Ein Anarchist der gerne GEZ zahlt... schon klar
https://www.youtube.com/watch?v=4AJF-Sooono
ha ha ha
Freitagnacht Comedy mit konny
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Ein Anarchist der gerne GEZ zahlt... schon klar
https://www.youtube.com/watch?v=4AJF-Sooono
ha ha ha
Freitagnacht Comedy mit konny
https://i.ibb.co/JRjbFTH/konrad-strahlende-zukunft.png
Aber, konrad hat doch eine strahlende Zukunft vor sich ??
jaja, ich bin ein Depp und du unterhältst dich gerne mit mir. auch klar. was sagt mir das? ^^ egal...
Aber mal eine generelle Frage:
du willst ja "Anarchist" sein und ich sehe mich als Liberalen - da müssten wir uns doch eigentlich recht gut verstehen, oder?
aber nein, wir sind uns spinnefeind.. warum nur?
Entweder bist du also kein richtiger Anarchist oder ich bin vllt doch ein nazikommunistischer Russenagent?
was meinst du??
oder andere gründe..
was bist du denn als chin. Tierkreiszeichen?
ich bin Wasser-Hund.
Teilzitat
Das sind die typischen irrationalen infantilen Wahrnehmungen und Wunschvorstellungen einer hoffnungslosen, kleinen, radikalen und bedeutungslosen Minderheit.
Teilzitat
Du möchtest also gerne wissen, ob ich ein Immobilien-Mieter oder ein Immobilien-Eigentümer bin?
Dein Daten-Abgreif-Versuch ist wirklich rührend komisch.
Und sonst so? Langeweile?
Die Gesetze der letzten Jahre gingen IMMER gegen die (Rest-) Mitte im Land - durch Bürokratie, Steuererhöhungen und weitere Zumutungen..
die sog. "Elite" weiß immer kreative Lösungen um den eigenen feisten Arsch zu retten.
der Gelackmeierte ist der - an sich - ehrliche Musterbürger!
so die Politik seit mindestens 20 Jahren und das ganz offen
Du spielst auf meine Kritik über deine ermüdenden Postings an. Nein, keine Angst ^^ die lese ich mir schon lange nicht mehr durch. ich überfliege sie und entdecke die Triggerworte ;) man kennts
Du "überliest" ja auch meine wesentlichen Kritikpunkte, weil ich für dich ja schon eh ein "fck nzs" bin, gell?
da kann ich noch so liberale Thesen und Themen bringen. ist dir egal...
"Langeweile" ist aber ein Begriff, der mir nix sagt:
entweder jmd nervt mich oder ich bin zu faul, was gscheits zu machen, aber so richtige Langeweile ist nur was für Leute die zu blöd sind, sich zu beschäftigen
Bayern und Hamburg haben fast identische Grundsteuermodelle und langen nicht so unverschaemt zu, wie es in Baden-Wuertemberg der Fall ist. Alle Buergern in Laendern die das sogenannten Bundesmodell uebernommen haben duerfen sich mit der Grundsteuererhoehung durch die Kommunen " hart " in den Hintern " penetriert " fuehlen.
Zitat:
Grundsteuer-Reform: Modelle der Bundesländer
aktuelle Entwicklungen 09.12.2021, Frank Senger
Bundesweit acht verschiedene Modelle
...
Die Einigung bestand vor allem aus zwei Komponenten. Einem Bundesmodell als Standard und einer Öffnungsklausel für die Bundesländer, die lieber ein eigenes Reformmodell einführen wollen. Das Bundesmodell wird nach dem damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz auch Scholz-Modell genannt. Es ist ein wertabhängiges Modell, das kompliziert zu berechnen ist und für die Verwaltung viel Aufwand verspricht. Dennoch haben sich neun Bundesländer dafür entschieden, das Bundesmodell ohne Änderung zu übernehmen, zwei weitere mit geringfügigen Änderungen. Immerhin gehen fünf Länder eigene Wege. Wege, die für Bürger, Betriebe und Verwaltung gleichermaßen einfacher zu beschreiten sind.
