AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz
K.H. Hoffmann, Marktpl.14, 91077 Neunkirchen
An die
Kriminalpolizeiinspektion Bamberg
Schildstraße 81
27.11.2013/ho
96050 Bamberg
mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Behörde
STRAFANZEIGE
Hiermit stelle ich,
Karl-Heinz Hoffmann, geb. 27.10.1937
wohnhaft
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Strafanzeige gegen den Vorsitzenden Richter im sogenannten NSU-Verfahren,
Landgericht München,
Manfred Götzl
wegen Verfolgung Unschuldiger, alternativ Strafvereitelung im Amt.
Sachverhalt:
In dem gegen Ralf Wohlleben und Beate Zschäpe anhängigen Strafverfahren, ist ein auf freiem Fuß befindlicher, in das Zeugenschutzprogramm aufgenommener Kronzeuge aufgetreten, der vor dem Landgericht München im oben näher bezeichneten Gerichtsverfahren bekundet hat, er selbst habe auf Anregung (oder Weisung?) des Angeklagten Ralf Wohlleben in einem Jenaer Szeneladen eine Pistole erworben und diese dann auftragsgemäß an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt weitergegeben.
Ob die Bekundungen des Kronzeugen der Wahrheit entsprechen oder ob sie inhaltlich in ihn „hineingefragt“ worden sind, kann im hier relevanten Sachzusammenhang vernachlässigt werden. Es kann vernachlässigt werden, weil die rechtliche Würdigung eines Beweismittels allein dem Richter vorbehalten bleibt.
Und genau das ist der Punkt.
Der Richter bzw. die Kammer ist gesetzlich zur freien Beweiswürdigung autorisiert.
Ein Richter kann einer faulen Zeugenaussage Beweiskraft verleihen, indem er sagt: „Ich glaube dem Zeugen.“ Umgekehrt kann er einen der Wahrheit verpflichteten Zeugen ungestraft entwerten indem er sagt: „Ich glaube diesem Zeugen nicht.“ Den Grundsatz „in dubio pro reo“ kann er aushebeln, indem er von dem für alle anderen Prozessteilnehmer als unglaubwürdig eingeschätzten Zeugen sagt: „Ich habe an dieser Zeugenaussage keine Zweifel.“
Ein Richter darf das, aber eines darf er nicht. Er darf die einmal getroffene Bewertung einer Zeugenaussage nicht nach Belieben unterschiedlich benutzen, wenn es darum geht, Schlussfolgerungen von großer Tragweite einmal zum Vorteil einer Person und zum anderen zum Nachteil eines Angeklagten zu treffen.
Mit anderen Worten im hier vorliegenden, konkreten Fall:
Die Aussage des Kronzeugen wird, soweit durch sie der Angeklagte Ralf Wohlleben belastet ist, offensichtlich vom Gericht, zumindest vorläufig noch, als glaubwürdig eingestuft.
Wäre es anders, müsste Ralf Wohlleben sofort auf freien Fuß gesetzt werden.
Wohllebens Inhaftierung wird nur mit der Kronzeugenaussage gerechtfertigt.
Da dem Richter das Recht der freien Beweiswürdigung zusteht, kann er der Kronzeugenaussage im Rahmen dieses großzügig bemessenen Ermessensspielraums Glaubwürdigkeit bewilligen. Das heißt, er kann Wohllebens Haftfortdauer formal rechtlich mit der belastenden Kronzeugenaussage begründen und anordnen. Egal ob sie tatsächlich glaubwürdig ist oder nicht, denn es kommt nur darauf an, wie der Richter die Aussage bewertet.
Rechtsbedenklich wird die Sache jedoch dann, wenn der Richter die Aussagen desselben Zeugen im Fall des mutmaßlichen Waffenlieferanten aus dem Szeneladen vollkommen anders bewertet. In diesem Fall hält er offensichtlich die Aussage nicht für glaubwürdig. Wäre es anders, dann müsste der Lieferant neben Wohlleben auf der Anklagebank Platz nehmen.
Dabei müsste der Tatbeitrag des Lieferanten wesentlich schwerer wiegen, als der von Ralf Wohlleben und zwar deshalb, weil Wohlleben nur diverse Gesprächsinhalte zum Vorwurf gemacht werden, während der Lieferant mit der illegalen Beschaffung und Weitergabe eine ganz konkrete Tathandlung erbracht haben soll.
