AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Nietzsche
Wenn mir einer entgegen kommt und dem sein Licht ist kaputt betätige ich die Lichthupe. Oder wenn ich jemanden fahren lassen will. (wobei den Heutzutage auch keine Sau mehr kapiert!) Ich wüsste nicht einen Fall bei dem ich die Lichthupe eingesetzt hätte zum überholen....
Mir kamen in Schweden 1996 mal Autos entgegen auf der Schnellstraße, die mir Signale mit den Autoscheinwerfer gaben - sie hatten Abblendlicht an.
Ich hatte gegen Mittag! überhaupt kein Licht an - wozu auch? Aber in Schweden ist es nun mal Pflicht, immer mit Autolicht zu fahren...:auro:
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Zitat von Wuehlmaus;[URL="tel:11500802"
11500802[/URL]]Um anzukündigen, dass ich auf der Landstraße überholen werde. Die Hoffnung, dass die Schnarchnase vor mir dann aufwacht und mein Überholmanöver unnötig ist realisiert sich leider nie.
Echt? Das kenne ich sonst nur aus Tunesien, Jordanien oder Qatar? Das hat mich damals schon aufgeregt, wie die alle fahren.
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Zitat von Eridani;[URL="tel:11504019"
11504019[/URL]]Mir kamen in Schweden 1996 mal Autos entgegen auf der Schnellstraße, die mir Signale mit den Autoscheinwerfer gaben - sie hatten Abblendlicht an.
Ich hatte gegen Mittag! überhaupt kein Licht an - wozu auch? Aber in Schweden ist es nun mal Pflicht, immer mit Autolicht zu fahren...:auro:
Und dad ist auch gut ao. An unserem Mitsubishi gehen die Lichter immer an, ausschalten ist nicht.
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Maitre
Ich wäre eher dafür, die lächerlichen 80 für LKW auf der Autobahn aufzuweichen. Diese Beschränkung stammt noch aus Zeiten, als LKW mit Trommelbremsen, tlw. ohne Lenkunterstützung, mit Blattfedern und anderen heute gnadenlos veralteten Techniken unterwegs waren. Achja, in dem Zuge würde ich auch gleich noch das Tempolimit von 60 km/h ausserhalb von Ortschaften erhöhen, das zum Glück kaum ein LKW-Fahrer einhält.
Sie unterschätzen die von LKWs ausgehende Gefahr gewaltig!
Wenn ein PKW (ca. 1 Tonne) gegen einen entgegenkommenden LKW (ca. 20 Tonnen) kracht, ändert sich die Geschwindigkeit des LKWs nur wenig.
Beispiel:
Beide fahren 50 km/h. Nach einem Frontalcrash fahren beide anschließend mit 45 km/h in die Gegenrichtung des PKWs. Für den PKW wirkt das so, als wäre er mit 95 km/h gegen eine feste Wand gedonnert.
Um auf Autobahnen eine gleichstarke Wirkung auf den PKW zu erzielen, müsste dieser mit 180 km/h auf einen mit 80 km/h fahrenden 20-Tonner auffahren.
Die schlimmsten Unfälle auf Autobahnen entstehen, wenn LKWs ungebremst auf Stauenden auffahren. Da werden immer gleich mehrere PKWs zerdrückt.
Wenn ich auf ein Stauende aufschließe, bleibe ich immer erst ca. 200 m vor dem Ende stehen. Erst wenn sich weitere Fahrzeuge hinter mir angesammelt haben, schließe ich diese Lücke wieder. Gelegentlich kommt es vor, dass ein PKW es nicht mehr schafft, dann genügt ein Kavalierstart von mir, den Unfall zu vermeiden.
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Schwabenpower
Aha, hast was gelernt, Turbo-Rolf :ätsch:
Deswegen ist rechts daran vorbei fahren (was eben nicht überholen ist) für alle stressfreier
In so einer Turbo-Rolf-Situation war ich mal. Rechts vorbeifahren wäre da leider keine Option gewesen. Ich kam auf angenehm leerer Autobahn mit 180 km/h auf der linken Spur daher. Kurz vor mir zog eine Frau, die bis dahin hinter einem LKW herzuckelte, ohne zu blinken oder die (Schmink-)Spiegel zu nutzen zum Überholen herüber, was mich zu einem spontanen Bremstest veranlasste. Das bemerkte sie dann irgendwie und fing wohl in Panik zwischen beiden Spuren eine wilde Schlingerei an. Hätte ich da noch die Lichthupe benutzt.....
Zum Glück war mein Auto (Mein geliebter Superb) im technischen Bestzustand.
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Schwabenpower
Deswegen ist rechts daran vorbei fahren (was eben nicht überholen ist) für alle stressfreier
.. genau , hab ich auch schon oft gemacht .. rechts dran vorbei und weg ist man ...
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Unterstelle mal, dass Gesetzgeber das Verbot nur deshalb eingeführt hat, damit Lichthupen-Täter VKt nicht mehr vor Radarfallen warnen dürfen.
Es geht doch immer ums GELD!
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luggi69
Unterstelle mal, dass Gesetzgeber das Verbot nur deshalb eingeführt hat, damit Lichthupen-Täter VKt nicht mehr vor Radarfallen warnen dürfen.
Es geht doch immer ums GELD!
Offensichtlich haben Sie Leseschwierigkeiten!
Der Gesetzgeber hat kein Lichthupenverbot eingeführt. Durch § 5 Abs. 5 StVO erlaubt er die Signalisierung der Überholabsicht per Lichthupe ausdrücklich!
Es sind die Richter, die diesen Paragraphen nicht kennen und deshalb rechtsbeugende Urteile gefällt haben. Diese Urteile wurden in den Medien verbreitet und deshalb herrscht in Deutschland defacto ein Lichthupenverbot.
Im Ergebnis kündigen Autofahrer deshalb ihre Überholabsicht durch zu dichtes Auffahren an. Durch diese Fehlinformation wurde also eine gesetzeskonforme und ungefährliche Signalisierung durch eine Gefährdung ersetzt.
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Süßer
Nicht jeweils sondern beides. Das ist kein Widerspruch, hatte ich erläutert.
Vor sehr vielen Jahren habe ich bei der damaligen Bundeswehr den LKW Schein gemacht.
Unter anderem habe ich gelernt Reaktionsweg + Bremsweg = Anhalteweg.
Es dürfte sich aber bei der Bunten Wehr einiges geändert haben – wenn ich aber lese halber Tachoabstand – mein Tacho hatte ca. 15 cm Durchmesser davon die Hälfte - welcher Anfänger fährt so dicht auf.
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kiwi
Vor sehr vielen Jahren habe ich bei der damaligen Bundeswehr den LKW Schein gemacht.
Unter anderem habe ich gelernt Reaktionsweg + Bremsweg = Anhalteweg.
Es dürfte sich aber bei der Bunten Wehr einiges geändert haben – wenn ich aber lese halber Tachoabstand – mein Tacho hatte ca. 15 cm Durchmesser davon die Hälfte - welcher Anfänger fährt so dicht auf.
7,5 cm sind schon fast wieder sicher.
https://politikforen-hpf.net/attachm...id=74453&stc=1
Der Aufprall würde also nach 0,13 Sekunden mit einer Differenzgeschwindigkeit von 4,2 km/h erfolgen. Das halten die meisten Stoßstangen aus.
Die Betätigung der Lichthupe wäre natürlich noch sicherer.