Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
Diesen Vorschlag hatte ich mal im Fernsehen gehört. Nach kurzem Nachdenken war mir das Problem klar.
Die Hauptkunden von Gutachtern sind Gerichte und Versicherungen. Mit denen dürfen die Gutachter es sich nicht verderben – ansonsten müssten sie mit Einkommenseinbußen rechnen. Bei Privatpersonen ist nicht damit zu rechnen, dass sie ein weiteres mal in ihrem Leben einen Gutachter benötigen würden.
Dass diese Erkenntnis nicht neu ist, beweist der Rat eines Anwalts von mir: „Nehmen Sie einen Gutachter von weiter weg. Die ortsansässigen sind alle befangen."
Ich nahm einen Gutachter aus einer anderen Großstadt und dieser traute sich, den beiden vom Gericht bestellten ortsansässigen Gutachtern zu widersprechen.
Statt die Auswahl per Los zu tätigen, wäre es natürlich einfacher und gerechter, wenn die bei den Gerichten vorgehaltenen Listen der Gutachter um Spalten ergänzt würden, in denen erfolgte Beauftragungen vermerkt werden. Somit könnte jederzeit nachgewiesen werden, dass die Beauftragungen des jeweiligen Gerichts gleichmäßig an die verfügbaren Gutachter vergeben wurden. Bei Bauaufträgen durch den Staat müssen ja auch Vergaberichtlinien befolgt werden.
Bei Zivilprozessen spielt die wirtschaftliche Abhängigkeit der Gutachter von den Gerichten fast keine Rolle, da das Gericht ja selbst interessenlos ist.
Bei Versicherungen und Strafprozessen sieht die Sache gänzlich anders aus. Die Versicherung hat natürlich das Interesse nicht zu zahlen. Ein Strafgericht will den Fall ja lösen. Ein Fall gilt bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung als nicht gelöst.
Somit ist es das Ziel eines jeden Strafprozesses, den Fall zu lösen, also zu verurteilen.
Dies wird vom Gesetz (§ 170 StPO) auch so gefordert. Andernfalls wäre die Institution Strafgericht ja sinnfrei.
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
Die Idee mit der gleichmässigen Vergabe klingt erstmal gut; ich kenne mich in der Sache allerdings überhaupt nicht aus.
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
@Politikqualle:
Wenn Sie etwas nicht verstehen, dürfen Sie gerne Fragen stellen.
Ihre jämmerliche Beleidigung in Ihrem unsachlichen Beitrag beweist nur, von welch niederen Bewegründen Sie getrieben werden.
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
Zitat:
Zitat von
DNCBN
@Politikqualle:
Wenn Sie etwas nicht verstehen, dürfen Sie gerne Fragen stellen.
Ihre jämmerliche Beleidigung in Ihrem unsachlichen Beitrag beweist nur, von welch niederen Bewegründen Sie getrieben werden.
Quallen treiben mit der Strömung. ;)
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
Zitat:
Zitat von
DNCBN
Diesen Vorschlag hatte ich mal im Fernsehen gehört. Nach kurzem Nachdenken war mir das Problem klar.
Die Hauptkunden von Gutachtern sind Gerichte und Versicherungen. Mit denen dürfen die Gutachter es sich nicht verderben – ansonsten müssten sie mit Einkommenseinbußen rechnen. Bei Privatpersonen ist nicht damit zu rechnen, dass sie ein weiteres mal in ihrem Leben einen Gutachter benötigen würden.
Dass diese Erkenntnis nicht neu ist, beweist der Rat eines Anwalts von mir: „Nehmen Sie einen Gutachter von weiter weg. Die ortsansässigen sind alle befangen."
Ich nahm einen Gutachter aus einer anderen Großstadt und dieser traute sich, den beiden vom Gericht bestellten ortsansässigen Gutachtern zu widersprechen.
Statt die Auswahl per Los zu tätigen, wäre es natürlich einfacher und gerechter, wenn die bei den Gerichten vorgehaltenen Listen der Gutachter um Spalten ergänzt würden, in denen erfolgte Beauftragungen vermerkt werden. Somit könnte jederzeit nachgewiesen werden, dass die Beauftragungen des jeweiligen Gerichts gleichmäßig an die verfügbaren Gutachter vergeben wurden. Bei Bauaufträgen durch den Staat müssen ja auch Vergaberichtlinien befolgt werden.
Bei Zivilprozessen spielt die wirtschaftliche Abhängigkeit der Gutachter von den Gerichten fast keine Rolle, da das Gericht ja selbst interessenlos ist.
Bei Versicherungen und Strafprozessen sieht die Sache gänzlich anders aus. Die Versicherung hat natürlich das Interesse nicht zu zahlen. Ein Strafgericht will den Fall ja lösen. Ein Fall gilt bei einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung als nicht gelöst.
Somit ist es das Ziel eines jeden Strafprozesses, den Fall zu lösen, also zu verurteilen.
Dies wird vom Gesetz (§ 170 StPO) auch so gefordert. Andernfalls wäre die Institution Strafgericht ja sinnfrei.
Das ist Unsinn.
Entscheidend ist der vom Gericht bestellte Gutachter. Alles andere sind (ggf. fachkundige) Parteivorträge
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
Hmm sofern das Gericht keine Möglichkeit hat seinen Gutachter auszusuchen, müsste der Drops eigentlich gelutscht sein. Wie man das nun macht... pff keine Ahnung.
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
Soweit mir bekannt, bestellt das Gericht nach einer Liste, die von vorne nach hinten abgearbeatet wird, einen fachkundigen und vereidigten Gutachter oder Sachverständigen.
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
Zitat:
Zitat von
luggi69
Soweit mir bekannt, bestellt das Gericht nach einer Liste, die von vorne nach hinten abgearbeatet wird, einen fachkundigen und vereidigten Gutachter oder Sachverständigen.
Die Verteidiger können aber auch Gutachten in Auftrag geben, aber wer bezahlt diese?
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
Der Verlierer zahlt die Zeche.
Wenn das Verfahren eingestellt wird, oder bei Freispruch die Staatskasse.
Ein Schelm wer schlechtes denkt ;-)
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
Zitat:
Zitat von
luggi69
Soweit mir bekannt, bestellt das Gericht nach einer Liste, die von vorne nach hinten abgearbeatet wird, einen fachkundigen und vereidigten Gutachter oder Sachverständigen.
Echt? Können Sie das belegen z.B. durch eine öffentlich zugängliche Richtlinie?
Ich habe das Thema bereits in 3 Jura-Foren diskutiert. Dort kannte niemand solch eine Richtlinie. Zudem wurde behauptet, dass es Schwachsinn sei, den Strafgerichten ins Handwerk zu pfuschen.
In einem der Foren wurden meine Bedenken bzgl. des aktuellen Vergabeverfahrens jedoch überwiegend geteilt und untermauert.