Es ist nicht einzusehen, warum die Kronzeugenaussage in ihrem Kerninhalt einmal zum Nachteil von Wohlleben schlüssig und glaubhaft sein soll, zum anderen aber im Fall des Waffenlieferanten in ihrer Glaubwürdigkeit nicht ausreichen soll, um darauf einen Haftbefehl stützen zu können.
Aus alledem ergibt sich: Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hat sich entweder des Verbrechens der Verfolgung Unschuldiger schuldig gemacht, weil er Wohlleben trotz der unglaubwürdig gewordenen Kronzeugenaussage nicht auf freien Fuß setzt, oder er hat den Tatbestand der Strafvereitlung verwirklicht, weil er im umgekehrten Fall den Waffenlieferanten nicht inhaftieren lässt, weil er Kraft seiner Möglichkeit der freien Beweiswürdigung die Kronzeugenaussage als unglaubwürdig einstuft und sie inhaltlich nicht für ausreichend hält um darauf einen Haftbefehl zu stützen.
Das Recht der „freien Beweiswürdigung“ berechtigt nicht zu rechtlichen Entscheidungen nach Gutsherrenart.
Ich beantrage den Sachverhalt sorgfältig zu prüfen und eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Ich bitte, mich über den Fortgang der Angelegenheit zu unterrichten.
Hochachtungsvoll
Karl-Heinz Hoffmann
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Warum Mord?
- keine Schmauchspuren an den Händen von Böhnhardt und Mundlos
- keine Fingerabdrücke auf der "Selbstmordwaffe
Warum Strafvereitelung durch das BKA?
- Obduktionsberichte sind geheim
- einseitige Ermittlungen, um auf Selbstmord zu plädieren
Schussverletzungen zuerst angeblich Brustschuss und Kopfschuss
Jeder habe sich selber erschossen.
Dann 2 Kopfschüsse "offiziell autopsiert", Obduktionschaos, Leichenfreigabe, Abtransport der Leichen, erneute Beschlagnahme, wieder Obduktionen.
Ergebnis: Mundlos habe erst Böhnhardt und dann sich selbst erschossen.
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es wäre gut, wenn die Anzeige seitens der hinterbliebenen gemacht werden würde, sprich eltern böhnhardt / mundlos.
ich verspreche mich zwar nichts davon, aber es könnte medial nicht ignoriert werden.
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Gibt es eine Mediathek mit allen Fotos, Videos, Untersuchungsberichten usw? Bei der Menge an Informationen ist es schwer den Überblick zu behalten.
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Im neuen Compact-Magazin gibt es einen NSU-Beitrag zu Piat(t)o Szczepanski. Piatto bleibt wichtig, auch wenn Elsässer überwiegend Bekanntes ausbreitet. Der Text gehört zu einem Interview mit Aussteiger Nick Greger, der Piatto kannte (und wohl auch seinetwegen im Knast landete).
Nick Greger erinnert sich:
Zitat:
"Außerdem bot er [Piatto, bf] uns eine tschechische Pistole an, Kaufpreis 600 D-Mark. Gottlob lehnte ich ab. Seit ich weiß, dass die sogenannten Döner-Morde mit einer tschechischen Ceska-83 begangen wurden, mache ich mir über dieses Angebot meine Gedanken", sagte Greger gegenüber COMPACT im Rückblick.
Er spricht von 2000, als Piatto im brandenburgischen NPD-Landesvorstand war. Der erste Mord fand am 9. September 2000 in Nürnberg statt.
Im Interview "Piatto soll geschützt werden" erzählt Greger, der heute in Thüringen lebt, er wäre Ende Oktober (!) von Berliner LKA-Leuten unter Druck gesetzt worden, die ihn angeblich vor Racheakten Rechter warnen wollten, aber in Wirklichkeit versuchten, Greger von möglichen Aussagen zu Piatto abzuhalten. Greger meint, das Berliner LKA fürchte ein erneutes Interesse eines Untersuchungsausschusses an Piatto. Greger wende sich an COMPACT, auch weil andere von ihm informierte Stellen (BFV, BND, StA Gera) nicht reagierten.
Welcher UA gemeint ist, konnte Greger nicht sagen. Der Berliner PUA hat ja seine "Arbeit" erfolgreich beendet und der Thüringer UA ist scheintot, also keine Gefahr mehr. Die Glaubwürdigkeit Gregers ist an Hand des Interviews schwer zu beurteilen. Einiges macht mißtrauisch.
