AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
Sehen Sie, das unterscheidet uns.
Meine Dashcam ist nach vorn gerichtet und dient nur zur Abwehr von Strafanzeigen.
Mit Ihrer nach hinten ausgerichteter Dashcam können Sie sich nicht verteidigen, sondern nur Anzeigen. Sie heben vermutlich Ihr Selbstwertgefühl, indem Sie anderen – durch blockieren der Überholspur - Schaden zufügen.
Empathische Menschen würden ihr Selbstwertgefühl durch derartige Handlungen nicht anheben.
Herr DNCBN ,- ich darf Ihnen leider nicht antworten ,- da meine Antwort an Sie wieder von Klopperhorst (s. oben) gelöscht würde...
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Grenzer
Herr DNCBN ,- ich darf Ihnen leider nicht antworten ,- da meine Antwort an Sie wieder von Klopperhorst (s. oben) gelöscht würde...
Wie viele „Straftäter“ haben Sie denn schon mit ihrer nach hinten ausgerichteten Dashcam angezeigt?
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
Das Aufgefahre und Angeblinke auf der Autobahn, vor mehr als 30 Jahren besaß ich kurzzeitig einen PKW aus russischer Fertigung, der hatte zwei Nebelschlussleuchten, wenn so ein Kasper hinter mir durchdrehte habe ich die eingeschaltet und siehe da, der Abstand vergrößerte sich wie durch Zauberhand :)
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Ruprecht
Das Aufgefahre und Angeblinke auf der Autobahn, vor mehr als 30 Jahren besaß ich kurzzeitig einen PKW aus russischer Fertigung, der hatte zwei Nebelschlussleuchten, wenn so ein Kasper hinter mir durchdrehte habe ich die eingeschaltet und siehe da, der Abstand vergrößerte sich wie durch Zauberhand
Vor mehr als 30 Jahren gab es noch kein Lichthupenverbot! Erst 1992 gab es das erste entsprechende Fehlurteil. Diese Rechtsbeugung wurde als solche nicht erkannt und in den Medien als gültiges Gesetz verbreitet.
Heutzutage genügt es nicht, nur die Bremsleuchten aufleuchten zu lassen. Daran haben sich die Autofahrer längst gewöhnt. Wenn man seine Geschwindigkeit deutlich verringert, kann man den Drängler dazu bringen, den Abstand zu vergrößern. Dies wirkt nach meiner Erfahrung allerdings nur kurzzeitig.
Das Leute zu dicht auffahren liegt daran, dass sich die wenigsten Autofahrer Gedanken über die Physik des Autofahrens machen und die Medien darüber zu wenig intensiv aufklären.
Wenn Autofahrer überholen wollen, müssen sie heutzutage – wegen des Lichthupenverbots – extrem dicht auffahren, damit der Vorausfahrende die Überholabsicht überhaupt erkennen kann.
Wie gesagt, die Signalisierung der Überholabsicht per Lichthupe ist vom Gesetzgeber durch § 5 Abs. 5 StVO ausdrücklich erlaubt. Leider kennen die Medien und Richter diesen Paragraphen offensichtlich nicht.
Bei einer dieser Strafanzeigen wegen Lichthupe kam es im Jahre 2004 zum Prozess. Richter und Staatsanwalt waren baff, als ich denen den § 5 Abs. 5 StVO zitierte.
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DNCBN
Vor mehr als 30 Jahren gab es noch kein Lichthupenverbot! Erst 1992 gab es das erste entsprechende Fehlurteil. Diese Rechtsbeugung wurde als solche nicht erkannt und in den Medien als gültiges Gesetz verbreitet.
Heutzutage genügt es nicht, nur die Bremsleuchten aufleuchten zu lassen. Daran haben sich die Autofahrer längst gewöhnt. Wenn man seine Geschwindigkeit deutlich verringert, kann man den Drängler dazu bringen, den Abstand zu vergrößern. Dies wirkt nach meiner Erfahrung allerdings nur kurzzeitig.
Das Leute zu dicht auffahren liegt daran, dass sich die wenigsten Autofahrer Gedanken über die Physik des Autofahrens machen und die Medien darüber zu wenig intensiv aufklären.
