Besonderheiten PUA-Bericht Zusammenfassung (nur außergewöhnliche Vorgänge)
Meine persönlichen Ergebnisse nach dem Durcharbeiten des PUA-Berichts
Garagendurchsuchung
Es wurde ein einziger Durchsuchungsbeschluss für nur drei Objekte erlassen.
Durchsucht wurden am Vormittag des 26. Januar 1998:
- Wohnung bzw. Zimmer von Uwe Böhnhardt
- Garage Nummer 6 –Uwe Böhnhardt-
- Garage Nummer 7 – danebenliegendes Objekt von unbekannten Mieter Lutz W. aus Dresden-
- Drei Kilometer entfernte Garage an der Kläranlage, die angeblich Beate Zschäpe anmietete
Gem. Angaben PUA-Bericht S. 131/132
Damit sind es aber nicht drei, sondern vier Objekte. Uwe Böhnhardt war nur bei den ersten drei Objekten anwesend. Vermutlich stand die drei Kilometer entfernte angebliche Bombenbastler-Garage nicht auf dem Durchsuchungsbeschluss.
Eine Untersuchung, wie die Staatsanwaltschaft/Kripo mit einem einzigen Durchsuchungsbeschluss für nur
drei Objekte angeblich
vier Objekte durchsuchen konnte, erfolgte vom PUA nicht.
Haftbefehl rund 5 Monate später
Erst zwei Tage nach Entdeckung der angeblichen Bombenbastler-Garage erging Haftbefehl gegen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Der Haftbefehl bezog sich aber nicht auf die Garage, sondern lediglich nur auf den Verdacht des Ablegens einer sogenannten „Theaterbombe“.
Zuvor gab es noch weitere „Bomben“-Ablegungen, wobei aber nie Indizien existierten, die die Drei rechtskräftig einer Täterschaft bezichtigten konnten.
Bei einer aufgefundenen Friedhofsbomben-Attrappe war der Koffer leer. Es war kein USBV-Fund. Die weitere Stadionbombenattrappe enthielt keinen Sprengstoff. Lediglich die Theaterbombe soll angeblich Sprengstoff beinhaltet haben, hatte aber keinen Zünder. Trotz des gravierenden Unterschieds wurden die Verfahren am 09.05.1998 miteinander verbunden.
Gem. Angaben Schäfer-Gutachten S. 54/ PUA-Bericht S. 118/120
Am 23.06.1998, also rund fünf Monate nach der angeblichen Entdeckung der Bombenbastler-Garage, erging aber zuerst Haftbefehl deswegen. Des Weiteren waren durch die Zusammenlegung des Verfahrens mit der Stadionbombenattrappe und der Friedhofsbomben-Attrappe diese nun auch Gegenstand des Haftbefehls.
Gem. Angaben PUA-Bericht S. 137
Der PUA prüfte nicht, warum zuerst fünf Monate nach Auffinden der angeblichen Bombenbastler-Garage Haftbefehl deswegen erging.
Auskunftsersuchen Türkei
Zitat:
Ermittlungen über die Immobilien, Bankkonten und andere Besitztümer der Mordopfer und deren Erben in der Türkei wurden abgelehnt, da der Grund hierfür nicht verstanden wurde.
PUA-Bericht S. 592
Genau dieser Sachverhalt wäre doch mit das Wichtigste überhaupt gewesen. Auch hier erfolgte keine Klärung vom PUA.
Handy Eminger und Wohlleben
Ende November 2011 wurden Handys von Andre Eminger und Ralf Wohlleben sichergestellt. Das Auslesen der Daten nahm das BKA aber nicht selber vor. Gem. Medienberichten beauftragte am 7. Dezember die Behörde dazu die Bundespolizei zwei Handys von Eminger und Wohlleben auszulesen. Die detaillierte Ausführung des PUA-Berichts nimmt aber nur auf ein Handy Bezug, was Andre Eminger gehört. Das Mobiltelefon von Wohlleben wird unterschlagen. Lediglich in der Zusammenfassung der Passage führt der PUA-Bericht auf, dass Mobiltelefone ausgelesen wurden, also Plural.
Der Mitarbeiter der Bundespolizei übertrug die Daten auf seinen PC und speicherte sie dann auf zwei DVD’s. Zwei Tage später übergab die Bundespolizei eine DVD dem BKA. Dementsprechend verblieb die andere DVD bei der Bundespolizei, offensichtlich als Sicherungskopie.
Das BKA spielt bei sich die Daten von der DVD in ihr Computersystem ein und versiegelt die DVD.
