AW: "Dönermorde"..... NAZI-Hysterie und der Verfassungsschutz
SZCZEPANSKI
Zitat:
Szczepanski wurde im Dezember 2002 wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt. Noch als V-Mann hatte Szczepanski nach Feststellung des Gerichts Anfang 2000 – also kurze Zeit nach seiner vorzeitigen Haftentlassung – eine Pistole und ein Gewehr von einem anderen Neonazi bei sich versteckt, um ihn bei einer drohenden Durchsuchung zu schützen.
PUA-Bericht S. 860
Hier nimmt man an, dass es sich um die angeblichen Waffen für das Trio handeln müsste. Der angegebene Sachverhalt widerspricht sich aber mit der rund 600 Seiten zuvor aufgeführten Detailbeschreibung.
Zitat:
Am 19. November 2001 erhob die Staatsanwaltschaft Potsdam Anklage gegen Szczepanski wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Szczepanski wurde verdächtigt, vor dem 9. Juli 2000 ein Repetiergewehr „JG Anschütz Nr. 9469, Cal. 22 l. r.“ an eine andere Person weitergegeben zu haben. Szczepanski wurde deswegen am 9. Dezember 2002 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.
PUA-Bericht S. 297
In dem Verfahren hat Szczepanski aber nicht aufbewahrt, sondern weitergegeben. Es steht auch nicht aufgeführt, dass es den Zeitraum Anfang 2000 betraf, sondern es sollte sich vor dem 9. Juli 2000 ereignet haben. Aber das Wesentliche überhaupt ist, in dem Verfahren ging es lediglich um ein Gewehr und NICHT um eine Pistole und ein Gewehr.
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Zitat:
Zitat von
Nereus
[...]
1) Eine Waffe aus der Schweizer Luxik-Schläfli-Lieferung der 24er Importserie
mit der eingeschlagenen Nummer 034673, Schraubgewinde und blankpoliliertem Schraubstutzen:
2) Eine weitere Ceska, vermutlich aus dem MfS-Bestand, mit einem nachgebesserten Schalldämpfer.
Dieser Schalldämpfer hat einen matten Schraubstutzen (A), der vermutlich brüniert oder mit einem anderen Verfahren gedunkelt (Lack?) und getarnt worden war.
http://de.wikipedia.org/wiki/Br%C3%BCnieren
Vermutlich als Rutschschutz für die Hand beim Aufschrauben war noch eine
geriffelte Gummi- oder Plastikschicht am Schalldämpfer-Schaft aufgebracht worden, die offenbar durch häufigen Gebrauch schon stark abgenutzt war. (B)
Rutschschutz http://politikforen.net/attachment.p...126898&thumb=1
Am 1.12.2011 präsentierte das BKA in seiner Pressekonferenz erstmals eine seltsam verpackte Ceska 83 SD als angebliche Tatwaffe der Ceska-Mordserie, welche am 10.11.2011 im Brandschutt vor einem Zwickauer Haus gefunden worden seien soll. Das angeschmorte Lederhalfter (angeblich eine geschmolzene PVC-Verpackung/Tüte, laut einer Zeugenaussage) war noch nicht, zwecks Beschußgutachten, entfernt worden. Auch der Schalldämfer konnte so noch nicht auf defekte Alu-Lamellen untersucht worden sein.
Aber es wurde unter großem Medienrummel sofort behauptet oder der Eindruck erweckt, daß sie die benutzte Tatwaffe der Ceska-Mordserie sei!
[...]
Eine Vergrößerung zeigt:
A = ausgeschliffene Seriennummer
B = ein sichtbarer Schraubgewindegang
C = die Brünierung oder Lackierung des Schraubstutzens ist teilweise abgeplatzt oder geschmolzen
D =
eine vermutlich geriffelte Fläche, wie bei obiger MfS-Ceska, wird durch den nicht entfernten Überzug verborgen gehalten?
”NSU-Ceska”? http://politikforen.net/attachment.p...126986&thumb=1
http://www.politikforen.net/showthre...=1#post6536744
Interessanter Vergleich, Nereus, aber die Vergrößerung der Zwickauer Ceskamündung zeigt imho einen deutlich kürzeren SD-Aufschraubstutzen als der SD der von Dir als Stasi-Ceska bezeichneten Waffe. Außerdem läuft der Zwickauer Aufschraubstutzen konisch zu, während er bei der Stasi-Ceska zylindrisch bleibt.