Grundsteuer-Modelle ab 2025 nach Bundesländern
https://abload.de/img/bildschirmfoto2023-0360ew4.png
Zum Bundesmodell (Scholz-Modell)
Im Bundesmodell wird der Grundsteuerwert einer Wohnimmobilie durch eine Vielzahl an Variablen bestimmt. Maßgeblich für Wohngebäude ist das sogenannte Ertragswertverfahren. Im Ertragswertverfahren werden der Barwert des Reinertrags und der abgezinste Bodenwert miteinander addiert. Dabei ist der Barwert des Reinertrags abhängig vom Rohertrag, also einer kalkulatorischen Miete abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Dabei ist die kalkulatorische Miete fiktiv, es geht nicht um eine eventuell tatsächlich bezahlte Miete. Die Miete ist abhängig vom Baujahr des Gebäudes, der Gebäudeart und der Wohnfläche sowie vom Bundesland und von der Stadt, in der das Gebäude steht. Bundesweit wurde jeder Stadt und Gemeinde eine sogenannte Mietniveaustufe zugewiesen.
Die Bewirtschaftungskosten hängen ab von der Restnutzungsdauer des Gebäudes sowie vom Liegenschaftszins. Die Restnutzungsdauer hängt vom Gebäudealter ab. Grundsätzlich wird bei Wohngebäuden von einer Nutzungsdauer von 80 Jahren ausgegangen. Durch Sanierungen kann diese verlängert werden. Der Liegenschaftszins ist für jede Gebäudeart im Gesetz festgelegt und zudem vom Bodenrichtwert abhängig. Schließlich wird der so ermittelte Wert mit einem Vervielfältiger multipliziert, der abermals von der Restnutzungsdauer und vom Liegenschaftszins abhängig ist.
Als zweiter Summand des Grundsteuerwerts muss der abgezinste Bodenwert berechnet werden. Dieser ist abhängig vom Bodenrichtwert, der mit der gewichteten Grundstücksgröße multipliziert wird. Die Gewichtung erfolgt anhand der eigentlichen Grundstücksgröße, der ein Umrechnungsfaktor zugeordnet wurde. Die Abzinsung wiederum ist von der Restnutzungsdauer des Gebäudes sowie von dessen Liegenschaftszins abhängig.
Alle sieben Jahre ist eine neue Hauptfeststellung (Festlegung des Grundsteuerwertes) vorgesehen, in der diese Rechnung wiederholt wird.
Im Bundesmodell sind die Grundsteuermesszahlen auf etwa ein Zehntel ihrer bisherigen Werte (2,6-3,5 Promille) gesunken, um den – im Vergleich zu den Einheitswerten – stark gestiegenen Grundsteuerwert etwas auszugleichen. Für Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke beträgt die künftige Steuermesszahl 0,31 Promille. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuermesszahl um ein Viertel sinken, z. B. bei Sozialwohnungen oder genossenschaftlichen Wohnungsbau.
Städte und Gemeinden können per Satzung eine Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke einführen. Gemeint ist damit ein höherer Hebesatz auf diese Grundstücke. So soll Bauland aktiviert werden.
Bewertung des Bundesmodells
Komplizierte Berechnungsweise, viele Angaben nötig
Für Bürger kaum nachvollziehbar
Entsprechend hoher bürokratischer Aufwand
Steigende Bodenrichtwerte führen ceteris paribus zu steigenden Grundsteuerwerten nach jeder Hauptfeststellung. Der BdSt kritisiert dies als SteuererhöhungsAutomatismus
Bodenrichtwerte sind für die Grundsteuer ungeeignet
Bezahlbares Wohnen wird durch Bundesmodell nicht erreicht
Grundsteuer C funktionierte bereits in den 1960er Jahren nicht
Gutachten hält das Bundesmodell für verfassungswidrig
Baden-Württembergisches Bodenwertmodell
In Baden-Württemberg wird die künftige Grundsteuer B nach einem „modifizierten Bodenwertmodell“ berechnet. Dabei ist der Grundsteuerwert das Produkt aus Bodenrichtwert und Grundstücksgröße. Die Modifizierung erfolgt im zweiten Schritt, wenn der ermittelte Bodenwert mit der Grundsteuermesszahl multipliziert wird. Die Grundsteuermesszahl ist nämlich – im Vergleich zum Bundesmodell – geändert, es erfolgen Abschläge für Wohngrundstücke, für sozialen Wohnungsbau und für Kulturdenkmäler. Auf dieses Produkt wird der kommunale Hebesatz angewendet. Baden-Württemberg erlaubt es seinen Kommunen, eine Grundsteuer C einzuführen.