Gem. Angaben PUA-Bericht S. 803/804
Die im BKA-Computersystem vorhandenen Daten weisen aber Lücken auf.
Zitat:
„Doch nun passierte das, was schon in vielen Fällen zuvor der Fall war: Die Rekonstruktion weist auffällige Lücken auf, die man technisch am allerwenigsten erklären kann: ‚So tauchen etwa Telefonverbindungen erst ab dem Datum 8. November 2011 wieder auf; bei den SMS reicht die Lücke vom 6. November bis zum 14. November 2011‘.“
(23)
http://www.hintergrund.de/2013050625...ne-fragen.html
(23)
https://www.jungewelt.de/loginFailed.../04-17/007.php
Die Datenlücken beziehen sich auf Emingers Handy. Das Mobiltelefon von Wohlleben wird überhaupt nicht erwähnt. Was mit diesen Daten passierte, ist nirgendwo aufgeführt.
Es wurden zwei DVD’s erstellt, wovon das BKA eine DVD in ihr Datenspeichersystem übertrug und im Anschluss die DVD versiegelte. Somit könnte die andere DVD bei der Bundespolizei als Sicherheitskopie verblieben sein.
Offensichtlich um von den DVD’s abzulenken, wird der Dateninhalt auf dem Arbeitscomputer des Bundespolizisten vorgeschoben, unterlegt mit viel Irrungen und Wirrungen. Zum Auslesen der oder des Handys mußte er die Daten auf seinen Arbeitscomputer transferieren. Am Tag nach der Erstellung der zwei DVD’s hätte er nun seinem Chef mitgeteilt, dass er die Daten entgegen dem Üblichen löschte und nicht auf seinem Arbeitscomputer archivierte.
Trotzdem die Handys und die beiden DVD‘s vorhanden waren, soll der Leiter daraufhin einen Mitarbeiter vom Nachbarreferat beauftragt haben, die Festplatte an sich zu nehmen und die Daten wieder sichtbar zu machen. Trotzdem der Bundespolizist schriftlich seinem Chef verkündet hätte, dass er die Daten löschte und somit gegen die Dienstanweisung verstieß, hatte er diese aber gar nicht gelöscht. Er schlich sich dann angeblich erst später nach der regulären Behördenarbeitszeit in sein Büro um die Daten zu löschen. Und da wurde er dann von dem beauftragten Mitarbeiter für die Festplattenrestauration, der auch außerhalb der regulären Behördenarbeitszeit tätig war, gerade beim Löschen ertappt.
Und nach alledem kommt dann einen Tag später eine kurze Mail vom BKA Daten zu löschen. Aber gem. Gegendarstellung in der Bildzeitung hätte der Mitarbeiter die Datenarchivierung in einem Trash- bzw. Abfallverzeichnis auf seinem Arbeitscomputer vorgenommen.
Gem. PUA-Bericht S. 803/80
Bzgl. Behördenarbeitszeit und Trash-Verzeichnis:
http://www.bild.de/news/inland/erpre...2862.bild.html
Nach meiner Vermutung bezieht sich die Mail nur auf eine Löschung der Daten auf dem Arbeitscomputer des Bundespolizisten.
Wie oben aufgeführt, fehlen Handy-Daten.
Das Grundlegende hatte der PUA deshalb nicht geklärt:
Was ist aber mit den beiden DVD’s?
Was ist mit den Handys? Der PUA-Bericht gibt in der Zusammenfassung an, dass diese unversehrt sind und jeder Zeit wieder neu ausgelesen werden können. Warum wurden diese nicht neu ausgelesen?
Der Bundespolizist wurde nicht vom PUA vernommen
Der PUA lud nicht die Absenderin der Mail vom BKA vor, um heraus zu finden, auf welchen Medium Daten gelöscht werden sollten und wie die Verfahrensweise überhaupt ist.
Der PUA-Bericht gibt nicht an, dass bei Emingers-Handy ausgerechnet die wichtigsten Zeiträume fehlen
Der PUA-Bericht gibt nicht an, was eine Auslese von Wohllebens Handy-Daten ergab bzw. ob diese noch vorhanden sind. Wohlleben war doch ebenfalls die wichtigste Kontaktperson.
Aktenvernichtung/Vernichtung Asservate
Die Ablage wurde nach einer gewissen Struktur gesplittert. Die Aktenvernichtung erfolgte nicht rein zufällig und ziellos. Auffällig ist, dass die Beweisakten vernichtet wurden. Somit kann sonst was geschrieben werden, da der Beweis dazu fehlt.
