AW: Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
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Boudicca
Damit sind doch die Grundrechte nicht aufgeweicht worden. Das Grundgesetz wurde nicht geändert.
Es handelt sich nur um die Frage, ob in einem Einzelfall das VersammlungsG richtig ausgelegt wurde. Das kann man sicher so oder so sehen. Das Verbot oder die Einschränkung von Versammlungen und Demonstrationen halte ich für eher unproblematisch und besser vertretbar als z. B. die Ausgangssperre. Der bayerische Vorläufer wurde ja auch für rechtswidrig beurteilt. Da halte ich persönlich die Entscheidung des BVerfG für diskussionsbedürftig.
Nur ist dadurch die Verfassung nicht geändert worden. Beim nächsten Man kann da durchaus wieder eine bürgerfreundlichere Entscheidung gefällt werden.
Die Diskussion wird lebendiger, wenn Du den Foristen mit der Zitierfunktion antwortest...dann bekommt er oben den roten Balken als Signal.
Wenn nicht können Deine Beiträge durchrutschen, ohne daß der andere etwas bemerkt.
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BrüggeGent
Die Diskussion wird lebendiger, wenn Du den Foristen mit der Zitierfunktion antwortest...dann bekommt er oben den roten Balken als Signal.
Wenn nicht können Deine Beiträge durchrutschen, ohne daß der andere etwas bemerkt.
Letzteres muss nicht zwangsläufig etwas negatives sein. :cool:
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BrüggeGent
Luggi69 denkt hier wohl an die überzogenen Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Zeit.
Theoretisch gilt das aber noch weiter. Was sich geaendert hat ist das staatliche Organe daran jetzt nicht mehr so gebunden fuehlen. Man tritt also so auf, als seien diese Nichtexistent. Es ist ohnehin fragwuerdig sich drauf zu verlassen, dass einer einem Grundrechte zusagt. Es ist eben alles eher eine Machtfrage.
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Boudicca
Damit sind doch die Grundrechte nicht aufgeweicht worden. Das Grundgesetz wurde nicht geändert.
Es handelt sich nur um die Frage, ob in einem Einzelfall das VersammlungsG richtig ausgelegt wurde. Das kann man sicher so oder so sehen. Das Verbot oder die Einschränkung von Versammlungen und Demonstrationen halte ich für eher unproblematisch und besser vertretbar als z. B. die Ausgangssperre. Der bayerische Vorläufer wurde ja auch für rechtswidrig beurteilt. Da halte ich persönlich die Entscheidung des BVerfG für diskussionsbedürftig.
Nur ist dadurch die Verfassung nicht geändert worden. Beim nächsten Man kann da durchaus wieder eine bürgerfreundlichere Entscheidung gefällt werden.
Schrieb man doch....AUFGEWEICHT!
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Rhino
Theoretisch gilt das aber noch weiter. Was sich geaendert hat ist das staatliche Organe daran jetzt nicht mehr so gebunden fuehlen. Man tritt also so auf, als seien diese Nichtexistent. Es ist ohnehin fragwuerdig sich drauf zu verlassen, dass einer einem Grundrechte zusagt. Es ist eben alles eher eine Machtfrage.
"good post"..."cool"
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Rhino
Theoretisch gilt das aber noch weiter. Was sich geaendert hat ist das staatliche Organe daran jetzt nicht mehr so gebunden fuehlen. Man tritt also so auf, als seien diese Nichtexistent. Es ist ohnehin fragwuerdig sich drauf zu verlassen, dass einer einem Grundrechte zusagt. Es ist eben alles eher eine Machtfrage.
In anderen Foren mag man Vollzitate nicht. Deswegen bin ich da eher sparsam.
Eher nicht. Der Rechtstaat funktioniert, auch wenn es immer wieder Entscheidungen gibt, die einem nicht gefallen. Aber "Gerechtigkeit" ist eine ethische Frage und ist nicht die (vorrangige) Aufgabe des Rechtstaates.
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Boudicca
Damit sind doch die Grundrechte nicht aufgeweicht worden. Das Grundgesetz wurde nicht geändert.
Es handelt sich nur um die Frage, ob in einem Einzelfall das VersammlungsG richtig ausgelegt wurde. Das kann man sicher so oder so sehen. Das Verbot oder die Einschränkung von Versammlungen und Demonstrationen halte ich für eher unproblematisch und besser vertretbar als z. B. die Ausgangssperre. Der bayerische Vorläufer wurde ja auch für rechtswidrig beurteilt. Da halte ich persönlich die Entscheidung des BVerfG für diskussionsbedürftig.
Nur ist dadurch die Verfassung nicht geändert worden. Beim nächsten Man kann da durchaus wieder eine bürgerfreundlichere Entscheidung gefällt werden.
1. D hat keine Verfassung, sondern ein GG
2. Demonstrationen, Versammlungsrecht und das Äussern der eigenen Meinung sind Grundrechte. Will man die einschränken, dann muss man schon seeeehr gute Gründe haben. Corinna ist gewiss Keiner!
Dem Regime geht der A... auf Grundeis, daher können sie es nicht brauchen, wenn die Leute sich solidarisieren.
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Kaktus
1. D hat keine Verfassung, sondern ein GG
2. Demonstrationen, Versammlungsrecht und das Äussern der eigenen Meinung sind Grundrechte. Will man die einschränken, dann muss man schon seeeehr gute Gründe haben. Corinna ist gewiss Keiner!
Dem Regime geht der A... auf Grundeis, daher können sie es nicht brauchen, wenn die Leute sich solidarisieren.
Grundgesetz und Verfassung ist dasselbe. Das verstehen nur Reichsdeppen nicht.
Wo wurde die Meinungsfreiheit durch Corona-Maßnahmen eingeschränkt? Das würde mich jetzt echt mal interessieren ... MEINUNGSFREIHEIT, nicht Demonstrationsfreiheit ...
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Boudicca
Grundgesetz und Verfassung ist dasselbe. Das verstehen nur Reichsdeppen nicht.
Wo wurde die Meinungsfreiheit durch Corona-Maßnahmen eingeschränkt? Das würde mich jetzt echt mal interessieren ... MEINUNGSFREIHEIT, nicht Demonstrationsfreiheit ...
Nein, es ist weder das Selbe, noch das Gleiche. Die, die du Reichsdeppen nennst, könnten dich vielleicht darüber aufklären. Ich bin weder Reichsdepp, noch Depp. Wenn du mehr über das Thema wissen willst, dann geh surfen.
Meinungsfreiheit zum Thema C. wurde massenhaft eingeschränkt, z.B. indem man entsprechende Beiträge bei YT, FB und Twitter gelöscht hat. In D wird man dann ab und zu auch als Nazi bezeichnet. Aber das ist Alles im www zu finden - ich werde mich jetzt nicht damit aufhalten, dir die entsprechenden Infos raus zu suchen.