AW: Klammheimliche Erweiterung des §130
Bei den ganz pöösen Querdenkern denken jetzt etliche Professoren die an Universitäten lehren mächtig queer, der aufgeregte Haufen der Scheindemokraten schreit panisch nach Berufsverboten.
Wenn eines hoffentlich nahen Tages über die Gericht gehalten wird, über die Scheindemokraten, wird das wohl zur Sprache kommen.
Aus rein ideologischen rotgrünfaschistischen Ansichten heraus die berufliche Existenz von missliebigen Menschen einzustampfen muss als Straftatbestand gewertet werden.
AW: Klammheimliche Erweiterung des §130
Zitat:
Zitat von
Nudelholz
Wobei sich Gunnar Schupelius davon wohltuend abhebt, absolut lesenswert.
Sehe ich genauso.
AW: Klammheimliche Erweiterung des §130
Zitat:
Zitat von
Würfelqualle
Sehe ich genauso.
Ja Berlin hat nur noch wenig was man uneingeschränkt empfehlen kann. Dazu gehören Union Berlin und eben ein Gunnar Schupelius. Und ein paar Berliner die sich treu geblieben sind. Den Rest kann man vergessen.
AW: Klammheimliche Erweiterung des §130
Ist der neue 130 ger (StGB mit dem Zusatz 5 ) bereits gültig und rechtsverbindlich
oder gibt es eine art Übergangszeit? So ist es doch eigentlich immer oder nicht? Der
Bundespräsident muss doch noch absegnen und dann gibt es doch eine Übergangszeit?
Danke für die Antwort...
glaube ich rufe mal morgen beim Bundesrat an oder?
// Abgesehen davon ist dieser Zusatz natürlich eine absolute Katastrophe... der Meidungs-freiheits-Korridor ist quasi nur noch ein kleines Loch an der Decke. Das ist bereits die 3te massive Veränderung. Vermutlich durch das Justizministerium.