Zitat:
Wir glauben, dass er rechtsextremistischen Tätigkeiten nachgeht, weil er in einem Flugblatt behauptet hat […]. Beweis: Das Flugblatt.
Was jetzt weg ist, ist der Beweis, das Flugblatt. Was noch da ist, ist der Antrag und die Genehmigung durch die G-10-Kommission: Der Soundso steht im Verdacht, zum bewaffneten Kampf aufzurufen.
PUA-Bericht S. 792
Den Medien ist zu entnehmen, dass der Verfassungsschutz Akten vernichtete. Die Aktenvernichtung erfolgte aber nicht nur beim Verfassungsschutz.
Auch das MAD, BKA, die LKÄs und der Senat Berlin vernichteten Akten. Es zieht sich durch ganz Deutschland. Die Aktenvernichtung soll teilweise in unglaublich kuriosen Vorgängen stattgefunden haben. So wurden beim MAD zum Beispiel Akten zur Archivierung und Akten zur Vernichtung ohne jegliche Kennzeichnung in ein Lager verbracht. Versehentlich sollen dadurch Akten, die zur Archivierung vorgesehen waren, mit vernichtet worden sein.
gem. Angaben PUA-Bericht S. 802/803:
Bemerkenswert ist auch die Asservatenvernichtung bei dem Bombenanschlag in Köln auf die deutsch-iranische Familie im Januar 2001.
Trotz einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 20 Jahren, wurden die Asservate ohne jeglichen Grund schon nach 5 Jahren vernichtet.
gem. Angaben PUA-Bericht S. 950
Ost-Deutschland
Da das neu gebaute, große Gebäude das Bundesministerium des Inneren in Berlin angeblich nicht über ausreichende Räume verfügt, die hinreichend gesichert sind, werden die G-10 Unterlagen nach Köln zum Bundesamt für Verfassungsschutz gebracht.
gem. Angaben PUA-Bericht S. 796.
Am 13. Juni 2004 schrieb Ralf Wohlleben eine E-Mail an Herrn Sippel vom Verfassungsschutz. Die Mail verteilte er an zahlreiche Empfänger. Herr Wohlleben teilt mit, dass der Verfassungsschutz eine Person sucht, die einen Opa spielt. Mit einer großen Ironie, möchte er nun für sich persönlich einen Opa vom Verfassungsschutz zur Verfügung gestellt bekommen haben,
Gem. Angaben PUA-Bericht S. 282
Der PUA-Bericht macht auf ein Buch aufmerksam. Herr Prof. Dr. Harald Welzer hat nachgewiesen, dass in Westdeutschland Opa kein Nazi war.
Ganz im Gegensatz dazu wird aber die Situation in Ostdeutschland beschrieben.
So soll ein Prof. Dr. Schroeder festgestellt haben, dass in der DDR bzw. den neuen Bundesländern die Entnazifizierung noch nicht stattfand und damals an die Nachfolgegeneration übertragen wurde.
Eine Sachverständige Journalistin Röpke teilt mit, dass sich alteingesessene neonazistische Familien aus Westdeutschland sammelten und in die neuen Bundesländer umsiedelten.
Gem. Angaben PUA-Bericht S. 142
Es stellt sich die Frage, warum der Verfassungsschutz einen Opa suchte. Wurde der Opa von Beate Zschäpe ausgetauscht gegen einen braunen „Fake“-Opa.
Carsten Schultze
Der PUA gab im letzten Teil betroffenen Personen die Möglichkeit zu einer Gegendarstellung. Eine klare Zuordnung zu den Schilderungen kann oftmals nur erraten werden, da trotz gleicher Personen deren Namen und Vornamen in unterschiedlicher Länge abgekürzt sind. So ist mal der Vorname ausgeschrieben und in anderen Passagen sind Vornamen und Nachname wiederum nur mit einem Buchstaben abgekürzt. Eine ganz spezielle Besonderheit weist der PUA-Bericht bei Carsten Schultze auf. Die Gegendarstellung von Carsten beginnt mit zwei Passagen. In der Überschrift dazu ist ein Bezug zu einem Feststellungsteil erwähnt, der auch etwas mit dem Namen „Carsten Schultze“ zu tun hat. Bei einem weiteren aufgeführten Feststellungsteil und der später auch in einer Fußnote erwähnt wird, bezieht sich die Gegendarstellung von Carsten Schultze aber nicht auf Carsten Schultze, sondern auf eine Person mit der Abkürzung S. T.
gem. Angaben PUA-Bericht S. 1.047
Dementsprechend könnte es sich um ein- und dieselbe Person handeln. Während im PUA-Bericht angeblich ein Carsten Schultze beauftragt wurde, in die Wohnung von Beate Zschäpe einzusteigen, ist es gem. Wikipedia ein Sandro Tauber, was den Anfangsbuchstaben (S. T.) im PUA-Bericht entspricht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Nationa...her_Untergrund
Wohnungseinstieg
Am 26. Januar 1998 lässt die Kripo bei Beates Zschäpes Wohnung ein neues Schloss einbauen. Im März 1998 soll bei dieser Wohnung angeblich eine Fahne vom Balkonboden hervor geweht sein. Die Kripo schaute nach.
