Zitat:
Wie weit sie zum Abbruchhaus, zur eigentlichen Übergabe gegangen seien? Nicht mehr als zehn Minuten, keine großen Strecken, schildert S.. Den Weg habe er ja auch wieder zurück gemusst zum Bahnhof. RA Klemke setzt nach: „Haben Sie ohne Probleme vom Abbruchhaus zum Bahnhof gefunden?“ S. antwortet, „die müssen mir das gezeigt haben“, das schlussfolgere er jetzt aber.
Auf RA Klemkes Frage, warum er eigentlich nicht das Auto seiner Mutter benutzt habe, um nach Chemnitz zu fahren, antwortet S: „ich geh’ davon aus, dass mir das vorgegeben wurde, ich sollte mit dem Zug nach Chemnitz fahren“. RA Klemke verweist auf die „scharfe Knarre“, ob ihm deswegen nicht die Idee gekommen sei, mit dem PKW zu fahren? „Nee. Weil mir gesagt wurde, ich soll mit dem Zug bis da und da hin fahren und dann hab ich das gemacht.“ Ob er nie nachgedacht habe, wenn ihm jemand was gesagt hat? S. bestätigt: „Wenn jemand gesagt hat, fahr mit dem Zug, dann hab ich das gemacht“.
RA Klemke fragt dann nach dem Mann im Abbruchhaus, durch den sie gestört worden seien: „Haben Sie Anhaltspunkte, in welcher Beziehung der zu diesem Objekt stehen könnte?“ S. verneint.
Welche Reaktion er gezeigt habe, als einer der Uwes den Schalldämpfer auf die Waffe geschraubt habe, wisse er auch nicht mehr.RA Klemke bezieht sich dann auf den 8. Verhandlungstag und die damaligen Aussagen von S. zur Abholung der Waffe bei Andreas Sch.: „Sie sagten, wenn ich die Waffe mit dem Auto geholt habe, muss ich einen Führerschein gehabt haben. Das klang nicht so, als hätten Sie ‘ne sichere Erinnerung daran“. Die Erinnerung, so S., sei ihm gekommen, nachdem er die Aussage des Sch. gelesen habe, er habe die Waffe unter den Sitz geschoben. RA Klemke hakt nach: „Sie sagten hier, da habe es bei ihnen geklingelt und sie hätten das wieder hervorgeholt (…) aber Sie hätten ja da was verwechseln können“. S. erklärt: „das Bild kam da überein, als ich das gelesen habe. Der Sch. saß da mit im Auto“. RA Klemke greift diese Antwort auf: „das haben Sie so bisher nicht geäußert, dass sie ein Bild davon im Kopf haben, wie Sch. mit Ihnen im Auto saß“. Doch, sagt S., bei der zweiten oder dritten Aussage habe er das bereits so ausgesagt. Wann er denn zum ersten Mal Gelegenheit gehabt habe, Akteneinsicht zu nehmen, will RA Klemke daraufhin wissen. Antwort S.: „Ich meine vor dieser Aussage, die ich gerade angesprochen habe.“ Davor habe er nur gewusst, „dass das nicht im Laden war (…) und als ich das dann gelesen habe, kam das wieder“. Ob er bei seiner ersten Aussage zum „Fahrzeug als Ort der Übergabe“ tendiert hätte oder nicht, fragt RA Klemke. S. antwortet „Wie ich eben sagte, nein“. Nachdem er diese Aussage gelesen habe, sei das Bild dann klar gewesen. RA Klemke zitiert aus den Akten “ich kann imich jetzt doch erinnern, dass es sein kann, dass ich mit dem roten Clio dort gewesen sein kann” und fragt, wie oft er die Aussage von Sch. gelesen habe? S.’ Antwort „zwei mal mindestens“ kommentiert RA Klemke mit „dachte ich mir“.
RA Klemke bezieht sich dann auf S.’ Schilderung in der Hauptverhandlung, dass er noch ein Bild vor Augen habe, wonach einer der beiden Uwes in Chemnitz einen Schalldämpfer auf die Waffe geschraubt hätte. Ob er das vorher schon berichtet habe, kann S. nicht sagen.
RA Klemke zitiert aus der ersten Vernehmung von S. beim Ermittlungsrichter, da habe es nur geheißen, “Mundlos und Bönhardt schauten sich die Waffe an”, weitere „Verrichtungen“ seien damals nicht berichtet worden.
S. erklärt das mit den Stichworten „Thema Erinnerung“, dem „Hochholen“ und der Situation damals nach dem GSG-9-Einsatz: „der Kenntnisstand war ein anderer als heute, wo ich mich massiv damit beschäftige“.
RA Klemke fragt erneut nach und gibt schließlich selbst eine Antwort:„Am fünften Verhandlungstag sagten Sie das hier, dass einer der beiden Uwes einen Schalldämpfer aufgeschraubt habe“. S. rechtfertigt sich: „dann wird die Erinnerung zwischendurch gekommen sein“.
Der Mann ist nicht für 5 Pfennig glaubwürdig.