Kuckuck!Der Postbote laesst gruessen!
Weiterhin Freifahrtschein fuer Kuckucksmuetter?
Heute entschied das Bundesverfassungsgericht,dass heimliche Vaterschaftstests von Maennern,die ihre Vaterschaft anzweifeln,weiterhin illegal bleiben sollen.Somit soll es den betroffenen Hahnreien wieterhin fast unmoeglich gemacht werden,ob ihnen die Kinder von ihrer Noch-Partnerin untergeschoben wurden,oder nicht.Folglich koennte jede Frau,mit der man mal geschlafen hat,ploetzlich behaupten,dass man der Vater ihres Kindes waere,ohne dass die Moeglichkeit besteht,diese Behauptung auch nachzupruefen.Ein bequemer Weg,sich Unterhaltszahlungen zu erschleichen,der nun auch noch gesetzlich abgesichert ist.
Immerhin ein netter Umstand fuer die Postboten,Elektriker,Gaertner etc.von denen die Kuckuckskinder ja meist stammen,sich den Unterhalt zu sparen.
Wenn der fette,impotente Hahnrei dazu auch noch beguetert ist,laesst sich von diesem immerhin mehr absahnen,als vom kleinen Hausmonteur.
Einen geringen anlass zur Hoffnung gibt der Teil des Urteils,der besagt,dass binnen eines Jahres ein gesetzliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft erlassen werden muss.Allerdings werden die meannerfeindlichen Ministerinnen Zypries und Von der Leyen die Huerden dafuer wohl so hoch ansetzen,dass sich defakto doch nicht viel aendern wird.
Daher meine Frage:
Hat ein Vater das Recht,ueber seine verwandschaftlichen Verhaeltnisse zweifelsfrei informiert zu werden?
AW: Kuckuck!Der Postbote laesst gruessen!
Zitat:
Zitat von
alberich1
Weiterhin Freifahrtschein fuer Kuckucksmuetter?
Heute entschied das Bundesverfassungsgericht,dass heimliche Vaterschaftstests von Maennern,die ihre Vaterschaft anzweifeln,weiterhin illegal bleiben sollen.Somit soll es den betroffenen Hahnreien wieterhin fast unmoeglich gemacht werden,ob ihnen die Kinder von ihrer Noch-Partnerin untergeschoben wurden,oder nicht.Folglich koennte jede Frau,mit der man mal geschlafen hat,ploetzlich behaupten,dass man der Vater ihres Kindes waere,ohne dass die Moeglichkeit besteht,diese Behauptung auch nachzupruefen.Ein bequemer Weg,sich Unterhaltszahlungen zu erschleichen,der nun auch noch gesetzlich abgesichert ist.
Immerhin ein netter Umstand fuer die Postboten,Elektriker,Gaertner etc.von denen die Kuckuckskinder ja meist stammen,sich den Unterhalt zu sparen.
Wenn der fette,impotente Hahnrei dazu auch noch beguetert ist,laesst sich von diesem immerhin mehr absahnen,als vom kleinen Hausmonteur.
Einen geringen anlass zur Hoffnung gibt der Teil des Urteils,der besagt,dass binnen eines Jahres ein gesetzliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft erlassen werden muss.Allerdings werden die meannerfeindlichen Ministerinnen Zypries und Von der Leyen die Huerden dafuer wohl so hoch ansetzen,dass sich defakto doch nicht viel aendern wird.
Daher meine Frage:
Hat ein Vater das Recht,ueber seine verwandschaftlichen Verhaeltnisse zweifelsfrei informiert zu werden?
Dies war ja auch früher so, aber seitdem die Rudelbumser das Sagen haben, wollen die Hennen nicht, daß der eigentliche Hahn festgestellt werden soll!
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Ist doch schön. Entspricht doch auch der Logik der Hartz-Gesetze, die ja vor allem die Tätigkeit der freiheitlich-demokratischen Legehenne alimentieren, im Gegensatz zu in Not geratenen Arbeitnehmern.
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lupus_maximus
Dies war ja auch früher so, aber seitdem die Rudelbumser das Sagen haben, wollen die Hennen nicht, daß der eigentliche Hahn festgestellt werden soll!
Dann muß man der Henne halt den Geldhahn abdrehen. Denn letzten Endes ist das der einzige Hahn der für sie zählt.
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alberich1
Weiterhin Freifahrtschein fuer Kuckucksmuetter?