Ein paar Tage später nehmen Nachbarn Geräusche in der Wohnung wahr. Nicht die zuständige Kripoeinheit kümmert sich darum, sondern es wird der Kriminaldauerdienst beauftragt. Für den Zugang zu der Wohnung tauscht die Feuerwehr den Schließzylinder aus. Fünf Monate später, am 26. August 1998 tritt Carsten Schultze am hellichten Tage die Tür der Wohnung ein, um einzubrechen und Unterlagen zu holen.
Gem. Angaben PUA-Bericht S. 325/326
Nach meiner persönlichen Hypothese war im März der Geheimdienst zugegen, da es sich angeblich um eine Fahne handelte. Womöglich wurden heimlich die Schlüssel ausgewechselt, den die Kripo verwahrte. So hätte der Geheimdienst Zugang zu der Wohnung gehabt und konnte in aller Ruhe in Beate Zschäpes Wohnung passende Unterlagen und Fotos zusammen tragen. Damit der Schlüsseltausch nicht auffällt, wird später ein neues Schloss eingebaut. Der angeblich kuriose Einbruch von Carsten Schultze im August ist nach meiner Ansicht nur ein vorgeschobener Fake.
E-Mail an Innenministerium vom 05. August 1999:
Am 5. August 1999 soll beim Innenministerium Brandenburg eine E-Mail eingegangen sein, die mit „National Sozialistische Untergrundkämpfer Deutschlands“ endete. Die ersten drei Wörter würden damit die Anfangsbuchstaben des NSU tragen.
In dem Schreiben wird sich über die momentane Politik beklagt im Bezug auf eine nationale Gesinnung und eine eingeschränkte Meinungsfreiheit. Es wird der Rücktritt von dem Innenminister Alwin Ziel gefordert und mitgeteilt, dass zum Widerstand die Waffen in die Hand genommen werden.
Der Telefonanschlussinhaber, von dem die Mailversendung erfolgte, wurde in Bayern ermittelt. Aber schließlich soll er dann doch ermittelt worden sein, da es bei dem Provider angeblich zu einer dreimonatigen Probenutzung kam und nur rein fiktive Daten eingeben wurden.
Gem. Angaben PUA-Bericht S. 297/298
Der PUA klärte nichts. Es ist m. E. überhaupt nicht möglich, dass man einen fingierten Telefonanschluss für 3 Monate erhalten kann. Wieso wurde die brisante Mail nicht damals publiziert.
CD‘s
Toni S. arbeitete als V-Mann für das LfV Brandenburg. Das Landgericht Berlin stellte fest, dass die Anwerbung unter Druck erfolgte, indem er anderseits im Weigerungsfall für ein Verkehrsdelikt bestraft würde. Der Brandenburger Verfassungsschutz unterstützte Toni S. bei der Produktion von verbotenen Rechts-Rock-CD’s, die im Ausland produziert wurden um sie dann in die Bundesrepublik einzuführen.
In dem ganzen Geschehen besitzen Rechts-Rock-Musik-CD‘s eine hohe Priorität unter anderem auch bei Uwe Böhnhardt und Jan Werner.
Da der Verfassungsschutz seine Hände im Spiel hatte, vermute ich, dass die Behörde das Ganze inszenierte. Somit müsste der Verfassungsschutz auch über die Vertriebswege und Abnehmer Bescheid gewusst haben. Ausgehend von dem Druck auf Toni S. könnten somit zahlreiche weitere Leute unter Druck gesetzt worden sein unfreiwillige Handlungen auszuführen oder falsche Aussagen zu machen.
Gem. Angaben PUA-Bericht S. 298
Waffen
Zur Nachvollziehbarkeit des Vertriebs von Ceska-Waffen mit Schalldämpfer fragte das BKA beim Hersteller in Tschechien an. Die anschließenden Ausführungen im PUA-Bericht sind voller Irrungen und Wirrungen. Im Resultat ist nichts geklärt. Mal sind es insgesamt 53 Waffen, dann wieder 55. Einmal hatte die Schweizer Vertriebsfirma 28, dann wieder 24 Stück. Dann heißt es die Stasi verfügte über 10 Waffen, in den Berichten werden aber 31 Waffen aufgeführt. Das Kernproblem ist dabei, das die Ceska-Firma die Bestell- und Lieferunterlagen nur 10 Jahre aufbewahrt. Dementsprechend könnte es Zig oder Hunderte noch andere Waffen geben, deren Werdegang jetzt nicht mehr nachvollziehbar ist.