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Zitat:
Zitat von
brain freeze
.....Welcher UA gemeint ist, konnte Greger nicht sagen. Der Berliner PUA hat ja seine "Arbeit" erfolgreich beendet und der Thüringer UA ist scheintot, also keine Gefahr mehr. Die Glaubwürdigkeit Gregers ist an Hand des Interviews schwer zu beurteilen. Einiges macht mißtrauisch.
Vielleicht Exit oder sein Namibia-Kral? Ist er mal wieder aus- oder umgestiegen?
Nick Greger http://www.nick-greger.de/images/dis...75514/dggs.jpg
Der Neonazi und das Hereromädchen
Fr, 2006-05-19 01:00 — Allgemeine Zeitung
Eine 13jährige Nazilaufbahn endet nach einem Aufenthalt in Namibia.
Die Liebe in Namibia finden.
»Es klingt wie ein modernes Märchen, was Nick W. Greger in seinem Buch "Verschenkte Jahre" erzählt: Ein Neonazi aus Deutschland reist nach Südafrika, um sich dort rassistischen Para-Militärs anzuschließen. Aber es kommt ganz anders. Er verliebt sich in ein Hereromädchen und muss feststellen, dass seine rassistische Ideologie völliger Unfug ist. Die Liste der Straftaten des heute 28jährigen Nick W. Greger würde beinahe ausreichen, ein eigenes Buch zu füllen: Mehrfache gefährliche Körperverletzung, Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen, Volksverhetzung sowie Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion sind die Bilanz einer 13jährigen internationalen Nazikarriere.
Als Greger im August 2003 vor erneuter Strafverfolgung nach Südafrika flüchtet, hat er bereits eine viereinhalbjährige Haft in verschieden sächsischen Justizvollzugsanstalten hinter sich. Was er jedoch in den folgenden Wochen in Südafrika und Namibia erlebt, lässt ihn sein bisheriges Leben und seine Nazikarriere als einen einzigen, langen Alptraum erscheinen.
Angefangen hat alles im Alter von zwölf Jahren. Im bayrischen Wunsiedel schließt sich Nick W. Greger einer Skinheadgruppe an. Die Kleinstadt ist durch die dort regelmäßig zelebrierten Rodolf-Heß-Gedenkmärsche zu unschönem Ruhm gelangt. Was als pubertäre Rebellion beginnt, setzt sich als steile Karriere in der deutschen und internationalen Neonaziszene fort. Die politischen und sozialen Umwälzungen in der ehemaligen DDR und der damit einhergehende massenhafte Verlust von Arbeit, sozialer Sicherheit und Identität lancieren den Rechtsextremismus in der gesamten Bundesrepublik. Dresden gilt in der Nachwendezeit als eine Hochburg der Neonaziszene.
Greger möchte an der "nationalistischen Aufbruchstimmung" im Osten teilnehmen und siedelt nach Dresden über. Bereits nach anderthalb Jahren führt er eine Gruppe von Nazischlägern an, die mit Baseballschlägern, Gaspistolen, Stahlketten und "Hausbesuchen" bei Ausländern und Linken zur "National Befreiten Zone" prügeln will. Die Gruppe finanziert sich durch organisierte Kriminalität. Dazu gehören Schutzgelderpressung, Autodiebstahl oder der Verkauf von unversteuerten Zigaretten. Wer verhaftet wird, gilt als Märtyrer und nutzt die Zeit im Gefängnis zur Kontaktpflege mit Gleichgesinnten. Greger selbst wird erstmalig 1997 zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Für ihn ist die Justizvollzugsanstalt ein "rechtsradikaler Durchlauferhitzer".
Die spätere Entscheidung, nach Südafrika zu gehen, kommt da nicht von ungefähr. Greger sieht dort ein Potential an Gleichgesinnten, um für einen "rassistischen Volksstaat" zu kämpfen.
Eine seiner ersten Stationen in Südafrika ist der "Orania Volksstaat", eine in der Karokowüste errichtete Siedlung von Burenfamilien, die fern der südafrikanischen Realität ein Leben nach alter Tradition führen - ohne Schwarze. Dort gelangt Greger in den inneren Kreis der rassistischen "Widerstandsbewegung" Südafrikas. Deren militanteste Organisation, die "Burenmacht", plant gar den politischen Umsturz, um die Abschaffung der Apartheid rückgängig zu machen. Greger wähnt sich am Ziel. In seinem Buch schreibt er: "Ich war um die halbe Welt gereist, um an vorderster Front gegen den ?verhassten Neger' zu kämpfen" (...) "Mehr denn je war ich auf Kampf eingestellt und fühlte mich im Glauben an die Sache unerschütterlich."
