AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Minimalphilosoph
Die Birne des uns siezenden Strangerstellers scheint auch voll zu sein. Erlösung ist wahrscheinlich eine MPU. Da sollte er nicht Gesetzeslücken und Abstandregeln hinterfragen, oder gar die Blödheit eines Beamten behaupten. Dann wird er ein positives Gutachten nicht erlangen und somit offiziell niemandem jemals wieder Lichthupe geben dürfen. :D
Apropos schlug mir mein Sohn gestern vor, den zu schnell arbeitenden Blinkgeber unserer MZ mit dem zusätzlichen Verbraucher "Hupe" etwas in der Frequenz herunterzubremsen. Wäre auch mal eine Idee für die Innenstadt.
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Maitre
Apropos schlug mir mein Sohn gestern vor, den zu schnell arbeitenden Blinkgeber unserer MZ mit dem zusätzlichen Verbraucher "Hupe" etwas in der Frequenz herunterzubremsen. Wäre auch mal eine Idee für die Innenstadt.
Ein sogenanntes Mööp-Blink-Signal. In der kasachischen Steppe eine der besten Sprachen nach dem Morsen...:D
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
@Minimalphilosoph:
Wenn Sie etwas nicht verstehen, dürfen Sie gerne Fragen stellen.
Ihre jämmerlichen Beleidigungen in Ihren ausschließlich unsachlichen Beiträgen beweisen nur, von welch niederen Bewegründen Sie getrieben werden.
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
@Minimalphilosoph:
Wenn Sie etwas nicht verstehen, dürfen Sie gerne Fragen stellen.
Ihre jämmerlichen Beleidigungen in Ihren ausschließlich unsachlichen Beiträgen beweisen nur, von welch niederen Bewegründen Sie getrieben werden.
Genau, mein niederer Beweggrund ist die Abschaffung der Lichthupenfunktion.
Übrigens, vergessen Sie nicht wieder den Termin zum Vorbereitungskurs für die MPU.
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Minimalphilosoph
Genau, mein niederer Beweggrund ist die Abschaffung der Lichthupenfunktion.
Was nur beweist, dass ihre geistigen Fähigkeiten bei weitem nicht ausreichen, das aktuelle Thema auch nur ansatzweise zu verstehen.
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
Was nur beweist, dass ihre geistigen Fähigkeiten bei weitem nicht ausreichen, das aktuelle Thema auch nur ansatzweise zu verstehen.
Wahrscheinlich verstand ich Ihren Themenansatz schon im "Abstandsstrang".
Und nun Mööp,mööp...platz da!
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Minimalphilosoph
Wahrscheinlich verstand ich Ihren Themenansatz schon im "Abstandsstrang".
Bei dem von Ihnen genannten Thema las ich auch nur destruktive Beiträge von Ihnen.
Warum Sie hier noch Beiträge schreiben dürfen, ist mir nicht klar.
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
Da hier sehr viele User meine Beiträge durch Unsachlichkeiten oder Abschweifungen überdecken wollen, hier noch einmal eine kleine Zusammenfassung:
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DNCBN
Auf Straßen mit Gegenverkehr soll die Lichthupe den Vorausfahrenden informieren und damit verhindern, dass dieser während des Überholvorgangs beschleunigt (§ 5 Abs. 6 StVO).
Dies ist auf Straßen mit Gegenverkehr äußerst gefährlich. Ein Kollege von mir hat deshalb sein Leben verloren. Das Problem ist nämlich, dass wenn dann ein Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn auftaucht – z.B. aus einer Kurve – der Abbruch des Überholvorgangs in 50 % der Fälle nicht mehr möglich ist.
Wenn nämlich der Überholende und der Überholte gleichzeitig bremsen oder beide weiter beschleunigen, ist für den Überholenden der Rückweg auf die rechte Spur versperrt.
Zusätzlich kann es sein, dass der nachfolgende Verkehr die Lücke hinter dem langsamen Fahrzeug bereits geschlossen hat. Dann sieht es ganz übel aus.
Auf Autobahnen soll die Lichthupe den Vorausfahrenden darüber informieren, dass der Nachfahrende zügig überholen würde.
Wenn der Vorausfahrende auf Verdacht nach rechts wechselt, passiert es sehr häufig, dass dieser sich selbst einklemmt. Wenn der Nachfahrende nur mit sehr geringer Differenzgeschwindigkeit überholt, kann es sein, dass der nach rechts gewechselte währenddessen auf den nächsten LKW aufschließt, auf dessen Tempo abbremsen muss und dann Schwierigkeiten bekommt, hinter dem Überholenden wieder auf die linke Spur zu wechseln.
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
Nein, diesmal ist es die Judikative, die Murks produziert hat.
Die Legislative erlaubt in der StVO ausdrücklich die Verwendung der Lichthupe zur Signalisierung der Überholabsicht.
Die Judikative wollte es offensichtlich Dränglern schwerer machen und hat – wie sehr oft – die Folgen ihres Handelns nicht bedacht.
Seit 1992 benützt kein Mensch mehr die Lichthupe zur Signalisierung der Überholabsicht.
Was bleibt dem Autofahrer übrig?
Er kündigt seine Überholabsicht durch zu dichtes Auffahren an. Dies ist ja nur eine Ordnungswidrigkeit. Welche zudem kaum durch die Polizei überprüft wird.
Versuch das niemals bei mir,- meine rückwärtige Dash-Cam merkt sich alles....
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Grenzer
Versuch das niemals bei mir,- meine rückwärtige Dash-Cam merkt sich alles....
Sehen Sie, das unterscheidet uns.
Meine Dashcam ist nach vorn gerichtet und dient nur zur Abwehr von Strafanzeigen.
Mit Ihrer nach hinten ausgerichteter Dashcam können Sie sich nicht verteidigen, sondern nur Anzeigen. Sie heben vermutlich Ihr Selbstwertgefühl, indem Sie anderen – durch blockieren der Überholspur - Schaden zufügen.
Empathische Menschen würden ihr Selbstwertgefühl durch derartige Handlungen nicht anheben.