AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß
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pixelschubser
Geht das Theater jetzt strangübergreifend durchs ganze Forum?
Ein Kollege vom Heizer?:)
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pixelschubser
Geht das Theater jetzt strangübergreifend durchs ganze Forum?
Sieht nach Amoklauf aus. Man sollte ihn erlösen.
AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß
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DNCBN
Anders als in den USA gibt es glücklicher Weise in Deutschland kein „case law“. Ein (Fehl-)Urteil ist somit nicht für andere Gerichtsprozesse bindend.
Mir dünkt, Du verstehst das System nicht.
Präzendenzfälle sind in der Regel, nein, immer, keine Urteile irgend eines Wald-und-Wiesen-Richters und einer Hillbillie-Jury. Zumeist, um nicht zu sagen immer, entstehen dieses Präzedenzfälle durch eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes des entsprechenden Landes. Da es dabei faktisch nur nachrangig um ein Einzelschicksal geht, sondern darum wie die Rechtssprechung einen Fall zu bewerten hat sind "Fehlurteile" faktisch ausgeschlossen...um beim Rechtsüberholverbot zu bleiben - würde das deutsche Bundesverfassungsgericht als oberstes Gericht in Deutschland entscheiden rechts überholen wäre nicht verboten, müsste sich im angelsächsischen Rechtssystem jeder Richter daran halten -im deutschen Rechtssystem eben nicht.
Ein fudamental entscheidender Unterschied, welche dem einzelnen Richter einfach viel zu viel Macht gibt-
AW: Ist das deutsche Rechtsüberholverbot noch zeitgemäß
Ein deutscher Richter wurde in einer Talk Show gefragt "Gibt es Fehlurteile"?
Der Richter antwortete "ja die gibt es, die meisten Fehlurteile sind Freisprüche"!
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BlackForrester
Es kann der Eindruck entstehen, dass in Deutschland die Mittell - bzw. linke Fahrspur auf einer Autobahn von dem einen oder anderen Zeitgenossen sozusagen als "Privatautobahn" betrachtet wird wo man sein Kfz mehr oder minder langsam und noch langsamer bewegen kann, obwohl auf der rechten Spur kein, kaum oder wenig Verkehr herrscht. Darf man allerdings rechts dann an solch einem Zeitgenossen vorbei fahren? Nein, das verbietet in Deutschland (wie so viele unsinnige von den deutschenn Parteien geschaffene Verbote) §5 StVo.
Warum eigentlich? In sehr vielen Ländern ist ein "Rechtsüberholverbot" unbekannt und dort funktioniert es doch auch. Wenn dann Einer meint er müsse auf der einer anderen Spur als der rechten Spur mit geringer Geschwindigkeit fahren - so what, kann man dann tun.
Warum also das deutsche Rechtsüberholverbot abschaffen - welche Gründe würden denn dagegen sprechen?
Blockierer mit Gebühren belegen.
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herberger
Ein deutscher Richter wurde in einer Talk Show gefragt "Gibt es Fehlurteile"?
Der Richter antwortete "ja die gibt es, die meisten Fehlurteile sind Freisprüche"!
Das klingt sogar logisch, denn es gilt offiziell noch in dubio pro reo.
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BlackForrester
Mir dünkt, Du verstehst das System nicht.
Präzendenzfälle sind in der Regel, nein, immer, keine Urteile irgend eines Wald-und-Wiesen-Richters und einer Hillbillie-Jury. Zumeist, um nicht zu sagen immer, entstehen dieses Präzedenzfälle durch eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes des entsprechenden Landes. Da es dabei faktisch nur nachrangig um ein Einzelschicksal geht, sondern darum wie die Rechtssprechung einen Fall zu bewerten hat sind "Fehlurteile" faktisch ausgeschlossen...um beim Rechtsüberholverbot zu bleiben - würde das deutsche Bundesverfassungsgericht als oberstes Gericht in Deutschland entscheiden rechts überholen wäre nicht verboten, müsste sich im angelsächsischen Rechtssystem jeder Richter daran halten -im deutschen Rechtssystem eben nicht.
Ein fudamental entscheidender Unterschied, welche dem einzelnen Richter einfach viel zu viel Macht gibt-
Das „System“ in Deutschland heißt Gewaltenteilung.
Die wurde „uns“ nach dem Krieg von den Siegermächten aufgezwungen.
Somit ist das deutsche System besser als das der Siegermächte.
Aus der Gewaltenteilung folgt, dass die Judikative die von der Legislativen festgelegten Gesetze zu befolgen hat.
Die Judikative darf keine Gesetze erschaffen oder ändern. Letzteres wäre nämlich Rechtsbeugung (§ 339 StGB).
Die einzelnen deutschen Richter haben nach § 261 StPO (Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung) ohnehin Narrenfreiheit.