Heute entschied das Bundesverfassungsgericht,dass heimliche Vaterschaftstests von Maennern,die ihre Vaterschaft anzweifeln,weiterhin illegal bleiben sollen.Somit soll es den betroffenen Hahnreien wieterhin fast unmoeglich gemacht werden,ob ihnen die Kinder von ihrer Noch-Partnerin untergeschoben wurden,oder nicht.Folglich koennte jede Frau,mit der man mal geschlafen hat,ploetzlich behaupten,dass man der Vater ihres Kindes waere,ohne dass die Moeglichkeit besteht,diese Behauptung auch nachzupruefen.Ein bequemer Weg,sich Unterhaltszahlungen zu erschleichen,der nun auch noch gesetzlich abgesichert ist.
Immerhin ein netter Umstand fuer die Postboten,Elektriker,Gaertner etc.von denen die Kuckuckskinder ja meist stammen,sich den Unterhalt zu sparen.
Wenn der fette,impotente Hahnrei dazu auch noch beguetert ist,laesst sich von diesem immerhin mehr absahnen,als vom kleinen Hausmonteur.
Einen geringen anlass zur Hoffnung gibt der Teil des Urteils,der besagt,dass binnen eines Jahres ein gesetzliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft erlassen werden muss.Allerdings werden die meannerfeindlichen Ministerinnen Zypries und Von der Leyen die Huerden dafuer wohl so hoch ansetzen,dass sich defakto doch nicht viel aendern wird.
Daher meine Frage:
Hat ein Vater das Recht,ueber seine verwandschaftlichen Verhaeltnisse zweifelsfrei informiert zu werden?
wieder so ein bürokratischer auswuchs dieses staates, den es nun wahrlich nicht braucht! es ist völlig klar, daß ich mir als vater das recht nehmen würde, bestehen zweifel, einen vaterschaftstest durchzuführen.
daran wird mich kein staat hindern können! gleiches gilt evtl. für die zahlungen, wenn ich mich dazu nicht bereit erkläre und mir das kind untergeschoben wurde!
AW: Kuckuck!Der Postbote laesst gruessen!
http://www.spiegel.de/panorama/justi...466020,00.html
VERFASSUNGSURTEIL - Gesetzgeber soll Vaterschaftstests erleichtern
http://www.spiegel.de/img/0,1020,800519,00.jpg
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass heimliche Gentests zur Überprüfung der Vaterschaft unzulässig sind. Dennoch gibt es Hoffnung für zweifelnde Väter: Die Richter gaben dem Gesetzgeber auf, bis Ende März 2008 einen Weg zu eröffnen, um solche Tests zu erleichtern.
__________________________________________________ _________________
Es wird Zeit, dass untergeschobene Kinder dem leiblichen Vater zugeordnet werden dürfen. Emanzipation der Männer.
AW: Kuckuck!Der Postbote laesst gruessen!
Zitat:
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Jodlerkönig
wieder so ein bürokratischer auswuchs dieses staates, den es nun wahrlich nicht braucht! es ist völlig klar, daß ich mir als vater das recht nehmen würde, bestehen zweifel, einen vaterschaftstest durchzuführen.
daran wird mich kein staat hindern können! gleiches gilt evtl. für die zahlungen, wenn ich mich dazu nicht bereit erkläre und mir das kind untergeschoben wurde!
Alles gut und schön.
Nun verweigert die Kindesmutter aber den nachträglichen Test. Und dann ?
Selbst wenn du nun 100 % weißt, das du nicht der Vater bist, wirst du weiterhin blechen müssen.
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SAMURAI
http://www.spiegel.de/panorama/justi...466020,00.html
VERFASSUNGSURTEIL - Gesetzgeber soll Vaterschaftstests erleichtern
http://www.spiegel.de/img/0,1020,800519,00.jpg
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass heimliche Gentests zur Überprüfung der Vaterschaft unzulässig sind. Dennoch gibt es Hoffnung für zweifelnde Väter: Die Richter gaben dem Gesetzgeber auf, bis Ende März 2008 einen Weg zu eröffnen, um solche Tests zu erleichtern.
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Es wird Zeit, dass untergeschobene Kinder dem leiblichen Vater zugeordnet werden dürfen.
Emanzipation der Männer.
Komisch, das Urteil war zu erwarten.
Morgenthau durch die Schwarzkittel.
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Es gibt auch KoLiBri - Kinder :]
Da weiß man nicht so genau wer es war:
Kohlemann, Lichtmann oder Briefträger :))
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Weiß, ledig, männlich, Autofahrer und Du bist Zahlvater der Nation. (K)ein Fall für das Antidiskriminierungsgesetz.