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Zitat:
Der Untersuchungsausschuss „Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund“ hat sich im vorliegenden Bericht auf einen Verfahrensteil, einen umfangreichen Feststellungsteil und vor allem – das ist neu – einen gemeinsamen umfassenden Bewertungsteil mit knapp 50 Schlussfolgerungen geeinigt. Dies erfolgte einvernehmlich mit den Stimmen aller im Bundestag vertretenen Fraktionen. Ein solcher einvernehmlich erstellter Abschlussbericht ist einmalig in der Geschichte des Deutschen Bundestags.
PUA-Bericht S. 871
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Zitat:
SPD
Es war deshalb richtig und wichtig, im Deutschen Bundestag einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der in den 19 Monaten seiner Tätigkeit 107 Zeugen und Sachverständige in fast 350 Stunden vernommen und angehört hat. Rund 12.000 Akten wurden an Beweismaterial beigezogen und entweder durch den Ausschuss selbst oder durch Ermittlungsbeauftragte gesichtet und ausgewertet.
PUA-Bericht S. 873
Erstaunlich, dass bei den vielen Aktenvernichtungen 12.000 Akten mit Beweismaterial zur Verfügung standen.
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Zitat:
Auch die verdeckte Ermittlungsmaßnahme „Dönerbude“, in der die bayerische Polizei über 20 Monate lang selbst zwei Dönerimbisse betrieben hatte, wurde damit begründet, „die Geschäftspraktiken unter den bei uns lebenden türkischen Staatsangehörigen“ würden durch die Maßnahme „durchschaubar“ und damit „Verhaltensmuster verständlicher“ werden. Zudem würden „Zwänge/Abhängigkeiten innerhalb der Ethnie“ erkennbar werden.
Bezeichnend ist dabei, dass der einzige sinnvolle Hinweis, den die über anderthalb Jahre andauernde Aktion gebracht hatte, ein massiver rassistischer Drohangriff auf den türkischstämmigen verdeckten Ermittler war. Der Angreifer soll dabei unter anderem auch auf das am Dönerstand angebrachte Fahndungsplakat zur Mordserie gezeigt und wörtlich gesagt haben: „Wenn man die Türken nicht so vertreiben kann, dann müssen sie halt so heimgeschickt werden!“ Aus diesem Vorfall folgte jedoch - konsequent - nichts.
PUA-Bericht S. 881
Rund 350 Seiten zuvor steht folgendes aufgeführt:
Zitat:
In einem Schreiben beklagte sich die zuständige Dienststelle der Kriminalpolizei über die Unzuverlässigkeit der noch tätigen VP im Hinblick auf die wirtschaftliche Abwicklung.
In einem Zwischenbericht vom 8. November 2006 wurde ebenfalls ausgeführt, dass Zwänge oder Schutzgeldforderungen nicht festgestellt wurden. Ein besonderer Vorfall wurde erwähnt:
„Am Dienstag [geschwärzt] gegen 10.35 Uhr alarmierte die VP [die zuständige Dienststelle] per Handy, dass soeben ein ‚Verrückter‘ am Dönerwagen war und ihn verbal bedroht habe. Die männliche deutsche oder österreichische Person, welche ca. 50 bis 60 Jahre alt war, habe ihn ca. 15 Minuten lang beschimpft. Bei den Beschimpfungen ging es hauptsächlich darum, dass Türken den Deutschen die Geschäfte wegnehmen und sie sich seiner Meinung nach unkontrolliert in Deutschland ausbreiten. U. a. zeigte er mit dem Finger während des Gespräches auf das von der VP angebrachte Fahndungsplakat (neun ungeklärte Morde an türkischen Kleingewerbetreibenden) der Polizei und meinte, wenn man Türken nicht so vertreiben könne, dann würden sie halt so heimgeschickt.
Bei einer anschließenden Lichtbildsuche konnte die VP einen [geschwärzt] als Gesprächsführer erkennen. Die VP wurde [von der zuständigen Dienststelle] zu diesem Vorfall als Zeuge vom Hörensagen vernommen und der Vorgang der sachbearbeitenden BAO „Bosporus“ München und Nürnberg zugestellt.“
Im übrigen gab es hier Probleme mit einem Warenlieferanten.
