Zitat von
Chronos
Da ich kein Staatsrechtler bin, ist das ganze Thema Glatteis für mich.
Aber wie von dir angedeutet, ist ja mit dem 2+4-Vertrag sinngemäß die Selbstständigkeit Deutschlands als eigenständiger und souveräner Staat festgeschrieben worden, da der Viermächtestatus mit dem 2+4-Vertrag aufgelöst worden ist.
Aber wie gesagt, kann das wohl nur ein Staatsrechtler sachkundig beantworten.
Und das mit dem Grundgesetz und der Verfassung ist ebenso eine Rutschbahn. Theoretisch wurde dieses Grundgesetz irgendwann mal als vollwertigen Ersatz einer Verfassung deklariert, wohl auch aufgrund der bei der Gründung der Bundesrepublik erfolgten Unterzeichnung durch die Länderparlamente.
Eine ziemlich verschachtelte Geschichte, was aber nichts daran ändert, dass dieses BRD-Gequatsche völlig an der Realität vorbei geht.