Wenn Autofahrer überholen wollen, müssen sie heutzutage – wegen des Lichthupenverbots – extrem dicht auffahren, damit der Vorausfahrende die Überholabsicht überhaupt erkennen kann.
Wie gesagt, die Signalisierung der Überholabsicht per Lichthupe ist vom Gesetzgeber durch § 5 Abs. 5 StVO ausdrücklich erlaubt. Leider kennen die Medien und Richter diesen Paragraphen offensichtlich nicht.
Bei einer dieser Strafanzeigen wegen Lichthupe kam es im Jahre 2004 zum Prozess. Richter und Staatsanwalt waren baff, als ich denen den § 5 Abs. 5 StVO zitierte.
Ich besitze den PKW-Führerschein seit 40 Jahren, in der ganzen Zeit habe ich noch nie meine Überholabsicht angekündigt, ich hab lediglich den Blinker gesetzt und bin links vorbei gefahren.
Funktionierte auch immer bestens, einmal war es brenzlig, AB zweispurig und polnischer LKW-Kutscher am Einschlafen, der kam rüber und ich gerade noch so vorbei mit 160.
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Ruprecht
Ich besitze den PKW-Führerschein seit 40 Jahren, in der ganzen Zeit habe ich noch nie meine Überholabsicht angekündigt, ich hab lediglich den Blinker gesetzt und bin links vorbei gefahren.
Wozu haben Sie dann den Blinker gesetzt? Aus Langeweile?
Ich mein das haben sich die Autofahrer 1992 auch gedacht und prompt kam in den Medien die Meldung, dass die Verwendung des Blinkers zur Signalisierung der Überholabsicht ebenfalls als Straftat nach § 240 StGB verurteilt wurde.
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
Wozu haben Sie dann den Blinker gesetzt? Aus Langeweile?
Ich mein das haben sich die Autofahrer 1992 auch gedacht und prompt kam in den Medien die Meldung, dass die Verwendung des Blinkers zur Signalisierung der Überholabsicht ebenfalls als Straftat nach § 240 StGB verurteilt wurde.
Der Blinker natürlich für den nachfolgenden Verkehr als Anzeige des Spurwechsels, warum ich dem zu Überholenden anzeigen soll das ich überhole halte ich für Unfug.
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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Ruprecht
Der Blinker natürlich für den nachfolgenden Verkehr als Anzeige des Spurwechsels, warum ich dem zu Überholenden anzeigen soll das ich überhole halte ich für Unfug.
Dann übersteigt der Sinn - bzw. wie Sie meinen Unfug - des § 5 Abs. 6 StVO wohl Ihre geistigen Möglichkeiten. Ich verweise hierzu auf meinen Beitrag #77.
AW: Dient das Lichthupenverbot der Verkehrssicherheit?
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DNCBN
Dann übersteigt der Sinn - bzw. wie Sie meinen Unfug - des § 5 Abs. 6 StVO wohl Ihre geistigen Möglichkeiten. Ich verweise hierzu auf meinen Beitrag #77.
Meine geistigen Fähigkeiten erachte ich für den Straßenverkehr als durchaus ausreichend.
Dieses gestelzte Siegequatsche könnten Sie allerdings mir gegenüber gerne lassen, ich bin der Andi :)
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Ruprecht
Meine geistigen Fähigkeiten erachte ich für den Straßenverkehr als durchaus ausreichend.
Dieses gestelzte Siegequatsche könnten Sie allerdings mir gegenüber gerne lassen, ich bin der Andi
Hallo Andi.
Ich möchte es jedoch lieber beim Sie belassen – ein Bier werden wir wohl nicht zusammen trinken.
Nach wie vor haben wir jährlich ca. eine halbe Million Verkehrsunfälle mit Personenschäden.
Dies beweist, dass zu viele Autofahrer ihre (geistigen) Fähigkeiten bzw. Verkehrssituationen falsch einschätzen.
Das durch Rechtsbeugung von Richtern defacto eingeführte Lichthupenverbot hat zu vermehrter Unterschreitung des notwendigen Sicherheitsabstandes geführt und somit die Verkehrssicherheit nachhaltig verschlechtert.