üblich. So ist auch die Rede von „Amtsgeschäften“.

    Wenn du dir einbildest, das wäre eine neue Erfindung, dann irrst du dich gewaltig. Sehen wir uns mal die Weimarer Verfassung an.

    Der Reichstag … gibt sich seine Geschäftsordnung. (Art. 26) Zwischen zwei Tagungen oder Wahlperioden führen [Reichstags-] Präsident und Stellvertreter der letzten Tagung ihre Geschäfte fort. (Art. 27) Der [Reichstags-] Präsident … vertritt das Reich in allen Rechtsgeschäften … seiner Verwaltung. (Art. 28) Der Reichskanzler führt den Vorsitz in der Reichsregierung und leitet ihre Geschäfte nach einer Geschäftsordnung, … (Art. 55) … Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Reichsminister den ihm anvertrauten Geschäftszweig selbständig … (Art. 56) … Der Reichsrat regelt seinen Geschäftsgang durch eine Geschäftsordnung. … (Art. 66) Der Reichsrat ist von den Reichsministerien über die Führung der Reichsgeschäfte auf dem Laufenden zu halten. … (Art. 67) … Berührt der Bau neuer oder die Veränderung bestehender Reichseisenbahnanlagen den Geschäftsbereich der Landespolizei, … (Art. 94)
    Also schließen wir messerscharf, dass auch die Weimarer Republik eine Firma war. Wie schrecklich, aber unter dem Kaiser war das sicherlich ganz anders? Mal sehen, hier ein paar Zitate aus der Bismarck-Verfassung.

    Du zerstückelst die Sätze und bastelst sie zusammen, wenn man etwas Zitiert dann bitte im ganzen, dann hat es auch wieder seine Richtigkeit.

    Dieses Beispiel Zeigt mal wie ein ganzer Artikel aussieht und was es ausmacht:

    Artikel 28 (Die Verfassung der Weimarer Republik)
    Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Reichstagsgebäude aus. Ihm untersteht die Hausverwaltung; er verfügt über die Einnahmen und Ausgaben des Hauses nach Maßgabe des Reichshaushalts und vertritt das Reich in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten seiner Verwaltung.
    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Na sowas, der Eiserne Kanzler auch nur ein Geschäftsführer! Gehen wir einen weiteren Schritt zurück, zur Paulskirchenverfassung von 1849. Über den Reichstag sagte sie:

    Der Vorsitz im Bundesrathe und die Leitung der Geschäfte steht dem Reichskanzler zu … (Art. 15(1))
    Der Reichstag … regelt seinen Geschäftsgang … durch eine Geschäfts-Ordnung … (Art. 27)
    Gib mir mal bitte die Quelle, meine Quellen zeigen mir auch § an und nicht nur Artikel, damit ich mir den vollständigen Satz raussuchen kann.

    Collagen kann jeder bauen

    Gib mir bitte ein paar quellen dann kann ich das hier noch editieren und nicht nur auf ein Teil antworten.
    Geändert von Apollyon (29.03.2011 um 19:48 Uhr)

  7. #7
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    Zitat Zitat von Apollyon Beitrag anzeigen
    Du zerstückelst die Sätze und bastelst sie zusammen, wenn man etwas Zitiert dann bitte im ganzen, dann hat es auch wieder seine Richtigkeit.

    Gib mir mal bitte die Quelle, meine Quellen zeigen mir auch § an und nicht nur Artikel, damit ich mir den vollständigen Satz raussuchen kann.

    Gib mir bitte ein paar quellen dann kann ich das hier noch editieren und nicht nur auf ein Teil antworten.
    Natürlich habe ich die Texte gekürzt. Das darf man, wenn es nicht sinnwidrig geschieht.

    Du findest alle Volltexte unter [Links nur für registrierte Nutzer]. Wie ich deiner Antwort entnehme, hast du dich noch nie mit den Quellen beschäftigt. Glaub mir, es lohnt sich.

  8. #8
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    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Natürlich habe ich die Texte gekürzt. Das darf man, wenn es nicht sinnwidrig geschieht.

    Du findest alle Volltexte unter [Links nur für registrierte Nutzer]. Wie ich deiner Antwort entnehme, hast du dich noch nie mit den Quellen beschäftigt. Glaub mir, es lohnt sich.
    Danke, da habe ich erstmal was zu tun
    Musste immer über Google alles Mühselig zusammentragen, bis auf die Grundgesetze war es bei anderen recht schwer...

  9. #9
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    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Du findest alle Volltexte unter [Links nur für registrierte Nutzer]. Wie ich deiner Antwort entnehme, hast du dich noch nie mit den Quellen beschäftigt. Glaub mir, es lohnt sich.
    Danke für den Link.
    “First they ignore you. Then they laugh at you. Then they fight you. Then you win.”
    Mahatma Gandhi



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