AW: Mietminderung wegen Ruhestörung
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Nietzsche
Mit welcher Begründung kannst du gekündigt werden? Deine Miete reduziert sich, das ist keine "Nicht gezahlte Miete". Die zahlst du ihm nach Behebung des Mangels nicht nach. Deine Wohnung ist z.T. unbewohnbar und daher wird das um 25% gekürzt. Und zwar so lange bis das Problem behoben wurde. Wird das Problem nicht behoben bleibt die Miete unten. Dauerhaft.
Wenn du 2 Monatsmieten nicht zahlst, hat der Vermieter das Recht, dich fristlos zu kündigen. In meinen Fall würden 4 Monate verminderte Mietzahlung, 2 Monate Miete bedeuten. Evtl. legt es der Vermieter darauf an.
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Würfelqualle
dazu hat mir der Bankmitarbeiter abgeraten, weil sonst ein Kündigungsgrund vorliegt, weil ich keine Miete zahle.
Dann machst Du eben die Überweisung monatl. selbstständig.
Ist zwar etwas aufwendig, aber anders geht es ja anscheinend nicht.
Aber bedrohen die Oma oder Schikane würde ich lassen.
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leberwurstdieb01
Dann machst Du eben die Überweisung monatl. selbstständig.
Ist zwar etwas aufwendig, aber anders geht es ja anscheinend nicht.
Aber bedrohen die Oma oder Schikane würde ich lassen.
Darauf würde sich der Wohnungsgeber nicht einlassen. Man muss schon bei Mietvertragsabschluss, eine Einzugsermächtigung zulassen.
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Ich muss dazu sagen, die betreffende Mieterin arbeitet ehrenamtlich im Wahlvorstand der Wohnungsgenossenschaft und ist dort die Vorsitzende der Schlichtungsstelle.
Eine Abmahnung hat sie auch schon bekommen, weil ihr Hund zugebissen hat.
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Würfelqualle
Darauf würde sich der Wohnungsgeber nicht einlassen. Man muss schon bei Mietvertragsabschluss, eine Einzugsermächtigung zulassen.
Meines Wissens sind Zwaenge zu Einzugsermaechtigungen in Vertraegen nicht erlaubt. Also einfach entziehen.
Die abgezogenen 25 % wuerde ich einfach auf einem separaten Konto parken. Treuhandkonto.
So einfach geht das mit der fristlosen Kuendigung sowieso nicht.
Ansonsten ist der Tip von Pixelschubser doch ganz gut. Die Dame wird das ja nicht machen um dich zu aergern, sondern weil sie fast taub ist.
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Würfelqualle
Ich muss dazu sagen, die betreffende Mieterin arbeitet ehrenamtlich im Wahlvorstand der Wohnungsgenossenschaft und ist dort die Vorsitzende der Schlichtungsstelle.
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:haha: Ja, DA hast du nen Zappen. :D
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Minimalphilosoph
Meines Wissens sind Zwaenge zu Einzugsermaechtigungen in Vertraegen nicht erlaubt. Also einfach entziehen.
Die abgezogenen 25 % wuerde ich einfach auf einem separaten Konto parken. Treuhandkonto.
So einfach geht das mit der fristlosen Kuendigung sowieso nicht.
Ansonsten ist der Tip von Pixelschubser doch ganz gut. Die Dame wird das ja nicht machen um dich zu aergern, sondern weil sie fast taub ist.
Die ist der Meinung, sie ist nicht zu laut. Ich höre aber ihren TV deutlich unten in meiner Wohnung. Genaues deutlich vernehme ich ihre Stimme unten, wenn sie telefoniert.
Sie pocht auf Gewohnheitsrecht ( gibt es nicht ) Einer anderen Mieterin hat sie mal gesagt, Mieter die noch nicht so lange hier wohnen, haben sich den Gepflogenheiten der schon länger hier wohnenden Mieter unterzuordnen.
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Würfelqualle
Wenn du 2 Monatsmieten nicht zahlst, hat der Vermieter das Recht, dich fristlos zu kündigen. In meinen Fall würden 4 Monate verminderte Mietzahlung, 2 Monate Miete bedeuten. Evtl. legt es der Vermieter darauf an.
Du zahlst die volle Miete. Die volle Miete sind 100% - 25%...... Diese 75% sind deine 100% und die bezahlst du.
Du hattest einen Anwalt, geh hin!
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Minimalphilosoph
:haha: Ja, DA hast du nen Zappen. :D
Übersetze das bitte.
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Würfelqualle
Übersetze das bitte.
.. sag mal @ Würfelqualle .. du wohnst doch in Hamburg , oder ? .. warum suchst du dir keine andere Wohnung, den ganzen Stress würde ich mir nicht antun ..