Bewertung des Bodenwertmodells
Theoretisch einfacher zu berechnen als Bundesmodell, aber: BadenWürttemberg hat bislang nur für einen kleinen Teil der Grundstücke Bodenrichtwerte vorliegen Es drohen regelmäßige Steuererhöhungen, wenn die Bodenrichtwerte steigen und die Kommunen bei der Neufestsetzung der Hebesätze nicht mit einer Senkung dieser gegensteuern Bodenrichtwerte sind für die Grundsteuer ungeeignet Die Gebäude bleiben bei der Bewertung des Grundvermögens unberücksichtigt. Dies führt zu großen Verwerfungen. Mutmaßlich verfassungswidrig.
Bayerisches einfaches Flächenmodell
Im Reformprozess drängte die bayerische Regierung auf die Öffnungsklausel und setzte diese durch. Entsprechend verwundert es nicht, dass sie davon Gebrauch macht. Das bayerische Flächenmodell ist einfach. Es basiert auf zwei Komponenten sowie den sogenannten Äquivalenzzahlen. Die Grundstücksgröße wird mit der Grundstücks-Äquivalenzzahl von 0,04 Euro/m² multipliziert, die Gebäudefläche mit 0,50 Euro/m². Beide Produkte zusammengerechnet ergeben den Grundsteuerwert. Mit diesem werden die vom Freistaat festgelegten Grundsteuermesszahlen (Wohnfläche: 70 Prozent, sonst 100 Prozent) multipliziert, anschließend auch der kommunale Hebesatz.
Bewertung des einfachen Flächenmodells
einfach zu berechnen, kein anderes Modell ist einfacher
Nicht wertabhängig. Daher sind keine regelmäßigen Hauptfeststellungen erforderlich
Entsprechend geringe Bürokratie und geringer Verwaltungsaufwand
Steuererhöhungen müssen demokratisch durch die zuständigen Gremien beschlossen werden, keine versteckten Steuererhöhungen
Vergünstigung von Wohnraum im Vergleich mit anderen Gebäudeflächen
Hamburgisches Wohnlagemodell
Ausgerechnet Hamburg hat das nach seinem früheren Ersten Bürgermeister Olaf Scholz benannte Bundesmodell abgelehnt. Die Gründe, u. a.: schwer administrierbar und verfassungsrechtlich bedenklich. Zudem hat auch Hamburg erkannt, dass mit den stetig steigenden Bodenwerten die Grundsteuer nach jeder Hauptfeststellung automatisch erhöht wird.
Im Kern entspricht das Hamburgische Modell dem einfachen Flächenmodell Bayerns. Es basiert auf demselben Grundsteuerwert, es hat dieselben Äquivalenzzahlen für die Grundstücks- und Gebäudefläche wie Bayern. Darauf werden die Grundsteuermesszahlen angewendet. Wie in Bayern werden die Wohnflächen begünstigt, zusätzlich wird die Lage berücksichtigt. Die Grundsteuermesszahlen normaler Wohnlagen werden im Vergleich zu guten Wohnlagen um ein Viertel ermäßigt, wodurch die zu zahlende Grundsteuer um ein Viertel sinkt. Etwa ein Drittel aller Hamburger Wohneinheiten sind in eine gute Lage eingestuft. Weitere Vergünstigungen über die Steuermesszahl sind für Sozialwohnungen und Denkmäler vorgesehen. Zudem ist die Grundlage geschaffen für eine Grundsteuer C.
