Ah ja. Okay.
Er wurde jedenfalls erst Wochen später gefunden, und in der Zwischenzeit kann sehr viel geändert worden sein.
Temme wurde gefunden, weil er gefunden werden sollte. Das sagt mir mein Bauchgefühl ;)
Druckbare Version
Alles sehr gute und hier im Strang bereits geäusserte Vermutungen.Zitat:
Bolko says:
December 2, 2013 at 11:28 pm
Nachträge zum Faktor “Zeit”:
- Der Vater des Opfers hatte am darauffolgenden Tag Geburtstag, den er aber seitdem nie wieder feiern will.
- Das Opfer hätte eigentlich nicht mehr vor Ort sein sollen, da er eigentlich zur Abendschule gehen musste. Er bleibt nur deshalb etwas länger, weil sich sein Vater verspätet hatte.
Vielleicht war also gar nicht Halit das eigentliche Opfer, sondern der Vater?
- War es eine Verwechslung?
- Hat man den Sohn getötet, um den Vater dadurch zu emotional zu bestrafen?
- Hat es etwas mit dem Kredit zu tun?
Solche erst kurz zuvor erfolgten Geschäftseröffnungen bzw Geschäftsneugründungen bzw Kreditaufnahmen gab es auch bei den anderen Opfern.
- See more at: http://friedensblick.de/8746/nsu-ana.../#comment-1192
Kredite nicht von der Bank, sondern aus dem Milljöh, und da könnte es um Geschäftsgründungs-Kredite, aber auch um Spielschulden, Wettschulden usw. gegangen sein.
Angeblich wurde das Handy von Temme an weiteren Tatorten in der Funkauswertung entdeckt. Gibt es dazu Details?
Beate Zschäpe wurde am 2. Januar 1975 als einziges Kind
von Annerose A. und dem rumänischen Staatsbürger
Valer B. in Jena geboren.
Steht so im Untersuchungsbericht.
Bei Wiki steht
Beate Zschäpes Mutter studierte als Bürgerin der DDR in Bukarest Zahnmedizin. Zschäpes Vater, den sie nie kennengelernt hat, soll nach Angaben ihrer Mutter ein rumänischer Kommilitone ihrer Mutter gewesen sein.
http://www.zeit.de/2012/23/DOS-Zschaepe/seite-2
Von Beginn ihres Lebens an wurde Beate Zschäpe das Gefühl vermittelt, nicht gewollt zu sein und nicht geliebt zu werden. Als ihre Mutter Annerose A. am 2. Januar 1975 mit Verdacht auf Nierenkoliken ins Krankenhaus eingeliefert wird, hofft sie auf einen Arzt, der ihren krampfartigen Schmerz im Unterleib behandelt. Doch Annerose A. ist nicht krank. Sie bekommt ein Kind, sie liegt in den Wehen.
Annerose A. ist damals 22 Jahre alt. Niemand habe die Schwangerschaft bemerkt, heißt es, sogar eine befreundete Krankenschwester ahnte nichts. Die junge Mutter hat einen – in der DDR begehrten – Studienplatz für Zahnmedizin in Bukarest bekommen. Sie will die Ausbildung in Rumänien nicht verlieren.
Zwei Wochen nach der Geburt gibt die Mutter das Baby Beate zur Oma
Als Annerose A. zwei Wochen nach der Geburt zurück nach Rumänien geht, lässt sie ihr Baby in Jena zurück. In Bukarest wartet jemand auf sie: Parallel zu ihrem deutschen Freund hat Annerose A. einen rumänischen Geliebten. Dieser Mitstudent sei Beates Vater, wird die Mutter dem Bundeskriminalamt in einer Zeugenvernehmung sagen. Der jedoch erkennt die Vaterschaft bis zu seinem Tod im Jahr 2000 nicht an.
Beate Zschäpe, die Frau, die als Erwachsene alles dem Hass auf Ausländer unterordnen wird, ist vermutlich Halbrumänin. Nach allem, was man heute über sie weiß, hat sie ihre Herkunft gekannt.
NSU-Prozess in München
Ex-Verfassungsschützer als Zeuge
Im NSU-Prozess soll heute erneut der Ex-Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas T. als Zeuge vernommen werden. Er saß in einem Internet-Café in Kassel, als die Neonazi-Terroristen dort im April 2006 den 21-jährigen Halit Yozgat ermordeten.
Von Heike Borufka, hr-Info
http://www.tagesschau.de/inland/nsuandreast100.html
Was die Schnepfe alles sicher weiss...
6 V-Leute, und alles stürzt sich auf Gärtner. Läuft wie geschmiert...Zitat:
Quelle wichtiger als Aufklärung eines Mordes?
Eine Tat, die bereits siebeneinhalb Jahre her ist. Winfried Ridder jedenfalls, der Ex-Verfassungsschützer, stellt seinem früheren Arbeitgeber ein vernichtendes Urteil aus: "Hier ist eine klassische, traditionelle und für mich überholte Quellenphilosophie erkennbar geworden: die Quelle als höchster Wert. Einen höheren Wert, als einen Mord aufzuklären."