Warum ist das Wort nach dem Wort „einen“ geschwärzt“.
„Bei einer anschließenden Lichtbildsuche konnte die VP einen“ Deutschen?, Österreicher?, Asiaten?, Türken?, oder ????? „als Geschäftsführer erkennen. „
Kann man sich nun aussuchen.
Selbst das Datum des Vorfalls ist geschwärzt.
Das betraf einen Geschäftsführer und es gab Probleme mit einem Warenlieferanten. Dementsprechend standen die Personen in Beziehung. Im Zusammenfassungsteil des PUA’s ist dieses aber nicht so wieder gegeben. Da wird der Sachverhalt als massiver rassistischer Drohangriff aufgeführt ohne jeglichen Zusammenhang zu einem Geschäftsgebaren, wobei die Wörter "massiver rassistischer Drohangriff" auch noch fett markiert und somit hervor stechen.
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Zitat:
So hatte das LfV Thüringen beispielsweise bereits im Jahr 1998 V-Mann-Informationen vom brandenburgischen Verfassungsschutz erhalten, aus denen erkennbar war, dass das Trio „mit Waffen versorgt“ werden solle und einen „weiteren Überfall“ plane.
PUA-Bericht S. 885
Die Wörter sind im PUA-Bericht in der Zusammenfassung fett hervorgehoben.
Diese Mitteilung soll im September 1998 erfolgt sein.
Zitat:
Im September und Oktober 1998 gab der vom Verfassungsschutz Brandenburg geführte V-Mann „Piatto“ fünf Hinweise auf das Trio: ………..
9. September 1998: Jan Werner soll Waffen für die drei Skinheads besorgen. Gelder soll dafür die „Blood & Honour“-Sektion Sachsen bereitgestellt haben. Vor der beabsichtigten Flucht nach Südafrika soll das Trio einen weiteren Überfall planen, um mit dem Geld sofort Deutschland verlassen zu können. Ihre Ausweispapiere will Antje P. zur Verfügung stellen.
PUA-Bericht S. 854
Der erste Überfall, den man den Dreien zurechnen will, war aber zuerst über drei Monate danach, und zwar am 18. Dezember 1998 (Edeka-Markt) und der erste Mord war am 9. September 2000.
Wie können sie dann im September 1998 einen weiteren Überfall begehen, wo noch gar Keiner stattgefunden hat?
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AUSKUNFT KREIS NÜRNBERG
Zitat:
Die Einschränkung wurde kaum mehr nachvollziehbar so vorgenommen, dass nur Personen im Alter zwischen 25 und 47 Jahre berücksichtigt wurden, die in zwei bestimmten Postleitzahlengruppen Nürnbergs gemeldet waren.
PUA-Bericht S. 886
Merkwürdig. In der Zusammenfassung ist aufgeführt, dass die Anforderung nur für das Alter zwischen 25 und 47 Jahre galt. 300 Seiten zuvor steht aufgeführt, dass sich die Auskunft nicht nur auf dieses Alter bzw. Geburtsjahr beziehen sollte.
Zitat:
3. Auskunftsersuchen
Aufgrund des dargestellten Ermittlungsansatzes wird gebeten, die beim BLfV im Zeitraum 1995 bis 2002 bekannten Rechtsextremisten, Neonazis, NPD-Mitglieder und Skinheads für den Großraum Nürnberg mitzuteilen. Die Auskunft sollte sich nicht nur auf die angeführten Geburtsjahre 1960 bis 1982 und das Geschlecht männlich beschränken. Liegen Erkenntnisse zu örtlich und zeitlich fallverbindenden Ereignissen/Veranstaltungen, abzielend auf die Mobilität des/der Täter, vor?
PUA-Bericht S. 586
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Es ist angeblich möglich, Fingerabdrücke zu sichern, die einer Hitze bis 700 Grad ausgesetzt waren.
Zitat:
Neue Ermittlungsmethoden nach Bränden
Oberösterreichische Kriminalisten haben eine neue Technik getestet, mit der es möglich sein soll, auch nach einem Brand noch Blut- oder DNA-Spuren zu finden. Damit könnte der Hergang eines Verbrechens rekonstruiert werden, selbst wenn danach Feuer gelegt wurde.