Greger meldet sich freiwillig, Waffen für den Aufstand zu organisieren. Er begibt sich auf die Reise nach Angola, um dort von ehemaligen UNITA-Rebellen Sturmgewehre zu erwerben. An der Grenze zu Namibia blüht seit dem Ende des Bürgerkrieges in Angola der Schwarzhandel mit Waffen. Das Township von Otjiwarongos, eine 100 000 Einwohnerstadt im nördlichen Namibia, soll die Ausgangsbasis für Gregers Plan werden. Hier, so hofft er, würde er die nötigen Kontakte zu den Waffenhändlern herstellen können.
Um an erste Informationen zu kommen, liest Greger in Otjiwarongo einen schwarzen Anhalter von der Straße auf. Er gibt sich als Journalist aus, der eine Story über die Menschen des südlichen Afrika schreiben möchte, um den Mitfahrer aushorchen zu können. Doch es kommt anders. Bereits nach wenigen Minuten muss Greger feststellen, dass dieser Mann, der ihm so offenherzlich und ganz ohne Berührungsängste begegnet, überhaupt nicht in sein Konzept vom "hässlichen Schwarzen" passt.
Ein Besuch bei der Familie seines neuen Bekannten ein paar Tage später bringt sein rassistisches Weltbild ins Schwanken. Hier ist er der Fremde, aber anders als in seiner Heimat ist er als Fremder willkommen, wird von Anfang an in eine Gemeinschaft integriert, die er eigentlich bekämpfen wollte. Greger kann sich der Freundlichkeit und Aufgeschlossenheit dieser Menschen nicht mehr entziehen. "Das erste Mal in meiner Laufbahn als Neonazi kam in mir das Gefühl von Scham auf. (...) wie konnte ich eine derartige Politik und Weltanschauung noch propagieren, nach dem ich ein so herzliches und unvoreingenommenes Verhalten im Township vorgefunden habe?" schreibt er.
Selbst als seine Gesinnung offenbar wird, als ihn seine Tätowierungen wie "Blut und Ehre" oder "Alles für Deutschland" verraten, ändert sich nichts an der Einstellung dieser Menschen ihm gegenüber. Greger muss sich eingestehen, wie wenig Bedeutung dieser Unterschied in Haut- und Haarfarbe im Zwischenmenschlichen hat, wie weltfremd seine rassistische Ideologie ist und wie wenig sie mit seinen eigenen Idealen von Kameradschaft und Freundschaft zu tun hat.
Der endgültige Auslöser, der ihn die Idiotie seiner Weltanschauung begreifen lässt, ist die Begegnung mit der Schwester seines neuen Freundes. Greger ist hin und her gerissen zwischen seinem bisheriges Leben, der Sache, für die er "gekämpft" hat und dem "schönsten Mädchen, das ich bis dahin in Afrika zu Gesicht bekommen hatte". Greger entscheidet sich für die Liebe, gegen den Hass. Als seine Liebe erwidert wird, siedelt er ins Township zu seiner Freundin und deren Eltern um. Für die weiße, immer noch im Apartheiddenken verwurzelte Gesellschaft von Otjiwarongo, ist Greger nach diesem Tabubruch nicht mehr existent. Aber das ist ihm nur Recht. Denn seine 13jährige Nazikarriere, und die Begegnungen mit den weißen Rassisten des südlichen Afrikas kommen ihm unwirklich, ja wie ein langer Alptraum vor, "aus dem mich diese Menschen, ohne es zu wissen, nun langsam wachrütteln."
Greger geht einige Wochen später wieder zurück nach Deutschland, um seine Gefängnisstrafe abzusitzen, wohl wissend, dass er anschließend nach Namibia zurückkehren wird, wo eine Liebe und eine Zukunft auf ihn warten. Nick W. Greger wird voraussichtlich noch in diesem Jahr aus der Haft entlassen.
Nick W. Greger, erschienen bei Books on Demand, Norderstedt 2005, in Zusammenarbeit mit der ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur GmbH, Berlin«
http://www.az.com.na/kultur/der-neon...chen.15323.php
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Zitat:
Die Zschäpe, Beate ist durch uns bzw. mich in persona bereits im August 1997 lokalisiert und festgenommen worden. Hintergrund war hier ein Unterstützungsantrag der eigenen Dienststelle in Bezug auf das Versenden von vermeintlichen Briefbomben oder Briefbombenattrappen.
