AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist
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brain freeze
Auch das ist Schwachsinn. Ab 1934 hatte er die Funktionen des Reichspräsidenten in Personalunion übernommen.
Das war nicht nur gegen die Verfassung, sondern sogar gegen das Ermächtigungsgesetz.
Vertreter des Reichspräsidenten nach der Verfassung war der Reichsgerichtspräsident, der aber nie etwas deswegen unternommen hat. Der Reichspräsident durfte nicht Mitglied des Reichstags sein, was Hitler seit dem März 1933 war. Den vorgeschriebenen Amtseid hat er auch nie abgelegt.
Nach Ermächtigungsgesetz blieben die Rechte des Reichspräsidenten unberührt. Also durfte Adolfen da gar nicht ran. Er konnte nur deswegen "Reichspräsident" spielen, weil keiner mehr da war, der ihn daran hindern konnte. Die Wirksamkeit seiner Handlungen als Reichspräsident ergibt sich allein aus ihrer Effektivität, nicht aus ihrer Legitimität, denn die gab es nicht. Aber danach fragte ja schon lange keiner mehr.
AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist
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Textor
Mir fällt schon seit längerem auf das bei den Berichten über die Flüchtlingskrise das Wort "Verfassung" für die Politiker und die Medien scheinbar nicht mehr existent ist. Plötzlich ist unser Grundgesetz wieder das Grundgesetz. Genau das was es schon immer war. Scheint irgendwie, wenn es zur Nagelprobe kommt, mit der "Verfassung" doch nicht so weit her zu sein. Finde ich schon bemerkenswert...
Das Problem ist, das Grundgesetz ist gleichzeitig die Verfassung, es zu unterwandern ist leicht....hier handelt es sich nur um Wortspiele.
Das verhält sich auch mit den anderen Gesetzen in Deutschland so, es sind keine, sondern nur kann Bestimmungen die einem Richter-Recht unterliegen und wer der deutschen Sprache mächtig ist weiß, das die da nur Fachchinesisch sprechen.
Neben Latein und dem altdeutsch, taucht da nämlich auch das deutsche chinesisch mit auf, ein Wort und tausend Bedeutungen...es bleibt der Intelligenz des Richter überlassen, ob ein Urteil Bestand hat für die Ewigkeit oder erst von einem BGH oder Verfassungsgericht zerpflückt wird.
Jedenfalls ist dies kein Rechtsstaat, dieser beruht auf Eigenständigkeit....die nur zum Teil da ist.
Einer unabhängigen Justiz...nie war sie abhängiger als heute und ferner einer Legislative die etwas für seine Einwohner tut und die gibt es nicht!
Kurzum ein Unrechtsstaat...wie sie so gerne die ehemalige DDR bezeichnen....nur wer sich mal intensiv damit befasst hat weiß, das heute viel mehr Unrecht geschieht als damals.
AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist
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GSch
Das war nicht nur gegen die Verfassung, sondern sogar gegen das Ermächtigungsgesetz.
Vertreter des Reichspräsidenten nach der Verfassung war der Reichsgerichtspräsident, der aber nie etwas deswegen unternommen hat. Der Reichspräsident durfte nicht Mitglied des Reichstags sein, was Hitler seit dem März 1933 war. Den vorgeschriebenen Amtseid hat er auch nie abgelegt.
Nach Ermächtigungsgesetz blieben die Rechte des Reichspräsidenten unberührt. Also durfte Adolfen da gar nicht ran. Er konnte nur deswegen "Reichspräsident" spielen, weil keiner mehr da war, der ihn daran hindern konnte. Die Wirksamkeit seiner Handlungen als Reichspräsident ergibt sich allein aus ihrer Effektivität, nicht aus ihrer Legitimität, denn die gab es nicht. Aber danach fragte ja schon lange keiner mehr.
Anstelle der Neuwahl des Reichspräsidenten nach Hindenburgs Tod stimmte das Volk direkt über das Gesetz zur Zusammenlegung der Ämter ab. Wo genau ist jetzt dein Problem?
AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist
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GSch
Bedaure, das ist deine persönliche Meinung, die aber mit den Fakten wenig zu tun hat. Der Rahmen der Frankfurter Dokumente war ziemlich weit gesteckt, die dort gemachten Vorgaben waren bloße Selbstverständlichkeiten. Die Militärgouverneure waren keineswegs mit allem einverstanden, was der Rat produzierte, akzeptierten vieles am Ende aber doch oder ließen sich auf Kompromisse ein. Das Grundgesetz steht unverkennbar in der Tradition der Reichsverfassungen von Frankfurt und Weimar.