Hessens damaliger Innenminister und heutiger Ministerpräsident Volker Bouffier hatte dem V-Mann Benjamin G. die Aussagegenehmigung verweigert. Erst Monate nach dem Mord an Halit Yozgat durfte die damals zuständige Staatsanwaltschaft in Kassel den V-Mann schriftlich befragen.
Bouffiers Begründung: V-Leute seien besonders wichtige und gefährdete Quellen des Verfassungsschutzes.
Am Mittwoch soll Benjamin G. als Zeuge vor dem Münchner Oberlandesgericht befragt werden.
Stand: 03.12.2013 04:33 Uhr
Winfried Ridder hat schon im Becker/Buback-Prozess versagt als Aufklärer und statt dessen den Desinformanten gegeben. Der soll seine blöde Fresse halten.
Darf man als Privatperson zur Verhandlung oder ist das nur Journalisten erlaubt?
Zu Thomas Starke:
2 Zitate:
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...-a-856573.htmlZitat:
So sagte die Polizeichefin in einer Randbemerkung, dass es “verschiedene weitere Vertraulichkeitszusagen anderer Behörden” zu dem V-Mann der Berliner gab. Die Bemerkung legt nahe, dass auch andere Landes- oder Bundesbehörden die Berliner Quelle als Spitzel führten.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/be...-/7947840.htmlZitat:
Dem Vernehmen nach soll das Berliner Landeskriminalamt die Nichtweitergabe von VP-Informationen an andere Behörden damit begründet haben, dass ein ausländischer Geheimdienst mit der Beendigung der Zusammenarbeit gedroht habe. Diese Anweisung habe generell gegolten, nicht speziell für VP 562.
Das liest sich dann doch sehr in Richtung BND und CIA, also “Combat 18″ als GLADIO-Operation.
"Combat 18" ist eine GLADIO-Operation...Zitat:
Das sogenannte SWE-Papier ist eine Operation der SWE, NL, CH, A, DK und UK-Inlandsdienste Mitte der 2000er Jahre gegen die Gruppe Combat-18. Idee soll es gewesen sein, Mitglieder der Gruppe aus den einzelnen Ländern zu unterwanderten Treffen in A und der CH zu lotsen. Zur Tarnung soll es eingeschleusten, verdeckten Ermittlern erlaubt worden sein, auch Straftaten bis zur Körperverletzung zu begehen.
Interessant: Weil die schweren Jungs zu dem Treffen auch durch D reisten, sei das Bundeskanzleramt, Abtlg. 6, über die OP informiert und eingeladen worden, sich an dem Unternehmen zu beteiligten. Nach einigen Tagen sei aus Berlin geantwortet worden, man habe bereits in Ostdeutschland eine Truppe, die in diesem Sinne operiere.
Diese Information sei in einem Papier festgehalten worden, dass eingestuft in Stockholm liege.
Die Info stammt von einem ausländischen Mitarbeiter eines der beteiligten Dienste, der an der OP mitwirkte. Das Papier habe er auch mit eigenen Augen gesehen.
Das sogenannte SWE-Papier ist eine Operation der SWE, NL, CH, A, DK und UK-Inlandsdienste Mitte der 2000er Jahre gegen die Gruppe Combat-18. Idee soll es gewesen sein, Mitglieder der Gruppe aus den einzelnen Ländern zu unterwanderten Treffen in A und der CH zu lotsen. Zur Tarnung soll es eingeschleusten, verdeckten Ermittlern erlaubt worden sein, auch Straftaten bis zur Körperverletzung zu begehen.
Interessant: Weil die schweren Jungs zu dem Treffen auch durch D reisten, sei das Bundeskanzleramt, Abtlg. 6, über die OP informiert und eingeladen worden, sich an dem Unternehmen zu beteiligten. Nach einigen Tagen sei aus Berlin geantwortet worden, man habe bereits in Ostdeutschland eine Truppe, die in diesem Sinne operiere.
Diese Information sei in einem Papier festgehalten worden, dass eingestuft in Stockholm liege.
Die Info stammt von einem ausländischen Mitarbeiter eines der beteiligten Dienste, der an der OP mitwirkte. Das Papier habe er auch mit eigenen Augen gesehen.
Wo steht das?
Nix 2006!
CD: Telefonbuch für Deutschland, Frühjahr 2005 (Deutsche Telecom)
Version Herbst 2004, Ausgabe 01/2005:
Yozgat firmierte nicht als Telecafe wie ein anderer Betreiber in der Straße.Zitat:
Yozgat, Halit 0561 82037-0
Holländische Str. 82
34127 Kassel
Telecafé Kassel 0561 9897-0
Holländische Str. 73
34127 Kassel
Er ist nur an der „-0” als Inhaber von mehreren Nebenstellentelefonnummern zu erkennen, wie sie eine Behörde, Firma oder ein Telecafé braucht.
Wenn der Datenbestand vom Herbst 2004 war, kann er die Telefonanlage schon früher angemeldet und seinen Laden betrieben haben.