Raus aus dem Europarat, raus aus dem EGMR. Die drehen voll durch, obwohl in den USA, identische Gesetze gelten
Die Deppen NGOs, für Schwuchteln, LGBT Demonstrationen, wurden gefeuert, weil Alle fremd finanziert
Britten weg, Russen weg, von diesem Georg Soros, Dummen Gerichtshof der Sinnlosigkeit. NGO Deppen von Klaus Schwab, Georg Soros, welche sich dort subversiv tummeln, mit Null Transparenz
:haha:
Russisches Gesetz über «ausländische Agenten» ist unzulässig (sagt Nonsens Club)
Red. / 27.07.2022 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat klagenden NGOs recht gegeben. Doch Russland hält am Gesetz von 2012 fest.
upg. Das «Ausländische Agentengesetz» zwingt alle NGOs in Russland, sich selber als «ausländische Agenten» zu bezeichnen, falls sie für ihre Tätigkeit Geld aus dem Ausland akzeptieren. Sie müssen sich auch in ein spezielles Register eintragen. Das russische Justizministerium überprüft diese «ausländischen Agenten» dann jedes Jahr, ob sie besonders strenge Vorschriften zur Buchhaltung und Offenlegung einhalten.
Gegen dieses Gesetz hatten 62 Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR geklagt, weil das Gesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstosse. Am 14. Juni 2022 hat der Gerichtshof der Klage stattgegeben: Das russische Gesetz über «ausländische Agenten» sei «in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig». Es verstosse gegen die Vereinsfreiheit und gegen die Meinungsäusserungsfreiheit.
Zur Zeit des Urteils war Russland noch Mitglied des Europarats und müsste das Urteil des EGMR respektieren. Doch Russland hält am Gesetz fest.
Bewusst stigmatisierend sei der Begriff «ausländischer Agent». Der EGMR verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes der EU in Luxemburg: Eine solche Bezeichnung sei dazu geeignet, «ein allgmeines Klima des Misstrauens gegenüber diesen Organisationen zu schaffen und sie zu stigmatisieren».
Das Urteil des EGMR beanstandet auch die Höhe der angedrohten Mindeststrafe. Sie würde das monatliche Mindestgehalt bis zum Dreissigfachen übersteigen. Abschliessend heisst es im Urteil:
Urteil des EGMR vom 14.6.2022
HIER.
https://www.infosperber.ch/freiheit-...t-unzulaessig/