2. Der NSU-Bekennerfilm – wessen Werk?
Der Lichtstadt-Blog behauptet, Einsicht in die Ermittlungsakten der Bundesanwaltschaft zu haben. So wird berichtet, das Ermittler in der ausgebrannten Wohnung ein “auf Papier verewigtes Drehbuch” des Bekennerfilmes gefunden hätten. Die Handschrift hätte man Mundlos zugeordnet können.
Problem: Diese Darstellung entspricht wieder nicht der Wahrheit.
Während des NSU-Verfahrens sagte ein Ermittler, dass ein Schriften-Vergleich nur “leicht überwiegende Wahrscheinlichkeiten” ergab.
“Beim “Drehbuch” gebe es handschriftliche Notizen der Sequenzen, die dann im Video später verwendet worden seien, die sein dort minutiös aufgeführt. Ein Gutachten habe ergeben, dass es zwei Ersteller gegeben habe, einer sei mit leicht überwiegender Wahrscheinlichkeit Böhnhardt und der andere mit leicht überwiegender Wahrscheinlichkeit Mundlos. (…) Klemke will wissen, ob dem Kollegen die originale Version des “Drehbuchs” vorgelegen habe. Das wisse er nicht, so Sche., er sei auch nicht beim Schriftvergleich zugegen gewesen, das werde in einer anderen Abteilung gemacht.” (
nsu-watch)
Weiter behauptet der “Lichtstadt-Blog”, dass Mundlose “die treibende Kraft” gewesen wäre. Er hätte “sich viel selbst beigebracht über Videoerstellung und elektronischen Schnitt”. Professionelle Unterstützung hätte Mundlos von André E. erfahren (
lichtstadt).
Auch laut der “Süddeutschen” wären sich die Ermittler sicher, dass Andre E. am Bekennerfilm beteiligt gewesen wäre. Er wurde tatsächlich Ende November 2011 festgenommen.
Er hätte die Videoproduktionsfirma “Aemedig” betrieben, die auf die Aufbereitung von Filmen und Videos spezialisiert war. Außerdem: “In den Trümmern des ausgebrannten Hauses fanden die Fahnder Flyer dieser Firma.” (
SZ)
Die Festplatte des Trios war identisch mit zwei seiner mobilen Festplatten. Dort fand man “das NSU-Bekennervideo und zwei frühere Fassungen dazu.”
“Bei ihm soll die Polizei bei einer Durchsuchung zudem zwei mobile Festplatten sichergestellt haben, die identisch mit der ausgewerteten Platte aus dem Brandschutz gewesen seien, so die BKA-Beamtin. (
der Westen)
Auf E. Computer fanden Ermittler jedoch keinerlei Beweise, dass er tatsächlich den Bekennerfilm erstellte. Daher hob im Juni 2012 der Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen Andre E. auf. Es bestünde kein dringender Tatverdacht, dass er den Bekennerfilm ausgearbeitet hätte.
Für den NSU-Film hätte etwa der Hersteller unbedingt den Zeichensatz “COSMIC2N.ttf” gebraucht. Der fand sich auf keinem Computer, keiner Festplatte, keinem sonstigen Datenträger von Andre E.!
Der Bundesgerichtshof weist im Übrigen darauf hin, dass das Trio nicht in der Lage war, den Film auszuarbeiten. Wenn dann hätte der Beschuldigte Andre E. die Programmierung gekonnt:
“Im Umfeld des “Nationalsozialistischen Untergrunds” verfüge – aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit – allein der Beschuldigte über die erforderlichen Fähigkeiten. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe seien selbst nicht in der Lage gewesen, die Videosequenz herzustellen.” (
Bundesgerichtshof)