Was in dem PUA-Bericht fehlt:
„Selbstmord“ von den Uwes
Es fehlen Ausführungen: Fingerabdrücke; dritten Mann gesehen, Schüsse, Patronenhülsen; aufgefunden Sachen.
Aufgefundene Gegenstände:
Gem. dem Schäfer-Gutachten und den Medienberichten soll angeblich eine Diskette in der angeblichen „Bomben-Bastler“ mit einem „Ali-Drecksau“-Gedicht gefunden worden sein. Das Gedicht selbst wird dort aufgeführt. Wie ich recherchierte, sind die deutschen Umlaute durch ausländische Schriftzeichen ersetzt, dementsprechend wurden die Reime nicht in Deutschland erstellt.
Auf den über 1.300 PUA-Bericht wird die Diskette mit dem Gedicht aber überhaupt nicht erwähnt. Nach meiner Vermutung wurde das Gedicht außen vor gelassen, um den offensichtlichen Fake zu verbergen.
Ali Demir
Der türkische Staatsbürger Ali Demir hat in Köln in der Keupstraße ein Büro, was sich in der Nähe vom Tatort befindet. Kurz nach der Explosion der Bombe sah er vor seinem Geschäft geduckt zwei Männer mit Pistolen. Mit einem soll er gesprochen haben. Die Mitteilung der Beobachtung von Demir wurde ignoriert. Als sich rund 8 Jahre später der PUA mit diesem Vorgang beschäftigte, wurden zwei Polzisten in Uniform vorgestellt, die sich in der Nähe aufgehalten haben sollen. Im Gegensatz zu der Beschreibung von Ali Demir, hatten diese aber damals Uniformen an. Außerdem kamen sie aus einer anderen Richtung und entsprachen nicht den beschriebenen Staturen. Auch bei dieser wichtigen Frage erfolgte keine Klärung durch den PUA. Wie aus Medienberichten hervorgeht, wurde er sogar wegen seiner Aussage bedroht.
In den Beweisanlagen waren beim PUA-Bericht nachfolgende Dokumente aufgeführt, die Ali Demir dem PUA zuleitete: Eidesstattliche Versicherung (PUA-Bericht S. 1.352) Drohbriefe und Anzeigen (PUA-Bericht S. 1.356).
Dementsprechend hatte sich Ali Demir nicht nur seit Jahren intensiv um eine Aufklärung bemüht, sondern auch den PUA um eine Untersuchung gebeten. Auch hier erfolgte vom Untersuchungsausschuss keine Klärung.
Der PUA-Bericht allgemein:
Vorverurteilung:
Der Gerichtsprozess ist zuerst am Laufen, trotzdem führt der Bericht ständig auf, dass das Trio die Straftaten begangen hätte. Hier wird eine klare Schuld zugewiesen, wobei diese überhaupt noch nicht bewiesen ist. Ich habe in dem PUA-Bericht nicht ein einziges konkretes Indiz gefunden, wo klar hervorgeht, dass Trio überhaupt eine einzige der Taten ausführte oder involviert war.
Transparenz:
Der Bericht ist voll mit Irrungen und Wirrungen. Außerdem fehlt eine klare Struktur und über 1.300 Seiten sind wesentlich zu lang.
Namensabkürzungen
Namensabkürzungen sind für ein und dieselbe Person uneinheitlich. Außerdem gibt es gleiche Abkürzungen, die sich auf zwei unterschiedliche Personen beziehen. Eine eindeutige Zuordnung der Personen zu den Sachverhalten und Gegendarstellungen ist deshalb oftmals nicht möglich und kann nur erraten werden.
Keine Aufklärung von den zahlreichen Widersprüchen und Ungereimtheiten
Nach meiner Durcharbeitung des PUA-Berichts kam ich zu dem Ergebnis, dass der PUA grundsätzlich alle Widersprüchen und Ungereimtheiten, die sehr zahlreich sind, nicht untersuchte und keinesfalls aufklärte. Die Sachverhalte wurden lediglich durch Komplexität, verbunden mit unzähligen Irrungen und Wirrungen im PUA-Bericht versteckt oder ganz verschwiegen