Der Arbeitnehmer hatte einem früheren Kollegen bei der Materialausgabe drei Schrauben im Wert von 28 Cent besorgt und dort angegeben, die Schrauben für eine bestimmte Maschine zu benötigen. Als der Arbeitgeber per anonymem Hinweis davon erfuhr, forderte er vom Betriebsrat die Zustimmung zur fristlosen Kündigung. Dies verweigerten die Arbeitnehmervertreter, das Unternehmen zog vor das Arbeitsgericht.
Die Richter betonten zwar, dass auch die Unterschlagung dreier Schrauben ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein könne. Allerdings müsse die lange Betriebszugehörigkeit sowie das Schuldeingeständnis des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.