Für einen Laien scheint es unmöglich, dass man in einer Brandruine noch verwertbare Spuren entdecken kann. Gegenstände sind verkohlt, vieles ist durch die große Hitze geschmolzen und über allem liegt eine dicke Rußschicht. Damit die die Spezialisten des Landeskriminalamtes selbst an solchen Tatorten fündig werden, entwickeln sie ständig neue Methoden. Eine haben sie jetzt aus den USA importiert und wenden sie erstmals in Österreich an.
Dieses Element ist nicht mehr verfügbar
Mit dieser neuen Methode können verdeckte Blutspuren sichtbar gemacht werden, erklärt Erwin Kepic, Leiter der Tatortermittler in Oberösterreich. Mit Latex wird die Rußspur von den Gegenständen abgezogen, darunter bleibt eine „Grundspur“, die im Labor untersucht werden kann. Das ist besonders in Fällen hilfreich, wenn vor dem Brand ein Mord begangen wurde. Auch die Muster der gefundenen Blutspuren können entscheidende Hinweise liefern. Diese Spuren könnten Tathergänge belegen und Aussagen widerlegen, sagt die Sachverständige für Blutspuren, Silke Brodbeck.
Jeder zehnte Brand gelegt
Neben der Verrußung ist für die Tatortermittler die Hitzeeinwirkung bei einem Brand das größte Problem. Moderne Verfahren machen aber auch hier die Verbrecherjagd einfacher. DNA-Spuren und Fingerabdrücke können nach Bränden, die bis zu 700 Grad erreicht haben, gefunden und verwertet werden. Die Suche nach Brandstiftern wird so deutlich erleichtert, was auch notwendig ist, immerhin wird jeder zehnte Brand in Oberösterreich gelegt.
Publiziert am 18.04.2013
http://ooe.orf.at/news/stories/2580518/
Ich kann nicht beurteilen, wie zuverlässig diese Information ist. Eine weitere Bestätigung oder genauere Beschreibung daktyloskopischer Verfahren nach Bränden fand ich allerdings nicht. Es wäre trotzdem interessant zu wissen, ob die gefundenen angeblichen Tatwaffen in Zwickau und die Polizeidienstwaffen im Eisenacher Wohnmobil auf Fingerspuren untersucht wurden und ob es eine Übereinstimmung mit B&M oder anderen Personen gab. Selbst wenn den Ergebnissen letztlich nicht getraut werden kann.
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DURCHSUCHUNGSBESCHLUSS
Zitat:
Während Frau Böhnhardt den Durchsuchungsmaßnahmen nicht bei wohnte, öffnete Uwe Böhnhardt zunächst noch die Garage Nr. 6 und fuhr nach der Durchsuchung seinen in der Garage abgestellten PKW nach draußen. Die Durchsuchung der Garage Nr. 6 war gegen 9.30 Uhr abgeschlossen. Danach erfolgte die Durchsuchung der Garage Nr. 7. Hier wurden drei Farbspraydosen sichergestellt.
PUA-Bericht S. 131
Zitat:
Die Staatsanwaltschaft Gera beantragte am 16. Januar 1998 beim Amtsgericht Jena einen einzigen Durchsuchungsbeschluss für drei Objekte, der auch in dieser Form erlassen wurde. Da die Durchsuchungen nicht gleichzeitig stattfanden, erfuhr Uwe Böhnhardt während der Durchsuchung seines Zimmers von der drohenden Durchsuchung der Garage, in der sich die Bombenbauwerkstatt befand.
PUA-Bericht S. 132
Zusammenfassung:
- Wohnung bzw. Zimmer von Uwe Böhnhardt
- Garage Nummer 6 –Uwe Böhnhardt-
- Garage Nummer 7 - danebenliegende von unbekannten Mieter Lutz W. aus Dresden-
Zitat:
Der Zeuge Schultz, der damals als Staatsanwalt den Durchsuchungsbeschluss beantragt hatte, hat ausgesagt, dass vor der Durchsuchung mit der Polizei besprochen worden sei, alle drei Objekte zeitgleich zu durchsuchen.