Die Übergangsverfassung eines nicht souveränen Volkes von des Siegers Gnaden.
Wahlrecht, 5%-Klausel, Parteien als explizit genanntes Verfassungsinstitut im Grundgesetz, großes Maß an plebiszitären Möglichkeiten vs. rein repräsentativem Parlamentarismus, Stellung, Befugnisse und Wahl des Präsidenten und des Kanzlers, nicht zu vergessen die unsägliche "Ewigkeitsklausel" einiger Artikel.
Das sind nur die wichtigsten Unterschiede.
AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist
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GSch
Das war nicht nur gegen die Verfassung, sondern sogar gegen das Ermächtigungsgesetz.
Vertreter des Reichspräsidenten nach der Verfassung war der Reichsgerichtspräsident, der aber nie etwas deswegen unternommen hat. Der Reichspräsident durfte nicht Mitglied des Reichstags sein, was Hitler seit dem März 1933 war. Den vorgeschriebenen Amtseid hat er auch nie abgelegt.
Nach Ermächtigungsgesetz blieben die Rechte des Reichspräsidenten unberührt. Also durfte Adolfen da gar nicht ran. Er konnte nur deswegen "Reichspräsident" spielen, weil keiner mehr da war, der ihn daran hindern konnte. Die Wirksamkeit seiner Handlungen als Reichspräsident ergibt sich allein aus ihrer Effektivität, nicht aus ihrer Legitimität, denn die gab es nicht. Aber danach fragte ja schon lange keiner mehr.
Schade GSch, dass du nun plötzlich abgetaucht bist. Offenbar hast du den erneuten Blödsinn doch selbst bemerkt.
Nämlich dass das verfassungsändernde Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches
http://www.documentarchiv.de/ns/1934...immung_vo.html
durch das Gesetz über Volksabstimmung vom 14. Juli 1933 gedeckt war.
http://www.documentarchiv.de/ns/1933...mmung_ges.html
Es lag also weder ein Verstoß gegen die Verfassung, noch ein Verstoß gegen das Ermächtigungsgesetz vor.
Lass dich bei Gelegenheit von deiner Propagandaabteilung mal nachschulen, GSch.
AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist
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brain freeze
Schade GSch, dass du nun plötzlich abgetaucht bist. Offenbar hast du den erneuten Blödsinn doch selbst bemerkt.
Nämlich dass das verfassungsändernde Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches
http://www.documentarchiv.de/ns/1934...immung_vo.html
durch das Gesetz über Volksabstimmung vom 14. Juli 1933 gedeckt war.
http://www.documentarchiv.de/ns/1933...mmung_ges.html
Es lag also weder ein Verstoß gegen die Verfassung, noch ein Verstoß gegen das Ermächtigungsgesetz vor.
Lass dich bei Gelegenheit von deiner Propagandaabteilung mal nachschulen, GSch.
Selbst wenn die Zusammenlegung der beiden höchsten Ämter im Reich formaljuristisch abgedeckt gewesen sein sollte, so war die "Personalunion" trotzdem das Schlimmste, was Deutschland je widerfuhr.
AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist
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Kurti
Selbst wenn die Zusammenlegung der beiden höchsten Ämter im Reich formaljuristisch abgedeckt gewesen sein sollte, so war die "Personalunion" trotzdem das Schlimmste, was Deutschland je widerfuhr.
Ja, schon gut, Kurtchen. Hier ging es aber nicht um Wertungen, sondern darum, den notorischen Lügner GSch einzufangen.
AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist
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brain freeze
Ja, schon gut, Kurtchen. Hier ging es aber nicht um Wertungen, sondern darum, den notorischen Lügner GSch einzufangen.
Wer seinen Diskussionsgegnern keine Achtung entgegenbringt, dem ist wohl kaum Verfassungs- oder Grundgesetztreue zuzutrauen.
Fettung durch mich
AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist
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Kurti
Wer seinen Diskussionsgegnern keine Achtung entgegenbringt, dem ist wohl kaum Verfassungs- oder Grundgesetztreue zuzutrauen.
Fettung durch mich
Ich nehme an, du beziehst das auf GSch. Jemandem, der vorsätzlich lügt, muss ich keine Achtung entgegenbringen. Bei dir habe ich Nachsicht, aber GSch weiß, dass er lügt.
AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist
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brain freeze
(...) Bei dir habe ich Nachsicht, aber GSch weiß, dass er lügt.
Bei dir halte ich eher "Vorsicht" für angebracht.