AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
Um diese Angelegenheit strafrechtlich, juristisch abzuklären, ist die StPO hilfreich.
Meine Erkenntnisse beziehen sich auf einen Streitfall nach dem BGB, in dem ich als Kläger involviert war.
Von einem Rechtsanwalt weiß ich, dass Strafverteidiger nach einer Liste bestellt werden.
Vielleicht habe ich da was durcheinandergewürfelt. Jura ist ja kein Kuschelstudium.
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
Wie gesagt, es geht hier nur um die Beauftragung von Gutachtern durch Strafgerichte.
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
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luggi69
Soweit mir bekannt, bestellt das Gericht nach einer Liste, die von vorne nach hinten abgearbeatet wird, einen fachkundigen und vereidigten Gutachter oder Sachverständigen.
Richtig. Dafür ist ja die öffentliche Bestellung und Vereidigung. Es gibt natürlich mehrere Listen, nach Fachbereich.
Dem Gutachter werden dann die Akten geschickt. Er muß den Auftrag annehmen.
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
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DNCBN
Wie gesagt, es geht hier nur um die Beauftragung von Gutachtern durch Strafgerichte.
Da liegt der Unterschied nicht. Es geht meistens um selbständige Beweisverfahren. Die gibt es bei jedem Gericht. Diese Gutachten dienen als fachliche Grundlage für den Richter, der naturgemäß eben kein Sachverständiger dafür ist
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DNCBN
Wie gesagt, es geht hier nur um die Beauftragung von Gutachtern durch Strafgerichte.
Alle Belange die Strafverfahren betreffen, sind in der StPO definiert.
Gib doch auf der Plattform JURIS mal StPO/Strafverfahren und Gutachter ein.
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Schwabenpower
Da liegt der Unterschied nicht. Es geht meistens um selbständige Beweisverfahren. Die gibt es bei jedem Gericht. Diese Gutachten dienen als fachliche Grundlage für den Richter, der naturgemäß eben kein Sachverständiger dafür ist
Dann haben Sie den Unterschied – den ich zu Beginn bereits erläutert hatte - zwischen einem Zivilprozess und einem Strafprozess nicht verstanden!
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
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DNCBN
Dann haben Sie den Unterschied – den ich zu Beginn bereits erläutert hatte - zwischen einem Zivilprozess und einem Strafprozess nicht verstanden!
Doch. Ist sogar beschrieben, wo Gutachter eingesetzt werden. Es zählen nur die vom Gericht beauftragten Sachverständigen, alle anderen fallen unter Parteivortrag.
Wir sind nicht in den USA
AW: Sollten Gutachter in Strafprozessen nicht per Los ausgewählt werden?
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luggi69
Alle Belange die Strafverfahren betreffen, sind in der StPO definiert.
Gib doch auf der Plattform JURIS mal StPO/Strafverfahren und Gutachter ein.
§ 73 StPO:
(1) Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch den Richter. Er soll mit diesen eine Absprache treffen, innerhalb welcher Frist die Gutachten erstattet werden können.
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DNCBN
§ 73 StPO:
(1) Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch den Richter. Er soll mit diesen eine Absprache treffen, innerhalb welcher Frist die Gutachten erstattet werden können.
Eben. Ist exakt dasselbe in einem Zivilprozeß.
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Schwabenpower
Eben. Ist exakt dasselbe in einem Zivilprozeß.
Sie reden mit Fleiß am Thema vorbei.
Bei Zivilprozessen gibt es die Befangenheit der Gutachter nicht! Wie oft soll ich das noch schreiben?