Bewertung des Wohnlagemodells
Einfach zu berechnen
Nicht wertabhängig. Daher grundsätzlich keine zweite Hauptfeststellung erforderlich, sondern nur, wenn die Wohnlagen-Einstufung sich geändert hat
Vergünstigungen für Wohnen, für Sozialwohnungen und für Denkmäler sind nebeneinander möglich
Hessisches Flächen-Faktor-Modell
Niedersächsisches Flächen-Lage-Modell
Ein- und dasselbe Modell ist in Hessen und Niedersachsen unterschiedlich benannt. Wie in Bayern und Hamburg werden auch in Hessen und Niedersachsen zunächst die Beträge aus Grundstücksfläche x 0,04 Euro/m² und Gebäudefläche x 0,50 Euro/m² addiert. Diese Summe wird mit dem sogenannten „Lage-Faktor“ multipliziert. Der Lage-Faktor beschreibt das Verhältnis zwischen dem Bodenrichtwert des zu bewertenden Grundstücks und dem durchschnittlichen Bodenrichtwert in der Gemeinde, potenziert mit dem Exponenten 0,3. Der Exponent bewirkt eine angemessene Dämpfung des Faktors. Im Ergebnis entsteht also ein moderater Zuschlag für „gute“ Lagen bzw. ein Abschlag für nicht so gute Lagen innerhalb der jeweiligen Kommune. Beispiel: Ein doppelt so hoher Bodenrichtwert im Vergleich zum Durchschnitt der betrachteten Stadt führt zu einem Zuschlag von 23 Prozent. Der Lage-Faktor beträgt in diesem Fall nämlich 20,3 = 1,2311. In Hessen und Niedersachsen werden die Grundsteuermesszahlen – abermals wie in Bayern und Hamburg – nach Wohnfläche (70 Prozent) sowie Gebäude- und Grundstücksflächen (100 Prozent) unterschieden.
Auch in Hessen und Niedersachsen können Kommunen eine Grundsteuer C einführen.
Bewertung des Flächen-Lage-Modells/Flächen-Faktor-Modells
Einfach zu berechnen
Durch Einbeziehung des Bodenrichtwerts sind regelmäßige Grundsteuer-Änderungen zu erwarten
Faktor und Bodenrichtwerte erhöhen Verwaltungsaufwand im Vergleich zum bayerischen einfachen Flächenmodell
Saarland und Sachsen wandeln Bundesmodell ab
Das Saarland und der Freistaat Sachsen übernehmen das Bundesmodell mit Ausnahme der Grundsteuermesszahlen. Die Grundsteuermesszahlen für Wohngrundstücke werden im Vergleich zum Bundesmodell gesenkt, so dass Wohnen relativ zu den übrigen Grundstücksnutzungen (z. B. Gewerbe, Mischnutzung) vergünstigt wird. Im Saarland betragen die künftigen Grundsteuermesszahlungen für Wohngebäude 0,34 Promille, jedoch für unbebaute Grundstücke und Geschäftsgrundstücke 0,64 Promille. So werden Wohngrundstücke gegenüber den übrigen Grundstücksarten grundsteuerlich begünstigt. In Sachsen werden Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke mit 0,36 Promille bemessen, Geschäftsgrundstücke mit 0,72 Promille. Damit werden auch in Sachsen Wohngrundstücke gegenüber anderen Grundstücken steuerlich bessergestellt.
Bewertung des abgewandelten Bundesmodells
Grundsätzliche Fehler des Bundesmodells werden übernommen, insbesondere die komplizierte Berechnung, der Verwaltungsaufwand und die turnusgemäß zu erwartenden Steuererhöhungen bei jeder Hauptfeststellung
Im Vergleich zum Bundesmodell sinkt die Grundsteuer für Wohneinheiten. Dies wird nur dann bedeutsam, wenn es vor Ort verhältnismäßig viele andere Grundstücksarten gibt. Die Bemessung berechnet nämlich nur die Verhältnisse zwischen den Grundsteuerzahlern einer Stadt bzw. Gemeinde, die tatsächliche Höhe der Grundsteuer wird erst durch den Hebesatz bestimmt.
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https://steuerzahler.de/beitraegekom...bundeslaender/