PUA-Bericht S. 132
DAS SIND DREI OBJEKTE. Da ist keine Patz mehr für eine offensichtliche Fake-Garage Nummer 5, die drei Kilometer weiter weg an einer Kläranlage liegt und angeblich von Beate Zschäe bei einem Polizisten angemietet wurde.
Aber was schreibt die Zusammenfassung vom PUA-Bericht:
Zitat:
Statt eines Durchsuchungsbeschlusses für jedes zu durchsuchende Objekt wurde zudem ein gemeinsamer Beschluss für alle Durchsuchungen erlassen - Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe mussten also nach dessen Eröffnung wissen, welche Objekte die Polizei durch suchte und was sie folglich finden würde, wodurch eine rechtzeitige Flucht ermöglicht wurde.
PUA-Bericht S. 887
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RECHTSFEHLERHAFTE EINSTELLUNG
Zitat:
Das Verfahren gegen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wegen der Bomben und Bombenattrappen in Jena wurde durch die Staatsanwaltschaft Gera mit Hinweis auf den angeblichen Eintritt der Verfolgungsverjährung am 15. September 2003 rechtsfehlerhaft eingestellt. Zumindest bei Mundlos war die Verjährung erst mit Ablauf des 2. Juli 2005 eingetreten. Die verfrühte Einstellung verhinderte weitere Ermittlungen.
PUA-Bericht S. 887
Die Wörter sind auch so fett in der Zusammenfassung vom PUA-Bericht makiert.
Zitat:
Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wegen der Bomben und Bombenattrappen in Jena wegen des angeblichen Eintritts der Verfolgungsverjährung ein. Am 3. Juli 2000 hatte allerdings das Amtsgericht Jena einen Beschluss zur Durchsuchung einer Filiale der Deutschen Bank zur Erlangung der Kontounterlagen von Mundlos erlassen. Dieser Beschluss hatte nach §78c Abs. 1 Nr. 4 StGB die Verjährung unterbrochen, so dass jedenfalls die Verjährung der Taten bei Mundlos erst mit Ablauf des 2. Juli 2005 eingetreten war.
PUA-Bericht S. 852
DURCHSUCHUNGSBESCHLUSS DEUTSCHE BANK MIT FALSCHEN ANGABEN
Zitat:
Das Amtsgericht Jena erließ am 3. Juli 2000 einen Beschluss zur Durchsuchung der Räume der Deutschen Bank zur Erlangung von Kontounterlagen von Uwe Mundlos. Der Beschluss lautet:
„In der Ermittlungssache gegen Uwe Mundlos, geb. am 11.08.1978 in Jena, wohnh.: zuletzt Haselstrauchweg 3, 07745 Jena-Cospeda, ledig, deutsch, und sieben andere wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Explosions- und Sprengstoffverbrechens wird die Durchsuchung der Geschäftsräume und anderer Räume der Deutschen Bank 24 in Jena, Karl-Marx-Allee 4, angeordnet, weil zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln, insbesondere von Unterlagen zum Giroverkehr des Kontos […], führen wird…“
PUA-Bericht S. 481
Hier ist nun fast alles falsch
- Uwe Mundlos ist nicht 1978 geboren, sondern 1973
Zitat:
UweMundloswurdeam11. August 1973inJenageboren
PUA-Bericht S. 77
- Er wohnte nicht „Haselstrauchweg 3“, sondern „Leipziger Str. 61“
Zitat:
Darum läuft Siegried Mundlos all die Orte in Jena ab, an denen er seinen Sohn wähnt. Er geht in die Leipziger Straße 61 in Jena-Nord zur letzte eigenen Wohnung seines Sohnes
Buch „die Zelle“ S. 28 elektr. Ausgabe
Fax vom Vater Mundlos an den Ermittler Dressler:
Zitat:
..Zeugin der Hausdurchsuchung von 26.1.98 in der Leipziger-Str. in Jena..
PUA-Bericht S. 323
- Wieso werden wegen der Vorbereitung eines Explosions- und Sprengstoffverbrechens noch sieben andere gesucht. Es dürften doch dann nur zwei weitere sein.
Wurde dieses absichtlich inszeniert, um zu schreiben, die Staatsanwaltschaft hätte rechtsfehlerhaft das Verfahren zwei Jahre zu früh eingestellt?