Bundestag Sitzungsprotokoll Nr. 511
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/...ll-Nr%2051.pdf
Zitat:
Zeitraum |
Status/Bezug von Arbeitslosengeld |
01.06. bis 01.11.1992 |
Beschäftigung |
02.11.1992 bis 31.12.1994 |
Beschäftigung |
- bis 31.10.1995
|
Beschäftigung |
07.03. bis 14.09.1996 |
arbeitslos |
16.09.1996 bis 31.08.1997 |
Beschäftigung |
seit dem 22.09.1997 |
arbeitslos |
Schäfer-Gutachten S. 37
Ich bin persönlich davon überzeugt, dass sie die Briefbomben nicht versandt hat. Aber es muss was anderes sein. Das sind die Versicherungszeiten von Beate Zschäpe mit zwei Lücken. Böhnhardt war im Gegensatz zu Beate Zschäpe zwar öfters arbeitslos, aber die Zeiträume sind bei ihm von September 1994 bis zum Untertauchen lückenlos. Die Versicherungszeiten von Mundlos sind gar nicht aufgeführt. Was hat Beate Zschäpe in diesen Zeiträumen gemacht?
Vom 01.11.1995 bis 06.03.1996
Vom 01.09.1997 bis 21.09.1997
Das Buch die Zelle nimmt nicht die drei Wochen vom 01.09.1997 bis 21.09.1997 sondern gleich drei Monate.
Zitat:
Die Mitarbeiter des Arbeitsamtes glauben Beate Zschäpe nicht, dass sie drei Monate am Stück krank ist. Eine 22-jährige Frau? Das Amt gelangt zu der Überzeugung, dass Zschäpe Sozialhilfebetrug begeht. Darum macht es kurzen Prozess und entzieht ihr am 20. November 1997 das Arbeitslosengeld, das sie seit dem Ende ihrer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bekommt.
Buch „die Zelle“ S. 113 elektr. Ausgabe
Bei dem anderen Zeitraum vom 01.11.1995 bis 06.03.1996 sind es über vier Monate, wo sie nicht versichert war. Warum hat Beate Zschäpe sich nicht gleich arbeitslos gemeldet? Da müsste was gewesen sein.
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Zitat:
Zitat von
fatalist
Woher soll ich das wissen???
Eine Erklärung könnte die sein, die ich schon gepostet hatte: Es gibt für jeden Eigentümer eines Durchsuchungsobjektes einen eigenen Beschluss, der diesem ausgehändigt wird, und es gibt eine Liste für die Polizei, wo alle Objekte draufstehen, zusammengefasst.
Aber ich weiss es nicht...
Mein Internet war gestern ausgefallen, deshalb jetzt.
Ich gehe auch davon aus, dass es für jedes Objekt einen Durchsuchungsbeschluss gab. Es ist doch paradox, dass die "Bombenbastler"- Garage bei Böhnhardt drauf gestanden hätte. Eigentümer soll Apel gewesen sein und Mieter Beate Zschäpe. Nur weil Böhnhardt angeblich vom Verfassungsschutz in einem damals geheimen Dokument und ohne Beweisfotos vor der Garage gesehen wurde, kann doch nicht der Durchsuchungsbeschluss auf Böhnhardt lauten.
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Zitat:
Zitat von
bio
Warum wurde der überwacht? Allein wegen der Verwandtschaft, im Vorfeld der Garagen-Razzia (war er der Vermieter?) oder wegen Zschäpes Verbindungen zu Stefan Apel?
Konnte ich in den Irrungen und Wirrungen nicht feststellen, wie das Drehbuch war und wem die Garage gehörte.
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Zitat:
Zitat von
fatalist
Wenn man 4 Rohrbomben und 1.4 kg TNT findet, zusammen mit DNA-Spuren von B&M, dann steht auf dem Haftbefehl 2 Tage später "Bombenwerkstatt" drauf und nicht "Theaterbombe".
Vor allem macht man die "Bombenwerkstatt" dann auch am 28.1. öffentlich und wartet damit nicht bis zum 12.2.
Das ist alles total albern, und es stimmt auch nicht.
Zitat:
Zeuge Sven Wunderlich: …..Jedoch muss ich hinzufügen, dass durch die Staatsanwaltschaft, die zuständige Staatsanwaltschaft Gera, zum damaligen Zeitpunkt kein originärer Zielfahndungsantrag gestellt wurde. Der Grund hierfür lag auch laut Begründung der Staatsanwaltschaft in der dünnen Beweislage und im wahrscheinlich geringen Strafmaß.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/...ll-Nr%2051.pdf